
Der Verpackungsmüll in der EU wird nach Prognosen der EU-Kommission voraussichtlich von 78 Millionen Tonnen im Jahr 2018 auf 92 Millionen Tonnen im Jahr 2030 und 107 Millionen Tonnen im Jahr 2040 steigen.
Das Aufkommen hat in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 20 Prozent zugenommen und erreichte 2020 in den 27 EU-Staaten 79,3 Millionen Tonnen, was einer Durchschnittsmenge von 177 kg pro Person entspricht.
Allein in Deutschland sind es rund 19 Millionen Tonnen. Tendenz weiter steigend. Damit liegen wir jährlich pro Kopf aufgerundet bei 230 kg, also deutlich über den europäischen Schnitt.
Dabei wird hierzulande so viel von Mehrwegbechern, kompostierbaren Verpackungen (die allerdings gar nicht in Kompostwerken verarbeitet werden können), ökologischer Optimierung und über das gestiegene Umweltbewusstsein gesprochen. Die Zahlen belegen das Gegenteil. Die Zahl der Einwegverpackungen nimmt zu und auch die Tonnage wächst gewaltig. Das will die EU-Kommission über eine neue Verordnung ändern. Es soll eine Reduzierung der jährlichen Pro-Kopf-Menge an Verpackungsabfall um fünf Prozent bis 2030, um zehn Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040 erreicht werden. Die Vergleichsbasis ist dabei das Jahr 2018.

Gründe für diese Entwicklung: Hindernisse für die Kreislauffähigkeit von Verpackungen, insbesondere die zunehmende Verwendung von Verpackungsdesignmerkmalen, die das Recycling behindern, und die verwirrende Kennzeichnung von Verpackungen für die Sortierung durch den Verbraucher. Außerdem verhindern fragmentierte Märkte eine kosteneffiziente Abfallbewirtschaftung in einem Binnenmarkt. Zudem gibt es häufig ein Downcycling und eine geringe Verwendung von recycelten Materialien in Verpackungen, was die Fähigkeit der EU einschränkt, die Verwendung von Neumaterialien in neuen Verpackungen zu reduzieren. Zu den Ursachen für diese Probleme gehören regulatorische Versäumnisse, die auf eine Mischung aus mangelhafter Umsetzung und Durchsetzung zurückzuführen sind, die nicht auf dem neuesten Stand der Marktentwicklungen sind und den nationalen Behörden nicht genügend Klarheit über eine richtlinienkonforme Umsetzung bieten.
Das ordnungspolitische Versagen wird durch Marktversagen wie externe Umweltauswirkungen, fragmentierte Märkte und eine unzureichende Kennzeichnung noch verschärft. Infolgedessen nimmt der Verpackungsmüll zu.
In der EU-Verordnung will man das drehen. Nachzulesen im Kapitel “Vermeidung und Wiederverwendung”:
1. Ziel für die Verringerung der Verpackungsabfälle pro Kopf um 19 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Ausgangswert, was einer Verringerung um 5 Prozent gegenüber den Werten von 2018 entspricht.
2. EU-weite verbindliche Ziele für die Wiederverwendung oder Wiederbefüllung von Verpackungen, wo die Wiederverwendung am wirksamsten ist.
3. Die schrittweise Abschaffung unnötiger oder vermeidbarer Verpackungen.
Während die harmonisierten Maßnahmen der EU zu fast 60 Proztent der erforderlichen Abfallverringerung beitragen sollen, müssen die Mitgliedstaaten den Rest mit nationalen, binnenmarktkonformen Maßnahmen sicherstellen. Die wichtigste Maßnahme in Bezug auf die Recyclingfähigkeit ist die Festlegung von Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung, die durch ein Verfahren zur Bewertung der Recyclingfähigkeit ergänzt werden. Was die Kompostierbarkeit betrifft, so wurden aus einer größeren Gruppe von Verpackungen, die für die Kompostierung in Frage kommen, vier Kunststoffverpackungen ausgewählt, die kompostierbar sein müssen (da bin ich aber gespannt auf die konkrete Umsetzung). Alle anderen Kunststoffverpackungen müssen chemisch oder mechanisch recycelbar sein, damit sie recycelt werden können. Ein weiterer Bestandteil des Pakets sind ehrgeizige Zielvorgaben für den Anteil an recycelten Kunststoffverpackungen. Die wichtigsten der verschiedenen Maßnahmen sind die Einrichtung obligatorischer Pfandsysteme für bestimmte Verpackungsarten (wird Christian Traumann vom Maschinenbauer Multivac erfreuen), einschließlich Mindestanforderungen für alle Pfandsysteme, sowie eine harmonisierte Kennzeichnung von Produkten und Abfallbehältern, um den Verbrauchern das Sortieren zu erleichtern.
Durch diese Maßnahmen zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit soll die Gesamtrecyclingquote für Verpackungen von 66,5 Prozent im Jahr 2018 auf 73 Prozent im Jahr 2030 steigen, während die Deponierung von 18,7 Prozent auf 9,6 Prozent gesenkt wird. Letzteres ist bei uns kein großes Thema durch das Verbot der Deponierung von unbehandelten Abfällen. Da waren wir Vorreiter.
Wichtiger Punkt: Anders als Richtlinien sind Verordnungen nach Inkrafttreten unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig.
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