Wikileaks und die Kontrollsucht des Staates #wikileaks

Twitter soll an die US-Regierung sämtliche Nutzerdaten über WikiLeaks-Aktivisten und WikiLeaks-Sympathisanten herausgeben. Darüber habe ich ja bereits berichtet. Grundlage ist der Beschluss eines US-Bundesgerichts. „Dieser Beschluss ist überhaupt erst bekanntgeworden, nachdem sich Twitter erfolgreich gegen eine Geheimhaltungsauflage gewehrt hat“, so Udo Vetter vom law blog. WikiLeaks selbst twitterte sogar, alle 637.000 Follower des WikiLeaks-Accounts müssten damit rechnen, dass Ihre Kontaktinformationen und Verbindungsdaten an die US-Behörden geliefert werden.

„Übertragen auf Deutschland ist so ein Gerichtsbeschluss juristisch kein großes Ding – von der politischen Dimension und der Zahl möglicher Betroffener mal abgesehen. Auch bei uns werden tagtäglich stapelweise Gerichtsbeschlüsse erlassen und vollstreckt. Darin werden Provider und soziale Netzwerke zur Herausgabe aller Daten des Nutzers verpflichtet, die sich auf den Servern befinden. Hierzu gehören dann auch nicht nur die sogenannten Bestandsdaten (Benutzerkonto, Logindaten), sondern auch alle Inhalte, die sich in den Mailboxen und auf Profilseiten befinden“, schreibt Vetter.

Weit wichtiger ist allerdings das Verhalten der „Sicherheitsbehörden“ unterhalb des Levels richterlicher Anordnungen. So gibt es inflationäre Anfragen der Polizei, welche Person hinter einem Account steht. „Diese Anfragen sind zahlenmäßig viel häufiger. Denn die Polizei fragt mittlerweile schon fast routinemäßig und inflationär Bestandsdaten ab, wenn sie eine Anzeige mit Internetbezug auf den Tisch bekommt. Die meisten Internetanbieter haben für die Polizei sogar eigene Faxanschlüsse geschaltet. Um die Auskunft zu erhalten, genügt dann ein einfaches Musterschreiben des Polizeibeamten. Die Begründung tendiert regelmäßig gegen Null (‚Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrug‘, ‚üble Nachrede/Beleidigung‘). Aber die Auskunft wird, so jedenfalls meine Erfahrung, anstandslos erteilt. Wenn man die Provider kritisieren möchte, dann an diesem Punkt. Zwar stellt sich die Polizei regelmäßig auf den Standpunkt, sie dürfe Bestandsdaten abfragen. Damit hat sie natürlich recht. Fragen darf jeder. Allerdings muss der Provider, der die Rolle eines Zeugen einnimmt, nicht antworten“, so Vetter.

Und genau diese Kontrollsucht staatlicher Behörden sollte man genauer unter die Lupe nehmen.

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