
Ein Taxikunde weniger
In Deutschland ist es leider eine Unsitte, mit Verweis auf das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, nervige Konkurrenzangebote auszuschalten. Gebietsmonopolisten, Berufsorganisationen, Kammern und sonstige scheinheilige Interessenvertreter instrumentalisieren das Wettbewerbsrecht gegen den Wettbewerb. Mit den Interessen der Verbraucher hat das überhaupt nichts zu tun. Es geht um Bestandsschutz für die Platzhirsche. So auch im Fall des Taxi-Konkurrenten Uber. Da findet sich dann schnell irgendein Schutzgesetz, um unkonventionelle Angebote vom Markt zu fegen.
Bei der einstweiligen Verfügung des Frankfurter Landgerichts ist es das Personenbeförderungsgesetz. Was rechtfertigt denn in Zeiten von Google Maps und sonstigen Navigationssystemen die Ansprüche des Berufsstandes der Taxifahrer noch, auf irgendwelche Sonderrechte zu pochen? Überhaupt nichts. Oder muss ich als Verbraucher wieder vor mir selbst beschützt werden, wenn ich einen privaten Fahrdienst beauftragen will, der vielleicht etwas freundlicher daherkommt und weniger genervt reagiert, wenn mein Auftrag nicht 20 Euro oder mehr in die Kasse spült?
Die Grenzwächter der Share Economy schwächen die Entfaltungsmöglichkeiten einer Volkswirtschaft. Wer nicht teilt, steht am Ende mit leeren Händen da.
Eigentlich ein Fall für die Monopolkommission.
Ich denke, das Problem ist etwas vielschichtiger, denn es geht auch um Mindestlohn, Versicherungen, Personenbeförderung und der Tatsache, daß beide Parteien mit relativ harten Bandagen kämpfen, die mir bei beiden Seiten nicht gefallen wollen. Momentan wird der Konflikt auf dem Rücken derer ausgetragen, die mit dem Sharinggedanken sympathisieren. Und das wiederum scheint irgendwie von Uber so gewollt. Hm. Die soll ich mögen?
Wie schön, dass dieser Artikel von der Realität eingeholt wurde:
https://de.wikipedia.org/wiki/Uber_Files