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@BMWi_Bund @peteraltmaier – (Fast) keine Auskunft zum Sachverständigenrat @SVR_Wirtschaft

Ihr Antrag vom 11. November 2019 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) über fragdenstaat.de[#170240] Bescheid zu Ihrem Antrag

“Sehr geehrter Herr Sohn, über die Internetplattform fragdenstaat.de beantragten Sie Informationen darüber, welche Medien zu welchem Zeitpunkt das Jahresgutachten 2019/2020 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorab erhalten haben und wer die diesbezüglichen Entscheidungen getroffen hat. Weiterhin beantragten Sie Informationen zu den jährlichen Haushaltsmitteln des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Hierzu ergeht folgende Entscheidung:

1. Ihr Antrag wird abgelehnt.

2. Der Bescheid ergeht gebühren-und auslagenfrei (wie großzügig, gs).

Begründung: Im Hinblick auf die Weitergabe des Sachverständigengutachtens an die Medien wird der Antrag abgelehnt, weil hierzu keine amtlichen Informationen vorliegen. Eine eventuelle Weitergabe von Vorabversionen des Gutachtens an die Presse liegt allein in der Hand des Sachverständigenrates, den Sie dazu direkt ansprechen müssten.

Im Hinblick auf den Etat des Sachverständigenrates wird der Antrag abgelehnt, weil die von Ihnen beantragten Informationen zu den jährlichen Haushaltsmitteln des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung öffentlich verfügbarsind (§ 9 Abs. 3 IFG). Sie finden die Informationen im Online-Angebot zum Bundeshaushalt unter https://www.bundeshaushalt.de/#/2019/soll/ausgaben/einzelplan/061452632.html

Nach §10 Absatz 1 Satz 2 IFG ergeht dieser Bescheid gebührenfrei. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit Sitz in Berlin und Bonn erhoben werden….”

Soweit das Hin-und-Her-Zottelbär-Spiel des Wirtschaftsministeriums. Die zentrale Frage der Vorabinformationen von Medien vor der Pressekonferenz wird nicht beantwortet. Der zweite Teil wäre dann eine Serviceleistung des Ministeriums gewesen – aber da bleibt man bürokratisch. Die Antwort der Pressestelle des Sachverständigenrats lautet:

“Üblicherweise bekommen die Ministerien das Jahresgutachten vorher, damit sie sich inhaltlich auf die Übergabe vorbereiten können, da sie gesetzlich verpflichtet sind, darauf zu reagieren. An die Medien haben wir das Jahresgutachten erst am 6. November herausgegeben. 
Gemäß dem Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung trägt der Bund die Kosten des Sachverständigenrates. Das Gesetz können Sie hier einsehen: https://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/Sonstiges/Gesetz_SRW.pdf Die Höhe des Etats kläre ich noch und melde mich bei Ihnen.”

Auf die Rückmeldung warte ich noch bis heute.

Aber der Link zum Haushalt bringt ja schon Klarheit, den die Pressestelle des Sachverständigenrats wohl nicht hat:

Gesamtetat für 2019: 2,4 Millionen Euro (aufgerundet). Hier die Aufteilung:

Der Vorsitzende des Sachverständigenrats bekommt jährlich 37.000 Euro, die vier weiteren Sachverständigen erhalten jeweils 33.000 Euro – als Nebenverdienst doch ein hübsches Sümmchen für die VWLer.

Die Ablehnung meiner Anfrage liegt übrigens im Trend.

Bei Anfragen von Journalisten und Zivilgesellschaft überbieten sich die Behörden in der Kunst des Abwimmelns (Insiderinformation aus einem Bundesministerium). Die Gummiparagrafen des IFG machen es möglich. Der Exekutive wird es leicht gemacht, unliebsam Fragende in die Schranken zu weisen. Ein stattlicher Anteil der insgesamt 13 Paragrafen regelt, wie man Bürgerinnen und Bürger wieder los wird: Etwa Paragraf 3: Schutz von besonderen öffentlichen Belangen, Paragraf 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses, Paragraf 5: Schutz personenbezogener Daten oder Paragraf 6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.

Sehen sich die Behörden mit besonders hartnäckigen Fällen konfrontiert, die sich nicht abblocken lassen und auf ihrem Recht auf Informationsfreiheit bestehen, greifen die liebwertesten Beamten-Gichtlinge zur Allzweckwaffe:

Paragraf 10: Gebühren und Auslagen.

Wie hoch diese tatsächlich sein können, liegt im Ermessen der Behörde und variiert je nach Hartnäckigkeitsgrad. Also ist das nur schwer kalkulierbar. Die Abschreckung wirkt erstaunlich gut. Wer nicht über entsprechende Budgets verfügt, zieht die Anfrage lieber zurück.

Habt Ihr noch Fragen zum Sachverständigenrat oder zu den Wirtschaftsforschungsinstituten, die über die Blaue Liste des Bundeshaushalts finanziert werden? Dann einfach FragdenStaat nutzen.

So hochtrabend kommunizierten Schweigeperiode des Sachverständigenrats.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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