Laptop, Lederhosen, Überwachungsstaat und das Strenger-Vater-Modell #NetzpilotenKolumne

Wie passt die liberale Orientierung der Marktwirtschaftler zu den bigotten Zielen von Donald Trump und der CSU? In der Sicherheitspolitik nach innen und außen reden die Vulgär-Rechten dem starken Staat das Wort, positionieren sich gegen Abtreibungen und plädieren in der Wirtschaftspolitik für weniger Regulierung, sinkende Steuersätze und einem geringeren Staatsanteil in der Volkswirtschaft. Also Laptop und Lederhose oder Wirtschaftsförderung und Überwachungsstaat. George Lakoff, Professor für kognitive Wissenschaft und Linguistik an der University of California, bringt zwei gegensätzliche Familienmodelle in die Diskussion, um diese politischen Widersprüche aufzulösen: das konservative Familienmodell mit einer Strenger-Vater-Moral und das progressive Familienmodell mit einer Fürsorgliche-Eltern-Moral. Dahinter verbergen sich unterschiedliche Weltsichten und ein metaphorisches Denken über Staat und Gesellschaft.

Das ist das Thema meiner Mai-Kolumne für die Netzpiloten, die bald erscheint.

Kommt jetzt auch der #Flugtaxi Bundesverkehrswegeplan? #Fliegenstattsurfen #FutureWatchDe #D2030

Sie hat bei meinem ciokurator.com-Kollegen Stefan Pfeiffer persönlich keinen guten Start hingelegt, also die designierte Staatsministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär von der CSU. In der Sendung haben wir das aufgegriffen.

„Im heute journal war sie aus meiner Sicht nur bissig und unprofessionell im Interview mit der sicherlich scharf nachfragenden Marietta Slomka, vor der die CSU-Granden sicherlich nach einigen Demontierungen gehörig Respekt haben. Vielleicht waren diese Pleiten auch ein Grund, warum Bär so reagiert hat“, schreibt Stefan Pfeiffer.

Nach meinem Dafürhalten hat Bär auf die kritischen Fragen von Slomka, die übrigens als Moderatorin immer besser wird in solchen Interviews, mit den üblichen Leerformeln geantwortet.

Sie wolle sich nicht in „Klein-klein-Szenarien verlieren“ verlieren. Breitbandausbau sei zwar wichtig, Digitalisierung sei jedoch viel mehr:

„Kann ich auf dieser Infrastruktur, die wir haben, autonom fahren. Habe ich die Möglichkeit, zum Beispiel mit einem Flugtaxi durch die Gegend zu kommen.“

Nein. Kann ich nicht. Ich mache mich hier nicht lustig über das Flugtaxi, sondern über die Akzente, die eine Staatssekretärin setzt, die im Verkehrsministerium von Dobrindt tätig war.

Zu Visionen gehört auch das Brot-und-Butter-Geschäft der Realpolitik. Und die kann man im Bundesverkehrswegeplan von CSU-Minister Dobrindt nachlesen. Teer, Beton und keine Infrastruktur für autonome Mobilität. Das sind Tatsachen, die Dobrindt, Bär und Co. geschaffen haben.

„Da werden bis 2030 fast 300 Milliarden Euro in Teer und Beton investiert. Nur 500 Millionen Euro gehen in die vernetzte Infrastruktur für autonome Mobilität. Da stimmt das Bild nicht“, kritisiert Klaus Burmeister von der D2030-Initiative.

Es gehe darum, bis 2030 ein vernetztes Mobilitätssystem zu erfinden, welches intermodal mit allen Verkehrsträgern in der Lage ist, weltweit zu konkurrieren. Auf diese Herausforderungen hat die fossile Partei namens CSU keine Antworten. Außer vielleicht das Airbus-Flugtaxi-Projekt. Siehe auch meine Kolumne: Schwarm-Mobilität statt Schmieröl-Weisheiten im Land der Autobauer.

„Immerhin besteht mit Bär ein Hoffnungsschimmer, dass es mit der Digital Transformation in Deutschland doch noch einmal vorangeht“, meint Dr. Ulrich Kampffmeyer.

Das glaube ich nicht. Da ist mit der von Lobbyinteressen durchtränkten CSU wenig zu machen. Visionen gehen da schon gar nicht.

Siehe auch:

Dorothee Bär fordert mehr Tempo bei der Digitalisierung

Flugtaxis, Programmieren, Datenschutz, Frauen: der massive und schnelle PR-Ausbau der digitalen Dorothee Bär

Fliegen statt surfen – Digitalministerin Bär plant Flugtaxis für Deutschland – und erntet Spott im Netz

Kleiner Programmtipp: Schaut heute doch mal extra 3 – Der Irrsinn der Woche 😉 Um 22:50 Uhr.

Konservative Revolution, #Dobrindt und die parfümierten Nazis

Es fehlen Denker wie Röpke

Ich weiß nicht, ob und welche CSU-Ghostwriter der Politiker Alexander Dobrindt zur Verfügung hat. Aber die Ausrufung einer „konservativen Revolution“, die er im ZDF-Interview mit Marietta Slomka dann etwas relativieren wollte, ist historisch betrachtet mehr als problematisch.

Weiß er eigentlich, auf welch dünnem AfD-Eis er da marschiert?

Dobrindt könnte ja mal ein wenig in den Archiven kramen, um nachzulesen, wie leichtfertig er mit Begriffen hantiert. Etwa in den Schriften des Ökonomen Wilhelm Röpke, einem der Architekten der Sozialen Marktwirtschaft:

Was Röpke in der kritischen Situation der Jahre 1931 und 1932 besonders empörte, war die leichtfertige Katastrophensucht, mit der viele bürgerlich-konservative Intellektuelle das Ende der Weimarer Republik und das Ende ihres angeschlagenen Wirtschaftssystems herbeizureden bemüht waren, um den Weg für ein „neues Zeitalter“ politischer und wirtschaftlicher Ordnung zu bahnen.

Sein Blick richtete sich dabei auf die „parfümierten Nationalsozialisten“, die in ihrer konservativ-revolutionären Zeitschrift „Die Tat“ im Pessimismus schwelgten, sich an der Vertrauenskrise des Wirtschaftssystems labten und in schwülstigen Gedanken über wirtschaftliche Autarkie ergingen. Die Protagonisten der konservativen Revolution waren antiparlamentarisch, antirepublikanisch und völkisch unterwegs.

Unter dem beherrschenden Einfluß von Ferdinand Zimmermann alias „Ferdinand Fried“, Giselher Wirsing, Horst Gruenenberg oder Hans Zehrer wurde ein strikter Agrarprotektionismus, kollektivistische Planwirtschaft, Devisenzwangswirtschaft und staatliches Außenwirtschaftsmonopol als Weg zum nationalen Heil gepredigt.

Dass im Juni-Heft 1931 die Brauns-Kommission als „Beerdigungsinstitut“ verhöhnt wurde, mochte das Fass für Röpke zum Überlaufen gebracht haben, jedenfalls ergriff er im September 1931 in der Frankfurter Zeitung in drei kurz aufeinander folgenden Artikeln die Feder gegen Ferdinand Fried und seine Mitstreiter.

Dass er aus seinem Herzen keine Mördergrube machte, wurde schon an dem herausfordernden Pseudonym deutlich, hinter dem er sich verbarg: „Ulrich Unfried“. Angewidert von dem intellektuellen Antiliberalismus des „Tat“-Kreises und bestürzt über den ökonomischen Dilettantismus seiner Protagonisten, stellte er heraus, wie sehr sich die Antikapitalisten von links und rechts im Wunschbild des „totalen Staats“ begegneten.

Der Deutlichkeit halber bezeichnete er diesen vom „Tat“-Kreis als Gegenpol des privatkapitalistischen Abendlandes angestrebten „totalen Staat“ als „Termitenstaat“ – eine Metapher, die fortan aus seiner Kritik an allen Spielarten des Kollektivismus nicht mehr wegzudenken war. Sein Zorn galt vor allem Fried: „Ein freudiges Sichwälzen in der Suhle der Barbarei“, „Nationalsozialismus der geistig Anspruchsvollen“, „ein Gemisch von Börsenklatsch und Oswald Spengler“, „neurotische Rebellen“, denen er in Anspielung an Siegmund Freud ein „Unbehagen an der Kultur“ attestierte – in solch drastischen Formulierungen ließ er seiner Empörung freien Lauf und rief zum geistigen Widerspruch auf:

„An eine Besserung der wirtschaftlichen Lage ist nicht zu denken, wenn es nicht in kürzester Zeit gelingt, unserem Wirtschaftssystem jene psychischen Reserven des Vertrauens, der Befriedung und der Vernunft zurückzugewinnen, ohne die auch unsere Kultur nicht länger bestehen kann, mit einem Worte, wenn es nicht gelingt, die Barbaren zurückzuschlagen. Jeder möge sich zu diesem Kampfe aufgerufen fühlen.“

Den Kampf gegen die autarkistischen Hirngespinste setzte Röpke noch bis in die letzten Tage der Weimarer Republik fort. Anfang Dezember 1932 entlarvte er in einem weiteren Artikel für die Frankfurter Zeitung die agrarprotektionistische Parole der „Nahrungsfreiheit“ als Forderung nach „Freiheit von der Nahrung“. Auch im Januar 1933 ergriff er noch einmal in der Zeitschrift „Der deutsche Volkswirt“ das Wort gegen Fried:

„Es ist wirklich eine Qual, sich durch diese grundsätzlichen Betrachtungen Frieds hindurchzuarbeiten. Jeder kennt diese Gattung neudeutscher Literaten, diese Geschichtsphilosophie, diese morbide Romantik, diese Entstellung des Liberalismus, diese Verachtung der Nationalökonomie, dieses Gerede von ‚Preußentum’ und ‚Reich’, um auf alles gefasst zu sein.“

Vernunft, Freiheit, Humanität und die Achtung des Menschentums verteidigte Röpke in einem Vortrag am 8. Februar 1933 als Voraussetzungen einer in Jahrtausenden auf ungeschriebenen Normen beruhenden Kulturleistung, an deren Stelle eine „Verrohung“ und „Verpöbelung“ getreten sei, „deren sich wohl selbst unsere germanischen Vorfahren geschämt haben würden.“ Dieser barbarische Nihilismus habe die Weltkrise in all ihren wirtschaftlichen, sozialen und seelischen Ausprägungen erst eigentlich ausgelöst, zu ihrer Lösung trage die Verleugnung und Verhöhnung der okzidentalen Kultur, wie sie von den Nationalsozialisten betrieben werde, nichts bei:

„Man kann nicht in die Urwälder Germaniens zurücklaufen wollen, man kann nicht Massenverdummung predigen und einen Sturm zerstörender und zuchtloser Gefühle entfachen, während der Apparat unserer Massenversorgung immer komplizierter geworden ist und immer höhere Ansprüche an die Intelligenz und Disziplin der Menschen stellt. Eine Katastrophe muss eintreten, wenn die Menschen immer dümmer und roher werden, während sich die Technik und die Organisation immer mehr verfeinern.“

Da Röpke sich jeder Kollaboration mit den Nazis verweigerte und weitere Gelegenheiten nutzte, um den neuen Herren seine moralische und intellektuelle Verachtung zu bekunden, wurde Röpke im Frühjahr 1933 als einer der wenigen Nichtjuden von der ersten Säuberungswelle an den deutschen Universitäten erfaßt und ins Exil – zunächst nach Istanbul, seit 1937 nach Genf – gezwungen. Die Mitglieder des Tat-Kreises betrachtete er zeitlebens als geistige Brandstifter.

Welche Geister will eigentlich der CSU-Politiker Alexander Dobrindt revitalisieren? Er ist und bleibt ein politisches Leichtgewicht.

Denunziantentum statt Schutz der Privatsphäre: Prangermethoden in Abensberg

Knöllchenjagd mit Wutbürgern als "Kontroll-Paten"
Knöllchenjagd mit Wutbürgern als „Kontroll-Paten“

Als Verteidiger von Jägerzäunen und Hausfassaden haben sich kommunale Vertreter noch so richtig ins Zeug gelegt und sich beim Street View-Projekt von Google vor Eingriffen in die Privatsphäre gewarnt. So auch Dr. Uwe Brandl, Bürgermeister der Stadt Abensberg, der gar eine Fundgrube für Leute vermutete, die Einbrüche planen wollen.

Der bayerische Städte- und Gemeindetag, dessen Präsident der CSU-Politiker ist, habe bereits auf derartige Bedenken hingewiesen, erklärt er nach einem Bericht des Donaukuriers. Wenn es um Knöllchenjagd und Verkehrsdelikte geht, schmeißen die Vertreter des starken Staates schnell ihre Datenschutz-Bedenken über Bord:

„Die Stadt Abensberg in Niederbayern veröffentlicht Blitzer-Fotos auf Facebook – offiziell zur Abschreckung“, berichtet die SZ.

In Bayern scheint das kein Einzelfall zu sein.

„Der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit im bayerischen Oberland veröffentlicht schon seit 2008 den ‚Verstoß des Monats‘ auf ihrer Internetseite – offenbar von der Bevölkerung kaum wahrgenommen. Abensberg hat sich inspirieren lassen und will nun alle vier Wochen den ‚Raser des Monats‘ veröffentlichen, sagte Hauptamtsleiter Andreas Horsche der Mittelbayerischen Zeitung. Er glaubt, dass die Aktion eine ‚ganz hohe Sensibilität‘ schaffe“, führt die SZ weiter aus.

Unabhängig von möglichen Klagen Betroffener und der Frage des guten Geschmacks könnten sich die Verantwortlichen in Abensberg damit sogar strafbar machen, schreibt Udo Vetter in seinem Blog.

„Es handelt sich bei den Fotos, vor allem auch wegen der eingeblendeten Messdaten, nämlich um ‚amtliche Schriftstücke eines Bußgeldverfahrens‘. Diese Dokumente bzw. Beweismittel dürfen nicht veröffentlicht werden, bevor sie in der Hauptverhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. Ein Verstoß wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet (§ 353d StGB).“

Genauso fragwürdig sind die Methoden des NRW-Innenministers beim Einsatz von Verkehrspaten, die so genannte Wutpunkte für Geschwindigkeitskontrollen benennen und den Polizisten über die Schulter schauen können.

Demnächst werden vielleicht auch noch Sünder auf bayerischen Facebook-Seiten veröffentlicht, die den Müll falsch trennen, bei Rot über die Straße gehen, Unkraut im Garten nicht wegmachen, die CSU nicht loben oder dem Bürgermeister öffentlich widersprechen. Liebwerteste CSU-Staatstrojaner-Freunde, redet nie wieder vom Schutz der Privatsphäre.

Vielleicht sollte man sich mal die Doktorarbeit des Bürgermeisters Brandl im Netz vorknöpfen, so als kleine Dankeschön-Geste des Netzes für die merkwürdigen Methoden dieser Stadtverwaltung.

Dilettantische Politik als Beruf: Der Meldegesetz-Eiertanz geht weiter

Die umstrittene Änderung des Meldegesetzes war innerhalb der Koalition bereits mehr als zwei Monate vor der Verabschiedung Ende Juni beschlossene Sache – auch wenn sich viele Politiker der Regierungsfraktionen jetzt davon distanzieren. Das berichtet der Spiegel in einer Vorabmeldung. Anfang April legte das Bundesinnenministerium auf Wunsch der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP Formulierungshilfen für das Gesetz vor: Darin war erstmals die umstrittene Widerspruchslösung festgeschrieben, nach der Meldeämter personenbezogene Daten grundsätzlich herausgeben dürfen – im ursprünglichen Entwurf war eine Einwilligung noch nötig gewesen. Außerdem war in den Hilfen aus dem Innenministerium der neue Paragraf 44 Absatz 4 enthalten, der es Adresshändlern erlaubt, vorhandene Daten mit den Meldeämtern abzugleichen, selbst wenn die Betroffenen widersprochen haben.

„Erstmals wurde diese klammheimliche Änderung bei der ersten Lesung des Regierungsentwurfs im Bundestag am 26. April öffentlich. Damals redete der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt versehentlich über den Absatz 4, obwohl dieser noch gar nicht im Gesetzestext stand, sondern nur Teil der unter der Hand vereinbarten Änderungen war. Der entlarvende Lapsus fiel jedoch keinem so richtig auf, auch der Opposition nicht, womöglich weil die Reden zu Protokoll gegeben und nicht im Plenarsaal gehalten wurden“, schreibt der Spiegel.

Das Innenministerium betont nun, das Justizministerium sei mit den Änderungen einverstanden gewesen. Dieses will sich zum Abstimmungsprozess nicht äußern und erklärt nur, mit der jetzigen Gesetzesfassung „unglücklich“ zu sein. Hin und her und Zottelbär. Das Theater wird wohl das Sommerloch füllen. Denn auch der CSU-Staatstrojaner-Fan Uhl versucht wohl in Hintergrundgesprächen seinen Arsch seine Haut zu retten und schiebt jetzt Argumente für die Nacht-und-Nebel-Änderung des Meldegesetzes nach.

So habe der arme Mann doch nur die Ämter von bürokratischen Lasten befreien wollen. Den Fraktionskollegen schrieb Uhl nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, der erste Entwurf habe „völliger Abkehr vom bisherigen Recht“ das Opt-In vorgesehen. Hierzu gebe es „keinen zwingenden Grund“. Nach Rücksprache mit Münchner Beamten, die angeblich von 100.000 Anfragen an das Meldeamt ihrer Stadt sprachen, habe der liebe Uhl eben im Innenausschuss für eine Änderung des Meldegesetzes gesorgt.

Jetzt aber fängt die Widersprüchlichkeit erst richtig an: Demnach seien die Daten der Meldeämter für Andresshändler und Werber für satte 8 Euro pro Anfrage gar nicht interessant. Sie kämen mit anderen Methoden zu besseren und günstigeren Daten, etwa durch Preisausschreiben und Payback-Karten. Der Direktmarketing-Branche sei Opt-In oder Opt-Out ziemlich wurscht. Wo kommen denn nun die vielen Anfragen her? Und warum sollte dann eine Einwilligungsregel der Verbraucher aus dem Gesetz verschwinden? Dann schreibt doch bitte ins Gesetz, dass generell die Daten der Meldeämter für gewerbliche Zwecke nicht herausgegeben werden dürfen. Denn 95 Prozent der Bevölkerung würden wohl ihre Einwilligung nicht erteilen. Dann sollten die Werber ihre Finger von Daten der Meldeämter lassen. Staatliche Stellen sind doch kein Basar.

Wer ist nun verantwortlich für das Zottelbär-Theater in der Gesetzgebung des Bundestages? Der digitale Mob, wie ihn gestern Welt-Claussimaus beschrieben hat, oder die dilettantische Polit-Operette, die derzeitig Uhl und Co. inszenieren? Die Apparatschicks beherrschen einfach nicht mehr die Kunst der Gesetzestechnik. Thomas Rietzschel hat das so herrlich in seinem neuen Buch „Die Stunde der Dilettanten“ beschrieben:

„Dass die Dilettanten von dem, was sie tun, meist nichts und in jedem Fall zu wenig verstehen, weiß jeder Dilettant und hält es den anderen gern vor. Allein dieser Mangel, glaubt man, zeichne sie aus. Dilettant, reimte Paul Heyse Ende des 19. Jahrhunderts,

‚Dillettant heißt der kuriose Mann.
Der findet sein Vergnügen daran,
Etwas zu machen, was er nicht kann.'“

Na dann…

Staatstrojaner statt Timeline? So nicht, Frau Aigner!

Mit welcher Selbstherrlichkeit agitiert eigentlich die CSU-Ministerin Ilse Aigner in Fragen des Social Web? Die Mir-San-Mir-Starker-Staat-Bayern-Trojaner-Partei kann wohl nicht gerade behaupten, die Privatsphäre der Bürger weit oben auf ihrer Agenda zu haben. In der Staatstrojaner-Affäre ist jedenfalls Frau Aigner nicht gerade als Aufklärer in Erscheinung getreten. Nun springt sie wieder auf einen fahrenden Facebook-Timeline-Zug, um sich als sorgenvolle Verbraucherschutzministerin in Szene zu setzen.

Klären Sie doch erst einmal den Staatstrojaner-Skandal Ihrer Parteifreunde Friedrich und Herrmann auf, ehe sie sich wieder mit Facebook, Google oder sonstwas beschäftigen.

Thomas Knüwer hat das in seinem Blog sehr schön zum Ausdruck gebracht: Ilse Aigner warnt: Gehen Sie nicht aus dem Haus

„Die CSU-Frau ist ja nun vom Titel her Verbraucherschutz-Ministerin, was so ein wenig nach Atomschutzbunker klingt. Und genau so interpretiert sie ihre Aufgabe in Sachen Internet. Es geht ihr nicht darum, den digitalen Wandel der Gesellschaft zu begleiten – sie will ihn verhindern. Dazu ist ihr dann auch keine Aussage blödsinnig genug. In einem Interview mit dem Handelsblatt (‚Aigner kündigt harte Gangart gegen Facebook an‘) versteigt sie sich nun zu der Aussage, Facebooks Timeline sei ‚absurd‘. Warum? Weil dort Menschen ihr Leben vorzeigen können. Wohlgemerkt: Sie müssen nicht, sie können. Das kann schöne Folgen haben, man stößt auf alte Bekanntschaften, wärmt Freundschaften neu auf, entdeckt Gemeinsamkeiten. Sprich: Die Menschen können näher zusammenrücken, wenn sie wollen.“

Man unabhängig von der berechtigten Kritik, die allgemein gegen den Mark Zuckerberg-Konzern vorgetragen wird, Aigner ist nun wahrlich kein glaubhafter Anwalt der Verbraucherinteressen.

Und Timeline ist nun wahrlich keine mephistophelische Verschwörung eines amerikanischen Konzerns. Was ich freigegeben habe auf Facebook, wird nun chronologisch angezeigt. Die Timeline fängt mit der Geburt an. Ich müsste nun die gesamte Zwischenzeit bis zum meinem Facebook-Start selber auffüllen – dat ist mir viel zu aufwendig. Mit einer kleinen Ausnahme 😉

Vielleicht ist die Ministerin auch deshalb so sauer auf Facebook, weil die Bundesbehörden bislang im digitalen Nirwana herum dümpeln…..

Die Mashup-Kommunikation der Staatstrojaner äh Unionspolitiker: „Sie war einfach weg!“ (die Website von Uhl)

Schöner Hinweis von netzpolitik.org auf die fabulöse Filmproduktion von Farlion. Er hat Ausschnitte der Reden von Innenstaatssekretär Ole Schröder und dem Unionspolitiker Hans-Peter Uhl aus der Staatstrojaner-Debatte zusammen geschnitten, was streckenweise sehr lustig ist.

Das Filmchen beweist, wie sich die Regierungskoaliton in Widersprüche verstickt, nur die Wahrheit bleibt dabei auf der Strecke.

Noch lustiger ist das FAZ-Interview mit dem CSU-Starker-Staat-Politiker Uhl: Befragt zu den digitalen Erfahrungen, die er so persönlich gemacht hat, antwortet der Uhl:

„Gerade ist meine Homepage gehackt worden.“ Nachfrage der FAZ: „Und – was ist passiert?“ Uhl: „Sie war einfach weg!“

Darüber hinaus wies er die „Chaoten-Piraten-Vorwürfe“ zurück, dass die Behörden nicht wissen könnten, was man ihnen da an Software unterschiebt. Komisch, der BKA-Präsident sagte doch im Innenausschuss, dass seine Behörde keine Einsicht in den Quellecode hatte.

Ich glaube ja, der Uhl liegt richtig. Natürlich wussten die Sicherheitsbehörden und die Innenministerien, welche Leistungen sie bei der Firma DigiTask eingekauft haben, auch wenn sie nicht in der Lage waren, den Quellcode einzusehen. Den Leistungsumfang der Programmierarbeiten von DigiTask haben sie mit Sicherheit vorgegeben.

Und wenn das nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes geschehen ist, liegt ein Verfassungsbruch vor.

Denn es besagt doch der gesunde Menschenverstand, dass der Staat seine Etats nicht verwendet wie beim Kauf von Überraschungseiern, wo man nie weiß, was drinsteckt. Wer etwas bestellt, will es auch im vollen Umfang nutzen.

Aber selbst wenn sich die Schlapphut-Beamten auf die Quellen-TKÜ-Funktion beschränkt hätten, fehlt dafür die gesetzliche Grundlage, wie der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier im Interview mit der FAS klarstellte. „Ich halte es für sinnvoll, dass der Bundesgesetzgeber dies in der Strafprozessordnung regelt.“

Denn der Einsatz von Trojanern gehe „weit über eine herkömmliche Telefonüberwachung hinaus.“ Papier, der an dem Urteil zur Online-Durchsuchung im Februar 2008 beteiligt war, widerprach damit Bundesinnenminister Friedrich. „Unsere Vorbehalte von damals wurden meines Erachtens in der Öffentlichkeit bislang nicht gebührend wahrgenommen“, so Papier.

Es ist Mittwoch, die Kaffeetasse ist voll, der Aschenbecher noch leer und unser Innenminister verliert die Kontrolle

Als Fan von John Belushi tut es mir ja ein wenig leid, dass ich im Zusammenhang mit den digitalen Spionage-Affären der Sicherheitsbehörden so häufig von den Schlapphüten geschrieben habe. „Die Band“ ist mir jedenfalls immer noch heilig 🙂

Nicht ganz so heilig kommt der Bundesinnenminister daher. Eher scheinheilig. Und es ist erfrischend, dass die Staatswanzen-Staatstrojaner-Spionagesoftware-oder-oder-Affäre (auf Google Plus tobt eine Semantik-Disputation über Sinn und Unsinn des Wortes „Tojaner“) nicht in der Versenkung verschwindet und mit den semantischen Nebelkerzen von Friedrich & Co. zerredet wird. Dafür sorgt sicherlich auch der heutige Leitartikel des FAZ-Herausgebers Frank Schirrmacher:

„Warum redet sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich ohne Not um Kopf und Kragen? Die Hacker des Chaos Computer Club haben unwiderleglich gezeigt, dass der Staat die Kontrolle über einen mehrfach eingesetzten Staatstrojaner verloren hat. Hätte er es nicht, wäre das, was in Bayern in einen Laptop eingebaut wurde, ein bewusster Verstoß gegen das Grundgesetz. Das wollte eigentlich niemand glauben. Aber seitdem der CSU-Politiker redet, wie er redet, wachsen die Zweifel.“

Und diese Zweifel sind ja berechtigt. Es mag ja sein, dass die Sicherheitshüter nicht mehr den technologischen Durchblick haben, was so eine Überwachungssoftware kann oder nicht kann. Was die Innenminister auf Wunsch ihrer nachgeordneten Sicherheitsbehörden in Auftrag gegeben haben, ist den politisch Verantwortlich durchaus bewusst. Nur die Mechanismen der Netzöffentlichkeit können sie nicht mehr steuern, wie Schirrmacher treffend beschrieben hat:

„Man erlebt hier politischen Kontrollverlust angesichts komplexer technologischer Systeme in Echtzeit. Es ist ein Lehrstück.“

Die Widersprüche des BMI-Chefs sind jedenfalls mehr als peinlich. So wisse er angeblich nicht, was für ein Trojaner dem Chaos Computer Club zugespielt wurde. Dazu Schirrmacher:

„Die Wahrheit ist, dass der Code des Spionageprogramms seit dem vorvergangenen Samstag im Netz steht und die Sicherheitsbehörden wenig später wussten, worum es sich handelt. Schon diese Behauptung allein zeigt, dass der Innenminister entweder nicht weiß, wovon er redet, oder dass er ein hohes Risiko eingeht.“

Der Innenminister rede sich ein, er habe noch die Kontrolle über die Systeme – und es ist diese Illusion, die am erschreckendsten ist. Politiker des digitalen Zeitalters müssten endlich erkennen, dass der Verlust der Kontrolle die Regel kommunikativen und politischen Handelns sein wird.

Noch schlimmer ist jedoch das Demokratieverständnis von Friedrich. Die Meinung einer Regierung, so sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, sei halt manchmal anders als die Meinung eines Gerichts. Weiß er noch, was er sagt, fragt sich Schirrmacher.

Jo mei, Herr Friedrich, auch die Exekutive ist nun mal an Entscheidungen der Judikative gebunden. Beim Staatstrojaner-Fall läuft nun in der Öffentlichkeit nicht nur ein Lehrstück in Sachen Kontrollverlust ab, sondern auch ein Exempel über die rechtsstaatlich nicht gedeckten Ermittlungsmethoden von Sicherheitsbehörden. Es wird mehr gemacht als es Gesetze zulassen. Diesmal funktioniert das Spiel nicht, ex post für Gesetzesänderungen zu sorgen, um die laufenden Praktiken der Staats-Schlapphüte zu legitimieren. Hoffentlich mit einem guten Ende als Lehrstück für Demokratie und nicht für Vertuschung.

Nach dem hier beschriebenen Szenario kann der Fortschrittsbericht der Bundesregierung „Vernetzte und transparente Verwaltung“ unter der Verantwortung des BMI wohl nur als Ulknummer tituliert werden.

Die Rolle der Ilse-Aigner-Hans-Peter-Friedrich-CSU in der #Staatstrojaner-Staatsaffäre

So langsam kommt Farbe in die Staatstrojaner-Staatsaffäre. So berichtet heise.de:

Patrick Schladt, Anwalt eines Betroffenen, der mittels Staatstrojaner überwacht wurde, teilte nun mit: „Einer der vom CCC dokumentierten Staatstrojaner wurde auf der Festplatte eines meiner Mandanten gefunden, die ich im Einvernehmen mit dem Mandanten an einen öffentlich bekannten Vertreter des CCC habe übergeben lassen. Es handelt sich dabei um den Fall des ‚Screenshot-Trojaners‘, der bereits im Frühjahr dieses Jahres Gegenstand der öffentlichen Diskussion war.“ Die Beweiskette von Schladt zum CCC sei lückenlos dokumentiert.

Aufgespielt sei der Trojaner bei Gelegenheit einer Kontrolle seines Mandanten durch den Zoll auf dem Münchener Flughafen worden, erklärt Schladt weiter. „Auch wenn die Maßnahme selbst von bayerischen Behörden kontrolliert wurde, so steht für mich außer Frage, dass Stellen des Bundes – etwa der Zoll bzw. das Zollkriminalamt – im Wege der Amtshilfe beteiligt waren. Hierfür spricht aus meiner Sicht nicht zuletzt, dass dieselbe Software aus verschiedenen Bundesländern zum CCC gelangte.“

Da lag ich ja mit einer Formulieren heute gar nicht so schlecht:

Es geht um die Ilse-Aigner-Hans-Peter-Friedrich-CSU-Schräglage der öffentlich artikulierten Sicherheitsrisiken, die von den wirklich schwerwiegenden Risiken für die Privatsphäre ablenken. Die Verteidigung des Privaten ist beim Staat in schlechten Händen. Das sollte man generell bedenken, wenn wieder über Verbote, Regulierungen, neue Überwachungsbehörden und sonstige Drangsalierungsmethoden nachgedacht wird. Das fängt beim Rauchverbot an und hört beim Bundestrojaner auf. Vorsorge und Fürsorge des Staates, so der Soziologe Wolfgang Sofsky, seien nur fadenscheinige Versprechen. „Der Staat ist weder ein Hort der Sittlichkeit noch eine moralische Instanz. Er hütet kein Gemeinwohl und ist auch keine Quelle väterlicher Geborgenheit. Der Staat ist eine Einrichtung zur Beherrschung der Bürger.“

Fragen, die jetzt beantwortet werden müssen.

Update:
Herr Uhl von der CDU bringt das Rechtsbewusstsein seiner Partei und der Sicherheitsbehörden auf den Punkt:

“Wer dagegen wie die Bundesjustizministerin eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ verweigert und die Strafverfolgungsbehörden damit zum Rückgriff auf die allgemeine TKÜ-Rechtsvorschrift zwingt, darf nicht beklagen, dass Vorgaben nicht eingehalten würden, die es derzeit noch nicht gibt und für deren Schaffung die Justizministerin zuständig wäre. Eine Skandalsierung legitimer Maßnahmen dagegen hilft nicht weiter.”

Entspricht meinen Ausführungen:

Die Sicherheitsbehörden verfahren wohl nach dem Motto, was die Öffentlichkeit nicht weiß, macht sie nicht heiß. Irgendwo findet sich schon ein kleines Zeitfenster, um die illegalen Praktiken ex post durch Gesetzesnovellen zu legalisieren. Dafür sorgen dann die Innenminister von Bund und Ländern.

Das hat auch ein Kommentar auf netzpolitik.org sehr schön zusammengefasst:

Wenn ich Uhl richtig verstanden habe, hält er auch heute schon für Recht, was er morgen gerne als Recht hätte, auch wenn das heute noch verboten ist. Wenn Behörden aber mit etwas agieren dürfen, was dummerweise eigentlich gegen geltendes Gesetz verstößt, tja, dann haben die CDU/CSU endlich ihren rechtsfreien Dingenskirchen.

Die #Staatstrojaner-Staatsaffäre: Jetzt haben wir wieder das Unschuldslämmer-Wechselspiel

Kurz nach den ersten Aufregungswellen über den vom Chaos Computer Club gehackten Staatstrojaner kommen auch schon die ersten Dementis der betroffenen Stellen:

„Was auch immer der Chaos Computer Club untersucht hat oder zugespielt bekommen haben mag, es handelt sich dabei nicht um einen sogenannten Bundestrojaner“, teilte ein Sprecher des Ministeriums am Sonntag in Berlin mit. Ob aber andere deutsche Ermittlungsbehörden die Überwachungssoftware eingesetzt haben könnten, dazu machte das Ministerium keine Angaben.

Wie kann ein Sprecher des BKA so schnell alle möglichen Ermittlungen seines Hauses untersuchen, um zu solch einer apodiktischen Aussage zu gelangen? Hat er alle Ermittlungsverfahren innerhalb weniger Stunden überprüft, alle verdeckten Ermittler und alle nachgeordneten Stellen befragt? Das wäre zweifelsfrei eine phantastische Arbeitsleistung, die das BKA am Sonntag vollbracht hätte.

Das Innenministerium hat allerdings bestätigt, dass es über solche Software verfügt. Ihre Anwendung halte sich aber an die gesetzlichen Regelungen. Jo, dann legt doch mal die Programmierung auf den Tisch, um einen Abgleich vorzunehmen.

Die Grünen haben angekündigt, BKA-Chef Ziercke und seine Mitarbeiter vor den Innenausschuss des Bundestags zitieren zu wollen. „Sie sollen erklären, in welchem Umfang die Sichherheitsbehörden in Deutschland bereits vergleichbare Überwachungssoftware verwenden“, sagt Grünen-Vorsitzende Claudia Roth nach einem Bericht von heute.de. Der Einsatz der fraglichen Software müsse sofort gestoppt werden.

Auch der Vorsitzende der Piratenpartei, Sebastian Nerz, fordert, sich bei der Aufklärung nicht auf die Person Jörg Ziercke zu beschränken. Selbst ein Rücktritt werde das Problem nicht lösen. „Man muss auch gucken, wer im BKA für diese Entwicklung verantwortlich war.“ Nerz forderte personelle Konsequenzen auch für das Umfeld Zierckes. Auch das reicht nicht aus. Konzentriert Euch doch jetzt nicht nur auf die Chefs der Sicherheitsbehörden. Die unterstehen dem Innenministerium. Diemar Dath hat zu diesem Punkt den richtigen Riecher. In einem FAZ-Artikel schreibt er:

„Den Staatstrojaner haben nach allem, was plausibel ist, wohl nicht Beamte (dazu sind die wohl gar nicht in der Lage, gs), sondern kommerzielle Anbieter programmiert.“

Dingdong. Hier liegen die Fragen aller Fragen, unabhängig von der Dienststelle, die den Staatstrojaner in Umlauf geschickt hat. Welche Firma hat den Staatstrojaner programmiert, wer hat den Auftrag erteilt, über welchen Haushaltstitel läuft das, wie viel hat der ganze Spionage-Spaß gekostet, was kann der Staatstrojaner, wer hat das grüne Licht für die Investition gegeben und wer verfügt überhaupt über die Kompetenz, so einen Staatstrojaner zum Einsatz zu bringen?

Den besten Hinweis lieferte bislang die Frankfurter Rundschau:

„Interne Schriftwechsel aus dem Bayerischen Justizministerium zeigen, dass schon vor vier Jahren mit der Entwicklung und dem Einsatz von rechtswidriger Überwachungssoftware begonnen wurde – und dass der Staat die Kontrolle über das Programm der Trojaner in die Hände privater Firmen legte. In dem Schriftwechsel zwischen Ministerium, Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälten, der der FR vorliegt, geht es um eine Spionagesoftware, die von der Firma DigiTask im hessischen Haiger entwickelt wurde.“

Und ist kommt noch besser, wenn man sich den gesetzlichen Rahmen für die Spionage-Software anschaut. Was steht in den Leistungsbeschreibungen von Bund und Ländern für die Auftragsvergabe. Auch hier bringt die FR wichtige Hinweise für weitere Recherchen und Fragen, die im Parlament gestellt werden sollten:

„In der ‚Leistungsbeschreibung‘ von DigiTask finden sich alle Spionage-Funktionen, die jetzt beim Bundestrojaner als rechtswidrig gebrandmarkt werden: Detailliert wird etwa die ‚Live-Ausleitung‘, des Sprach-, Video-, und Chatverkehrs sowie der kompletten Dateiübertragung beschrieben – also das Ausspionieren eines PC-Nutzers in Echtzeit. Ebenso die Möglichkeit des heimlichen Hochladens weiterer Programme auf den Rechner des Überwachten: ‚Update unbemerkt über den normalen Datenstrom‘. Selbst verschlüsselte Kommunikation könne man mit einer ‚Capture-Unit‘ in Echtzeit ausspionieren und an einen ‚Recording-Server‘ leiten. Mit ‚mobilen Auswertstationen‘ und einem mitgelieferten Multimediaplayer könnten dann alle Kommunikationsarten wie Schrift, Sprache und Videos ‚live wiedergegeben werden‘, so die Firma. Der Mietpreis der Spionagesoftware pro Monat und Maßnahme: 3500 Euro, die einmaligen Installationskosten: 2500 Euro. Für nochmal so viel könne man auch SSL-verschlüsselte Daten ‚decodieren‘, wie sie etwa beim Online-Banking, bei Chat-Netzwerken und in Internet-Shops genutzt werden. Auf dem Computer der Zielperson installiert werden könne dieser Trojaner etwa als Dateianhang einer E-Mail. Auch ‚weitere Installationsroutinen könnten jederzeit integriert werden‘.“

Der Bayerntrojaner kam ja bereits mehrfach zum Einsatz. Hat da irgendein Politiker den Hut nehmen müssen? Von der CSU-Bundesministerin Ilse Aigner ist in diesem Zusammenhang wohl kein großer Enthusiasmus zu erwarten, da sie ja die einschlägigen Gesetzesvorhaben im Bundestag abgenickt hat, wie Richard Gutjahr in einem Interview mit Aigner so schön herausgearbeitet hat.

Weitere Aspekte habe ich in meiner heutigen Kolumne behandelt.

Wer schaut denn mal genauer hinter die Kulissen von BKA, LKAs und Co.? Warum betreiben die Staatsorgane so eine Geheimniskrämerei, wenn es um den Einsatz und den Erwerb von Spionage-Equipment geht? Welche Parlamentarier laufen auf Ballhöhe mit den Überwachungsmöglichkeiten des Staates? Und mit welchen Konsequenzen müssen jetzt Dienstherren rechnen, die gegen Verfassung und Gesetze verstoßen haben? Wie intensiv debattieren wir in den nächsten Wochen und Monaten den Bundestrojaner-Skandal, fernab von Like-Funktionen und Street View?

Auch dieser Punkt sollte intensiver recherchiert werden:

Die Sicherheitsbehörden verfahren wohl nach dem Motto, was die Öffentlichkeit nicht weiß, macht sie nicht heiß. Irgendwo findet sich schon ein kleines Zeitfenster, um die illegalen Praktiken ex post durch Gesetzesnovellen zu legalisieren. Dafür sorgen dann die Innenminister von Bund und Ländern.

Also, was wissen die obersten Dienstherren von den Praktiken ihrer Sicherheitsbehörden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Wenn das festgestellt wird im Zuge der Staatstrojaner-Ermittlungen, dann müssen nicht nur die Chefs der betroffenen Sicherheitsbehörden ihren Schlapphut nehmen, sondern auch die Innenminister (ich schreibe bewusst im Plural, weil die Staatstrojaner ja auch von Länderbehörden eingesetzt werden können – siehe Bayern.

Bei der ganzen Affäre geht es auch um die Ilse-Aigner-Hans-Peter-Friedrich-CSU-Schräglage der öffentlich artikulierten Sicherheitsrisiken, die von den wirklich schwerwiegenden Risiken für die Privatsphäre ablenken. Die Verteidigung des Privaten ist beim Staat in schlechten Händen. Das sollte man generell bedenken, wenn wieder über Verbote, Regulierungen, neue Überwachungsbehörden und sonstige Drangsalierungsmethoden nachgedacht wird. Das fängt beim Rauchverbot an und hört beim Bundestrojaner auf. Vorsorge und Fürsorge des Staates, so der Soziologe Wolfgang Sofsky, seien nur fadenscheinige Versprechen. „Der Staat ist weder ein Hort der Sittlichkeit noch eine moralische Instanz. Er hütet kein Gemeinwohl und ist auch keine Quelle väterlicher Geborgenheit. Der Staat ist eine Einrichtung zur Beherrschung der Bürger.“

Siehe auch:
Woher stammt die Schnüffelsoftware?

Update von heise.de:

Patrick Schladt, Anwalt eines Betroffenen, der mittels Staatstrojaner überwacht wurde, teilte nun mit: „Einer der vom CCC dokumentierten Staatstrojaner wurde auf der Festplatte eines meiner Mandanten gefunden, die ich im Einvernehmen mit dem Mandanten an einen öffentlich bekannten Vertreter des CCC habe übergeben lassen. Es handelt sich dabei um den Fall des ‚Screenshot-Trojaners‘, der bereits im Frühjahr dieses Jahres Gegenstand der öffentlichen Diskussion war.“ Die Beweiskette von Schladt zum CCC sei lückenlos dokumentiert.

Aufgespielt sei der Trojaner bei Gelegenheit einer Kontrolle seines Mandanten durch den Zoll auf dem Münchener Flughafen worden, erklärt Schladt weiter. „Auch wenn die Maßnahme selbst von bayerischen Behörden kontrolliert wurde, so steht für mich außer Frage, dass Stellen des Bundes – etwa der Zoll bzw. das Zollkriminalamt – im Wege der Amtshilfe beteiligt waren. Hierfür spricht aus meiner Sicht nicht zuletzt, dass dieselbe Software aus verschiedenen Bundesländern zum CCC gelangte.