Die Grundsteuer in Bonn und der Hauptmann von Köpenick @katjadoerner

Es fängt harmlos an: Ein Haus in Bonn, eine Allee, Witterschlicker Allee Nummer XY direkt am Kottenforst, klingt beschaulich, fast nobel, nicht wahr? Aber das klingt nur so. Denn was sich dahinter verbirgt, ist das kafkaeske Herz der Bürokratie: Sie schreiben, sie rufen an, sie rufen wieder an, sie schreiben noch mehr, und immer, IMMER, immer geht es nur um eines: das gleiche Thema, die gleiche verdammte Adresse, die gleiche verdammte Grundsteuer oder Grundbesitzgabe.

Das Haus gehört dir längst nicht mehr, klar. Schon im Oktober 2022 hast du den Laden dichtgemacht, metaphorisch gesprochen. Das Ding ist mittlerweile verkauft, die Schlüssel sind übergeben, alle Papiere sind sauber und notariell beglaubigt. Denkste! Bonn lacht dir ins Gesicht und sagt: „Papiere? Was für Papiere?“ Da ist nix sauber, da ist nix geregelt. Warum? Weil du hier in der Stadt bist, die sich in der Kunst des Verwaltungsquatschs übt.

Da steht man also, mit der Zahlungsaufforderung in der Hand, die wie eine krude Karikatur des vergangenen Jahrhunderts wirkt, und fragt sich: Wer bin ich? Was will ich? Bin ich nicht der ehemalige Besitzer? Hat sich das nicht geändert? Ja doch, hat es. Aber Bonn weiß das nicht. Oder will es nicht wissen. Weil: Irgendwas muss ja schiefgehen. Und da bist du, der arme Hund, der gefälligst weiterhin zahlen soll.

Und dann, dann kommt sie, die unvermeidliche Erinnerung an den Hauptmann von Köpenick. Damals wie heute geht es um einen verzweifelten Versuch, der Bürokratie beizukommen, sie mit ihren eigenen Mitteln zu schlagen – doch was passiert? Nichts! Du rennst gegen Mauern aus Aktenzeichen und Einheitswertnummern, jeder Schritt versinkt in einem Morast aus Formschreiben und telefonischen Warteschleifen. Bonn ist nicht Köpenick, denkst du, aber dann schaust du nochmal genauer hin und erkennst: Doch, verdammt, Bonn ist das Köpenick von heute!

Die Grundsteuer oder Grundbesitzabgabe ist nur ein Beispiel, ein Funke im Feuerwerk der Unzulänglichkeiten. Und da stehst du dann, vor dem brennenden Zirkuszelt der Stadtverwaltung und merkst: Egal wie oft du es löschst, sie schütten immer wieder Benzin drauf.

Der Hauptmann von Bonn, das bin ich. Oder du. Oder wir alle. Weil wir uns alle irgendwann mal im Dickicht der Bürokratie verheddern, und dann wird klar: Die Uniformen haben vielleicht gewechselt, aber die Show ist die gleiche geblieben.

Applaus, Bonn. Applaus!

So wähle ich halt mal den Weg über FragDenStaat.de.

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich möchte nähere Informationen darüber erhalten, warum die Verfahren der Bonner Verwaltung, insbesondere im Zusammenhang mit der Grundsteuer, so schlecht laufen. Ich beziehe mich dabei auf meinen spezifischen Fall: Zum wiederholten Male erhalte ich Zahlungsaufforderungen für die Liegenschaft Witterschlicker Allee XY, obwohl ich Ihnen bereits mehrfach, sowohl telefonisch als auch schriftlich, mitgeteilt habe, dass ich seit Oktober 2022 nicht mehr Eigentümer dieser Liegenschaft bin. Das Haus wurde am 6. Juli 2023 von meinen Stiefkindern verkauft. Dennoch erhalte ich weiterhin Zahlungsaufforderungen, was für mich ein erhebliches Ärgernis darstellt und unnötig viel Zeit kostet. Ich habe den Eindruck, dass mein Fall kein Einzelfall ist, und bin überzeugt, dass dies auch ein Thema für den Rat der Stadt Bonn sein könnte. Deshalb möchte ich wissen:

Warum werden die Daten im Zusammenhang mit der Grundsteuer bzw. Grundbesitzabgaben nicht korrekt aktualisiert, obwohl die notwendigen Informationen (z.B. Grundbucheintrag, Verkaufsdaten) bereits vorliegen? Welche Maßnahmen werden in der Verwaltung unternommen, um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden? Wie wird sichergestellt, dass Zahlungsaufforderungen an die korrekten Empfänger gehen, besonders nach Eigentumswechseln?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gunnar Sohn

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