
Unternehmen sehen sich angesichts des Klimawandels großen Herausforderungen gegenüber. Sie sind mit einem gesellschaftlichen Bewusst- seinswandel konfrontiert, der zu Verhaltensände- rungen bei Konsumenten, Unternehmen und Investoren führt. Zudem steht Nachhaltigkeit im
Zentrum neuer, europaweiter Regulierungen. Wie können Unternehmen darauf reagieren? Unsere These lautet: Nur mit Innovation und Digitalisierung lässt sich der Wandel zu einer nachhaltigen Wirtschaft bewältigen.

„Das schärfste Schwert sind die Finanzen. Wenn sie nicht in Nachhaltigkeit investieren, bekommen Unternehmen kein Kapital, keine Kredite und keine guten Rankings mehr. Unternehmen werden nachhaltig oder sie verschwinden“, erläutert Professor Rupert Felder, Senior VP Global HR, Heidelberger Druck AG, im ichsagmal.com-Interview.
“Der größte Handlungsdruck entsteht durch institutionelle Anleger, die auf Nachhaltigkeit setzen, wie beispielsweise der weltweit größte Finanzinvestor BlackRock. Das Unternehmen hat klare Richtlinien etabliert, um Nachhaltigkeit in die Investitionsentscheidungen einzubauen. Der Investor berücksichtigt ESG-Kriterien bei der Bewertung potenzieller Investments. So haben Vertreter des Investors im Jahr 2020 auf den Hauptversammlungen von Unternehmen mangelnde Nachhaltigkeit kritisiert und gegen den Jahresbericht gestimmt”, schreibt Bernhard Steimel in der Nachhaltigkeitsstudie “Nachhaltigkeit durch Digitalisierung”.
Für das wirtschaftlich und gesellschaftlich gebotene 1,5-Prozent-Ziel gilt dies umso mehr. So müssen die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 50 Prozent abgesenkt werden, um den 1,5-Grad- Pfad einzuhalten. Für Deutschland bedeutet dies: Die Wirtschaft muss insgesamt die Äquivalente von etwa 372 Millionen Tonnen CO2 durch entsprechende Maßnahmen einsparen.
Die Regulierungen der EU und in Deutschland zwingen die Unternehmen zur Anpassung. So fordert die EU Corporate Sustainability Directive ab 2023 eine Nachhaltigkeitsberichterstattung, die für Unter- nehmen ab 250 Mitarbeitern und 40 Millionen Euro Umsatz oder 20 Millionen Euro Bilanzsumme gilt.
Dadurch werden anders als in der bisherigen Gesetzeslage auch kapitalmarktorientierte Mittelständler und Familienunternehmen einbezogen. Deutlich wird das am Anstieg der Berichtspflicht: Waren bisher lediglich 550 Unternehmen zu gesonderten Nachhaltigkeitsberichten verpflichtet, sind es ab 2023 etwa 15.000.
Eine wichtige Neuerung: Der Nachhaltigkeitsbericht muss Bestandteil des allgemeinen Lageberichts sein und darf nicht getrennt veröffentlicht werden. Außerdem reicht die Veröffentlichung als PDF oder Druckwerk nicht, er muss den Behörden in digitaler Form im ESEF-Datenformat zugänglich gemacht werden. Marketing-Gedödel reicht nicht mehr aus!
Der Circular Economy Action Plan und die Sustainable Product Initiative fordern eine stärker nachhaltige Produktion und etablieren dafür den Digitalen Produktpass (DPP). Er enthält Informationen über Herkunft, Zusammensetzung, Reparatur- und Demontagemöglichkeiten eines Produktes sowie über die Handhabung am Ende seiner Lebensdauer.
Zudem verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Dazu gehört unter anderem die Einrichtung eines Risikomanagements, um die Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu verringern.
Das Gesetz gilt ab 2023 zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern im Inland. Im Unterschied zum Vorgängergesetz sind bei Verstößen empfindliche Bußgelder von 100.000 bis 800.000 Euro vorgesehen.
Bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 400 Millionen Euro kann ein Bußgeld von zwei Prozent des Jahresumsatzes oder acht Millionen Euro verhängt werden. Zum Jahresumsatz werden alle dazugehörenden Gesellschaften hinzugerechnet. Dekarbonisierung und nachhaltige Entwicklung eines Unternehmens haben eine grundlegende Schwierigkeit: Die Unternehmen müssen nicht nur Scope 1 (Direkte Emissionen), sondern auch Scope2 (Indirekte Emissionen von Versorgern) und Scope3 (Indirekte Emissionen in der Wertschöpfungs-/Lieferkette) berücksichtigen. Bei Letzteren sind die CO2-Werte nicht so leicht zu ermitteln. Für die Netzökonomie aber ein entscheidendes Kriterium.
Maßnahmen:
Für den Nachhaltigkeitsexperten Prof. Dr. Michael Braungart ist der richtige Weg, Innovationen zu entwickeln, die kein Abfallproblem haben oder keine Giftstoffe enthalten. Unternehmen sollten langlebige und problemlos reparaturfähige Produkte entwickeln, die dann nicht verkauft, sondern in einem Servicemodell vermietet werden, Wartung inklusive. Anschließend gehen sie dann rückstandsfrei in biologische oder technische Kreisläufe ein. Dies gelte für alle Branchen, vor allem für Schlüsselbranchen wie dem Maschinen- bau oder der Autoindustrie.
„In zehn bis 15 Jahren gibt es keinen Maschinenbau mehr in Deutschland, wenn die Unternehmen nicht auf serviceorientierte, digitale Geschäftsmodelle umsteigen. Diese Geschäftsmodelle sind die eigentliche Innovation. Doch das digitale Denken in As-a-Service-Modellen ist noch nicht überall vorhanden“, so Braungart.
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