Der Marketer als Konkurrent des Journalisten

In der November-Ausgabe des prmagazins vertiefe ich diese Thematik

In den USA sieht der ehemalige The European-Herausgeber Alexander Görlach in den neuen Medien-Marken wie Mic, Vice oder Buzzfeed gute Karrierechancen für Journalisten.

„In Deutschland ist mein Eindruck, dass eher eingespart werden soll als ausgegeben.“

Die Strukturen werden nach Einschätzung von Görlach ausgedünnt.

„In den USA gibt es noch einige Akteure, die an die Zukunft von Journalismus glauben und die viel Geld investieren. In Deutschland gibt es keine entsprechende Begeisterung und Investitionen in diesem Maße.“

Vielleicht liegt es ja an der Überalterung der Medienunternehmer. Sie leben von der Substanz, investieren kaum und verdrängen die Notwendigkeit von Erweiterungsinvestionen sowie Innovationen. Ein Trend, der nach Studien der KfW für viele Wirtschaftsbranchen gilt: 57 Prozent der Unternehmen mit Chefs unter 40 Jahren investieren. Mit steigendem Unternehmeralter sinkt der Investorenanteil deutlich. Bei den über 60-jährigen Unternehmensinhabern erreicht er nur noch 37 Prozent. Auch die Art der Investition verändert sich mit steigendem Alter. Stärker risikobehaftete und kapitalbindende Vorhaben werden seltener, die noch durchgeführten Investitionen dienen in erster Linie der Pflege des Kapitalstocks. Jürgen Stäudtner spricht in seinem Innovationsstau-Buch gar von einer Hedgefonds-Mentalität, die bei den arrivierten Firmenchefs dominiert.

Eigentümerfamilien der Verlage haben kräftig Umsatzrendite gescheffelt

Im Mediensektor gehen jedenfalls nur wenig Impulse für innovative Themen aus – etwa beim Roboterjournalismus, in der Daten-Analyse oder beim Einsatz von Chatbots. Das skizzierte Saim Alkan von AX Semantics auf dem Besser Online-Kongress des Deutschen Journalisten Verbandes (DJV) in Köln:

„Die großen Medienhäuser liegen in den Händen einiger Eigentümerfamilien. Die haben über Jahre rund 20 bis 25 Prozent Umsatzrendite gescheffelt. Hocken auf hunderten Millionen Euro Kapital. Wenn es darum geht, 50.000 Euro in die Hand zu nehmen, um ein agiles Projekt zu starten, dann wendest Du Dich an Deinen Vorgesetzten, an Deinen Verleger oder Chefredakteur und der sagt dann, das müssten wir selbst erwirtschaften, weil die Verlegerfamilie nichts zurück investiert.“

Wer soll also neue Projekte bezahlen?

„Fangen wir doch mal an, die Leute, die seit 30 oder 40 Jahren Gelder aus den Häusern gezogen haben, zu bitten, wieder zu reinvestieren“, fordert Alkan.

Die Verlegerfamilien sollten wieder etwas zurückgeben und mehr Experimente wagen.

„Die erste Digitalisierungswelle wurde ausgesessen. Vielleicht sollte man bei der zweiten Welle etwas tun und dazu gehört eben auch Geld.“

Konkurrenz bekommen die etablieren Medien zunehmend von branchenfremden Unternehmen, die beim Content Marketing und bei Broadcasting-Einheiten im Verbund mit Big Data-Programmen und Künstlicher Intelligenz kräftig zulegen. Könnten Daimler, Telekom und Co. die Verlage überholen? Dieser Zug sei schon längst abgefahren, so Alkan.

Unternehmen und Sportverbände als Nachrichtenproduzenten

Es gebe sogar erste Sportverbände, die ihre Nachrichten selbst produzieren, weil sie in der Presse zu wenig vorkommen.

„Die erteilen Journalisten sogar schon Haus- oder Platzverbote, um die Exklusivität ihres Contents zu bewahren. Dazu kommen Content Marketer, die mit einem riesigen Druck Service-Themen aufarbeiten. Beispielsweise über die Qualität von Badeseen in Deutschland. Da gibt es Anbieter, die diese Informationen aus öffentlicher Hand nehmen und in einfache Lückentexte einbauen. Wenn ich dann Informationen über die Wasserqualität des nächstgelegenen Badesees suche, poppt nicht mehr meine Tageszeitung auf, die das Thema gar nicht aufgreift, weil es zu teuer und zu schwierig ist, sondern irgend ein Content Marketer, der mit einer Automatisierung nützliche Informationen vermittelt und dadurch Werbeeinnahmen über Google generiert“, erläutert Alkan in Köln.

Unternehmerjournalismus oder Werbung?

Da entstehe eine Befähigung selbst für kleine Unternehmen oder Verbände, Content in großen Mengen zu produzieren. Das führe zu einer Veränderung im Rollenverhältnis zu Journalisten, die dann für solche Berichte nicht mehr notwendig sind. Ob das Ganze zu einem Verfall des Journalismus führt, wurde in einem zweiten Panel heftig unter dem Titel „Rettungsanker oder Sargnagel? Content Marketing“: Professor Lutz Frühbrodt von der Hochschule für angewandte Wissenschaft in Würzburg hält es für problematisch, dass man gar von Unternehmensjournalismus spricht. Diese Zuordnung sei falsch. Es sei letztlich nur eine Ersatzform von Werbung. Entsprechend wichtig seien auf der operativen Ebene Kennzeichnungspflichten.

„Das andere Thema ist, welche Auswirkungen Content Marketing auf die öffentliche Kommunikation und die öffentliche Meinungsbildung hat.“

Er sieht Content Marketing als weiteren Sargnagel des Journalismus. Diesen Befund thematisierte ich bereits in der April-Ausgabe des prmagazins. Sascha Pallenberg von Daimler hält diese Sorge für unbegründet: Sie sei eher ein Beleg für zu wenig Selbstbewusstsein auf der journalistischen Seite. Die Herausforderung liege bei den klassischen Medien, Premiuminhalte herauszubringen.

„Gute Unternehmenskommunikation lebt von der Transparenz. Es muss klar sein, von wem die Botschaften stammen.“

So sieht es auch Karsten Lohmeyer von der Agentur „The Digitale“, einer hundertprozentigen Tochter der Deutschen Telekom:

„Ein großer Teil des täglich produzierten Medienbreis besteht aus belanglosem Entertainment, zusammengestrichenen Pressemitteilungen, schlecht recherchiertem Nutzwert und leider viel zu oft aus armselig versteckter Schleichwerbung. Die so genannten Native Ads auf den Online-Seiten der Verlage sind viel problematischer. Die werblichen Inhalte sind von den redaktionellen Beiträgen kaum zu unterscheiden.“

Man müsse sich dem neuen Wettbewerb im Digitalen stellen.

„Was die Content-Produzenten auf der Unternehmensseite killen, ist in erster Linie schlechter Journalismus.“

Lohmeyer trat bei der Kölner DJV-Veranstaltung als Antipode von Frühbrodt auf.

„Ich arbeite mit journalistischem Werkzeug. Der Journalist ist mein Konkurrent. Ich bin der Konkurrent des Journalismus. In manchen Dingen sind wir symbiotisch, aber im Markt der medialen Kommunikation stehen wir im Wettbewerb. Manchmal gewinnt der Bessere und manchmal gewinnt auch der, der mehr Geld hat.“

Häufig werde auf der Seite des Content Marketings gar kein so außergewöhnlicher Job gemacht. Häufig sei es eher so, dass von den klassischen Journalisten ein viel zu schlechter Job geleistet werde.

„Die interessieren sich nicht für Suchmaschinen-Optimierung, die interessieren sich nicht für Reichweitenaufbau. Die interessieren sich natürlich für die gute Geschichte. Aber nicht dafür, wie sie die gute Geschichte an die Menschen bringen. Und plötzlich erreichen wir im Monat 500.000 Leute und die Fachmagazine nur 10.000“, sagt Lohmeyer und erwähnt als Positivbeispiel die von seiner Agentur realisierte Sportnews-Plattform ISPO.com.

Hier werden Technologien und Fähigkeiten eingesetzt, die der Journalismus auch nutzen könnte.

„Er tut es aber nicht oder er tut es viel zu selten“, so Lohmeyer.

Phantomdiskussion unter Journalisten

Ob das nun als Journalismus gewertet werde oder nicht, sei eher eine Phantomdiskussion, die unter Journalisten geführt wird. Dem Rezipienten sei das egal. Es handelt sich um Content.

„Der User macht das Smartphone an oder schlägt das Laptop auf und trifft auf Inhalte“, erklärt Lohmeyer.

Ob sie nun von Bots, Journalisten oder Marketers erstellt werden, sei dabei zweitrangig. Jeder kann Sender und Empfänger von medialen Botschaften sein. So ist das nun mal im Netz. Ob das nun als Journalismus auf der akademischen Seite gewertet wird oder nicht, ist eher nebensächlich. Ob man nun Blogger als Journalisten anerkennt oder nicht, stört nicht den Erfolg von Blogprojekten.

Interviews zum Thema:

Fortsetzung folgt.

Ein weiteres Problem beschreibt Marcel Weiss: Bei all ihrem Gejammer über die Distributionsmacht von Facebook und Google: Die deutschen Medien sind so unselbständig, dass erst ein Mittelsmann kommen muss, der die Distribution kontrolliert, damit sie ansatzweise zukunftsträchtige1 neue Formate machen.

Für hausgemachte Geschäftsprobleme ist nicht das Kartellrecht zuständig #Google #EUParlament #Bloggercamp.tv

Die digitalen Verlierer klagen über Google. Mal klagt der stationäre Einzelhandel über die vermeintliche Allmacht von Amazon mit weinerlichen Statements über den Smartphone-Beratungsklau, kleistert Schaufenster mit schwarzen Pappen zu und verweist auf die so wunderhübsche Urbanität auswechselbarer Fußgängerzonen mit dem Flair von bepissten Blumenkübeln. Mal wettert der Datenschutz-Deichgraf über die tückische Herrschaft von Facebook und erklärt jedem Like-Button in Ostfriesland den Krieg. Und immer wieder muss Google als Projektionsfläche für aufgeregte Jägerzaun-Hausmeister, besorgte Bürgermeister, zerknirschte Verleger, analoge Gestern-Manager und fürsorgliche Kindermädchen-Politiker herhalten, um uns Internet-Nutzer vor dem Fegefeuer des teuflischen Suchmaschinen-Giganten zu bewahren.

Schaut man sich die Koalition der Google-Heulsusen an, entdeckt man sehr viele Parallelen zu den Leistungsschutz-Gichtlingen, die sich durch Schutzrechte noch ein Weilchen über Wasser halten wollen, mit freundlicher Unterstützung der politischen Klasse in Berlin und Brüssel.

Jeff Jarvis hat die Chronologie der Absurdität in einem Beitrag für Zeit Online sehr schön zusammengefasst:

„1. Zunächst wurde ein Leistungsschutzrecht entworfen, um Google et al. zu verbieten, kurze Textausschnitte der Verlagsinhalte zu zitieren.
2. Anschließend wurde das Gesetz überarbeitet, um diese sogenannten Snippets zu erlauben.
3. Nichtsdestotrotz verklagten die Verleger Google für die Verwendung von Snippets und forderten von Google elf Prozent der dadurch erwirtschafteten Einnahmen.
4. Google kündigte an, keine Snippets der klagenden Verleger mehr zu zeigen.
5. Daraufhin warfen besagte Verleger Google vor, sie mit der Entfernung der Snippets erpressen zu wollen, die die Verleger ihrerseits ja nutzten, um Google zu erpressen.
6. Beamte verspotteten die Verleger vor dem Kartellamt.
7. Die meisten Verleger kapitulierten, weil sie auf den Traffic von Google angewiesen sind.
8. Springer verweigerte Google die Erlaubnis, kostenlos Auszüge aus der Welt und drei weiteren Angeboten zu publizieren, genehmigte aber Snippets seiner Supermarke Bild.
9. Springer gestand ein, zu viel Datenverkehr von Google zu verlieren, kapitulierte schließlich und argumentierte, dies beweise nur Googles erdrückende Marktmacht. Die Verleger haben sich selbst, ihre Branche und ihr Land erfolgreich lächerlich gemacht.“

Was als digitales Trauerspiel von Verlegern wie Matthias Döpfner und hoffnungslos überforderten Politikern wie Sigmar Gabriel gestartet wurde, breitet sich nun in der Europäischen Union aus. Auch im EU-Parlament schließt man sich den deutschen Zerschlagungsforderungen an, um den amerikanischen Konzern an die kurze Leine zu nehmen. Vielleicht lässt sich ja auch die NATO motivieren, Barrieren gegen den Suchmaschinen-Giganten aus Mountain View zu errichten – quasi als humanitäre Intervention. Würde doch zum erweiterten Sicherheitsbegriff des westlichen Militärbündnisses passen. Ein Blick in das Wettbewerbsrecht könnte allerdings nicht schaden.

„Marktbeherrschung ist nicht illegal und einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Google muss man erst einmal nachweisen“, sagt Professor Justus Haucap, ehemaliges Mitglied der Monopolkommission, im ichsagmal-Gespräch.

Stellt man den Missbrauch der Marktmacht eindeutig fest und kommt es zu einer Entflechtung von Google, bleibt zu prüfen, ob es auch den Interessen der Verbraucher dient. Werden die Dienste sowie Inhalte von der generischen Suche abgetrennt, könnte es bei der Suche zu Nachteilen für Nutzer kommen. Es ist nach Ansicht von Haucap keinesfalls vorteilhaft, Informationen nicht mehr direkt angezeigt zu bekommen – etwa Wetterberichte oder Aktienkurse. Würde man eine Entflechtung verfügen, hätte Google zwei Möglichkeiten. Man verkauft Dienste wie YouTube und Maps – was höchst unwahrscheinlich ist – oder man bietet diese Dienste in einfach nicht mehr an.

Wenn es um Suchfunktionen geht, bleiben zudem noch Abgrenzungsfragen zu klären.

„Darf ich bei Amazon noch nach Büchern suchen oder ist das dann auch eine Suchmaschine? Für mich ist Amazon eine Suchmaschine. Wenn ich etwas über ein Buch wissen will, dann komme ich nicht auf die Idee, bei Google nachzuschauen“, betont Haucap.

Interessen der Verbraucher

Der Wirtschaftswissenschaftler hält die Entflechtung oder gar Zerschlagung von Google juristisch für nicht angemessen. Man würde viele Innovationsanreize kaputtmachen. Wichtiger sei Transparenz, die Google erfüllen muss. Andere Ideen, wie die Schaffung einer europäischen Suchmaschine, die von Chirac bis zum „FAZ“-Herausgeber Frank Schirrmacher ernsthaft erwogen wurde, hält der Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie für lächerlich. Da würde man ein politisches Monstrum schaffen. Als Aufsichtsgremium würde sich so eine Art Rundfunkrat mit gesellschaftlich relevanten Gruppen anbieten, die über politisch opportune Linkergebnisse entscheidet – etwa bei der Einhaltung von Anti-Raucher-Kampagnen oder der Unterstützung von veganer Lebensweise. Ähnlich abstrus würde es in einer Google-Regulierungsbehörde ablaufen.

„Der Suchmaschinen-Konzern nimmt jährlich ungefähr 500 Änderungen des Suchalgorithmus vor. Das ist für mich eine Grusel-Vorstellung, wenn hier eine Behörde vorgeschaltet wird. Dann werden wohl Genehmigungen erst mit mehreren Jahren Verspätung erteilt“, meint Haucap.

Und wie steht es mit der personalisierten Suche. Führt die zur Diskriminierung von Konkurrenten? Es wäre ziemlicher Schwachsinn, wenn man das Stichwort Fußball eingäbe und weltweit die gleiche Trefferliste angezeigt würde, obwohl Google aus der Suchhistorie des Wettbewerbsökonomen weiß, dass er Fan von St. Pauli ist und entsprechende Suchergebnisse ganz weit oben angezeigt werden.

Geht es in den Beschwerden gegen Google wirklich um Verbraucherinteressen oder klagen vor allem jene, die unter der besseren Geschäftsstrategie des Silicon-Valley-Riesen leiden? Für hausgemachte Probleme ist das Kartellrecht nicht zuständig. In den Kartellverfahren geht es nicht um die Geschäftsinteressen von wetter.com, Axel Springer, finanz.net oder auswechselbare Vergleichsportale, die sich beim Anblick von Google in die Hose machen. Es geht um die Interessen der Verbraucher.

Siehe auch:

Die Sache mit dem Zerschlagen von Google. Nico Lumma hat eine schöne Steilvorlage für die Bloggercamp.tv-Sendung am Mittwoch geliefert:

„Denkt mal darüber nach, wie es passieren konnte, dass eine Firma, gegründet von zwei Doktoranden vor 16 Jahren so schnell so groß und so wichtig werden konnte für die Nutzer auf dieser Welt, dass ihr sie zerschlagen wollt! Und dann stellt Euch mal ein paar einfache Fragen: warum ist keine deutsche Firma so groß wie Google? Warum ist keine französische Firma so groß wie Google? Warum kommt abgesehen von MP3 kein Standard der digitalen Welt aus Deutschland? Warum kommt keine nennenswerte digitale Technologie aus Deutschland? Warum haben wir so wenig Glasfaserausbau in Deutschland, dass wir noch nicht mal auf den europäischen Vergleichsstastiken verzeichnet werden? Warum sind unsere Schulen immer noch ein Hort der Technologiefeindlichkeit? Warum haben junge Leute kaum Interesse an der digitalen Wirtschaft? Wo Ihr doch neuerdings immer erzählt, dass das Digitale so wichtig sei und dass dort die Jobs der Zukunft entstünden! Vielleicht gibt es dann ja, in diesem vermutlich seltendem Moment der Reflexion, bei Euch Silberrücken dieses Landes, die einfache und brutale Erkenntnis, dass Ihr es mit Ansage absolut verkackt habt, auch nur annähernd die richtigen Schritte in den letzten 20 Jahren umzusetzen! Stattdessen wartet Ihr immer noch auf den einen, optimalen Moment, um den Hebel umzulegen und dann eine digitale Denke an den Tag zu legen.“

Genügend Stoff für unsere Diskussion am Mittwoch, um 20:15 Uhr.

Und selbst der angeblich so allmächtige Konzern Google kann keine goldenen Eier legen: „I fucked up“: Google+-Chefdesigner schimpft öffentlich über das gescheiterte Netzwerk.

Jetzt also erpresst Google die Rechte-Inhaber – Orwell-Neusprech von VG Media #lsr

Der Hulk des Tages geht an VG Media
Der Hulk des Tages geht an VG Media

So langsam macht sich bei mir ein Brechreiz bemerkbar, wenn ich die Presseverlautbarung von VG Media lese unter der Überschrift „Google erpresst Rechteinhaber“.

Der Suchmaschinenkonzern habe angekündigt, auf den Google-Oberflächen keine Ausschnitte aus Presseerzeugnissen der von der VG Media vertretenen Presseverlage mehr anzuzeigen.

„Google diskriminiert damit diejenigen Verleger, die ihr Presseleistungsschutzrecht über die VG Media zivilrechtlich durchzusetzen versuchen. Die Inhalte derjenigen Presseverleger, die eine Durchsetzung ihrer Rechte nicht wagen, stellt Google weiterhin dar. Die Wahrnehmung und Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts, welches den Presseverlegern vom Gesetzgeber erst zum 1. August 2013 gewährt wurde, um ihnen eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte zu sichern, wird von Google nun zum Anlass genommen, eine Marktmacht von 93 Prozent zu Lasten der Presseverleger zu missbrauchen. Ziel Googles ist es offensichtlich, die Zustimmung der Verleger zu einer unentgeltlichen Nutzung der Inhalte zu erzwingen und das Gesetz des Deutschen Bundestages leerlaufen zu lassen.“

Wollen die VG Media-Jünglinge die Öffentlichkeit verscheißern oder spekulieren sie auf die Senilität der Öffentlichkeit, die sich an die scheinheiligen Argumente der Leistungsschutz-Gichtlinge nicht mehr erinnern können? Siehe auch: Schreibt Nekrologe auf die untergehenden Gestern-Verleger!

Besonders schön die Replik von Stefan Niggemeier: Verlage empört: Jetzt will Google nicht mal mehr ihr Recht verletzen!

Google hat übrigens die Inhalte nicht ausgelistet, sondern nur einen Vorschaubereich auf die Inhalte entfernt, so der Hinweis von Christian Henne.

E-Books im Denknebel des Literaturbetriebs: @FrauFrohmann bei #Bloggercamp.tv

Neue Plattformen jenseits des Literaturbetriebs gründen
Neue Plattformen jenseits des Literaturbetriebs gründen

Foucault sieht die Funktion des Autors vor allem als Begründer von Diskursen. Er schafft die Möglichkeit und die Bildungsgesetze für andere Texte. Am Ende könne vollständig auf die Funktion des Autors verzichtet werden, so der Philosoph in seinem berühmten Vortrag am Collège de France vor Mitgliedern der Französischen Gesellschaft für Philosophie.
E-Books werden sich wie Youtube-Videos als eigenständiges Genre etablieren. Der rund um das gedruckte Buch etablierte Literaturbegriff passt nicht mehr zur Poetik und Prosa, die sich in sozialen Netzwerken ausbreitet.

„Schon gar nicht passt er zu dem, was derzeit auf und zwischen den smarten Geräten passiert, die wir ständig bei uns tragen und über die wir längst den größten Teil unserer Textarbeit abwickeln“, so Stephan Porombka im Opus des Frohmann-Verlages mit dem Titel „Über 140 Zeichen“.

Der eingeschränkte Literaturbegriff der bildungsbürgerlichen Honoratioren trübt den Blick auf die Texte, die im Netz kursieren.

„Man neigt dazu, sie gar nicht zu beachten. Und wenn, dann nur verächtlich als Leichtgewichtiges, Flüchtiges, Beliebiges, Uninteressantes.“

Redakteure von Gestern-Medien degradieren das Netzgeflüster gerne als Klowand-Weisheiten. Jeder, der online ist und postet, twittert, faved oder liked steht erst einmal unter Verdacht, ein Protagonist der kulturellen Sinnentleerung zu sein. Aber selbst die neuen Schreib- und Leseweisen im 18. Jahrhundert haben nicht darauf gewartet, von den Autoritäten des alten Literaturbetriebs akzeptiert zu werden, erläutert Prorombka. Man habe sich seine Publikations- und Rezensions-Plattformen lieber gleich selbst erfunden. Ähnliches wird sich für das Schreiben und Lesen bei Twitter, Facebook, WhatsApp und Google Plus ergeben. Verlage wie Frohmann wirken als Teilchenbeschleuniger für experimentelle Poetiken, die sich vom Flow ihrer Timeline inspirieren lassen und sich wenig um die Rückzugsgefechte von Leistungsschutz-Denkern scheren.

Ausführlich in meiner Mittwochskolumne für das Debattenmagazin „The European“ nachzulesen.

Wie sich E-Book-Verlage künftig positionieren, erläutert Christiane Frohmann im .tv-Gespräch: Über die Emanzipation des E-Books und den Tod des Autors. Mitdiskutieren kann man in unserer 11 Uhr-Sendung über die Frage-Antwort-Funktion von Google Plus. Die ist schon aktiviert.

Siehe auch:

Über Abmahn-Trittbrettfahrer oder: Die Geister, die man rief.

Auch nicht schlecht: Plagiatsverdächtiger zensiert Vroniplag mit Urheberrecht.

Entsprechend verstehe ich die Empörung: Das Urheberrecht für plagiierte Texte in Anspruch zu nehmen, um eine DMCA-Notice zu versenden und die daraus folgenden juristischen Konsequenzen in Kauf zu nehmen, stellt eine bisher einmalige Vorgehensweise in der Zeit der Dokumentation von wissenschaftlichem Fehlverhalten auf dieser Plattform dar.

Kein Mensch sagt mehr Beat oder: Wie die Pflicht zur „Depublizierung“ der Hörspielkunst schadet

Hörspiele wieder verfügbar machen

Die sich aus 17 Sachverständigen und 17 Abgeordneten aller Parlamentsfraktionen zusammensetzende Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft des Bundestags (EIDG) empfahl im Januar 2013 ausdrücklich die Aufhebung der im Rundfunkstaatsvertrag festgeschriebenen Depublikationspflicht.

Es waren bekanntlich die Leistungsschutz-Gichtlinge der Verlage und privaten Rundfunk-Anbieter, die sich gegen die öffentlich-rechtlichen Sender stellten und entsprechende Gesetzesänderungen verlangten.

Das Resultat ist höchst ärgerlich, wenn man sich das beschämend schlechte Angebot der Mediatheken von ARD und ZDF anschaut. Der Schwachsinn des Depublizierens entspricht nicht mehr dem Nutzungsverhalten der Medienkonsumenten. Ich entscheide selbst, wann und wo ich Angebote von öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernseh-Sendern wahrnehmen möchte. Der Grundversorgungsauftrag, den wir über Gebühren finanzieren, sollte auch für die digitalen Plattformen gelten – ohne irgendwelche Einschränkungen.

Es ist auch für die Autorinnen und Autoren – also für die Urheber – wichtig, ihre Werke dauerhaft im Netz präsentieren zu können. Etwa für Hörspiele.

Um so löblicher ist das Projekt „Hörspielpark“ unter der künstlerischen Leitung von Paul Plamper:

„Unser Ziel ist, das Gesamtwerk ausgewählter Hörspielmacher zu fairen Preisen dauerhaft erhältlich zu machen. Es gibt immer wieder Hörer, die nach Hörspiel-Sendungen im Radio fragen, ob es das Hörspiel als CD oder Download zu kaufen gibt. Für sie und andere Interessierte wollen wir Autorenhörspiele zugänglich machen.“

Mit „Hörspielpark“ hat Plamper einen auf Nutzergebühren basierenden Netzvertrieb geschaffen, in dem er seine Produktionen und weitere Werke einer freien Anbietergemeinschaft von Hörspielmachern präsentiert: zum Vorhören, Downloaden oder als CD – und stets in bester Tonqualität, schreibt Wolfgang Schiffer in seinem Literaturblog „Wortspiele“.

Die Bezahlung läuft komfortabel über Paypal – der Preis pro Hörspiel liegt so um die fünf bis sieben Euro. Also sehr angemessen für ein weithin unterschätztes Genre des Kulturbetriebes in Deutschland.

Bei Durchstöbern der Hörspiele bin ich direkt auf ein ziemlich irres Stück gestoßen, das in Bonn spielt: Kein Mensch sagt mehr Beat. Rafael Jové kauft die unscheinbare Single mit dem Titel „Hans Daniels präsentiert Bonner Beatbands“ in einem Fürther Trödelgeschäft und findet auf ihr ein James Brown infiziertes Stück Funk, so roh und ungefiltert, wie man es aus Deutschland nie vermutet hätte. Jové reist der Geschichte dieser alten Schallplatte hinterher und er trifft alle, die mit ihr zu tun hatten: CDU-Wahlkämpfer, den ehemaligen Bonner Oberbürgermeister Hans Daniels, älter gewordene Musiker, Fans und Schallplattenhändler.

Warum wir uns stärker gegen die Pflicht zur Depublizierung stellen sollten, werde ich in einigen Interviews und Storys ausführlicher aufgreifen. Aber das ist eine kleine Überraschung – für die Leistungsschutz-Gichtlinge…..

Die doppelte Moral der Polit-Apparatschicks in der Netzpolitik

Wer hat die Macht?

Es läuft immer nach dem gleichen Muster ab. Wenn es um Interessen von mächtigen Lobbygruppen und der Andienung an Klientelinteressen geht, errichtet man Barrieren, wie beim Leistungsschutzrecht, entfernt Barrieren, wie beim Merkel-Hangout oder schaltet auf Durchzug, wie bei der neuen Preispolitik der Telekom mit dem Knebel der Bit-Drosselung zur Bevorteilung eigener Dienste.

Richard Gutjahr hat es gestern beim Digitalen Quartett gut auf den Punkt gebracht. Was den Mächtigen im Lande nutzt, wird von den Polit-Apparatschicks mit Nachsicht behandelt. Da habe niemand den Arsch in der Hose, um mal gegenzuhalten, so Richard. Das wird übrigens auch der Tenor meiner morgigen The European-Kolumne sein. Die Absurditäten bei der krampfhaften Suche nach einer medienrechtlichen Absegnung des Merkel-Hangouts sind dabei nur eine kleine Fußnote – aber symptomatisch für politische Entscheidungen. Und das gilt nicht nur für das Netz. Ich werde mich aber auf netzpolitische Beispiele konzentrieren. Meinungen zum Thema nehme ich gerne für meine Kolumne auf. Gerne auch spontan über Hangout-Interviews.

Um 15,30 Uhr führe ich morgen ein Telefoninterview mit Dr. Roman Friedrich von Booz & Co. über die neue „Geschäftsstrategie“ der Telekom. Um 16 Uhr ist wahrscheinlich der ZAK-Vorsitzende Jürgen Brautmeier Gesprächsgast im Bloggercamp, um zu erklären warum der Merkel-Hangout nun doch kein Rundfunk ist und das Bloggercamp als Rundfunk eingestuft wird.

Um 18,30 Uhr geht die Bloggercamp-Runde dann weiter, um die netzpolitischen Untiefen des Medienrechts ausführlich zu würdigen. Und um 19,30 Uhr sprechen wir dann mit Anja C. Wagner ununit.tv zur geplanten prepublica, die via Live-Hangout Sessions präsentieren wollen, die es nicht in das offizielle Programm der republica geschafft haben.

Siehe auch:

Internet mit Geschmack…oder eher Geschmäckle.

Die Netzgemeinde und die verlorene Youtubegeneration.

Adé Internet-Flatrate und nimm die Netzneutralität gleich mit.

Digitales Quartett 27: Datensammelei, Netzneutralität, GenerationYouTube und die Netzpolitik.

Das Netz als Staatsfreund Nr.1

Statement eines Erklärbären der Telekom über die neuen „DSL-Spielregeln“.

Politik geht auf Distanz zum Leistungsschutzrecht #lsr

Wenn das LSR scheitert

Heute früh bin ich in einem NeueNachricht-Beitrag auf die Erklärung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) eingegangen. Beide Lobbyisten-Clusb bekräftigen, dass es keinerlei Gespräche zwischen deutschen Verlagen und Google über einen Verzicht auf ein Leistungsschutzrecht gibt. Stattdessen sei Google anlässlich eines Austauschs zu verschiedenen Themen, wie er zwischen Verlagen und dem Suchmaschinenbetreiber immer wieder stattfinde, deutlich gemacht worden, dass das Leistungsschutzrecht unverzichtbar sei und eine faire Rechtsbasis für die weitere Zusammenarbeit schaffen werde.

Die Verbände bekräftigen, dass eine Übereinkunft wie in Frankreich kein Vorbild für Deutschland sein könne. Für die Zukunft der Presse sei es unabdingbar, dass der Bundestag nun zügig das Leistungsschutzrecht verabschiede.

In der Politik wachsen unterdessen die Zweifel an der Gesetzesvorlage: So haben die Oppositionsfraktionen für kommenden Montag eine zweite Anhörung beantragt, nachdem bei der ersten Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Rechtsausschuss die massiven Bedenken nicht ansatzweise ausgeräumt werden konnten und zahlreiche – vor allem technische Fragen – offen geblieben sind, so die Presseverlautbarung der SPD-Bundestagsfraktion. Die ablehnende Haltung der Verleger stößt in der Bundesregierung auf Kritik:

„Ich denke, die Bundesregierung sollte durchaus mit den Verlegern darüber reden, ob wir nicht doch einen Weg finden, der gewährleistet, dass sie ihre berechtigten Interessen durchsetzen und ihren Qualitätsjournalismus auch für die Zukunft retten, ohne in die Gefahr zu laufen, dass neue Business-Modelle damit erschwert oder abgewürgt werden“, erklärte Hans-Joachim Otto, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums, in einer Sondersendung des Bloggercamps.

Auf unsere Gesprächsrunde mit Otto bin ich ja schon ausführlich eingegangen.
Thomas Knüwer wertet die Änderung der Stimmungslage im Berliner Politikbetrieb ähnlich.

„Selbst Siegfried Kauder, ein Hardcore-Analog-CDU’ler, erkennt inzwischen verfassungsrechtliche Probleme. Die vorgesehene zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag ist inzwischen von der Tagesordnung genommen worden, stattdessen wird es am Montag eine ungeplante Anhörung zum LSR, wie es Freund und Feind inzwischen abkürzen, im Unterausschuss Neue Medien geben.“

Und was macht der LSR-Cheflobbyist Christoph Keese. Er pilgert ins Silicon Valley:

„Und das in dem Moment, da sein Baby Leistungsschutzrecht auf die Intensivstation eingeliefert wurde. Mehr noch: Keese ist ja auch verantwortlich für Investor Relations bei der Axel Springer AG – und die hat ihre Hauptversammlung für den 24. April terminiert. Die Vorbereitung der wichtigsten Veranstaltung für die Anteilseigner erfolgt also fernmündlich? Das sollten Investoren auf der HV zumindest mal kritisch anmerken“, schreibt Knüwer.

Vielleicht wird Keese schon mal vorsorglich aus der Schusslinie genommen:

„Denn wenn das LSR scheitert, dürften viele in der Verlagsindustrie nicht gut auf ihn zu sprechen sein. Dann hat er sie in eine Falle gelockt, sie haben ihre Leser angelogen, sich Google zum Feind gemacht, zahlreiche Parlamentarier werden auch nicht erfreut sein und von jenen Multiplikatoren im Web, die sich für Themen wie Netzpolitik oder Medien interessieren, wollen wir direkt mal schweigen. Die Verlage haben Millionen versenkt in Juristenhonorare und eine dann erfolglose PR-Kampagne.“

Lex Google ist für die Tonne. Hoffe, Thomas Knüwer hat mit seiner Prognose recht 🙂

Verleger, Google und das Strucksche Gesetz: Was bleibt vom Leistungsschutzrecht übrig?

Leistungsschutzrecht 003

So langsam wird es spannend in den Beratungen des Lobbyisten-Gesetzes – auch „Leistungsschutzrecht“ genannt. Jedenfalls haben die Oppositionsfraktionen eine zweite Anhörung beantragt, nachdem bei der ersten Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Rechtsausschuss die massiven Bedenken nicht ansatzweise ausgeräumt werden konnten und zahlreiche – vor allem technische Fragen – offen geblieben sind, so die Presseverlautbarung der SPD-Bundestagsfraktion. Die Anhörung findet nun im Unterausschuss Neue Medien am Montag, den 25. Februar um 13 Uhr statt.

Es geht allerdings nur um die „technische Fragen eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage“.

Als Sachverständige wurden von den Fraktionen bisher benannt:

Dr. Arnd Haller, Google Germany GmbH
Dr. Thomas Höppner, Bundesverband der Zeitschriftenverleger
Prof. Dirk Lewandowski, Universität Hamburg
Michael Steidl, International Telecommunications Council, London

Die Anhörung ist öffentlich und es wird unter www. bundestag.de einen Livestream geben. Noch besser wäre eine Übertragung via Hangout on Air, um die Bürgerinnen und Bürger noch aktiver in den Dialog einzubinden. Statt sich jetzt in technischen Fragen zu verlieren, wäre es doch angebracht, Google und Verleger zu fragen, ob sie nicht außerhalb des Gesetzgebungsverfahrens eine Einigung finden.

Denn auch die Verleger sollten sich nicht zu sicher sein, ob der Gesetzentwurf so bleibt, wie es sich Keese und Co. erhoffen. Der parlamentarische Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums Hans-Joachim Otto sprach in der gestrigen Bloggercamp-Sondersendung vom „Struckschen Gesetz“ (ab der 25. Sendeminute).

Es beruht auf dem legendären Satz des früheren SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck:

„Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.“

Und in unserer Talkrunde sagte Otto wörtlich:

„Keiner kann die Hände in den Schoß legen, keiner sollte sich sicher sein, dass die Gesetzesänderung genau so durchgeht, wie sie eingebracht wurde. Es gilt immer das so genannte Strucksche Gesetz: Ein Gesetz kommt immer anders aus dem Bundestag heraus als es eingebracht worden ist. Das kann beim Leistungsschutzrecht auch passieren.“

Das ist wohl eher eine Botschaft an die Verleger, denn nur die ursprüngliche Fassung des Leistungsschutzrechtes würde doch die Keese-Lobbyisten so richtig glücklich machen. Die Begründung für die zweite Anhörung sollte daher vielleicht auch als Warnzeichen gewertet werden, noch bis zur Sommerpause eine vertragliche Vereinbarung mit Google abzuschließen, damit das Leistungsschutzrecht in die Mülltonne wandern kann. Denn Branchenlösungen seien nach Ansicht von Otto der bessere Weg als starre Antworten des Gesetzgebers, die den technologischen Entwicklungen stets hinterherhinken. Allerdings müsste das jetzt schnell gehen, denn die Legislaturperiode endet im Sommer. Es sei jetzt fünf vor zwölf.

Staatssekretär Otto fordert Einigung zwischen Verlegern und Google, um Leistungsschutzrecht zu stoppen #bloggercamp

Die vertragliche Einigung zwischen Verlegern und Google, die in Frankreich getroffen wurde, könnte auch Vorbild für Deutschland sein. Das sagte Hans-Joachim Otto, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums, in einer Sondersendung des Bloggercamps (ab Sendeminute 25).

„Es ist mir allemal lieber, wenn sich die Marktteilnehmer auf vernünftige Regelungen einigen können, auf eine Privatautonomie, als das der Staat irgendwelche Gesetze schreiben muss“, so Otto.

Die Verleger in Deutschland hätten leider in einer ersten Stellungnahme bekundet, dass das französische Modell für sie nicht in Frage kommt.

„Ich denke, die Bundesregierung sollte durchaus mit den Verlegern darüber reden, ob wir nicht doch einen Weg finden, der gewährleistet, dass sie ihre berechtigten Interessen durchsetzen und ihren Qualitätsjournalismus auch für die Zukunft retten, ohne in die Gefahr zu laufen, dass neue Business-Modelle damit erschwert oder abgewürgt werden“, erklärt Otto.

Ein Konzern wie Google wäre noch in der Lage, sich die notwendigen Lizenzen für die Veröffentlichung von Nachrichten zu kaufen. Für junge Unternehmen, die Nachrichtenportale oder News-Aggregatoren betreiben wollen, sehe das anders aus.

„Wenn es zu einer Einigung kommt, dann ist die rechtliche Änderung überflüssig. Eine Vereinbarung ist die Alternative zum Gesetzentwurf. Dazu muss es aber eine Bereitschaft auf beiden Seiten geben. Und ich kann nur an alle Beteiligten appellieren, dass sie ihren Teil dazu beitragen, auszuloten, ob nicht doch eine Regelung auf vertraglicher Ebene die sinnvollere und flexiblere Lösung ist. Der Gesetzentwurf, der von der Bundesregierung eingebracht wurde, hat eine Menge Kritik und Fragen aufgeworfen. Diese Fragen müssen wir seriös beantworten. Es könnte deshalb im Interesse aller Beteiligten sein, wenn wir statt der Gesetzesmaschinerie zu einer Lösung kommen, die einvernehmlich ist“, betont Otto.

Branchenlösungen seien der bessere Weg als starre Antworten des Gesetzgebers, die den technologischen Entwicklungen stets hinterherhinken. Allerdings müsste das jetzt schnell gehen, denn die Legislaturperiode endet im Sommer. Es sei jetzt fünf vor zwölf.

„Keiner kann die Hände in den Schoß legen, keiner sollte sich sicher sein, dass die Gesetzesänderung genau so durchgeht, wie sie eingebracht wurde. Es gilt immer das so genannte Strucksche Gesetz: Ein Gesetz kommt immer anders aus dem Bundestag heraus als es eingebracht worden ist. Das kann beim Leistungsschutzrecht auch passieren“, resümiert Otto in der Talkrunde des Bloggercamps.

Soweit die nachrichtliche Meldung, kurz nach unserer Sondersendung. Was denkt Ihr über diesen Vorschlag?

Leistungsschutz-Pharisäer: Was zahlen eigentlich die Verleger für die Leistungen von Google? #lsr

Piraten und sogenannte Urheber 006

Ob jetzt die Google-Kampagne gegen das Leistungsschutzrecht klug ist oder nicht, möchte ich an dieser Stelle nicht weiter kommentieren. Ändert ja eh nichts mehr. Pharisäerhaft finde ich die gekünstelte Empörung über den Suchmaschinen-Gigant, der seine Marktmacht für öffentliche Kampagnen missbraucht. Da brüllen ja die richtigen Salon-Löwen. Eine Melange der Springer-Döpfner-Keese-Lobbyisten-Gesetzgebungsantreiber übt sich in einer perfiden Agitation nach dem Muster „Haltet den Dieb“. Gewichtige Kritik am Gesetzentwurf lassen die die Gralshüter des Qualitätsjournalismus so ganz nebenbei unter den Tisch fallen. Dafür rauscht seit Monaten im redaktionellen Teil eine Kampagne nach der anderen durch den Blätterwald. „Mein Kopf gehört mir“ und so weiter…..

Die Argumentation der liebwertesten Leistungsschutz-Gichtlinge ist so simpel wie bei eingeschaltetem Verstand fragwürdig, berichtet das Medienmagazin dwdl:

„Google verdiene ja Geld mit journalistischen Inhalten der Verlage. Gemeint sind jene kurzen Anreißer-Texte in den Suchergebnissen von Google und Google News. Man scheint bei den Verlagen keinerlei Vertrauen in die eigenen Inhalte zu haben, sonst müsste man sich kaum darum sorgen, dass die Leser sich mit diesen Info-Häppchen in der Suchübersicht von Google zufrieden geben würden. Aber eine ohnehin schon durch den verminderten Mehrwertsteuersatz staatlich subventionierte Branche, die seit Jahren mehrheitlich das Jammern und Klagen perfektioniert statt mit Leistungen zu überzeugen oder gar zu begeistern, ist sich zur Rechtfertigung eines Leistungsschutzrechtes nicht zu schade, journalistische Grundwerte über Bord zu werfen. Willkommen in der Propaganda eines Print-Kartells – und kaum jemand empört sich hörbar öffentlich, weil die veröffentlichte Meinung abgesehen von öffentlich-rechtlichem Rundfunk und wenigen unanhängigen Bloggern und Online-Journalisten zum Kartell gehört.“

Was so alles unter der Decke bleibt, hat Stefan Niggemeier eindrucksvoll zusammengefasst. „Lügen fürs Leistungsschutzrecht.“

Warum werden eigentlich die Redakteure in den so genannten Qualitätsmedien angehalten, für die Online-Ableger ihrer Publikationen möglichst google-optimiert zu schreiben?

Sie werden angehalten, die richtigen Schlagworte in der richtigen Häufigkeit einzusetzen. Nur so schnellen die Zugriffe auf Artikel hoch und erzielen die gewünschte Aufmerksamkeit. Was zahlen eigentlich die Verleger für die Dienste von Google, die sie jeden Tag bislang kostenlos in Anspruch nehmen?

Wenn nun die Verleger Google zur Kasse bitten, könnte ich es verstehen, wenn der Suchmaschinen-Konzern den Spieß umdreht. Werden die Anreißer-Texte nicht mehr eingeblendet, brechen die Klickraten ein. Das Leistungsschutzrecht wird das Siechtum der Verlage sogar noch beschleunigen. An den strukturellen Defiziten ändert das nichts – sie werden eher konserviert und verlangsamen den Wandel, wie es Wolfgang Münchau in seiner Kolumne „Tod der Verleger“ ausführte.

Die Nabelschau der Printmedien

„Springer-Chef Matthias Döpfner beschwor neulich in der Welt ‚gute Zeiten für Verleger, die Wachstum gestalten wollen‘. Ich sehe das ganz anders. Die Krise ist eine fantastische Gelegenheit für neue Medienunternehmer, aber nicht für ihn und andere Großverleger vergangener Zeiten. Das hat nichts mit der Qualität des Managements zu tun, sondern ist eine Frage ökonomischer Logik. Das ‚Internet als Chance für Verleger‘ gehört – nach dem Satiriker H.L. Mencken – in die Kategorie von Thesen, die hübsch, plausibel und falsch sind.“

In den analogen Zeiten hätten sich die Verleger mit ihren Zeitungen und Magazinen dumm und dusslig verdient. Das digitale Zeitalter habe dieses Geschäftsmodell vollständig zertrümmert. Die Prozess sei mit einfacher mikroökonomischer Logik erklärbar.

„Zum Ersten sind die Eintrittsbarrieren verschwunden. Mit Plattformen wie WordPress kann jeder sein eigenes Blog, sogar bescheidene News-Webseiten gestalten. Mit Open-Source-Redaktionssystemen kann man mit geringem Aufwand die komplexesten Websites managen. Für wenige Tausend Euro und ein bisschen Fantasie kann man ein Online- und Mobilangebot hinbekommen, das denen fast aller deutscher Verlage überlegen ist. Die meisten quetschen immer noch ihre analogen Inhalte auf die Website oder auf das iPad, anstatt die kommunikativen Möglichkeiten auszunutzen, die diese neuen Medien bieten. Mit der Extrem-Absenkung der Eintrittsbarrieren verschwand das Oligopol der Verlage in kürzester Zeit. Außenseiter wie die Huffington Post überrundeten in den USA jahrhundertealte etablierte Organisationen wie die New York Times. Die Neuen haben ein von Grund auf multimediales Internetkonzept kreiert“, so Münchau.

Große Verlage seien weniger flexibel in der Ressourcenallokation.

„Ihre relative Größe ist heute kein Wettbewerbsvorteil mehr. Meine eigene Erfahrung mit Verlagsmanagern gerade in Deutschland ist, dass sie vorwiegend analog gestrickt sind. Wenn ich lese, dass ein Verlag sich damit brüstet, massiv in das Internet zu investieren, dann erahne ich ein massives Missverständnis: Der analoge Mensch sieht das Internet als einen weiteren Vertriebskanal für analoge Produkte“, führt der FTD-Kolumnist weiter aus.

Kommt mir irgendwie bekannt vor. Sagen die Manager in der Service-Industrie auch immer. Mit Kanälen ist in der digitalen Welt aber nichts mehr zu machen:

„In digitalen Medien sind Informationen aufteilbar. Die alte Zeitung war, technologisch bedingt, eine Art große Koalition aus Politik, Wirtschaft, Feuilleton und Sport. Die meisten Leser legen immer sofort mindestens zwei Teile einer solchen Zeitung weg, obwohl sie dafür bezahlt haben. Die Katze im Sack ist im Internet unverkäuflich, weil es genügend Katzen außerhalb der Säcke gibt“, meint Münchau.

IBM und Kodak seien zwei entgegengesetzte Beispiele dafür, wie man sich aufgrund einer monumentalen Marktverschiebung anpasst. Kodak gehe gerade den Bach runter, weil es auf sein Geburtsrecht des Marktführers pochte, das es im digitalen Zeitalter nicht aufrechterhalten konnte. IBM verkleinerte sich und flüchtete in eine Reihe lukrativer Nischen.

„Nach meinen persönlichen Erfahrungen droht den deutschen Verlagen das Schicksal von Kodak“, resümiert Münchau.

Das Leistungsschutzrecht wirkt dabei wie ein Katalysator. Und tschüs.