Müll und Monopole – Kauft Remondis das DSD? Interview mit Eric Rehbock vom Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung in Bonn

Gespräch mit Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer vom bvse

Erfrischend unkompliziertes Interview mit Eric Rehbock, dem Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) – die Stimme des Mittelstandes in der Recyclingwirtschaft. Abstimmung des Termins lief prima. Großer Dank an den Pressesprecher Jörg Lacher.

Hier die Variante auf YouTube – nicht jeder mag Facebook 😉

Gespräch hat Nachrichtenwert! Ausführlicher Bericht folgt.

Update: Diskussion auf Twitter

https://twitter.com/slang_euwid/status/961258470187175936

Aufruf zur Verpackungsabfall-Recherche mit ersten Ergebnissen #GelbeTonne #GelberSack

Nach unserem Aufruf zur kollaborativen Recherche über die Merkwürdigkeiten bei der Gestaltung des Recyclings von Verpackungsabfall kommen bei uns die ersten Rückmeldungen aus der Konsumgüterindustrie an.

Die Quellen werden hier natürlich nicht genannt, sonst könnte es zu „Strafaktionen“ des Einzelhandels kommen: Fristlose Kündigung, Schadensersatz, Auslistung und sonstige „Späße“, die Firmen in den Ruin treiben können. Aber unsere Vermutungen, dass von den Lieferanten überhöhte Preise fürs Recycling verlangt werden, bestätigen sich. So sind vor zwei Jahren Preisanpassungen von einem großen Discounter mit unbestimmter Laufzeit vorgenommen worden (Vertrag liegt uns vor). Man kennt den Konzern aus der TV-Werbung.

Am Beispiel Kunststoff kann man das am besten nachvollziehen. Es werden 1.296 Euro pro Tonne als Entsorgungspreis verlangt. Da liegt man auf einem Preisniveau, wie zu Beginn des Verpackungsrecyclings. Technologisch hat sich allerdings einiges getan. Der Marktpreis ist mittlerweile unter 600 Euro gefallen. Wie kann es sein, dass ein Handelskonzern von seinen Lieferanten mehr als doppelt so viel verlangt? Was passiert mit den rund 700 Euro pro Tonne, die in der Kasse des beauftragten Dualen Systems landen?

Auf die Folgen der zunehmenden Handelslizenzierung hat im Januar 2017 der Milichindustrieverband hingewiesen:

„Schon jetzt betrifft die Handelslizenzierung rund 50 Prozent des Marktes. Sie stellt keinen Ausnahmetatbestand mehr dar und stellt den Markt für die Verpackungsentsorgung vor umfangreiche wettbewerbliche Probleme, da im Rahmen der Handelslizenzierung nur einige wenige Handelsunternehmen die Verpackungsentsorgung nachfragen und dies auch nur bei einigen wenigen Dualen Systemen. Regelmäßig erfolgt die Handelslizenzierung derzeit zu überhöhten Preisen. Diese werden letztlich von den Herstellern gegenüber den jeweiligen Dualen Systemen, die Handelslizenzierung betreiben, getragen.“

Und dann wird es in dem Schreiben noch interessanter:

„Ausdrücklich zu begrüßen ist das in § 7 Abs. 6 VerpackungsG verankerte Kick-Back Verbot. Gleichwohl bedürfte es einer solchen Regelung nicht, wenn klargestellt würde, dass ausschließlich die Hersteller und zwar auch für die Eigenmarken des Handels die Lizenzverantwortung tragen würden. Für eine derartige, zu begrüßende Regelung, spricht nicht zuletzt auch die Systematik der aktuellen Verpackungsverordnung, da der Hersteller als Erstinverkehrbringer auch die Lizenzverantwortung für die von ihm in Verkehr gebrachten Verpackungen tragen soll.“

Inhalt von Paragraf 7 Absatz 6 des Verpackungsgesetzes im Wortlaut: Es ist Systembetreibern (also den Dualen Systemen, die Gelbe Tonnen und Säcke entsorgen, gs), Vertreibern (also den Handelsunternehmen, gs) nicht gestattet, ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile für den Fall zu versprechen oder zu gewähren, dass die Vertreiber Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (also den Verkaufsverpackungen, die in unseren Tonnen und Säcken landen, gs) an ihr System vermitteln.

Also Handelskonzerne schließen schon jetzt für rund 50 Prozent der Verpackungen Verträge mit „ausgewählten“ Dualen Systemen ab und „überreden“ dann weitere Hersteller/Lieferanten, Verträge mit diesem System abzuschließen.

Wettbewerbspolitisch ist der Fall also klar. Wenn die Hersteller die Verträge für das Verpackungsrecycling direkt mit den Dualen Systemen abschließen würden – das sind einige tausend Unternehmen – dann könnte es nicht zu dem in Paragraf 7 beschriebenen Szenario kommen. Wenn allerdings die fünf großen Handelskonzerne, die 80 Prozent des Marktes dominieren, für die Lizenzierung zuständig sind, kommt es zu der Lage, die der Milchindustrieverband skizziert hat.

Soweit die ersten Recherche-Ergebnisse. Vielen Dank für den Hinweis auf das Schreiben des Milchindustrieverbandes und für den „lohnenden“ Vertrag eines Discounters. Wer weitere Informationen vermitteln möchte, sollte mich direkt telefonisch kontaktieren: 0177 620 44 74.

Für hausgemachte Geschäftsprobleme ist nicht das Kartellrecht zuständig #Google #EUParlament #Bloggercamp.tv

Die digitalen Verlierer klagen über Google. Mal klagt der stationäre Einzelhandel über die vermeintliche Allmacht von Amazon mit weinerlichen Statements über den Smartphone-Beratungsklau, kleistert Schaufenster mit schwarzen Pappen zu und verweist auf die so wunderhübsche Urbanität auswechselbarer Fußgängerzonen mit dem Flair von bepissten Blumenkübeln. Mal wettert der Datenschutz-Deichgraf über die tückische Herrschaft von Facebook und erklärt jedem Like-Button in Ostfriesland den Krieg. Und immer wieder muss Google als Projektionsfläche für aufgeregte Jägerzaun-Hausmeister, besorgte Bürgermeister, zerknirschte Verleger, analoge Gestern-Manager und fürsorgliche Kindermädchen-Politiker herhalten, um uns Internet-Nutzer vor dem Fegefeuer des teuflischen Suchmaschinen-Giganten zu bewahren.

Schaut man sich die Koalition der Google-Heulsusen an, entdeckt man sehr viele Parallelen zu den Leistungsschutz-Gichtlingen, die sich durch Schutzrechte noch ein Weilchen über Wasser halten wollen, mit freundlicher Unterstützung der politischen Klasse in Berlin und Brüssel.

Jeff Jarvis hat die Chronologie der Absurdität in einem Beitrag für Zeit Online sehr schön zusammengefasst:

„1. Zunächst wurde ein Leistungsschutzrecht entworfen, um Google et al. zu verbieten, kurze Textausschnitte der Verlagsinhalte zu zitieren.
2. Anschließend wurde das Gesetz überarbeitet, um diese sogenannten Snippets zu erlauben.
3. Nichtsdestotrotz verklagten die Verleger Google für die Verwendung von Snippets und forderten von Google elf Prozent der dadurch erwirtschafteten Einnahmen.
4. Google kündigte an, keine Snippets der klagenden Verleger mehr zu zeigen.
5. Daraufhin warfen besagte Verleger Google vor, sie mit der Entfernung der Snippets erpressen zu wollen, die die Verleger ihrerseits ja nutzten, um Google zu erpressen.
6. Beamte verspotteten die Verleger vor dem Kartellamt.
7. Die meisten Verleger kapitulierten, weil sie auf den Traffic von Google angewiesen sind.
8. Springer verweigerte Google die Erlaubnis, kostenlos Auszüge aus der Welt und drei weiteren Angeboten zu publizieren, genehmigte aber Snippets seiner Supermarke Bild.
9. Springer gestand ein, zu viel Datenverkehr von Google zu verlieren, kapitulierte schließlich und argumentierte, dies beweise nur Googles erdrückende Marktmacht. Die Verleger haben sich selbst, ihre Branche und ihr Land erfolgreich lächerlich gemacht.“

Was als digitales Trauerspiel von Verlegern wie Matthias Döpfner und hoffnungslos überforderten Politikern wie Sigmar Gabriel gestartet wurde, breitet sich nun in der Europäischen Union aus. Auch im EU-Parlament schließt man sich den deutschen Zerschlagungsforderungen an, um den amerikanischen Konzern an die kurze Leine zu nehmen. Vielleicht lässt sich ja auch die NATO motivieren, Barrieren gegen den Suchmaschinen-Giganten aus Mountain View zu errichten – quasi als humanitäre Intervention. Würde doch zum erweiterten Sicherheitsbegriff des westlichen Militärbündnisses passen. Ein Blick in das Wettbewerbsrecht könnte allerdings nicht schaden.

„Marktbeherrschung ist nicht illegal und einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Google muss man erst einmal nachweisen“, sagt Professor Justus Haucap, ehemaliges Mitglied der Monopolkommission, im ichsagmal-Gespräch.

Stellt man den Missbrauch der Marktmacht eindeutig fest und kommt es zu einer Entflechtung von Google, bleibt zu prüfen, ob es auch den Interessen der Verbraucher dient. Werden die Dienste sowie Inhalte von der generischen Suche abgetrennt, könnte es bei der Suche zu Nachteilen für Nutzer kommen. Es ist nach Ansicht von Haucap keinesfalls vorteilhaft, Informationen nicht mehr direkt angezeigt zu bekommen – etwa Wetterberichte oder Aktienkurse. Würde man eine Entflechtung verfügen, hätte Google zwei Möglichkeiten. Man verkauft Dienste wie YouTube und Maps – was höchst unwahrscheinlich ist – oder man bietet diese Dienste in einfach nicht mehr an.

Wenn es um Suchfunktionen geht, bleiben zudem noch Abgrenzungsfragen zu klären.

„Darf ich bei Amazon noch nach Büchern suchen oder ist das dann auch eine Suchmaschine? Für mich ist Amazon eine Suchmaschine. Wenn ich etwas über ein Buch wissen will, dann komme ich nicht auf die Idee, bei Google nachzuschauen“, betont Haucap.

Interessen der Verbraucher

Der Wirtschaftswissenschaftler hält die Entflechtung oder gar Zerschlagung von Google juristisch für nicht angemessen. Man würde viele Innovationsanreize kaputtmachen. Wichtiger sei Transparenz, die Google erfüllen muss. Andere Ideen, wie die Schaffung einer europäischen Suchmaschine, die von Chirac bis zum „FAZ“-Herausgeber Frank Schirrmacher ernsthaft erwogen wurde, hält der Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie für lächerlich. Da würde man ein politisches Monstrum schaffen. Als Aufsichtsgremium würde sich so eine Art Rundfunkrat mit gesellschaftlich relevanten Gruppen anbieten, die über politisch opportune Linkergebnisse entscheidet – etwa bei der Einhaltung von Anti-Raucher-Kampagnen oder der Unterstützung von veganer Lebensweise. Ähnlich abstrus würde es in einer Google-Regulierungsbehörde ablaufen.

„Der Suchmaschinen-Konzern nimmt jährlich ungefähr 500 Änderungen des Suchalgorithmus vor. Das ist für mich eine Grusel-Vorstellung, wenn hier eine Behörde vorgeschaltet wird. Dann werden wohl Genehmigungen erst mit mehreren Jahren Verspätung erteilt“, meint Haucap.

Und wie steht es mit der personalisierten Suche. Führt die zur Diskriminierung von Konkurrenten? Es wäre ziemlicher Schwachsinn, wenn man das Stichwort Fußball eingäbe und weltweit die gleiche Trefferliste angezeigt würde, obwohl Google aus der Suchhistorie des Wettbewerbsökonomen weiß, dass er Fan von St. Pauli ist und entsprechende Suchergebnisse ganz weit oben angezeigt werden.

Geht es in den Beschwerden gegen Google wirklich um Verbraucherinteressen oder klagen vor allem jene, die unter der besseren Geschäftsstrategie des Silicon-Valley-Riesen leiden? Für hausgemachte Probleme ist das Kartellrecht nicht zuständig. In den Kartellverfahren geht es nicht um die Geschäftsinteressen von wetter.com, Axel Springer, finanz.net oder auswechselbare Vergleichsportale, die sich beim Anblick von Google in die Hose machen. Es geht um die Interessen der Verbraucher.

Siehe auch:

Die Sache mit dem Zerschlagen von Google. Nico Lumma hat eine schöne Steilvorlage für die Bloggercamp.tv-Sendung am Mittwoch geliefert:

„Denkt mal darüber nach, wie es passieren konnte, dass eine Firma, gegründet von zwei Doktoranden vor 16 Jahren so schnell so groß und so wichtig werden konnte für die Nutzer auf dieser Welt, dass ihr sie zerschlagen wollt! Und dann stellt Euch mal ein paar einfache Fragen: warum ist keine deutsche Firma so groß wie Google? Warum ist keine französische Firma so groß wie Google? Warum kommt abgesehen von MP3 kein Standard der digitalen Welt aus Deutschland? Warum kommt keine nennenswerte digitale Technologie aus Deutschland? Warum haben wir so wenig Glasfaserausbau in Deutschland, dass wir noch nicht mal auf den europäischen Vergleichsstastiken verzeichnet werden? Warum sind unsere Schulen immer noch ein Hort der Technologiefeindlichkeit? Warum haben junge Leute kaum Interesse an der digitalen Wirtschaft? Wo Ihr doch neuerdings immer erzählt, dass das Digitale so wichtig sei und dass dort die Jobs der Zukunft entstünden! Vielleicht gibt es dann ja, in diesem vermutlich seltendem Moment der Reflexion, bei Euch Silberrücken dieses Landes, die einfache und brutale Erkenntnis, dass Ihr es mit Ansage absolut verkackt habt, auch nur annähernd die richtigen Schritte in den letzten 20 Jahren umzusetzen! Stattdessen wartet Ihr immer noch auf den einen, optimalen Moment, um den Hebel umzulegen und dann eine digitale Denke an den Tag zu legen.“

Genügend Stoff für unsere Diskussion am Mittwoch, um 20:15 Uhr.

Und selbst der angeblich so allmächtige Konzern Google kann keine goldenen Eier legen: „I fucked up“: Google+-Chefdesigner schimpft öffentlich über das gescheiterte Netzwerk.

Neues von der Idiotenfront im Google-Kampf: Fax-Verwertungs-Gichtlinge erwarten Schützenhilfe vom Kartellamt #vgmedia

Aktionismus für die Mülltonne
Aktionismus für die Mülltonne

„Ich benutze etwas und zahle dafür“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in seiner Diskussion am Dienstagabend mit dem Google-Verwaltungsratschef Eric Schmidt. Dieser Grundsatz von ehrbaren Kaufleuten müsse auch zwischen Google und den Presseverlagen gelten, die ihr neues Leistungsschutzrecht wahrnehmen, verkünden die Verwertungs-Gichtlinge der VG-Media. Angesichts eines Google-Marktanteils von mehr als 90 Prozent hätten die Verlage aber keine andere Wahl als auf die Forderungen des Suchmaschinenmonopolisten einzugehen, hob Gabriel hervor und sprach sich mehrfach für eine Begrenzung der Marktmacht von Google aus. Der SPD-Parteivorsitzende hat sich mit diesen Äußerungen deutlich an die Seite der Presseverleger gestellt.

„Google will für die Nutzung von digitalen Presseerzeugnissen nicht zahlen und hat daher die von der VG Media vertretenen Presseverlage aufgefordert, ihre Inhalte kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Andernfalls werden die Verlage ab dem 23. Oktober 2014 zum Teil gar nicht mehr (Bilder) oder nur noch verkürzt auf allen Google-Oberflächen dargestellt. Nach Ansicht der VG Media ist dies ein deutlicher Verstoß gegen das Kartellrecht. Google behandelt als Marktbeherrscher gleichartige Unternehmen ohne sachlich rechtfertigenden Grund unterschiedlich. Durch die Schlechterstellung will Google von den Presseverlagen eine kostenfreie Nutzung ihrer Inhalte erzwingen. Für die VG Media stellt diese Ankündigung von Google einen neuen Sachverhalt dar, der vom Bundeskartellamt dringend geprüft werden muss“, meinen die VG Media-Leute.

Man fragt sich nur, warum in den vergangenen Jahren Redakteure angehalten wurden, suchmaschinenoptimiert zu schreiben und warum soviel SEO-Experten in den Verlagen herumkaspern? Schließlich ist Google nur der Türöffner für die Verlagsangebote, die allerdings schlecht vermarktet werden – was allerdings nicht in der Verantwortung des Suchmaschinenkonzerns liegt. Aber das soll hier nur ein Randaspekt sein. Mit der Schützenhilfe des Kartellamts wird es wohl nichts werden.

„Marktbeherrschung ist nicht illegal und einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Google muss man erst einmal nachweisen“, sagt Professor Justus Haucap, ehemaliges Mitglied der Monopolkommission, im ichsagmal-Gespräch.

Selbst wenn man den Missbrauch der Marktmacht eindeutig feststellen würde und gegen Google vorgeht, bleibt zu prüfen, ob es auch den Interessen der Verbraucher dient.

Geht es bei den Beschwerden gegen Google aber wirklich um Verbraucherinteressen oder klagen vor allem jene, die unter der besseren Geschäftsstrategie des Silicon-Valley-Riesen leiden? Für hausgemachte Probleme sei das Kartellrecht nicht zuständig, so Haucap. In den Kartellverfahren geht es nicht um die Geschäftsinteressen von wetter.com, Axel Springer, finanz.net oder auswechselbare Vergleichsportale, die sich beim Anblick von Google in die Hose machen. Es geht um die Interessen der Verbraucher.

Wenn also auf den Medientagen München der Kartellamtspräsident Andreas Mundt ins „Kreuzverhör“ genommen werden soll, wie VG Media schreibt, dann sollten die von Haucap angesprochenen Aspekte in der Diskussion berücksichtigt werden.

„Die VG Media lädt im Anschluss an diese Diskussion zu einem Hintergrundgespräch ein. Ihre Fragen beantworten der Beiratsvorsitzende der VG Media und Geschäftsführer der WeltN24 GmbH, Dr. Torsten Rossmann, der Beirat und Geschäftsführer der Aschendorff Medien GmbH & Co. KG, Dr. Eduard Hüffer, sowie die Geschäftsführer der VG Media, Markus Runde und Maren Ruhfus“, heißt es in der Presseaussendung von VG Media.

Wann: Mittwoch, 22. Oktober, 16.15 – 17.00 Uhr
Wo: Raum Staffelsee (Zwischengeschoss, halbe Treppe runter)
Über die Teilnahme würden sich die Verwertungs-Gichtlinge sehr freuen. Man kann sich übrigens mit dem beigefügten A N T W O R T F A X akkreditieren (ich habe vor Jahren mein Fax-Gerät in einem Container für Elektroschrott entsorgt….). Soviel zur Digitalkompetenz der VG Medien.

Schaut man sich die steigende Relevanz von persönlichen Empfehlungen auf Facebook und Co. für Medieninhalte an, scheint auch vor diesem Hintergrund der kartellrechtliche Angriff gegen Google ein Griff ins Klo zu sein.

Siehe auch:

Leistungsschutzrecht: VG Media wirft Google Verstoß gegen Kartellrecht vor.

Koalition der Google-Ankläger: Für hausgemachte Probleme und digitale Verschlafenheit ist das Kartellrecht nicht zuständig

Wer keine Netzkompetenz hat, braucht ein Feindbild
Wer keine Netzkompetenz hat, braucht ein Feindbild

Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) reiht sich nach einer Vorabmeldung der FAZ in den Chor der Google-Ankläger ein und erwägt wie Wirtschaftsminister GunterSigmar Gabriel eine „Entflechtung“ des Suchmaschinenkonzerns Google, falls dieser seine marktbeherrschende Stellung missbrauche.

„Stellen Sie sich mal ein Energieunternehmen vor, das 95 des gesamten Marktes abdeckt. Da wären die Kartellbehörden aber ganz schnell auf dem Plan“, so Maas im FAZ-Gespräch.

Auf die Frage, wie oft er selbst dazu beitrage, das Monopol von Google zu nutzen, sagte Maas: „Täglich und exorbitant. Ich bin leider Teil des Problems“. Er ist nicht nur Teil des Problems, Maas hat offensichtlich auch Erkenntnisprobleme, wie

„Marktbeherrschung ist nicht illegal und einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Google muss man erst einmal nachweisen“, sagt Wettbewerbsökonom Professor Justus Haucap im ichsagmal-Interview.

Er verweist auf die langwierige Untersuchung der Federal Trade Commission (FTC) in den USA, die im Januar des vergangenen Jahres abgeschlossen wurde:

„Dort wurde Google einstimmig von dem Vorwurf des sogenannten Search Bias freigesprochen. Es sei nicht nachweisbar, dass Suchergebnisse verzerrt ausgewiesen werden.“

Bei den kartellrechtsähnlichen Regulierungen, die Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel fordert, bleiben auch mehr Fragen als Antworten zurück.

„Wir haben das Verfahren der EU-Kommission, das offiziell noch nicht abgeschlossen ist. Da kann das Bundeskartellamt kaum denselben Vorwurf noch einmal untersuchen. Es ist kaum vorstellbar, dass die deutschen Wettbewerbshüter schärfere Sanktionen gegen Google durchsetzen als die EU-Kommission“, erklärt Haucap.

Zudem sei es in der Rechtssache nicht zulässig, diesen Fall national noch einmal aufzurollen, wenn in Brüssel eine Entscheidung getroffen wurde. Für sinnvoll erachtet Haucap die Überlegung, die Verlinkung auf Google-Dienste farblich anders darzustellen. Das würde als Information für den Verbraucher vollkommen ausreichen. Google würde diese Auflage wohl locker akzeptieren.

Stellt man den Missbrauch der Marktmacht eindeutig fest und kommt es zu einer Entflechtung von Google, bleibt zu prüfen, ob es auch den Interessen der Verbraucher dient. Werden die Dienste sowie Inhalte von der generischen Suche abgetrennt, könnte es bei der Suche zu Nachteilen für Nutzer kommen. Es ist nach Ansicht von Haucap keinesfalls vorteilhaft, Informationen nicht mehr direkt angezeigt zu bekommen – etwa Wetterberichte oder Aktienkurse. Würde das Bundeskartellamt für den deutschen Markt eine Entflechtung verfügen, hätte Google zwei Möglichkeiten. Man verkauft Dienste wie YouTube und Maps – was höchst unwahrscheinlich ist – oder man bietet diese Dienste in Deutschland einfach nicht mehr an. Dann freuen sich höchstens die GEMA und MyVideo.

Wenn es um Suchfunktionen geht, bleiben zudem noch Abgrenzungsfragen zu klären.

„Darf ich bei Amazon noch nach Büchern suchen oder ist das dann auch eine Suchmaschine? Für mich ist Amazon eine Suchmaschine. Wenn ich etwas über ein Buch wissen will, dann komme ich nicht auf die Idee, bei Google nachzuschauen“, betont Haucap.

Interessen der Verbraucher

Der Wirtschaftswissenschaftler hält die Entflechtung oder gar Zerschlagung von Google juristisch für nicht angemessen. Man würde viele Innovationsanreize kaputtmachen. Wichtiger sei Transparenz, die Google erfüllen muss. Andere Ideen, wie die Schaffung einer europäischen Suchmaschine, die von Chirac bis zur FAZ ernsthaft erwogen wurde, hält der Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie für lächerlich. Da würde man ein politisches Monstrum schaffen. Als Aufsichtsgremium würde sich so eine Art Rundfunkrat mit gesellschaftlich relevanten Gruppen anbieten, die über politisch opportune Linkergebnisse entscheidet – etwa bei der Einhaltung von Anti-Raucher-Kampagnen oder der Unterstützung von veganer Lebensweise. Ähnlich abstrus würde es in einer Google-Regulierungsbehörde ablaufen.

„Der Suchmaschinen-Konzern nimmt jährlich ungefähr 500 Änderungen des Suchalgorithmus vor. Das ist für mich eine Grusel-Vorstellung, wenn hier eine Behörde vorgeschaltet wird. Dann werden wohl Genehmigungen erst mit mehreren Jahren Verspätung erteilt“, meint Haucap.

Und wie steht es mit der personalisierten Suche? Führt die zur Diskriminierung von Konkurrenten? Es wäre ziemlicher Schwachsinn, wenn man das Stichwort Fußball eingäbe und weltweit die gleiche Trefferliste angezeigt würde, obwohl Google aus der Suchhistorie des Wettbewerbsökonomen weiß, dass er Fan von St. Pauli ist und entsprechende Suchergebnisse ganz weit oben angezeigt werden.

Geht es in den Beschwerden gegen Google wirklich um Verbraucherinteressen oder klagen vor allem jene, die unter der besseren Geschäftsstrategie des Silicon-Valley-Riesen leiden? Für hausgemachte Probleme ist das Kartellrecht nicht zuständig. In den Kartellverfahren geht es nicht um die Geschäftsinteressen von wetter.com, Axel Springer, finanz.net oder auswechselbare Vergleichsportale, die sich beim Anblick von Google in die Hose machen. Es geht um die Interessen der Verbraucher. Es geht nicht um die Interessen der Verleger, die so langsam dem Größenwahn anheimfallen, wie etwa Gabor Steingart mit seiner Aussage:

„Von den vielen Millionen deutschen Dokumenten, die das Google-Archiv auf seinen Servern bereithält, stammt kein einziger Text von einem Google-Mitarbeiter, sondern alles, was da an Artikeln begeistert, polarisiert, langweilt oder einfach nur informiert, ist von den Autoren deutscher Verlage in deutscher Sprache erstellt worden.“

Trefflich gekontert von Mario Situs: DAS DEUTSCHE INTERNET, ERKLÄRT VON GABOR STEINGART:

„Herr Steingart behauptet hier nichts anderes, als dass sämtliche deutschsprachigen Artikel, die Google indiziert hat – also wohl so ziemlich beinahe fast alle Texte im deutschen Internet -, ihren Ursprung in deutschen Zeitungsverlagshäusern haben. Alle. Deutschen Texte. Im Internet. Laut dieser Aussage gibt es im deutschsprachigen Internet keine Uni-Server voller Diplom- und Hausarbeiten, keine Plätzchen- und Risotto-Rezepte von leidenschaftlichen Amateur-Bäckerinnen und -Köchinnen, keine Tipps für japanische Restaurants auf Qype Yelp, keine Buchkritiken auf Lovelybooks – oder Amazon, keine Reise-, Fotografie-, Kino-, Theater-, Politik- oder Strick-Blogs. Lieber Herr Steingart, in Ihrem Internet möchte ich nicht leben!“

Auch blöd für die wettbewerbsrechtlichen Drohgebärden gegen Google: Soziale Netze wichtigster Verbreitungsweg für Nachrichten.

Feindbild Google: Rhetorische Kraftprotzereien statt kartellrechtliche Klarheit

Angst vor Google?
Angst vor Google?

Sigmar Gabriel und andere Schwergewichte des Merkel-Kabinetts überbieten sich zur Zeit mit martialischen Wortmeldungen, um zu demonstrieren, wie man einen amerikanischen Konzern an die kurze Leine nimmt. Der Wirtschaftsminister erwägt gar die Zerschlagung oder Entflechtung von Google. Das Bundeskartellamt soll kartellrechtsähnliche Regulierungen prüfen, die Monopolkommission könnte ein Sondergutachten schreiben und vielleicht lässt sich ja auch die NATO motivieren, Barrieren gegen den Konzern aus Mountain View zu errichten (kleiner Scherz). Aber gerade vom Bundeskartellamt und den Wissenschaftlern der Monopolkommission kommen ganz andere Töne.

„Marktbeherrschung ist nicht illegal und einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Google muss man erst einmal nachweisen“, sagt Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, im ichsagmal-Gespräch.

Er verweist auf die langwierige Untersuchung der Federal Trade Commission (FTC) in den USA, die im Januar des vergangenen Jahres abgeschlossen wurde:

„Dort wurde Google einstimmig von dem Vorwurf des so genannten Search Bias freigesprochen. Es sei nicht nachweisbar, dass Suchergebnisse verzerrt ausgewiesen werden.“

Der EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia verlangt Nachbesserungen von Google, würde dann das Verfahren aber beenden. Zugeständnisse hat Google gemacht, etwa bei Shopping-Angeboten. Das geht einigen EU-Kommissaren aber nicht weit genug. So hat Energiekommissar Günther Oettinger schon mit einer Kampfabstimmung gedroht, um eine härtere Gangart gegen Google durchzusetzen. Haucap wundert sich über die Forderung nach weiteren Zugeständnissen, die Herr Oettinger nicht so richtig konkretisiert. Bei den kartellrechtsähnlichen Regulierungen, die Wirtschaftsminister Gabriel fordert, bleiben auch mehr Fragen als Antworten zurück.

„Wir haben das Verfahren der EU-Kommission, das offiziell noch nicht abgeschlossen ist. Da kann das Bundeskartellamt kaum denselben Vorwurf noch einmal untersuchen. Es ist kaum vorstellbar, dass die deutschen Wettbewerbshüter schärfere Sanktionen gegen Google durchsetzen als die EU-Kommission“, erklärt Haucap.

Gabriel und die doppelt gemoppelte Kartellprüfung

Zudem sei es in der Rechtssache nicht zulässig, diesen Fall national noch einmal aufzurollen, wenn in Brüssel eine Entscheidung getroffen wurde. Für sinnvoll erachtet Haucap die Überlegung, die Verlinkung auf Google-Dienste farblich anders darzustellen. Das würde als Information für den Verbraucher vollkommen ausreichen. Google würde diese Auflage wohl locker akzeptieren. Ausführlich heute im Laufe des Tages in meiner The European-Kolumne nachzulesen – ich habe das Skript erst am späten Dienstagabend abgeliefert, da werden sich die liebwertesten Gichtlinge der Merkel-Regierung noch ein wenig gedulden müssen 🙂

Siehe auch:

Googles Marktanteil in Deutschland: 94 Prozent

Sigmar Gabriel: Political consequences of the Google debate.

Justus Haucap über die Zerschlagung Googles.

Update: Hier nun die Kolumne „Koalition der Google-Heulsusen“

ichsagmal-Gespräch: Staatstrojanischer Innenminister, Google und die Freiheit des Internets

Google allmächtig?
Google allmächtig?

„Ein jeder kehr vor seinem Tor, da hat er Dreck genug davor“, so habe ich in einer Kolumne noch einmal auf die Anti-Google-Front reagiert, die sich in der politischen Klasse und Konzernbossen (die selber Monopoly spielen) formiert.

In Deutschland und Europa ist man sich einig: Google ist ein gefährlicher Monopolist, der seine Marktmacht schamlos ausnutzt.

„Aus der harmlosen nützlichen Suchmaschine mit den bunten Buchstaben ist inzwischen eine bedrohliche kommerzielle Supermacht aus Amerika geworden. Innerhalb kürzester Zeit ist es Google gelungen, zu erstaunlicher Größe zu gelangen. Weltweit erwirtschaftet das Unternehmen knapp 60 Milliarden Dollar Umsatz und beschäftigt fast 50 000 Mitarbeiter. Bei den klassischen Suchmaschinen hat Google in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung. Hier hat das Unternehmen einen Marktanteil von mehr als 90 Prozent. In Amerika ist es etwas weniger, rund 60 Prozent sind es aber auch dort. Doch der Konzern ist längst mehr als eine Suchmaschine mit 100 Milliarden Suchanfragen im Monat – auch wenn alles andere um diese herumgruppiert wurde“, schreibt die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS).

Mit Google Maps gehöre der Konzern zu den wichtigsten Anbietern von Internetkarten überhaupt, mit Google News zu den großen Nachrichtenportalen. Mit Youtube kaufte Google die weltgrößte Videoplattform, die gleichzeitig auch die zweitgrößte Suchmaschine der Welt ist. Hinzu kam Doubleclick, der wichtigste Vermarkter von Online-Werbung.

„Außerdem erwarb der Konzern einen Hersteller hundeähnlicher Roboter, die durch Flüsse laufen können, und einen Produzenten von Solardrohnen, die das Internet in den hintersten Winkel der Welt bringen sollen“, so die FAS.

Als nächstes Projekt steht die Vernetzung der Autos an und über Android könnte auch die Industrie 4.0 ihre Maschinen mit dem Handy-Betriebssystem vernetzen, weil deutsche Industriekonzerne zu doof sind, eigene Standards zu etablieren. Mit Google Glass und dem Rauchmelder Nest sind dann auch Bürgersteige sowie Wohnungen fest in der Hand des Giganten aus Mountain View. So sieht die Pippi Langstrumpf-Elite die vernetzte Welt. Wirtschaftsprofessor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission sieht das im Gespräch mit der FAS etwas nüchterner:

„Aus meiner Sicht gibt es im Augenblick zu viel Google-Bashing“, sagt der Ökonom. Das Bild vom bedrohlichen Monopolisten Google werde von Politik und Medien überzeichnet. „Das ist vielleicht kein Monopol, aber ein Monopölchen.“

Um wettbewerbspolitisch gegen Google in den Ring zu steigen, müsste erst einmal die Faktenlage genau geprüft werden.

„Woran kann man eigentlich ein Monopol erkennen? Verkürzt gesagt daran, dass der Monopolist das Angebot verknappt und überhöhte Preise verlangt und der Kunde keine Alternative hat und dem Diktat des Monopolisten ausgeliefert ist“, schreibt die FAS.

Haben die Nutzer keine andere Wahl, als Dienste von Google zu nutzen? Wie steht es mit den Alternativen, etwa zu Google Plus? Da geht es zur Zeit doch eher um die Frage, ob der Dienst überhaupt eine Zukunft hat. Wer hat im Social Web die Nase vorn? Doch eindeutig Facebook. Bei Video-Chats? Skype. Und überhöhte Preise? Äh, welche Preise? Für Google Dienste zahle ich mit Daten. Müssen Adwords-Kunden überhöhte Preise zahlen? Da fehlen mir lautstarke Wortmeldungen.

Wer jetzt eine Zerschlagung von Google ins Gespräch bringt, sollte dann auch direkt die kartellrechtlichen Grundlagen benennen. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel bleibt diese Antworten schuldig. Siehe dazu auch: „Auch Google ist nicht allmächtig“.

Bevor vor allem Minister der Großen Koalition weiter über den übermächtigen Suchmaschinen-Konzern klagen, sollten sie für eine Stärkung der Grundrechte sorgen.

Immer noch gilt die Grundgesetzänderung von 1968, die in der Phase der ersten Großen Koalition vorgenommen wurde, dass bei einer Überwachung der Betroffene nicht informiert werden muss und der Rechtsweg ausgeschlossen ist.

„Es gibt also keine Kontrollen. Die Exekutive sagt, sie wisse von nichts oder sie dürfe nichts sagen. Die Gerichte sind ausgeschaltet. Und im Parlament kontrolliert die G-10-Maßnahmen eine vierköpfige Kommission, die auf Informationen der Dienste angewiesen sind, genauso wie das geheim tagende Parlamentarische Kontrollgremium. Überwachungsmaßnahmen der USA und der Alliierten hat die G-10-Kommission immer zugestimmt. Faktisch gibt es im Rechtsstaat Bundesrepublik keine wirksame Kontrolle der geheimen Dienste“, so die Erkenntnis von Professor Josef Foschepoth, Autor des Buches „Überwachtes Deutschland“, im Zeit-Interview.

Diese Hausaufgaben sollte der Bundesinnenminister auf seine Agenda nehmen – ohne Furcht vor atmosphärischen Störungen mit den USA. Wir sind für Obama eh nur Bündnispartner dritter Klasse.

Morgen, um 19 Uhr werde ich das in einer ichsagmal-Gesprächsrunde thematisieren. Wer in der Sendung via Hangout on Air mitmachen will, sollte sich kurzfristig bei mir melden.

Diskussion während der Liveübertragung über die Frage-Antwort-Funktion von Google Plus.