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#GelbeTonne #GelberSack Neues Verpackungsgesetz Goldgrube für Händler? Plastikvermeidung findet kaum statt @SvenjaSchulze68

Das Verpackungsgesetz werde sich zur Goldgrube für die Händler entwickeln. Mit diesen Worten zitiert die FAZ Eckhard Heuser, Hauptgeschäftsführer des Milchindustrieverbandes. “Immer wieder werden Vorwürfe laut, dass große Handelsunternehmen Lieferanten dazu zwingen, ihre Mengen zu überhöhten Preisen bei einem vom Handel vorgegebenen dualen System anzumelden. Angeblich winken den Handelsunternehmen dafür Rückzahlungen und Rabatte für ihre Eigenmarken und andere Mengen, die sie selbst anmelden”, so die FAZ. Daraus könnte sich ein Fall für das Bundeskartellamt entwickeln, vermutet Bünder. Der Markenverband erwäge, die Wettbewerbsaufsicht einzuschalten. In dem Schreiben heißt es konkret:

“In diesem Kontext liegen dem Markenverband Informationen über neuerliche Handelsanforderungen zur Lizenzierung über benannte duale Systeme vor, die fragwürdig erscheinen. Um uns ein besseres Bild über Umfang und Stoßrichtung derartiger Anforderungen machen und dies gegebenenfalls gegenüber den Betroffenen und/oder dem Bundeskartellamt aufgreifen zu können, bitten wir Sie, den beigefügten Fragebogen ausgefüllt bis zum 27.07.2018 zurückzusenden.”

Welche Preissignale kommen also bei den Herstellern an und welche Kriterien spielen dabei wirklich eine Rolle? Wie kann es denn Anreize für eine Verpackungsreduktion geben, wenn sachfremde Kriterien in die Preise lanciert werden und womöglich Kickback-Zahlungen fließen?

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) plädierte im ARD-Morgenmagazin auf einen weitgehenden Verzicht auf Plastik. Sehr löblich: Das Verpackungsgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, ziele auf Plastikvermeidung ab, nicht darauf, Plastik teurer zu machen. Hersteller sollten weniger Plastik nutzen, nur recycelbare Materialien verwenden und diese auch tatsächlich recyceln, erklärte sie. Darüber hinaus sollten Mehrweg-Systeme gestärkt und Mikroplastik in Kosmetikprodukten vermieden werden. Soweit die Theorie. Die Mehrwegquote ist bekanntlich in Deutschland zusammen gebrochen. Und auch über das Verpackungsgesetz wird sich das Machtspiel bei der Festlegung von Preisen zwischen Handel und Industrie nicht viel ändern.

Der Wettbewerbsökonom Justus Haucap verweist im ichsagmal.com-Gespräch auf die „Vereinbarungen“ zwischen Handel und Industrie, die in den Herbstgesprächen getroffen werden. Da werfen die Händler bekanntlich ihre Nachfragemacht in die Waagschale und setzen mehrteilige Tarife durch von Regalmieten über Werbekostenzuschüsse bis zu Zahlungskonditionen. Für das Bundeskartellamt sei das nur schwer überprüfbar.

Gleiches gilt für den Vorwurf in Richtung Handel bei Kickback-Regelungen, die das neue Verpackungsgesetz verbietet: Inhalt von Paragraf 7 Absatz 6 des Verpackungsgesetzes im Wortlaut: Es ist Systembetreibern (also den Dualen Systemen, die Gelbe Tonnen und Säcke entsorgen, gs) nicht gestattet, Vertreibern (also den Handelsunternehmen, gs) ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile für den Fall zu versprechen oder zu gewähren, dass die Vertreiber Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (also den Verkaufsverpackungen, die in unseren Tonnen und Säcken landen, gs) an ihr System vermitteln.

Handelskonzerne schließen nach Informationen von Insidern schon jetzt für rund 50 Prozent der Verpackungen Verträge mit „ausgewählten“ Dualen Systemen ab und „überreden“ dann weitere Hersteller/Lieferanten, Verträge mit diesem System abzuschließen. Für die wettbewerbspolitische Regulierung dieses Problems würde die Ölfleck-Theorie gelten, so Haucap.

„So richtig sauber bekommt man das nicht hin. Man verschmiert nur den Ölfleck.“

Ob die Zentrale Stelle, die das Verpackungsgesetz auf den Weg als Kontrollgremium geschaffen hat, den Kickback-Ölfleck beseitigt, darf bezweifelt werden.

Hier sollte sich das Kartellamt noch einmal die personelle Konstellation etwas genauer anschauen. Die Anforderung der Wettbewerbshüter wurde eigentlich klar formuliert: So soll man die Kontrollgremien „nicht mit Personen besetzen, die in einem Beschäftigungsverhältnis oder Beratungsverhältnis zu Marktteilnehmern stehen, standen oder demnächst stehen werden.“

Siehe auch:

Start des Verpackungsregisters LUCID: Mehr Transparenz sorgt für mehr Fairness bei Sammlung und Recycling

Deutschland ist Europameister: 1. Platz für den meisten Verpackungsmüll! Bisher können nur 49 Prozent des Plastikmülls recyclet werden. Bis 2022 soll der Anteil auf 63 Prozent steigen. Das Problem sei nicht die Recycling-Quote, es sei die Menge an Müll, die wir verursachen, so Dr. Henning Wilts vom Wuppertaler Institut für Klima, Umwelt, Energie. Dazu sage das neue Verpackungsgesetz wenig.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

2 Kommentare zu "#GelbeTonne #GelberSack Neues Verpackungsgesetz Goldgrube für Händler? Plastikvermeidung findet kaum statt @SvenjaSchulze68"

  1. Hat dies auf http://www.ne-na.me rebloggt.

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