PKW-Trends: Autonome Fahrzeuge und Einfachautos

Die Vorstellung vom fahrerlosen Auto nimmt weiter Gestalt an. Schon in zehn Jahren soll diese Vision Wirklichkeit werden, zitiert der von Mario Ohoven http://www.ohoven.de herausgegebene Düsseldorfer Fachdienst Erfolg den Chef des US-Autokonzerns General Motors (GM) http://www.gm.com, Rick Wagoner. Wie das Wall Street Journal http://online.wsj.com/public/us berichtete, wird das amerikanische Automobilunternehmen bereits in Kürze Pläne für autonom fahrende Autos vorstellen und auch ein bereits erprobtes Testfahrzeug der Öffentlichkeit präsentieren. Der Zeitplan von GM gilt unter Fachleuten als äußerst ambitioniert. Bereits ab 2015 will der zurzeit heftig kriselnde Konzern ein entsprechendes Auto testen und schon ab 2018 sollen Kunden ein solches Fahrzeug erwerben können.

Während amerikanische Autoanalysten noch skeptisch sind, ob das autonome Fahrzeug in der näheren Zukunft im Straßenverkehr unterwegs sein wird, ist der Trend zum Einfachauto bereits absehbar. „Nur wenige Menschen in den Schwellenländern haben das nötige Kleingeld, um sich beispielsweise ein Premiumautomobil aus deutscher Herstellung zu kaufen. Die ‚Billigautos’ sind hingegen auf die Käuferschichten insbesondere in den asiatischen Märkten zugeschnitten“, sagt der Emerging Markets-Experte Jörg Peisert http://www.joerg-peisert.de.

Ein Beispiel für diese Entwicklung: Am 10. Januar 2008 stellte Ratan Tata, der Chef von Tata Steel, in Neu-Delhi sein „One Lakh Car“ vor – ein Auto für 2.500 Dollar. „Mit dem One Lakh Car treibt Tata das Wachstum der Automärkte in Indien, China und Osteuropa“, prognostiziert Ferdinand Dudenhöffer von B&D Forecast http://www.bd-forecast.de. Das Einfachauto passe in das Portemonnaie der Leute in Indien und anderen Wachstumsmärkten, so der Autoexperte gegenüber der Zeitschrift Absatzwirtschaft http://www.absatzwirtschaft.de. Nach konservativer Prognose von B&D Forecast werden im Jahr 2015 bereits zehn Millionen „Billigautos“ weltweit verkauft.

„Der Markt der Billigautos wird in den nächsten 13 Jahren das am schnellsten wachsende Marktsegment im Weltautogeschäft sein. Die Konzerne GM, Ford, VW, PSA-Peugeot-Citroen, Honda planen nicht, in den wesentlichen Wachstumsmärkten für Billigautos vertreten zu sein. Hyundai-Kia und Mitsubishi haben noch keine abschließende Entscheidungen getroffen. Renault-Nissan, Tata, die Chinesen und natürlich Toyota gehen in diesen Markt“, schreibt die Absatzwirtschaft. Damit werde das Billigauto auch die Struktur der Automobilindustrie verändern. Es bleibe die Frage, warum VW, Opel und Ford bei dieser Entwicklung fehlen. „Vielleicht, weil es für die Ingenieure in Wolfsburg und Rüsselsheim keine Autos sind, auf die ein deutscher Ingenieur stolz sein kann“, vermutet Dudenhöffer.

Knöllchenjäger für die Staatskasse: Bußgeldpolitik der Kommunen verfassungsrechtlich nicht haltbar

Bei einer Informationsveranstaltung vor Gewerbetreibenden in der Bonner Südstadt ist die Bußgeldpolitik der Stadt Bonn kritisch beleuchtet worden. Hauptredner war der Bad Honnefer Wirtschaftsjurist und Vorsitzende der “Aktion Gewerbefreiheit” Horst Mirbach. Alle Geldbußen oder verfahrensrelevanten Zahlungen dürfen nach seiner nicht für Zwecke verwandt werden, für die üblicherweise Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden: „Wir haben ein ganz einfaches Prinzip zur Finanzierung des Staates. Dafür gibt es nach außen Zölle und dafür gibt es nach innen Steuern. Mit dem Rechtssystem hat das Finanzsystem überhaupt nichts zu tun. Man hat zwar auch in der Vergangenheit Geldstrafen und Verwaltungsgebühren eingenommen. Das spielte in der Vergangenheit für die öffentlichen Haushalte kaum eine Rolle. Allerdings gibt es auch unrühmliche Ausnahmen. Schon Anfang der 1970er Jahre brüstete sich das Bonner Ordnungsamt damit, dass es das einzige Amt mit Überschüssen sei“, führt Mirbach aus. Mittlerweile seien die kommunalen Kassen leer und entsprechend würden die Begehrlichkeiten wachsen, generell über Ordnungsämter Mehreinnahmen zu erwirtschaften. „Diese Praktiken sind rechtsstaatlich nicht haltbar. Sinn und Zweck des Rechtes ist es, die Gesetze dem Gesetzeszweck entsprechend durchzuführen und im Einzelfall bei Ordnungswidrigkeiten Bußgelder zu verlangen. Man darf allerdings nicht Tatbestände inszenieren, um möglichst hohe Bußgeldsummen zu erzielen. Das ist in den Kommunen mittlerweile leider der Fall. Mit einer künstlichen Verknappung des Parkraumes oder willkürlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen provoziert man Ordnungswidrigkeiten“, kritisiert Mirbach.

Es sei doch höchst merkwürdig, dass viel häufiger an den Stellen kurz vorm Ortsausgangsschild die Geschwindigkeit kontrolliert werde als vor einem Kindergarten, wo es eigentlich mehr Sinn machen würde. „Aber die teuren Überwachungsgeräte müssen sich amortisieren und es ist halt lukrativer, drei Meter vorm Ortsausgangsschild Blitzer aufzustellen, wo die Leute noch mit Tempo 70 unterwegs sind. Ich sehe in der kommunalen Finanzierungspraxis einen klaren Verstoß gegen die Verfassung“, so Mirbach. Das sei mit den Grundprinzipien nicht Staates nicht vereinbar. „Wenn man sich juristisch systematisch die ersten Artikel im Grundgesetz anschaut, dann ist es relativ klar, die Menschenwürde steht an der Spitze und sie wird dann detailliert durch die nachfolgenden Grundrechte manifestiert und das sind fast alles Freiheitsrechte. Wenn das der Leitgedanke unseres Staates ist, dann kann man nicht an jeder Straßenecke ein Parkverbotsschild, eine Geschwindigkeitsbegrenzung und alle anderen möglichen Beschränkungen realisieren“, so Mirbach. In Bonn dominiere eine Politik, die einseitig gegen die Benutzung des Autos gerichtet sei. „Man sieht es an der Ampelschaltung in den verschiedensten Straßen, wo bewusst die Rotschaltung als Geschwindigkeitsbremse eingesetzt wird. Auch diese kommunale Praxis könnte man als Rechtsverstoß werten – ein Verstoß gegen Straßenverkehrsgesetz. Die Ampelschaltung darf nicht als Geschwindigkeitsbegrenzung benutzt werden“, moniert Mirbach.

Knöllchenjäger für die Staatskasse: Bußgeldpolitik der Kommunen verfassungsrechtlich nicht haltbar

Verkehrssünder ist am Wutbürger-Kontrollpunkt ins Netz gegangen und der Wutbürger schaut bei der polizeilichen Ermittlungsarbeit zu

Bei einer Informationsveranstaltung in der Bonner Südstadt ist die Bußgeldpolitik der Stadt Bonn kritisch beleuchtet worden. Hauptredner war der Bad Honnefer Wirtschaftsjurist und Vorsitzende der “Aktion Gewerbefreiheit” Horst Mirbach. Alle Geldbußen oder verfahrensrelevanten Zahlungen dürfen nach seiner nicht für Zwecke verwandt werden, für die üblicherweise Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden:

„Wir haben ein ganz einfaches Prinzip zur Finanzierung des Staates. Dafür gibt es nach außen Zölle und dafür gibt es nach innen Steuern. Mit dem Rechtssystem hat das Finanzsystem überhaupt nichts zu tun. Man hat zwar auch in der Vergangenheit Geldstrafen und Verwaltungsgebühren eingenommen. Das spielte in der Vergangenheit für die öffentlichen Haushalte kaum eine Rolle. Allerdings gibt es auch unrühmliche Ausnahmen. Schon Anfang der 1970er Jahre brüstete sich das Bonner Ordnungsamt damit, dass es das einzige Amt mit Überschüssen sei“, führte Mirbach aus.

Mittlerweile seien die kommunalen Kassen leer und entsprechend würden die Begehrlichkeiten wachsen, generell über Ordnungsämter Mehreinnahmen zu erwirtschaften.

„Diese Praktiken sind rechtsstaatlich nicht haltbar. Sinn und Zweck des Rechtes ist es, die Gesetze dem Gesetzeszweck entsprechend durchzuführen und im Einzelfall bei Ordnungswidrigkeiten Bußgelder zu verlangen. Man darf allerdings nicht Tatbestände inszenieren, um möglichst hohe Bußgeldsummen zu erzielen. Das ist in den Kommunen mittlerweile leider der Fall. Mit einer künstlichen Verknappung des Parkraumes oder willkürlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen provoziert man Ordnungswidrigkeiten“, kritisierte Mirbach.

Es sei doch höchst merkwürdig, dass viel häufiger an den Stellen kurz vorm Ortsausgangsschild die Geschwindigkeit kontrolliert werde als vor einem Kindergarten, wo es eigentlich mehr Sinn machen würde.

„Aber die teuren Überwachungsgeräte müssen sich amortisieren und es ist halt lukrativer, drei Meter vorm Ortsausgangsschild Blitzer aufzustellen, wo die Leute noch mit Tempo 70 unterwegs sind. Ich sehe in der kommunalen Finanzierungspraxis einen klaren Verstoß gegen die Verfassung“, so Mirbach.

Das sei mit den Grundprinzipien nicht Staates nicht vereinbar.

„Wenn man sich juristisch systematisch die ersten Artikel im Grundgesetz anschaut, dann ist es relativ klar, die Menschenwürde steht an der Spitze und sie wird dann detailliert durch die nachfolgenden Grundrechte manifestiert und das sind fast alles Freiheitsrechte. Wenn das der Leitgedanke unseres Staates ist, dann kann man nicht an jeder Straßenecke ein Parkverbotsschild, eine Geschwindigkeitsbegrenzung und alle anderen möglichen Beschränkungen realisieren“, so Mirbach.

In Bonn dominiere eine Politik, die einseitig gegen die Benutzung des Autos gerichtet sei.

„Man sieht es an der Ampelschaltung in den verschiedensten Straßen, wo bewusst die Rotschaltung als Geschwindigkeitsbremse eingesetzt wird. Auch diese kommunale Praxis könnte man als Rechtsverstoß werten – ein Verstoß gegen Straßenverkehrsgesetz. Die Ampelschaltung darf nicht als Geschwindigkeitsbegrenzung benutzt werden“, moniert Mirbach.

Man sollte sich mehr mit dem Herrschaftsgebaren des Bonner Ordnungsamtes auseinandersetzen.