Die liebwertesten Gichtlinge der Telekommunikation kompensieren ihre digitale Einfallslosigkeit schon seit Jahren mit Barrieren, Blockaden und Hinhaltetaktiken. Etwa beim vergeblichen Kampf gegen Dienste wie Skype oder der Ausbreitung von Hotspots für den kabellosen Internetzugang. Und jetzt greifen Dino-Konzerne wie die Telekom in die Trickkiste der Drosselung von DSL-Anschlüssen, um Ladenhüter wie Home Entertain unter die Leute zu bringen, denn eigene Dienste werden auf den Datenverbrauch nicht angerechnet.
Mangelwirtschaft statt schnelles Internet
Mich erinnert dieses Szenario an die Zollschranken im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Die Rivalität der einzelnen Landesfürsten und die zahlreichen Zollschranken beförderten die wirtschaftliche Rückständigkeit in den deutschen Kleinstaaten. Gleiches bewirkt die neue Langsamkeit der Deutschen Telekom.
Statt sich endlich in Richtung einer Gigabit-Gesellschaft zu bewegen, torpedieren uns die Magenta-Manager in die Niederungen einer Mangelwirtschaft auf dem Niveau von 384 Kilobit pro Sekunde:
„Also eine Geschwindigkeit, die dem Nutzer den Download eines handelsüblichen Films in DVD-Qualität in kaum mehr als 23 Stunden ermöglichen würde. Streaming, oft als digitale Zukunft der Unterhaltungsindustrie angesehen, ist mit dieser Geschwindigkeit selbstredend auch möglich“, moniert Sascha Lobo in seiner Spiegel Online-Kolumne.
Aber man sollte nicht nur mit dem Finger auf die innovationsfeindlichen Telcos zeigen. Wir sollten den Netzbetreibern die Infrastruktur-Aufgabe schlichtweg entziehen. Genau an diesem Punkt muss die Gemeingut-Debatte in der Netzpolitik ansetzen. Keine Steuergelder über politische Funktionäre verteilen lassen für irgendwelche Netzprojekte, sondern den Staat fordern bei der Bereitstellung einer Datenautobahn, die diesen Namen auch verdient. 80 Milliarden Euro müssen aufgebracht werden, um Deutschland mit Glasfaser-Anschlüssen flächendeckend zu versorgen.
Öffentlicher Wille für Breitbandausbau
Es fehlt bislang der öffentliche Wille, den Staat stärker in die Verantwortung zu nehmen, moniert der Branchenexperte Roman Friedrich vom Beratungshaus Booz & Co. im ichsagmal-Interview.
„In vielen asiatischen Ländern investiert der Staat und erlässt sogar verfassungsrechtliche Grundlagen für die Notwendigkeit eines schnellen Internets.“
Auch wirtschaftspolitisch sollte die öffentliche Hand ihrer Verantwortung nachkommen, denn es gebe eine positive Korrelation zwischen Digitalisierung, Netzausbau und Arbeitsplätzen, so Friedrich.
„Wenn man diese Auswirkungen sieht, muss sich der Staat die Frage stellen, ob er sich nicht stärker engagieren sollte.“
Allerdings nicht als Betreiber. Schwarzweiß-Denken helfe nicht weiter. Es seien viele Varianten für staatliche Initiativen möglich: Public-Private-Partnership, Konzessions- oder Lizenzmodelle, genossenschaftliche Initiativen.
„Im Land, dessen großer Buchbestseller 2012 ‚Digitale Demenz’ hieß, fehlt schmerzhaft das Klima pro Vernetzung, um eine geistig-moralische Netzwende hinzulegen“, meint Sascha Lobo.
Vielleicht reißt uns die Drossel-Politik der Telekom aus unserer Lethargie.
Im ichsagmal-Interview äußerte sich René Henn, Sprecher der Bundesnetzagentur in Bonn, zu den neuen DSL-Tarifen der Telekom, die derzeitig die Gemüter in Wallung bringen.
„Grundsätzlich ist die Telekom, was die Ausgestaltung ihrer Endkundentarife anbelangt, frei. Sie muss darüber transparent informaieren und die Rahmenbedingungen der entsprechenden Verträge offenlegen“, so Henn.
Die Bundesnetzagentur wird das neue Tarifmodell jetzt aber wohl doch etwas genauer anschauen und prüfen, ob ein Verstoß gegen die Netzneutralität vorliegt.
Ob das neue Tarifmodell der Bundesnetzagentur vorgestellt wurde, wollte der Pressesprecher nicht beantworten:
„Zu internen Arbeitsabläufen gebe ich keine Auskunft.“
Sollten von der Drosselung des Internets auch Konkurrenten betroffen sein, die das Netz der Telekom als „Untermieter“ benutzen, könnte die Sachlage allerdings in einem neuen Licht erscheinen und die Netzagentur auf den Plan rufen.
„Ein Anbieterwechsel dürfte hier wenig Sinn haben: die meisten anderen Anbieter von DSL-Anschlüssen sind regionale Unternehmen, die zum größten Teil auf die Telekom und deren Technik zurückgreifen müssen. Das heißt: Wenn die Telekom auch ihre Großkundenverträge entsprechend anpasst, wird man irgendwann auch bei den anderen Anbietern eine Geschwindigkeitsbegrenzung haben. Eine Alternative können eventuell die Kabelnetze sein“, berichtet WDR 2.
Wann sich die Bundesnetzagentur zur Frage der Netzneutralität äußern wird, konnte mir Henn nicht sagen.
Technisch werde die Drosselung erst 2016 wirksam. Stellt die Netzagentur einen Verstoß gegen die Netzneutralität fest, ist sie als Regulierungsbehörde wieder im Spiel.
Auch die Bevorzugung von Diensten der Telekom dürfte dabei eine Rolle spielen und wird von den Konkurrenten kritisch beleuchtet. Hier könnte es um einen klaren Nachteil für Wettbewerber gehen.
Soweit die Recherchen für meine The European-Mittwochskolumne. Warte noch auf weitere Infos.
Ein Leben in der Hotline-Warteschleife zählt für Viele sicherlich zum Gipfel der täglich erlebten Service-Bürokratie in Deutschland. Vor über fünf Jahren produzierte sich deshalb der damalige Verbraucherschutzminister Horst Seehofer als Retter geplagter Verbraucher und kündigte scharfe gesetzliche Maßnahmen an. Den Worten folgten ausnahmsweise auch einmal Taten. Ab dem nächsten Jahr müssen Call Center kostenlose Warteschleifen anbieten. Politische Appelle an die Selbstheilungskräfte der Wirtschaft fruchteten nicht. Seit 2007 wurde in den betroffenen Unternehmen sehr viel lamentiert und nur wenig laboriert. Zufriedenstellende Lösungen konnten die Anbieter nicht vorweisen. Man ist immer noch nicht in der Lage, die Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen.
„Wenn ich als Vodafone-Kunde bei einer Hotline anrufe, die über die Telekom läuft, startet bei Vodafone sofort der Gebührenzähler und das Gespräch wird berechnet. Wenn jetzt die Telekom später sagt, dass der Kunde drei Minuten in der Warteschleife hing und der Anruf nicht berechnet werden soll, müsste ich der Vodafone einen speziellen Gebührennachweis zurückliefern – in Fachkreisen auch ‚Advice of Charge Zero ’ genannt. Dafür gibt es ein Protokoll, das aber kein Netzbetreiber in Deutschland unterstützt und in Zukunft auch nicht unterstützen wird. Die generelle kostenlose Warteschleife als technische Lösung gibt es nicht“, erläutert Welter auf der Technologiekonferenz seines Unternehmens in San Francisco.
Diese Gemengelage werde dazu führen, dass die kostenlose Warteschleife über kostenlose Rufnummern oder Blocktarife etabliert wird. Anders könne man die Anforderungen des Gesetzgebers derzeitig erfüllen.
Software-Concierge als Warteschleifen-Manager
„Wartezeiten werden sich aber dennoch nicht vollständig vermeiden lassen. Der Anbieter muss das bezahlen – beispielsweise für die 0800er Rufnummer. Man kann das allerdings auch intelligenter lösen. Wir nennen das virtuelles Warten. Wenn der Kunde am Anfang einer Wartezeit steht wird ihm mitgeteilt, wie lange er potenziell warten muss. Das braucht er aber nicht mit dem Hörer in der Hand zu tun. Ihm wird der Rückruf angeboten in einem bestimmten Zeitfenster, so dass der Kunde nur noch virtuell warten muss. Hier kommt ein Software-Concierge zum Einsatz, der in normaler Sprache mit dem Kunden kommuniziert und ihm sagt, wie lange er auf den Rückruf warten muss und unter welcher Rufnummer ein Rückruf erfolgen soll. Der Software-Concierge ruft dann nach der vereinbarten Zeit beim Kunden an und teilt ihm mit, dass er jetzt mit einem Call Center-Agenten verbunden wird. Es ist ein zuverlässiger Service, der für beide Seiten einen Vorteil hat. Der Kunde spart die Wartezeit am Telefon und der Anbieter spart die Infrastrukturkosten für die 0800er-Rufnummer. Zudem können Überlastungen im Call Center besser verteilt werden“, erläutert Welter.
Ich hasse normalerweise Krisen-Propheten, die mit ihren permanenten Kassandra-Rufen irgendwann einmal recht bekommen, wenn es zu einem Crash kommt. Diese Orakel-Manie verfährt nach dem Motto: „Wenn der Hahn kräht auf dem Mist, ändert sich das Wetter oder es bleibt wie es ist“.
Bei meiner pessimistischen Prognose zur Bekämpfung von unseriösen Call Center-Anbietern werde ich allerdings von der Realität geradezu überrollt – was ich sehr bedaure. Vor gut drei Jahren berichtete ich über die Empörung des damaligen Verbraucherschutzministers Horst Seehofer über Hotline-Terror, lange Warteschleifen und inkompetente Call Center-Agenten. Seehofer wollte diesen Abzocke-Sumpf trocken legen. Telefonischen Drückerkolonnen, teuren Warteschleifen und Kaltanrufen sollte es an den Kragen gehen. Da die Call Center-Branche zur Selbstreinigung nicht in der Lage war und immer mit denselben rhetorischen Verniedlichungsfloskeln („es handelt sich doch nur um Schwarze Schafe….“) reagierte, brachte die Bundesregierung Gesetzesregelungen auf den Weg, um die Verbraucher vom Joch des nervigen Call Center-Terrors zu befreien.
Obwohl die Gesetzespläne im Sommer 2007 noch gar nicht vorlagen, fragte ich den parlamentarischen Staatssekretär Dr. Gerd Müller, ob er nicht davon ausgehen müsste, dass schärfere Gesetze und Bußgelder dazu führen würden, Call Center-Unternehmen ins Ausland zu treiben, um sich dem Zugriff der deutschen Justiz zu entziehen. Seine Antwort: „Nein. Beim Kundenservice haben die Unternehmen selbst ein großes Interesse daran, diesen nicht ins Ausland zu verlagern, da der Kundendialog in chinesischer Sprache kaum möglich sein dürfte. Im Übrigen wäre der Anruf bei im Ausland ansässigen Call Centern auch erheblich teurer, was bei der Service-Hotline auch anzugeben wäre.“ Im Übrigen sei der Raum nicht „rechtsfrei“. „Der ungebetene Anruf ist auch aus dem Ausland ungesetzlich.“
Als die Gesetzespläne dann konkret auf dem Tisch lagen, schrieb ich einen Artikel mit der Überschrift: „Tante Erna, Sherlock Holmes und die dilettantischen Regeln gegen unerlaubte Telefonwerbung – Call Center-Gauner ändern ihre ‚Geschäftsmodelle‘“.
Kleiner Auszug aus dem Artikel, der am 7. Juli 2009 erschien:
Die Branchengauner zwinge man mit der Gesetzesnovelle nicht in die Knie, prognostiziert Call Center-Fachmann Jens Klemann: „Die werden ihr ‚Geschäftsmodell‘ so abändern, dass sie entweder Abmahnungen und Strafen einkalkulieren oder ihren Geschäftssitz und Firmenstruktur so aufsetzen, das man ihnen nicht an die Wäsche kann“, befürchtet Klemann, Geschäftsführer von Strateco und Sprecher des Nürnberger Fachkongresses Voice Days plus. Die härtere Gangart bei der Rufnummernunterdrückung werde den Firmenchefs mit krimineller Energie nur ein müdes Lächeln entlocken. „Es ist aus technischer Sicht ein leichtes – und obendrein schon jetzt gängige Praxis unseriöser Firmen – eine andere Rufnummer als die eigene zu übermitteln. Läge die Beweislast im Falle einer Anzeige durch den Verbraucher beispielsweise beim Call Center selbst, würden alle seriösen Anbieter von sich aus gerne eine umfassende Qualitätssicherung und Dokumentation mit Anrufaufzeichnung einführen“, sagt Klemann. Ins Leere gehe auch das Verbot unerlaubter Telefonwerbung für Anrufe, die aus dem Ausland kommen. Im Wettbewerbsrecht gelte zwar das Marktortprinzip. Es besagt, dass immer das Recht des Landes Anwendung findet, an dessen Markt die Leistung bestimmungsgemäß angeboten wird. „Da bekommt der Geschäftsführer einer verschachtelten Konstruktion von verschiedenen Limited-Gesellschaften, die über mehrere Länder verteilt ist, schon heute einen Lachanfall“, resümiert Klemann.
Wie diese Spam-Wellen ablaufen, kann man auf Seite 5 der Netzagentur-Publikation aktuell nachlesen: aktuell2010_02pdf
„Sobald die Fälle bekanntwerden, reagiert die Netzagentur oft noch am selben Tag. Die Nummern werden abgeschaltet und Inkassoverbote verhängt, so dass die Gespräche nicht mehr abgerechnet werden dürfen. Trotzdem scheint es sich zu lohnen, weil vor der Abschaltung offenbar regelmäßig genügend Verbraucher auf die Masche hereinfallen“, schreibt Bünder.
Die Häufung der Betrügereien lasse jedenfalls darauf schließen, dass das „Geschäftsmodell für die Hintermänner lukrativ sein dürfte“, vermutet die Netzagentur. Gerade die jüngsten Wellen zeigten, dass die Betrüger „mit erheblicher krimineller Energie“ und im großen Stil zu Werke gingen. Eine Strafverfolgung müssten sie trotzdem bisher kaum befürchten. „Die Netzagentur wirft der Staatsanwaltschaft und der Polizei vor, das Ausmaß völlig zu unterschätzen. Sogar wenn der Anfangsverdacht des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs oder einer anderen Straftat bestehe, würden Verfahren vorschnell eingestellt oder wieder an die Netzagentur abgegeben. So auch bei den großen Betrugswellen in diesem Jahr – mit Begründungen, die die Netzagentur ‚in keinem Fall‘ nachvollziehen kann“, so die FAZ.
Eine Strafverfolgung, aber auch die Vollstreckung von Geldbußen, scheitere häufig schon daran, dass die Hintermänner im Ausland sitzen und für deutsche Behörden kaum erreichbar seien. Häufig werden die Rufnummern auch über Briefkastenfirmen angemeldet, um die Identität zu verschleiern (siehe auch meinen Artikel „Tante Erna….)
Auch bei der Bekämpfung von Kaltanrufen kommt die Bundesnetzagentur nicht voran. Selbst die Androhung hoher Bußgelder von bis zu 500.000 Euro würde kaum fruchten. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes melden sich zwar immer mehr Verbraucher bei der Netzagentur, nur in den wenigsten Fällen könnte auch ein Bußgeld verhängt werden. Und warum klappt es mit dem Rechtsvollzug nicht? Wenn Call Center ihre Telefonnummer unterdrücken oder mit fingierten Nummer anrufen, sei eine Verfolgung schwierig. Tja, was schrieb ich im vergangenen Jahr (sorry, will hier nicht als Schlaumeier gelten)?
Die Umsetzung der Rechtsvorschriften wird im Alltag sehr schnell an seine Grenzen stoßen. Wie soll sich denn Tante Erna wehren, wenn sie mit unerlaubter Telefonwerbung belästigt wird und durch die Rufnummernunterdrückung keine Chance hat, den Anrufer zu identifizieren. Die Vorstellung des Justizministeriums, dass die mit einem Notizblock bewaffnete Tante Erna nach Manier von Sherlock Holmes den unerbetenen Call Center-Agenten in ein Gespräch verwickelt und je nach taktischer Vorgehensweise aus ihm herauspresst, wie sein vollständiger Name lautet und in wessen Auftrag er anruft, ist eine amüsante Vorstellung. Wahrscheinlich wird das BMJ nach dieser Empfehlung bundesweite Seminare für die Bürger anbieten: „Wie lüfte ich in fünf Minuten die Identität eines Call-Center-Agenten“. Wer es noch schafft, sich den Gewerberegisterauszug der Schwarzen Schafe faxen zu lassen, erhält ein Dankesschreiben der Bundesjustizministerin.
Was haben nun die Muskelspiele des Verbraucherschutzministeriums gebracht, Frau Aigner? Außer großen Sprüchen und Placebo-Gesetzen ist nichts rausgekommen. Statt sich auf populistische Bashing-Aktionen gegen Facebook, Google oder Apple so konzentrieren, sollte die Bundesregierung die wirklich relevanten Themen für Verbraucher handwerklich richtig umsetzen.
Für die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hätte ich da noch einen guten Tipp: Sie sollte sich nicht nur das Opus „Gewissenbisse. Ethische Probleme der Informatik. Biometrie – Datenschutz – geistiges Eigentum“ als Lektüre für ihren Sommerurlaub in den Reisekoffer stecken (das kommunizierte sie dem FAZ-Feuilleton), sondern auch das Buch von Günter Wallraff „Aus der schönen neuen Welt. Expeditionen ins Landesinnere“. Hier vor allem das Kapitel über Call Center. Die Ministerin könnte dann lernen, wie Call Center-Agenten in einem schleichenden Prozess zu routinierten Betrügern werden.
Immer wieder sind es wohl nur die Schwarzen Schafe der Call Center-Branche, die uns täglich mit unerlaubten Werbeanrufen auf den Senkel gehen. So trällern es zumindest die Verbandsvertreter seit Jahren leierkastenhaft herunter. Und sicherlich wird man auf der Call Center World in Berlin in gut einer Woche wieder narkotisiert mit perfekten Multi Channel-Prozessen, Best Practice-Gemurmel, Preisverleihungen für Call Center-Heldentaten, Power Point-Dünnbrettbohrer-Reden, Motivationsübungen sowie Qualitätsoffensiven mit Prüfsiegel, Ehrenkodex und allem Pipapo. Für den Hotline-Terror ist dort niemand verantwortlich. Das sind immer die anderen, die schwarzen Schafe halt. Auf der Fachmesse im Neuköllner Hotel Estrel laufen nur weiße Schafe umher und sind sich keiner Schuld bewusst.
Woher kommt nur die verbotene Telefonwerbung, gegen die die Bundesnetzagentur jetzt mit aller Macht vorgehen will und nach Abschluss der ersten Ermittlungsverfahren Bußgelder in Höhe von 500.000 Euro verhängt hat? Netzagentur-Präsident Peter Kurth will jedenfalls ein Signal gegen den fortlaufenden Rechtsbruch setzen. Seit dem 4. August vergangenen Jahres gelten in Deutschland Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeit. Eine durchschlagende Wirkung hatte die Novelle des Telekommunikationsgesetzes noch nicht
Die Beschwerden von rund 28.000 Verbrauchern, die sich bei der Bundesnetzagentur in nur sechs Monaten angehäuft haben, werden auf der Call Center World wohl keinen sehr großen Platz einnehmen. Dafür erfreut man die Teilnehmer mit so schönen Themen wie „Kundendialog nach der ‚Act like lovers do‘-Strategie“, diskutiert über intelligentes „Touchpoint Management“, sinniert über die Frage, ob Zertifizierung im Call Center ein Qualitätsmerkmal oder Marketing-Gag sei, tauscht sich über „Cultural awareness in a global business“ aus, bastelt an integrierten „Skill-basierten Multi Channel-Ansätzen“, philosophiert über den „Paradigmenwechsel vom Opt-Out zum Opt-In“, sucht Erlösung in dem „Erfolgsfaktor Mut“ und erkundet den Mythos „Workforce Management“. Noch Fragen, lieber Call Center-Kunde?
Wann hören die nervigen Call Center-Anrufe auf?Das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung wird voraussichtlich in diesem Monat in Kraft treten und soll die Verbraucher vor lästigen Call Center-Attacken schützen. Kernpunkte sind die „vorherige ausdrückliche Einwilligung“ des Verbrauchers zur Telefonwerbung, Bußgeldvorschriften, das Verbot der Rufnummernunterdrückung und ausgedehnte Widerrufsrechte. Doch in Berlin rudert man schon wieder zurück: Aufgrund einer Verweisungstechnik (Bürokratendeutsch) im bisherigen Telekommunikationsgesetz sollten Verstöße gegen Paragraf 102 TKG (Rufnummernanzeige und- unterdrückung) eigentlich mit bis zu 300.000 Euro sanktioniert werden. Doch hier gibt es angeblich nach Interventionen der Call Center-Lobby eine Aufweichung. Die Verweisungstechnik des Gesetzestextes werde nach Informationen des Branchenkenners Jens Eckhardt von der Sozietät JUCONOMY geändert, damit für den Verstoß nur ein moderates Bußgeld von 10.000 Euro anfällt.Rechtstechnisch sind die Regelungen ohnehin dilettantisch gestrickt worden. Da wundert mich der Bußgeld-Eiertanz in Berlin überhaupt nicht. Auch die Umsetzung der Rechtsvorschriften wird im Alltag sehr schnell an seine Grenzen stoßen. Wie soll sich denn Tante Erna wehren, wenn sie mit unerlaubter Telefonwerbung belästigt wird und durch die Rufnummernunterdrückung keine Chance hat, den Anrufer zu identifizieren. Die Vorstellung des Justizministeriums, dass die mit einem Notizblock bewaffnete Tante Erna nach Manier von Sherlock Holmes den unerbetenen Call Center-Agenten in ein Gespräch verwickelt und je nach taktischer Vorgehensweise aus ihm herauspresst, wie sein vollständiger Name lautet und in wessen Auftrag er anruft, ist eine amüsante Vorstellung. Wahrscheinlich wird das BMJ nach dieser Empfehlung bundesweite Seminare für die Bürger anbieten: ‚Wie lüfte ich in fünf Minuten die Identität eines Call-Center-Agenten‘. Wer es noch schafft, sich den Gewerberegisterauszug der Schwarzen Schafe faxen zu lassen, erhält eine Dankesschreiben von Frau Zypries.“, so der Einwand des Düsseldorfer Telekommunikationsexperten Udo Nadolski, Geschäftsführer der Beratungsfirma Harvey Nash.
Warum Unternehmer mit der Kommunikation über das Internet Protokoll hadern
VoIP für Mutti?Voice over IP ist ein Dauerbrenner in den Fachmedien für Informationstechnik und Telekommunikation. Von der Realität der Kommunikation in Privathaushalten und der Geschäftswelt erfährt der geneigte Leser wenig. Umfragen, Analysten und Branchenvertreter gehen in ihren VoIP-Prognosen häufig nur von Optionen und Wünschen aus. In Studien werden dann Fragen gestellt „Wird sich VoIP“ in den nächsten fünf Jahren durchsetzen“ oder „Halten Sie VoIP für sinnvoll“. Das sind die berühmten und empirisch höchst unseriösen Fragetechniken nach dem Prinzip „Wollen Sie arm oder reich sein?“. Schaut man sich das nackte Zahlenmaterial der Bundesnetzagentur an, bleibt von dem VoIP-Wortschwall der ITK-Szene nicht mehr viel übrig. Nach dem aktuellen Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur kann man Ableitungen für 2007 vornehmen. Danach liegt der Anteil der VoIP-Nutzung bei mickrigen 8,6 Prozent. Für das vergangene Jahr schätzt das Wissenschaftliche Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) den Wert auf rund 10 Prozent.
„Für Geschäftskunden, die sehr häufig Nebenstellenanlagen betreiben, deren weitere Wartung durch die Lieferanten zu Ende geht, erwarte ich persönlich eine schnellere Migration zu VoIP als bei den Privatkunden, wenngleich die Nachfrage nach Lösungen für VoIP-Centrex dem Vernehmen der Anbieter nach enttäuschend ist. Hier liegen uns belastbare Zahlen jedoch nicht vor“, so WIK-Senior Consultant Dr. Thomas Plückebaum gegenüber NeueNachricht. Die Übertragung von Sprache, Bild und Daten über das Internet Protokoll ist kein Kinderspiel und mit reinen Modephrasen bewegt sich der Markt keinen Millimeter. Wenn man jeden Tag mit PR-Texten von Firmen bombardiert wird, die eine „nachhaltige und ganzheitliche VoIP-Strategie garantieren, Prozesse optimieren und implementieren, eine Vielzahl von Synergien realisieren und mit leistungsfähigen Tools basierend auf einem Netzwerk von Applikationen für geringere Kosten und einer höheren Effizienz sorgen“, darf man sich über die starre Haltung der Unternehmer gegenüber neuen Kommunikationstechnologien nicht wundern.
Spielzeug für VatiUnd wenn man jetzt schon auf jedem sich bietenden Fachkongress vom Trend zur Unified Communications spricht, fehlt den Branchenexperten augenscheinlich eine gehörige Portion Wahrnehmungskompetenz: In neun von zehn Unternehmen dominiert nach wie vor die klassische Festnetz-Telefonie. Das belegt eine aktuelle Umfrage der Experton Group, die fast punktgenau die Erkenntnisse der Bundesnetzagentur wiederspiegelt. Entwickler und Hersteller der Telekom-Branche sowie Anwender müssen noch einen dornenreichen Weg zurücklegen, um VoIP auf breiter Front durchzusetzen. Man benötigt Anbieter mit Sachverstand, fundiertem Praxiswissen und einer exzellenten Expertise in der Telekommunikation. VoIP stellt langjährig eingeübte Telefongewohnheiten in Frage. „Über den Computer zu telefonieren und mit dem Telefon im Web suchen, das muss ein Anwender erst einmal verdauen“, so Dr. Jörg Fischer, Autor des Buches „VoIP-Praxisleitfaden“ (Hanser Verlag).
Ähnlich sieht es Andreas Rebetzky, Sprecher des cioforums in München: „Es ist ein weiter Weg von der Idee zur Umsetzung. Zudem verschieben sich notwendige Investitionen für VoIP durch die angespannte Wirtschaftslage. Die alte Telefonanlage tut es noch ein Jährchen, vielleicht mit ein wenig höheren Reparaturkosten“, sagt Rebetzky. Daher sei VoIP in den Vorstandsetagen erst einmal in die zweite Reihe gerückt. „Man konzentriert sich eher auf Prozessoptimierungen in der Logistik oder Bestellabwicklung. Dennoch: Die Zeit wird wiederkommen und wohl denen, die schon mit gereiften Konzepten in den Startlöchern stehen“, resümiert Rebetzky, CIO des Lebensmitteltechnologie-Spezialisten Bizerba.
Folgt man den Analysen des Beratungshauses Berlecon, hält zwar eine große Mehrheit der Entscheider in deutschen Unternehmen die Integration verschiedener Kommunikationskanäle und deren Einbindung in Geschäftsanwendungen für sinnvoll. Allerdings sind in vielen Unternehmen die notwendigen technischen Voraussetzungen gar nicht vorhanden: „Nur ein geringer Teil verfügt bisher über eine VoIP-Infrastruktur, wie etwa IP PBX oder gemeinsame Netze für Daten und Sprache. Von einer Sättigung ist der deutsche VoIP-Markt demnach noch weit entfernt und für die Anbieter gibt es noch erhebliche ungenutzte Potenziale zu aktivieren“, so Berlecon. „Was nutzen mir die effektvollen Powerpoint-Präsentationen über Unified Communications und die Versprechen einer schöneren Kommunikationswelt im IP-Zeitalter, wenn die Softwarebubis mit meiner alten TK-Anlage nichts anfangen können. Ich schmeiße doch meine gesamte Infrastruktur nicht über Bord“, klagt ein mittelständischer Firmenchef im Gespräch mit NeueNachricht.
Der Deutschland-Chef des ITK-Unternehmens Aastra, Andreas Latzel, kann den Unmut vieler Unternehmer verstehen. „Man sollte nicht das Blaue vom Himmel versprechen oder eierlegende Wollmilchsäue verkaufen. Wer die alte TK-Welt nicht versteht, besitzt keine Kompetenz, um Firmen in die IP-Welt zu transformieren. Der Philosoph Odo Marquard hat die technische Herausforderung treffend formuliert: Zukunft braucht Herkunft. Deswegen scheitern VoIP-Strategien, die den dritten vor dem ersten Schritt machen, wie es zur Zeit in der Software-Branche zu beobachten ist. Es geht um eine sehr komplexe Integrationsaufgabe. Innovation und Kontinuität gehören zusammen“, so das Credo von Latzel. Zunächst müsse man einige Hürde überwinden, um mit VoIP die gleiche Qualität und Sicherheit wie bei der klassischen Telefonie zu bieten.
„Das klingt zunächst trivial, ist es aber nicht. Bei der Integration der Sprachkommunikation in die IT-Infrastruktur sind besondere Dinge zu berücksichtigen, wie etwa die Echtzeitanforderung und hohe Verfügbarkeit. Die klassische Telefonie bietet Leistungsmerkmale, an die sich die Anwender in vielen Jahren gewöhnt haben und so in der IT nicht vorkommen: Vermittlungsarbeitsplätze, verkettete Anrufweiterschaltung, Chefsekretärin-Funktion und ähnliches. Viele reine IP-Lösungen haben heute genau mit diesen Funktionen ihre Schwachstellen. Ob der Anwender hingegen die vielgerühmten neuen Funktionen der Unified Communications immer nutzen kann und möchte, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das unterscheidet sich deutlich von Unternehmen zu Unternehmen, hängt von Firmenkultur, Demokratie der Arbeit, Hierarchie- und Entscheidungsmodell, von Branche und dem Arbeitsplatz selbst ab. Stark virtualisierte Unternehmen der Beratungsbranche, die mit wenigen festen Büroarbeitsplätzen und Desk Sharing auskommen, stehen eher klassisch arbeitenden Produktions- und Verwaltungsbetriebe gegenüber, wo das Telefon zum Telefonieren benutzt wird und es wenig bis gar nichts mit der IT zu tun hat“, erläutert Latzel.
Einen Trägheitsmoment bei Geschäftskunden sieht auch Bernhard Steimel von Mind Business Consultants. „Bei bereits getätigten TK-Investitionen sowie Miet- und Wartungsverträgen mit Laufzeiten von bis zu zehn Jahren geht man konservativ vor. Zudem wird die Kommunikation als unternehmenskritische Funktion angesehen und das Misstrauen in die Zuverlässigkeit der VoIP-Technik ist besonders im Mittelstand weit verbreitet. VoIP wird sich sicherlich durchsetzen. Die Frage ist nur, wie schnell“, so Steimel.
Norwegen ist unglaublich schön – besonders in jenen Ecken, die etwas abgeschiedener liegen. Jetzt könnte es nach einem Bericht von Technology Review noch schöner werden. Zumindest für Leute, die immer und überall online sein wollen: „Ein Provider namens Ice.net schickt sich seit einiger Zeit an, naturverbundene Menschen auch in der eigenen Hütte am Fjord, draußen auf einer der vielen Inseln sowie selbst im Boot vor der Küste mit dem kommunikationstechnischen Must-Have der heutigen Zeit zu versorgen: Breitband-Internet“, so Technologie Review.
Das Unternehmen setze dabei auf eine kluge Kombination aus alter und neuer Technik: Der Provider verwende die Lizenz des alten nordischen Analog-Mobilfunks NMT und betreibe darüber ein so genanntes CDMA-Netz – in den USA unter dem Schlagwort EVDO bekannt. Diese Verfahren ermöglichen die gleichzeitige Übertragung verschiedener Datenströme auf einem gemeinsamen Frequenzbereich. „Der Vorteil gegenüber UMTS: Da NMT auf einer geringeren Frequenz als UMTS sendet und empfängt, sind weniger Basisstationen notwendig und die Wellen reichen weiter. Das reicht für 2,5 bis 3 Megabit selbst in dünner besiedelteren Regionen, etwas weiter draußen bekommt man immerhin noch knapp ein Megabit“, schreibt Technology Review.
Die Technik könnte sei einfach. Man erhalte entweder ein USB-Modem oder noch simpler einen kompakten WLAN-Router, der gleichzeitig im drahtlosen Breitband-Internet eingebucht ist. Man brauche weder Passwort noch SIM-Karte, das Gerät ist sofort eingebucht. Der Router generiere eine eigene private WLAN-Zone, in die man alle im Haus befindlichen Rechner einklinken kann. Bezahlt werden rund 250 Euro für die Hardware, wenn man keinen längeren Vertrag abschließen will – ansonsten werde es billiger. Für die Flatrate kommen nochmals knapp 50 Euro im Monat hinzu. „Für norwegische Verhältnisse ist das ein Schnäppchen“, verkündet Technology Review. Für Deutschland wäre so etwas nur nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur möglich. „Da müsste ein politischen und wirtschaftliches Interesse mit Nachdruck öffentlich geäußert werden“, so die Einschätzung von Andreas Latzel, Deutschlandchef des ITK-Anbieteres Aastra.
Angesichts von vier UMTS-Lizenzen, die ja alle sehr teuer erworben wurden, sei das aber sehr fraglich. Neue 3G-Übertragungsverfahren könnten zur Zeit nicht durchgesetzt werden. „Technisch abwegig ist die Idee nicht. So sind die Frequenzbänder des ehemaligen analogen C-Mobilfunknetzes ja auch für Railnet verfügbar, das Netz zur Versorgung der ICE-Züge der Deutschen Bahn. Dort kommt Flash-OFDM als Modulationstechnik im Bereich von 450 MHz zum Einsatz, bei Übertragungsraten im Downlink von 1,5 bis 5,1 Mbit pro Sekunde.
Von der Technik her würden sich damit auch ländliche Regionen ohne DSL erschließen lassen“, weiß Latzel.
Allerdings zeige die Situation um WiMAX (802.16), wie schwierig sich Geschäftsmodelle für Breitbanddienste im Zeitalter der Flat Rates und des Wettbewerbs DSL gegen Kabelnetze gestalten. „Obwohl in Deutschland WiMAX-Lizenzen im Dezember 2006 vergeben wurden, ist jetzt 24 Monate später immer noch kein Angebot auf Basis des für ländliche Gebiete gut geeigneten WiMAX in Sicht“, resümiert Latzel.
Es gibt sie noch, die positiven Nachrichten von der Deutschen Telekom. So überraschte Festnetzchef Timotheus Höttges die Telekommunikationswelt am Wochenende positiv mit der Ankündigung, den Glasfaserausbau in Deutschland gemeinsam mit alternativen Anbietern voran zu treiben. Nach Ansicht von Branchenexperten ist das eine glatte 180-Grad-Wende, nachdem die Telekom die Konkurrenten noch vor zwei Jahren per Gesetz von ihren superschnellen Anschlüssen im Kupfernetz hatte ausschließen lassen. Das neue Modell sieht nach Informationen der Wirtschaftswoche http://www.wiwo.de nun vor, dass sich die Telekom mit dem jeweiligen Wettbewerber ein Stadtgebiet aufteilen und die Partner das Netz des anderen jeweils nutzen dürfen, um ihren Kunden so Fernsehen, Internet und Telefon als Komplettpaket anbieten zu können.
Von einer Zeitenwende könne nach Ansicht von Georg Stanossek, Chefredakteur des Fachdienstes Portel http://www.portel.de, allerdings nicht gesprochen werden. „Die Telekom steht im Festnetz mit dem Rücken zur Wand und hat gar keine andere Wahl, als bei so einer Mammut-Aufgabe wie dem Glasfaserausbaumit den Konkurrenten zusammen zu arbeiten. Nach wie vor verliert der rosa Riese jeden Monat zigtausende Kunden entweder an die Konkurrenz im Festnetz oder zunehmend auch im Mobilfunk. Besonders in den Ballungsgebieten, wo gleich ein halbes Dutzend oder mehr Anbieter die Kunden mit Dumpingpreisen und Pauschalen für Telefon und Internet umwerben, liegen die Marktanteile der Wettbewerber in Teilbereichen bereits bei über 70 Prozent“, erläutert Stanossek. Vor allem bei den Geschäftskunden oder der öffentlichen Hand könnten die lokalen Anbieter ihre engen wirtschaftlichen und politischen Kontakte voll ausspielen und zudem noch mit deutlich besseren Serviceangeboten gegenüber dem Ex-Monopolisten punkten. Der Konzern spüre immer stärker die Folgen permanenter Änderungen der Organisation, häufiger Führungswechsel und des Stellenabbaus.
„Dabei hat die Zukunft im Telekommunikationsmarkt noch gar nicht einmal so recht begonnen. Und dort wo sie begonnen hat, gehören die Netze in der Regel nicht der Telekom“, weiß Stanossek.
Brandherde gebe es Köln und München, wo Netcologne und M-Net als Lokalmatadoren in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken und Wohnungsbaugesellschaften schon vor Jahren begonnen haben, in einzelnen Wohnblocks aber auch in ganzen Stadtteilen tausende von Haushalten per Glasfaser direkt auf das eigene Netz zu nehmen. „Ganz ohne die Telekom können die Kunden nun plötzlich einen Internet-Zugang mit 100 Mbit/szum marktüblichen Preis erhalten. Schlagendes Argument für den Wechsel auf die Glasfaser ist dabei für die Kunden häufig nichtdas deutlich schnellere Internet, sondern – Marcel Reich-Ranicki und Elke Heidenreich zum Trotz – das im Triple Play-Paket enthaltende TV-Angebot“, sagt Stanossek.
Der Aufbau der Glasfasernetze sei dabei keineswegs auf die Metropolen beschränkt. Im Gegenteil: „Gerade auf dem Land mehren sich die Breitbandinitiativen, nachdem dort selbst wichtige mittelständische Unternehmen, beispielsweise aus der Zuliefererindustrie, lange genug und meistens vergebens bei der Telekom um DSL gebettelt haben. Alveslohe, Hamm, Meschede, Neuler, Nordhorn, Premnitz, Schwerte, Steinfurt, Zernsdorf – gerade diese vermeintlich unbedeutenden ehemals‚weißen Flecken’ auf dem deutschen Breitbandatlas sind es, welche die Telekom nun anscheinend zur Vernunft gebracht, um nicht zu sagen in die Knie gezwungen, haben“, glaubt der Portel-Chefredakteur. Abseits der „großen“ Telekom-Themen Stellenabbau, Datenklau und Abhörskandal hätten sich diese Orte klammheimlichvon der Telekom-Fessel „Teilnehmeranschlussleitung (TAL)“ befreit und auf eigene Faust und in einer Art Bürgerbewegung teils mit eigenen, teils öffentlichen Fördergeldern bessere und preiswertere Kommunikationsinfrastrukturen geschaffen.
„Offenbar hat sich mittlerweile auch bis in den Vorstand herumgesprochen, dass der Konzern hier im Wettbewerb keine Chancen hat, seine Kunden zu behalten, wenn eine Gemeinde sich einmal entschließt, ihre Bürger mit Glasfaser zu versorgen. Gleichzeitig hat die Telekom nicht die Mittel, den flächendeckenden Ausbau ihres Glasfasernetzes auf der letzten Meile, also den letzten Metern vom Kabelverzweiger bis ins Gebäude, aus der eigenen Kasse zu finanzieren. Bis zu 60 Milliarden Euro sind dafür nach Einschätzung von Experten erforderlich. Timotheus Höttges zieht für die Telekom also lediglich die Notbremse, wenn er nun beim Glasfaserausbau die Zusammenarbeit mit den lokalen Anbietern sucht“, kommentiert Stanossek.
„Die Aufschläge der Mobilfunknetzbetreiber sind exorbitant, ohne dass die Inhalteanbieter, die auch das geschäftliche Risiko tragen, daran partizipieren würden.“ Renatus Zilles, Vorsitzender der Geschäftsführung des Bonner Mehrwertdiensteanbieters NEXT ID http://www.next-id.de und Präsidiumsmitglied des Verbandes alternativer Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten VATM http://www.vatm.de ist mehr als ungehalten. Im Interview mit dem Deutschlandfunk http://www.podcast.de/episode/789763/Interview_mit_Renatus_Zilles kritisierte er die freie Preisgestaltung der Mobilfunker für Mehrwertdienste, für die sie lediglich den Zugang ermöglichen. Darin sieht er eine Ungleichbehandlung, die auch durch die vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen des Telekommunikationsgesetzes nicht beseitigt werden. „Während im Festnetz ein einheitlicher Preis für alle Verbraucher gilt, können die Mobilfunkanbieter den Endkundenpreis für Gespräche etwa zu 118xy oder 0900 nach freiem Ermessen bestimmen.“ Auch durch die neue Gesetzgebung werde nicht transparent, wie sich die Aufschläge zusammensetzen und worin sie begründet seien.
Bundeswirtschaftsminister Glos konzentriere sich einseitig auf die 0180-Nummern. Die Preisobergrenze für Mobilfunker in Höhe von 28 Cent pro Minute sei zwar nach Meinung von Zilles ein Schritt in die richtige Richtung: „Aber das Bundeskabinett zu kurz gesprungen. Wie kommt Glos auf die 28 Cent? Wir kommen bei wohlwollender Berechnung ungefähr auf 22 Cent. Da sind immer noch Terminierungsentgelte von acht bis neun Cent enthalten. EU-Kommissarin Viviane Reding will in den nächsten zwei bis drei Jahren diese Terminierungsentgelte auf 1,2 Cent reduzieren, so wie sie im Festnetz sind. Mit welcher Logik nimmt ein Mobilfunker ein Vielfaches von dem, was ein Festnetzanbieter berechnen darf. Das kann mir keiner erklären.“ Das alles führe zu Verärgerungen beim Kunden, der die Mehrwertdiensteanbieter gerne als Abzocker bezeichne. Diesen Vorwurf müssen sich aber tatsächlich die Mobilfunkanbieter gefallen lassen. „Wenn die Inhalteanbieter die Preise bestimmen könnten, gäbe es die Abzocker-Diskussion nicht“, betont Zilles. Die Mobilfunkanbieter nähmen teilweise Aufschläge von bis zu 2000 Prozent vor.
Dass die Bundesnetzagentur http://www.bundesnetzagentur.de als „Hüterin der Rufnummern“ ein Verfahren gegen die Deutsche Bahn eingeleitet hat, weil diese anders als im Telekommunikationsgesetz vorgesehen, nur den Sekundenpreis von drei Cent statt des Minutenpreises von 1,80 Euro angibt, begrüßt er. Eigentlich könne nämlich die Bundesnetzagentur Chancengleichheit herstellen. Aber in Bezug auf die Bahn gebe es schon seit mindestens zwei Jahren immer wieder erhebliche Beschwerden, weil diese Tarife für Telefondienste nicht oder unzureichend angebe. Hier wünsche man sich stringenteres Vorgehen. „Bei vielen anderen Anbietern reichen schon kleinere Verstöße aus, um Rufnummern entzogen zu bekommen“, so seine Kritik an die Bonner Behörde. „Wir würden uns wünschen, dass hier mit gleichem Maß gemessen würde und sich die Bundesnetzagentur dem Thema Mobilfunk stärker widmen würde“, forderte Zilles. Die Kleinen würde man hängen und die Großen lasse man laufen. „Mit den Verstößen des Mehdorn-Konzerns kann man inzwischen ganze Bildbände füllen. Aber von der Bundesnetzagentur kommen hier kaum Interventionen, außer ein paar netten Briefen. Bei private Anbietern klemmt der Regulierer die Rufnummern ab und bewirkt Millionenschäden“, kritisiert der NEXT-ID-Chef auf Nachfrage von NeueNachricht http://www.ne-na.de.
Ein denkbares Modell sieht er im Nachbarland. „In Österreich sind die Endkundetarife im Prinzip gleich, zum Beispiel zwei Euro für einen Dienst. Davon verbleiben vom Endkundentarif 15 bis 20 Prozent beim Netzbetreiber, sowohl im Festnetz wie im Mobilfunk. Für die gleiche Leistung beanspruchen die Mobilfunkbetreiber in Deutschland bis zu 52 Prozent“, erläutert er die Diskrepanz. „Das heißt, beim österreichischen Modell bekommt der Endverbraucher hat eine klare Preisansage und weiß, was auf ihn zukommt, egal ob er vom Festnetz oder dem Handy anruft.“