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Zur Spiegel-Titelstory über Facebook, die sich allerdings nur am Rande mit Facebook beschäftigt, hat Thomas Knüwer in seinem Blog Indiskretion Ehrensache noch eine wichtige Ergänzung gebracht. Seit dem 3. Juli 2009 sind die öffentlichen Debatten über den Datenschutz nach seiner Ansicht verlogene Angelegenheiten geworden.

„An diesem Tag wurde eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen, die weiterhin das Listenprivileg enthält. Die meisten Menschen in Deutschland dürften diesen Begriff noch nie gehört haben. Deshalb: Dieses Privileg erlaubt es personalisierte Daten – also inklusive Name, Adresse und Geburtstag – zu speichern und für Marketingzwecke weiterzugeben. Dabei dürfen die Daten auch an Dritte weitergereicht – oder besser: verkauft – werden. Ein Skandal, denken Sie? Warum weiß ich davon nichts? Ganz einfach: Weil die Branche, die dies betrifft die Medienbranche ist – allen voran die Zeitungs- und Zeitungsverlage. Sie gehören zu den größten Adressdatenhändlern der Republik. Deshalb auch bekommen Sie, liebe Leser, diese nervigen Anrufe von Callcentern, die behaupten, Sie hätten an Gewinnspielen teilgenommen, an die Sie sich nicht erinnern können. Deshalb auch bekommen Sie Werbebriefe von Magazinen und Zeitungen – und von anderen Unternehmen, die Datenbankkunden dieser Verlage sind“, so Knüwer. Also lag ich mit meinen Beispielen für Call Center-Terror gar nicht so falsch.

Siehe auch:
Feindbild Internet.

Geschäfte mit privaten Daten: Warum sich der “Spiegel” mit der halben Wahrheit begnügt.

Netzneutralität oder neue Zollschranken im Internet?

Als wichtige Herausforderung für 2011 sieht Markus Beckedahl von netzpolitik.org die Wahrung der Netzneutralität – zu recht. Denn die Zukunft des Internet steht auf dem Spiel: „Befördert es weiter alle Daten gleichermaßen, ohne auf Art und Inhalt zu achten oder werden künftig die Telekommunikationsunternehmen das Netz nach ihren Vorstellungen managen? Bleiben alle Teilnehmer gleichberechtigt oder konsolidieren wir jetzt den Markt und geben den Netzbetreibern viel Macht in die Hand zu entschieden, welche Inhalte künftig wie durch die Netze geleitet werden? Kann in Zukunft noch jeder frei twittern und frei ein Blog betreiben? Viele Beobachter befürchten, dass sich die Struktur des Netzes grundlegend ändern könnte und es zu einer Art Kabelfernsehen degeneriert“, so Beckedahl im Interview mit heute.de.

Die Platzhirsche würden schon heute versuchen, ihre Reviere zu sichern und die Konkurrenz vor vollendete Tatsachen zu stellen. „Setzt sich etwa die Telekom mit ihren Forderungen durch, wird sie künftig doppelt kassieren – erstens eine Gebühr vom Internetnutzer und zweitens eine Art Maut oder Datendurchleitungsgebühr von Anwendungs- und Inhaltsanbietern“, so Beckedahl. Sündenfälle gibt es ja schon im mobilen Web. Viele Verbraucher hätte es akzeptiert, dass die Telekom und Vodafone zum Beispiel Skype diskriminieren, weil sie durch diese Konkurrenz ihr eigenes Telefoniegeschäft gefährdet sehen. „Die Unternehmen sagen ihren Kunden, wer Skype nutzen möchte, muss einen Aufpreis bezahlen. Das heißt: Es wird Zugang zu Diensten per Aufpreis verkauft – was der Verbraucher aber bekommt, ist kein richtiges Internet mehr, weil es beschnitten ist“, kritisiert der Netzpolitik-Blogger.

Mich erinnert dieses Szenario an die Zollschranken im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Die Rivalität der einzelnen Landesfürsten und die zahlreichen Zollschranken beförderten die wirtschaftliche Rückständigkeit in den deutschen Kleinstaaten.

Siehe auch:
Telekom im Kreuzfeuer: Aufgabe der Netzneutralität erschwert Innovationen.

Mobilfunk-Krieg!

Die Schwierigkeiten der Netzbetreiber mit dem mobilen Web – Was wir aus dem UMTS-Debakel lernen sollten.

Wikileaks und die Kontrollsucht des Staates #wikileaks

Twitter soll an die US-Regierung sämtliche Nutzerdaten über WikiLeaks-Aktivisten und WikiLeaks-Sympathisanten herausgeben. Darüber habe ich ja bereits berichtet. Grundlage ist der Beschluss eines US-Bundesgerichts. „Dieser Beschluss ist überhaupt erst bekanntgeworden, nachdem sich Twitter erfolgreich gegen eine Geheimhaltungsauflage gewehrt hat“, so Udo Vetter vom law blog. WikiLeaks selbst twitterte sogar, alle 637.000 Follower des WikiLeaks-Accounts müssten damit rechnen, dass Ihre Kontaktinformationen und Verbindungsdaten an die US-Behörden geliefert werden.

„Übertragen auf Deutschland ist so ein Gerichtsbeschluss juristisch kein großes Ding – von der politischen Dimension und der Zahl möglicher Betroffener mal abgesehen. Auch bei uns werden tagtäglich stapelweise Gerichtsbeschlüsse erlassen und vollstreckt. Darin werden Provider und soziale Netzwerke zur Herausgabe aller Daten des Nutzers verpflichtet, die sich auf den Servern befinden. Hierzu gehören dann auch nicht nur die sogenannten Bestandsdaten (Benutzerkonto, Logindaten), sondern auch alle Inhalte, die sich in den Mailboxen und auf Profilseiten befinden“, schreibt Vetter.

Weit wichtiger ist allerdings das Verhalten der „Sicherheitsbehörden“ unterhalb des Levels richterlicher Anordnungen. So gibt es inflationäre Anfragen der Polizei, welche Person hinter einem Account steht. „Diese Anfragen sind zahlenmäßig viel häufiger. Denn die Polizei fragt mittlerweile schon fast routinemäßig und inflationär Bestandsdaten ab, wenn sie eine Anzeige mit Internetbezug auf den Tisch bekommt. Die meisten Internetanbieter haben für die Polizei sogar eigene Faxanschlüsse geschaltet. Um die Auskunft zu erhalten, genügt dann ein einfaches Musterschreiben des Polizeibeamten. Die Begründung tendiert regelmäßig gegen Null (‚Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrug‘, ‚üble Nachrede/Beleidigung‘). Aber die Auskunft wird, so jedenfalls meine Erfahrung, anstandslos erteilt. Wenn man die Provider kritisieren möchte, dann an diesem Punkt. Zwar stellt sich die Polizei regelmäßig auf den Standpunkt, sie dürfe Bestandsdaten abfragen. Damit hat sie natürlich recht. Fragen darf jeder. Allerdings muss der Provider, der die Rolle eines Zeugen einnimmt, nicht antworten“, so Vetter.

Und genau diese Kontrollsucht staatlicher Behörden sollte man genauer unter die Lupe nehmen.