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#Notizzettel für das Interview mit @haucap

Im Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland wie folgt angekündigt: „Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften ein. Dadurch wird die Qualität kontrolliert, die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert und der Jugendschutz gewährleistet. Das Gesetz evaluieren wir nach vier Jahren auf gesellschaftliche Auswirkungen“ (SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, 2021).

Aus ökonomischer Perspektive sind Märkte genau dann regulierungsbedürftig, wenn erstens ohne eine Regulierung Marktversagen droht und zweitens zugleich die Regulierung mit hinreichender Sicherheit zu besseren Ergebnissen führt (Coase, 1960 sowie Demsetz, 1969). Als klassische Marktversagenstatbestände gelten erhebliche Wettbewerbsprobleme (im Extremfall das natürliche Monopol), negative oder positive externe Effekte (als Spezialfall öffentliche Güter) sowie Informationsdefizite. Verhaltensökonomische Erkenntnisse können zudem auch dann regulatorische Eingriffe rechtfertigen, wenn hinreichend viele Nachfragende (oder gegebenenfalls auch Anbietende) unter verzerrten Wahrnehmungen leiden oder systematisch Entscheidungsfehler begehen („Biases“), welche sich ex post nur schwer korrigieren lassen. 

Das Hauptargument für eine (regulierte) Freigabe von Cannabis liegt – und hier besteht Einigkeit mit vielen Strafrechtsexperten und Suchtforschenden – darin, dass eine kontrollierte Freigabe insbesondere problematische Nutzende besser schützt als die Prohibition, so paradox es sich anhören mag. Faktisch ist Cannabis heute ziemlich problemlos vielerorts zu bekommen, auch und gerade für Jugendliche. Der Konsum von Cannabisprodukten ist unter der bisherigen Prohibitionspolitik nicht merklich gesunken. Dies gilt insbesondere für den „Problemkonsum“ bei Jugendlichen und bei Intensivnutzenden.

Illegale Dealer haben weder ein ausgeprägtes Interesse am Jugendschutz noch an einer Qualitätssicherung im Sinne eines Gesundheitsschutzes. Vielmehr werden immer wieder äußerst gesundheitsschädliche Substanzen beigemischt4, von der Pestizidbelastung der Cannabispflanzen ganz abgesehen. Staatliche Qualitätsvorgaben und -kontrollen finden naturgemäß auf dem Schwarzmarkt nicht statt.

Einziger Profiteur der repressiven Drogenpolitik bei Cannabis ist heute die organisierte Kriminalität. Die von der Bundesregierung geplante Legalisierung von Cannabis und eine liberalere Drogenpolitik sind nicht nur zu begrüßen, auf Grundlage der vorhandenen Evidenz ist ein solcher Schritt längst überfällig.

Rolle des Staates in der Innovationspolitik.

Der Koalitionsvertrag der neuen Regierung legt einen Schwerpunkt auf Forschung, Innovation und Wissenschaftstransfer. Die ersten operativen Schritte und Regierungsgeschäfte unterstreichen diesen Eindruck. Mit neuen Instrumenten wie etwa der zu gründenden Deutschen Agentur für Transformation und Innovation (DATI) sind Impulse für einen Richtungswechsel zu erkennen. Angesichts der großen Herausforderungen braucht es eine F&I-Politik, die Innovation als sowohl Technologie als auch das Soziale umfassend begreift und als strategisches Politikfeld bearbeiten will.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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