Knöllchenjäger für die Staatskasse: Bußgeldpolitik der Kommunen verfassungsrechtlich nicht haltbar

Bei einer Informationsveranstaltung vor Gewerbetreibenden in der Bonner Südstadt ist die Bußgeldpolitik der Stadt Bonn kritisch beleuchtet worden. Hauptredner war der Bad Honnefer Wirtschaftsjurist und Vorsitzende der “Aktion Gewerbefreiheit” Horst Mirbach. Alle Geldbußen oder verfahrensrelevanten Zahlungen dürfen nach seiner nicht für Zwecke verwandt werden, für die üblicherweise Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden: „Wir haben ein ganz einfaches Prinzip zur Finanzierung des Staates. Dafür gibt es nach außen Zölle und dafür gibt es nach innen Steuern. Mit dem Rechtssystem hat das Finanzsystem überhaupt nichts zu tun. Man hat zwar auch in der Vergangenheit Geldstrafen und Verwaltungsgebühren eingenommen. Das spielte in der Vergangenheit für die öffentlichen Haushalte kaum eine Rolle. Allerdings gibt es auch unrühmliche Ausnahmen. Schon Anfang der 1970er Jahre brüstete sich das Bonner Ordnungsamt damit, dass es das einzige Amt mit Überschüssen sei“, führt Mirbach aus. Mittlerweile seien die kommunalen Kassen leer und entsprechend würden die Begehrlichkeiten wachsen, generell über Ordnungsämter Mehreinnahmen zu erwirtschaften. „Diese Praktiken sind rechtsstaatlich nicht haltbar. Sinn und Zweck des Rechtes ist es, die Gesetze dem Gesetzeszweck entsprechend durchzuführen und im Einzelfall bei Ordnungswidrigkeiten Bußgelder zu verlangen. Man darf allerdings nicht Tatbestände inszenieren, um möglichst hohe Bußgeldsummen zu erzielen. Das ist in den Kommunen mittlerweile leider der Fall. Mit einer künstlichen Verknappung des Parkraumes oder willkürlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen provoziert man Ordnungswidrigkeiten“, kritisiert Mirbach.

Es sei doch höchst merkwürdig, dass viel häufiger an den Stellen kurz vorm Ortsausgangsschild die Geschwindigkeit kontrolliert werde als vor einem Kindergarten, wo es eigentlich mehr Sinn machen würde. „Aber die teuren Überwachungsgeräte müssen sich amortisieren und es ist halt lukrativer, drei Meter vorm Ortsausgangsschild Blitzer aufzustellen, wo die Leute noch mit Tempo 70 unterwegs sind. Ich sehe in der kommunalen Finanzierungspraxis einen klaren Verstoß gegen die Verfassung“, so Mirbach. Das sei mit den Grundprinzipien nicht Staates nicht vereinbar. „Wenn man sich juristisch systematisch die ersten Artikel im Grundgesetz anschaut, dann ist es relativ klar, die Menschenwürde steht an der Spitze und sie wird dann detailliert durch die nachfolgenden Grundrechte manifestiert und das sind fast alles Freiheitsrechte. Wenn das der Leitgedanke unseres Staates ist, dann kann man nicht an jeder Straßenecke ein Parkverbotsschild, eine Geschwindigkeitsbegrenzung und alle anderen möglichen Beschränkungen realisieren“, so Mirbach. In Bonn dominiere eine Politik, die einseitig gegen die Benutzung des Autos gerichtet sei. „Man sieht es an der Ampelschaltung in den verschiedensten Straßen, wo bewusst die Rotschaltung als Geschwindigkeitsbremse eingesetzt wird. Auch diese kommunale Praxis könnte man als Rechtsverstoß werten – ein Verstoß gegen Straßenverkehrsgesetz. Die Ampelschaltung darf nicht als Geschwindigkeitsbegrenzung benutzt werden“, moniert Mirbach.