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Bundesbehörden: Oberster Datenschützer untersagt das “Liken” #Facebook

In einem Schreiben an die Bundesbehörden moniert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dass bei einigen behördlichen Internetauftritten die Übertragung von personenbezogenen Daten, „welche von den Benutzern in entsprechende Kontaktformulare zwecks Anfragen einzutragen sind, unverschlüsselt erfolgt. Dieser Sachverhalt verstößt gegen die Vorgaben des § 9 BDSG.“ Zudem weist er darauf hin, „dass die Verwendung des so genannten ‚Facebook-like-Buttons‘ aus datenschutzrechtlicher Sicht bei Webangeboten der Bundesbehörden nicht akzeptiert werden kann.“ Die Frist für eine verbindliche Rückmeldung läuft in dieser Woche ab.

Liebwerteste Gichtlinge des Datenschutzes, die Präsenz von Bundesbehörden in sozialen Netzwerken wie Facebook ist mehr als lausig. Man muss schon mit der Lupe suchen, um irgendwelche Aktivitäten des Staates zu finden, die nicht nach der Mechanik des Web 1.0 funktionieren und auf Einweg-Berieselung der Untertanen gepolt sind.

Süffisanter Weise wird man auf der Bund Online-Website fündig. In der Kategorie „Einfach teilhaben“. Ich habe dieses mutige Engagement zur offenen Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern des Landes sofort honoriert und befinde mich nun in Gesellschaft von 76 Menschen (wird jetzt vielleicht etwas anwachsen…), die ebenfalls den datenschutzrechtlichen Sündenfall mit dem Like-Button begangen haben. Nach dem Willen des obersten Datenschützers Peter Schaar wird es allerdings nichts mit der einfachen Teilhabe im Social Media-Kosmos. Zurück in den alten Modus schalten. Verschlüsselte Kontaktformulare reichen doch völlig aus, um das Bürgerbegehren zu artikulieren.

Wo kommen wir denn hin, wenn staatliche Institutionen Barrieren abbauen und einen direkten Dialog mit der Gesellschaft suchen. Da könnte man doch die Kontrolle verlieren und schonungslose Meinungsäußerungen ernten, wie es bei der Deutschen Bahn der Fall war. Aber das wird die Datenschützer von Bund und Ländern wenig interessieren. Sie schaffen sich ihr eigenes Interpretationsbiotop in den Angelegenheiten des Internets und schwafeln von unabsehbaren Risiken, denen man im Netz ausgesetzt ist.

Sind die über 500 Millionen Facebook-Nutzer irgendwelchen Gefahren ausgesetzt und fremdgesteuert von finsteren Mächten im Reich des Mark Zuckerberg?

Hier geht es zu meiner The European-Montagskolumne.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

5 Kommentare zu "Bundesbehörden: Oberster Datenschützer untersagt das “Liken” #Facebook"

  1. Du hast das Problem so richtig nicht verstanden, lieber Gunnar. Das Problem ist nicht bund.de, ist nicht Partizipation, ist nicht das, was Du hier irreführend angibst. Das Problem ist, dass der Like-Button und die ihn in dieser Form anbietende Firma nicht mit deutschem Datenschutzrecht konform gehen und deshalb nicht eingesetzt gehören. FB könnte auch schlicht und einfach eine korrekte und konforme Version anbieten.

  2. Lieber Falk! Dann nenne mir mal konkret die Stelle im Gesetzestext, die von Facebook missachtet wird. Es ist wohl eher eine Interpretation des Datenschutzrechtes und die hat nichts mit dem geltenden Recht zu tun – siehe Aufweichung der Gewaltenteilung und die Rolle des Düsseldorfer Kreises.

  3. Zudem wird maßlos übertrieben. Die Präsenz der Bundesbehörden in sozialen Netzwerken ist mehr als kümmerlich. Deswegen ein Schreiben an alle Bundesbehörden zu schicken, riecht stark nach Aktionismus.

  4. “Es ist wohl eher eine Interpretation des Datenschutzrechtes und die hat nichts mit dem geltenden Recht zu tun”

    Den Fehler findest Du selber.

  5. dann etwas genauer, mit den geltenden Gesetzen. Sonst müsste sich der Düsseldorfer Kreis ja nicht so anstrengen in seinen Auslegungen. Die Frage zum geltenden Recht stellt sich dann, ob die “antizipierte Verwaltungspraxis” juristisch nicht doch hinterfragt wird – beispielsweise, wenn es Klagen vor Verwaltungsgerichten kommen würde. Was ich sehr begrüßen würde. Denn die Exekutive überdehnt ihre Aufgaben. Hier muss die Legislative und Judikative eine größere Rolle spielen.

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