Köln als Tourismus-Magnet….für Müll: Verbrennung Alaaf

Müllpolitik der Kommunen ist Müll

Über die kommunalen Fehlplanungen beim Bau von Müllverbrennungsanlagen, die auf die Müllgebührenzahler abgewälzt werden, habe ich mich ja schon einige Male ausgelassen. Jetzt lese ich gerade im stets gut informierten Fachdienst Euwid folgende Nachricht:

„Die Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft (AVG) Köln mbH darf erstmals Abfälle aus den Niederlanden in der Restmüllverbrennungsanlage (RMVA) direkt annehmen und verbrennen. Das teilte das Unternehmen mit. Demnach liege bereits seit April eine entsprechende Notifizierung vor, in der festgelegt sei, dass innerhalb eines Jahres bis zu 4.000 Tonnen Gewerbeabfälle aus der Region Roermond nahe der deutschen Grenze verarbeitet werden können. Damit nutze die AVG Köln erstmals die durch eine Ratsentscheidung im Frühjahr 2012 eingeräumte Möglichkeit, Abfälle auch aus dem Ausland annehmen und verbrennen zu dürfen. Demnach dürfen in der RMVA Köln nunmehr auch Abfälle aus dem Ausland verbrannt werden, sofern die Entsorgungssicherheit in der Stadt Köln gewährleistet bleibt und die Auslastung der Anlage sichergestellt werden kann. Mit den Lieferungen aus den Niederlanden soll die Anlage, an der der Entsorgungskonzern Remondis fast 50 Prozent der Anteile hält, ökonomisch betrieben werden, hieß es weiter. Ziel sei es, die Verbrennungsentgelte möglichst stabil zu halten. Die AVG hatte bei der Beantragung zur Verbrennung ausländischer Abfälle im letzten Jahr argumentiert, dass der Stadt bis zu 17 Prozent höhere Verbrennungsentgelte drohen, wenn man die RMVA nicht auch für ausländische Mengen öffne.“

Das bestätigt meine Ausführungen, die ich in der Kolumne „Recyclingland bald abgebrannt“ gemacht habe:

Mit den Wolkenkuckucksheim-Planungen der Kommunen in der Abfallwirtschaft sind in Deutschland massive Überkapazitäten bei Müllverbrennungsanlagen entstanden, die nicht gerade als Wundermaschinen bei der Gewinnung von Wärme und Strom glänzen. Im Städte-Dreieck Bonn-Köln-Leverkusen kann man diesen milliardenschweren Irrsinn stellvertretend für viele andere Gebietskörperschaften bewundern.

Der Wirkungsgrad der meisten Verbrennungsöfen erreicht eher beschauliche Werte – kein Wunder, denn die MVAs wurden auf die Abfallbeseitigung ausgerichtet und nicht auf die Energiegewinnung. Umso mehr lasten die Betriebskosten, die über Müllgebühren verrechnet werden, auf den kommunalen Finanzhaushalten. Je weniger Müll in den Verbrennungsöfen landet, desto höher sind die Kosten pro Tonnage. Umso aggressiver steigen die kommunalen Entscheider gegen die mittelständische Recyclingwirtschaft in den Ring, um von Textilien bis Altmetall alles unter ihre Fittiche zu bekommen. Immer mit dem Argument, man brauche neue Einnahmequellen, um die Müllgebühren nicht aus dem Ruder laufen zu lassen.

Im Bloggercamp wollten wir eigentlich mit Professor Justus Haucap von der Monopolkommission ausführlich über diese Entwicklung reden. Sein Uni-Rechner hatte aber etwas dagegen.

Ein wenig konnten wir dennoch plaudern. Wir werden wir wiederholen, wenn sich der Rechner von Professor Haucap abgekühlt hat 😉

Kölle Alaaf, Müll Alaaf, Verbrennung – großer Mist.

Schwarzbuch der Pyromanen: Wie Kommunen die Müllverbrennung aufhübschen

Verbrennung statt Recycling?

Mit den Wolkenkuckucksheim-Planungen der Kommunen in der Abfallwirtschaft sind in Deutschland massive Überkapazitäten bei Müllverbrennungsanlagen entstanden, die nicht gerade als Wundermaschinen bei der Gewinnung von Wärme und Strom glänzen. Der Wirkungsgrad der meisten Verbrennungsöfen erreicht eher beschauliche Werte – kein Wunder, denn die MVAs wurden eher auf die Abfallbeseitigung ausgerichtet und nicht auf die Energiegewinnung.

Umso mehr lasten die Betriebskosten auf die kommunalen Finanzhaushalte, die über Müllgebühren verrechnet werden. Je weniger Müll verbrannt werden kann, desto höher sind die Kosten pro Tonnage. Gebietskörperschaften mit überdimensionierten Öfen haben demzufolge höhere Müllgebühren als der Rest der Republik.

Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sich in einem „Schwarzbuch“ so kritisch zum Verpackungsrecycling äußert und so tut, als ob wir uns noch in den Anfangstagen des Grünen Punkt-Müllmonopols bewegen würden.

In den vergangenen 21 Jahren hat sich allerdings sehr viel bewegt. Selbst beim Kunststoffrecycling fordert mittlerweile die private Entsorgungswirtschaft eine Erhöhung der Verwertungsquote, die in der Verpackungsverordnung vorgeschrieben ist. Zur Zeit liegt die Mindestquote für die stoffliche Verwertung bei 36 Prozent. In der Öffentlichkeit wird schnell der Vorwurf erhoben, dass der größte Teil verbrannt werde und die Mülltrennung unsinnig sei. Eine Symbolhandlung zur Gewissensberuhigung, die Felix Schwenzel in seinem „Weltverbesserungsvortrag“ auf der republica in Berlin durch den Kakao gezogen hat.

Es müssten ja nur 36 Prozent der Joghurtbecher recycelt werden. Der Rest wandere in die Müllverbrennung, da diese Anlagen ja Überkapazitäten hätten (ab der 25. Sendeminute). Falsch Felix. Das hätten die Kommunen gerne. Sie buhlen förmlich um diesen Abfall mit Dumpingpreisen von 60 Euro pro Tonne, um den wirtschaftlichen Anreiz für die stoffliche Verwertung zu minimieren.

Aber selbst beim Plastikrecycling hat sich der Wind gedreht. Man erkennt es an den gesunkenen Kosten für die Verwertung. Früher war das ein Angebotsmarkt mit negativen Preisen (es mussten kräftig Zuzahlungen geleistet werden, damit der Plastikabfall in die Recyclingsanlagen wandern konnte), jetzt mausert sich das Ganze zu einem Nachfragemarkt.

Nach Angaben der Mainzer Entsorgungsfirma Landbell liegt die Quote der insgesamt verwerteten Kunststoffe deutlich über 100 Prozent, da die gesammelten Mengen die am System beteiligten Mengen übertreffen. Die stoffliche Recyclingquote liegt bei 59 Prozent, der Rest geht in andere Verwertungsverfahren. Damit übertrifft man deutlich die vom Gesetzgeber geforderte Quote von 36 Prozent. Soweit meine kleine Replik auf die ansonsten sehr informative und amüsante Rede von Felix Schwenzel. Siehe dazu auch: Faktencheck zur Plastiktüte.

Richtig sind seine Sticheleien gegen das Jürgen Trittin-Dosenpfand (ab der 16. Sendeminute). Es hat definitiv zu einem Niedergang der Mehrweg-Getränke in Deutschland beigetragen. Es sollte aber genau das Gegenteil bewirken. So wurde es jedenfalls vom früheren Umweltminister Trittin in der Öffentlichkeit verkauft.

Warum die stoffliche Verwertung besser ist als die Verbrennung, kann am Beispiel von Mehrwegflaschen ganz gut erklären. Je mehr Umläufe Plastikmaterial erlebt, desto besser schneidet Recycling ökobilanziell ab.

„Studien belegen eindeutig die 3,5-fach so hohe Nutzungsdauer eines Kunststoffs beim Recycling im Vergleich zur Verbrennung“, erläutert Eric Rehbock, Hauptgeschäaftsführer des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) in Bonn.

Im Müllofen macht es einmal puff und der Sekundärrohstoff löst sich in Rauch auf – mit schlechten Werten bei der Energiegewinnung. Zumindest gilt das für die klassischen MVAs.

Mein Kollege Walter Warnecke hat sich die Mühe gemacht, die Heizwerte aller Müllverbrennungsanlagen aufzulisten:

Im Schnitt liegt der Heizwert bei 10.000 Kilojoule pro Kilogramm – das ist mehr als dürftig. Steinkohle besitzt einen Heizwert von bis zu 32.000 Kilojoule pro Kilogramm. Holzpellets liegen bei 18.000, Braunkohlebriketts bei knapp 20.000 und Altreifen bei 32.000. Nur waldfrisches Holz schneidet mit knapp 7.000 Kilojoule pro Kilogramm schlechter als Hausmüll ab.

Man sollte eher der Empfehlung des Weltwirtschaftsinstituts in Hamburg folgen und MVAs abreißen. Denn auch zukünftig sei mit Unterauslastungen in den Verbrennungsöfen zu rechnen. Ansonsten drohen deutliche Mehrbelastungen für die Müllgebührenzahler.

Aber das hört der VKU nicht so gerne.

Übrigens: Brüssel will den zunehmenden Mülltourismus in Europa durch das „Prinzip der Nähe“ eindämmen. NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) springt auf den Zug und plant 2014 schärfere Auflagen für Kommunen. Das dürfte den Druck auf die Müllgebühren deutlich erhöhen.

In Bonn könnte man die Müllverbrennungsanlage in ihrer Größe schlicht reduzieren und auf den tatsächlichen Bedarf ausrichten.

Kommunale Altkleider-Sammlung zur Senkung der Müllgebühren? Alles nur ein Scherz

Recycling-Gier

Was denken sich die Kommunen nicht alles aus, um die Ausweitung beim Einsammeln von Wertstoffen zu rechtfertigen, die schon seit Jahrzehnten von privaten Unternehmen und Initiativen recht zuverlässig umgesetzt werden.

Und immer wieder wird von den kommunalen Gebietskörperschaften eine Senkung der Müllgebühren in Aussicht gestellt – häufig stellt sich das als Taschenspielertrick heraus. Entweder muss eine überdimensionierte Müllverbrennungsanlage finanziert werden oder die Kalkulationen über Wiederbeschaffungswerte so ausgelegt, dass von einer Reduktion der Abgabenlast wieder Abstand genommen wird.

Zudem fehlt es den kommunalen Entscheidungsträgern schlichtweg am Wissen und der Markterfahrung, mit den Sekundärrohstoffen auch ordentlich zu wirtschaften.

Jüngste Beispiel für die zweifelhafte Suche nach neuen Einnahmequellen ist der Streit um die Altkleider-Sammlung. Auch hier kommen wieder nach dem Gebetsmühlen-Prinzip die Müllgebühren ins Spiel:

„Bei diesen Altkleidersammlungen haben wir eine neue Rechtslage: Zunächst gehört Abfall jeder Art, auch wenn er gut verwertbar ist, der Kommune. Wenn wir das selbst in der Hand behalten, dann können wir unsere Müllgebühren senken, weil bei der Altkleiderverwertung ein sehr guter Markt gegeben ist,“ meint etwa Landrat Martin Wolf im Landkreis Pfaffenhofen.

Dass dabei auch gemeinnützige Organisationen über die Wupper gehen können, scheint die kommunale Gier nach neuen Einnahmequellen nicht zu stören. Zunächst, liebwerteste Gichtlinge der kommunalen Abfallwirtschaft, gehören Altmetall, Altkleider und sonstige verwertbare Abfälle nicht Euch, sondern den privaten Haushalten. Die sollten darüber entscheiden, wer in den Genuss der Wiederverwendung oder Verwertung kommt. Ansonsten würde ich halt mit meinem Abfall dorthin fahren, wo solcher Irrwitz nicht zur Tagesordnung gehört.

Schuld an diesem Schwachsinn ist übrigens das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, Herr Umweltminister Altmeier.

Siehe auch:

Mehr Müll für weniger Müllgebühren? Die Haltung der Kommunen ist nicht öko-logisch.

Über die Rettung der Weltmeere: Faktencheck zur Plastiktüte

Einkaufskorb statt Plastiktüte

Die Plastiktüte ist in Verruf gekommen. Aus gutem Grund. Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes (UBA) kommen 80 Prozent des Mülls, der die Ozeane verschmutzt, über Flüsse oder küstennahe Deponien – die teilweise diesen Namen nicht verdienen. Häufig handelt es schlichtweg um nicht abgesicherte Müllgruben. Bei Wind und Regen werden Unmengen an Plastikabfall ins Meerwasser getrieben. Häufig fehlt es an einer geregelten Müllentsorgung und an modernen Anlagen zur Bearbeitung des Abfalls. Von einer gut organisierten Recyclingwirtschaft ganz zu schweigen. Flüsse dienen als billige Müllkippen und Abfall landet dort, wo halt gerade Platz ist. All das hat verheerende Folgen für die Umwelt – für Mensch und Tier.

„Der Abfall in den Weltmeeren beläuft sich mittlerweile auf über einhundert Millionen Tonnen. Allein auf dem Grund der Nordsee sind es geschätzte 600.000 Kubikmeter. In erster Linie handelt es sich dabei um Kunststoffreste“, so das UBA.

Und jährlich kommen bis zu 10 Millionen Tonnen hinzu. Etwa 70 Prozent der Abfälle sinken zu Boden, der Rest wird entweder an Strände gespült, treibt an der Wasseroberfläche oder in tieferen Meeresschichten.

Eine Untersuchung toter Eissturmvögel an der deutschen Nordseeküste beweist die negativen Konsequenzen: 95 Prozent der Vögel hatten im Durchschnitt 30 Kunststoff-Teile im Körper.

„Ein weiteres Problem stellt die zunehmende Verbreitung von kleinen und kleinsten Plastikteilchen, so genannter Mikroplastik, dar. Im nordwestlichen Mittelmeer zählt man mittlerweile auf zwei Planktontierchen ein Mikroplastikteil“, teilt das UBA mit

Entsprechend vehement sprechen sich UBA, Deutsche Umwelthilfe und viele andere Organisationen in Deutschland für eine Lenkungsabgabe aus, die Plastiktüten verteuert. Das wurde auch auf der “International Conference on Prevention and Management of Marine Litter in European Seas“ diskutiert, die vom 10. bis 12. April stattfand.

Es wäre traurig, wenn wir in unserem Land uns auf diese Maßnahme allzu sehr fokussieren würden. Der Effekt für die Weltmeere wäre wahrscheinlich gar nicht messbar. So behauptet UBA-Präsident Jochen Flasbarth, dass in deutschen Bekleidungsgeschäften, Kaufhäusern und Drogeriemärkten die Plastiktüten kostenlos abgegeben werden. Anders als beispielsweise in Supermärkten, wo man in der Regel 10 Cent für eine Plastik-Tragetasche zahlen muss.

Da ist er auf dem Holzweg. Die Plastiktüten gelten in unserem Land als so genannte Service-Verpackungen. Jeder Händler, der diese Tüten in Verkehr bringt, ist nach der Verpackungsverordnung verpflichtet, eine Entsorgungsgebühr pro Verpackung zu entrichten, damit das Ganze über Gelbe Tonnen oder Säcke entsorgt werden kann. Die Lizenzierungsquote für Plastiktüten ist im Einzelhandel – und das gilt nicht nur für Lebensmittelgeschäfte – sehr hoch. In Textilgeschäften werden diese Entsorgungsgebühren über den Verkaufspreis der Waren einkalkuliert. Wer sich Klamotten für 100 oder 200 Euro kauft, muss also in diesem Preis die Plastiktüten mitbezahlen. Es macht aber für den Textilhandel keinen Sinn, 10 oder 20 Cent extra auf dem Bon anzuzeigen. Ob da nun 200 Euro oder 200,10 Euro auf der Rechnung stehen, macht keinen großen Unterschied.

Die Grünen verlangen eine Abgabe von 22 Cent pro Tüte. Für jede Tüte? Nur für Plastik-Tragetaschen? Auch für dünne Folien, die beim Metzger oder Obsthändler zum Einsatz kommen?

Dünne Metzgerfolie ohne Entsorgungsgebühr

Gerade hier liegt die Quote der Recycling-Schwarzfahrer besonders hoch. Kaum einer der kleinen Läden kommt seiner Entsorgungspflicht nach und entrichtet seine Gebühren an eines der Systeme, die für die Abholung und Sortierung des Verpackungsmülls zuständig sind – im Gegensatz zur großen Mehrheit des Einzelhandels.

Landen generell in Deutschland die Plastiktüten in Flüssen, um später dann ins Meer zu gelangen? Eher nicht. Nach Angaben der Mainzer Entsorgungsfirma Landbell liegt die Quote der insgesamt verwerteten Kunststoffe deutlich über 100 Prozent, da die gesammelten Mengen die am System beteiligten Mengen übertreffen. Die stoffliche Recyclingquote liegt bei 59 Prozent, der Rest geht in andere Verwertungsverfahren. Damit übertrifft man deutlich die vom Gesetzgeber geforderte Quote von 36 Prozent. Aber selbst wenn die Recyclingquote niedriger liegen würde, landet nichts auf wilden Müllkippen oder Flüssen, sondern wird als Ersatzbrennstoff eingesetzt – etwa in Stahl- oder Zementwerken. Das kann man gut finden oder nicht, es vermüllt jedenfalls nicht das Meerwasser. Landbell-Chef Jan Patrick Schulz hält es für sinnvoller, die stofflichen Quoten beim Kunststoff-Recycling zu erhöhen und zwar zügig.

Eine Lenkungsabgabe von 22 Cent würde mit Sicherheit zu einem Rückgang der Plastik-Tragetaschen beitragen. Jede Reduktion von Abfall ist zu begrüßen. Auch ist es sinnvoll, Einkaufstaschen zu verwenden und Plastiktüten-Abfall erst gar nicht entstehen zu lassen. Die allerbeste Variante!

Eine Abgabe in Deutschland, die vielleicht sogar eine „erdrosselnde“ Wirkung hätte, bringt den Weltmeeren gar nichts. Zudem sei sie juristisch verboten, so der Sprecher des Bundesverbandes der Entsorgungswirtschaft (BDE).

Wie sieht es aber mit den Tütchen und Folien beim Metzger, beim Obsthändler oder bei der Reinigung aus? Das sind sehr viele inhabergeführte Läden, die nur schwer zu kontrollieren sind. Und es versagen schon heute die Umweltbehörden bei der Überprüfung der Rechtspflichten, die die Verpackungsverordnung vorschreibt. Eine Abgabe würde wohl diese Geschäfte auch nicht erfassen.

Besser wäre es, weltweit für eine moderne Entsorgung zu sorgen und die Recyclingaktivitäten zu steigern. Und damit meine ich nicht das Verbuddeln von Müll. In Deutschland ist es seit 2005 verboten, Restmüll ohne Vorbehandlung zu deponieren. Entweder Recycling oder Verbrennung. Bis zum Jahr 2020 will man aus der Deponie- und Beseitigungswirtschaft komplett aussteigen, eine vollständige Verwertung des Abfalls leisten und alle Deponien schließen. Genau so müsste das weltweit laufen, um von der Plastikseuche in den Weltmeeren wegzukommen. Alles andere ist Augenwischerei.

Die Zielsetzung der vollständigen Verwertung von Abfall ist übrigens vor einigen Jahren von Kritikern als utopisch diskriminiert worden.

„Die heftige Reaktion lässt vermuten, dass hier ein menschlicher Archetypus infrage gestellt wird; Stoffe unbedingt vergraben zu müssen oder ‚aus den Augen aus dem Sinn’ zu bringen, wenn deren individuelle Wertschätzung verloren gegangen ist. Offensichtlich vergraben Menschen stoffliche und seelische Probleme in ähnlicher Weise, obwohl es geeignetere Wege der Verarbeitung gibt“, so ein ehemaliger UBA-Wissenschaftler.

Siehe auch:

Umweltbundesamt will Zwangsabgabe auf alle Plastiktüten.

Müll, Monopole und Moneten: Wie Kommunen den Recycling-Mittelstand enteignen

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz sorgt für Unruhe in der Abfallbranche. So können die Kommunen gewerbliche Sammlungen von Abfall untersagen, wenn sie nicht wesentlich leistungsfähiger seien als kommunale Dienstleistungen. Und das ist auslegungsfähig. Unter dem Strich können Gebietskörperschaften ziemlich willkürlich langjährig gewachsene Entsorgungsstrukturen zerschlagen – zu Lasten des Mittelstandes.

Was während der Gesetzesberatung noch von kommunalen Spitzenverbänden in Abrede gestellt wurde, wird nun bittere Realität, wie der Fernsehbericht des NDR-Niedersachsen belegt (festgehalten in einem Bloggercamp-Mashup).

„Kleine und mittelständische Firmen sind jetzt vom Gutdünken der öffenlich-rechtlichen Entsorgungsträger abhängig. Es gilt der Grundsatz ‘friss und stirb’, insbesondere dann, wenn ein privates Unternehmen als störend empfunden wird. Aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem europäischen Recht sowie der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Berufsausübung ist das Gesetz daher auch hinsichtlich der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen zu korrigieren und zwischenzeitlich durch den Gesetzgeber verbindlich klarzustellen, dass grundsätzlich auch der Privatmann seine werthaltigen Abfälle an gewerbliche Sammler, die ihre Sammeltätigkeit angezeigt haben, abgeben darf“, fordert die Rechtsexpertin Birgit Stede.

Mancher Politiker gehe geradezu selbstverständlichst davon aus, dass das Einsammeln und Verwerten von Abfällen Recht und Pflicht der Kommunen sei.

„Ganz egal, ob die hierfür erforderliche Infrastruktur besteht und ganz egal, ob die tatsächlich noch bestehende Infrastruktur vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen aufgebaut wurde”, kritisiert Stede.

Und das teilweise über Jahrzehnte. Das Vorgehen der Kommunen wirkt wie eine doppelte Enteignung – es trifft die privaten Haushalte und den Mittelstand.

“Die Bürger sind Marktteilnehmer und als solche zunehmend in eigener Verantwortung gefordert; gleichzeitig wird ihnen aber verwehrt, eigenständig die in ihren Haushalten anfallenden Abfälle – beispielsweise Altmetall oder Altpapier – an Privatfirmen zu übergeben oder zu verkaufen“, bemängelt Stede.

„Einen akuten Bedarf zur Korrektur des Gesetzes selbst erkennen wir nicht“, schreibt wenig überraschend der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) in einer Stellungnahme an das Bundesumweltministerium. Dabei wird es wohl nicht bleiben. Massive Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert.

Die kommunale Recycling-Gier: Am Ende blecht der Müllgebührenzahler

Recycling-Gier

Nur wenige Monate nach Inkrafttreten des novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes sprechen die kommunalen Verbandsvertreter schon von „alten Debatten“, die nicht neu aufgerollt werden sollten. Man möchte jetzt ungestört zur Tagesordnung übergehen. Aber das wird wohl nicht gelingen. Denn die Zerschlagung des Mittelstandes in der Recyclingwirtschaft bringt einige Protagonisten dauerhaft auf die Palme.

„Gemeint ist die Wettbewerbsverzerrung, die mit der prinzipiellen Zuweisung des Hausmülls zu den Kommunen von den privaten Entsorgern beklagt wird“, kritisiert die Abfallrechts-Expertin Dr. Birgit Stede.

Da sei allerdings noch nichts entschieden. Und damit meint sie nicht nur die Beschwerden, die der Europäischen Kommission vorliegen.

„So mancher Schrottsammler fürchtet derweil um seine Existenz, da der Ausschuss für Abfallrecht der LAGA nun nochmals hervorgehoben hat, dass auch Bringsysteme unter den Begriff ‚gewerbliche Sammlung# fallen. Das heißt nichts anderes, als dass bestehenden Betrieben zur Sammlung, Lagerung und Sortierung von Schrott die Annahme von Altmetallen, die in Privathaushalten anfallen, untersagt werden kann“, weiß Stede.

Ein weiterer Beleg für die Strategie der Kommunen, in das lukrative Recyclinggeschäft der klein- und mittelständischen Betriebe einzusteigen:

„Mancher Politiker geht geradezu selbstverständlichst davon aus, dass das Einsammeln und Verwerten von Abfällen Recht und Pflicht der Kommunen sei. Ganz egal, ob die hierfür erforderliche Infrastruktur besteht und ganz egal, ob die tatsächlich noch bestehende Infrastruktur vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen aufgebaut wurde“, kritisiert Stede.

Angesichts dieser grundlegend Differenz klingt die Aussage des Bundesumweltministers Peter Altmaier zum erhofften Kompromiss beim neuen Wertstoffgesetz merkwürdig: „Das wird eine muntere Debatte werden“, so das Zitat in der Fachpresse. Was ist daran munter?

Es ist eher bizarr, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorger sich für ausgediente Bratpfannen und sonstige verwertbare Abfälle, die über den Verpackungsabfall hinausgehen, so ins Zeug legen. Ohne Recyclingtechnologien, ohne Erfahrungen bei der Sortierung, ohne Kenntnisse über die Sekundär-Rohstoffmärkte.

Einsammeln kann jeder – beim Recycling muss man schon ein wenig mehr bieten. Ansonsten erweist sich das öffentlich-rechtliche Begehren als weiterer Rohrkrepierer für die kommunalen Kassen. Im Umland von Hannover kann man das schon jetzt beobachten:

Mit der Einführung der so genannten O-Tonne in den vergangenen zwei Jahren ein Verlust von 2,3 Millionen Euro “erwirtschaftet” worden. Das berichtet die HAZ.

Der Fehlbetrag geht zu Lasten der Müllgebührenzahler. Aus dem Erlös für die gesammelten Kleinelektrogeräte, Metalle und Bekleidung habe der regionale Zweckverband nur 100.000 Euro kassiert. Dem stehen die hohen Kosten für den Modellversuch gegenüber.

“Allein die Leerung der Tonnen, die alle vier Wochen vorgesehen ist, schlug mit 1,2 Millionen Euro zu Buch”, schreibt die HAZ.

Die Anschaffung der Tonnen habe knapp 750.000 Euro gekostet. Die Aufstellung der Tonnen und die Werbeaufwendungen werden mit 215.000 Euro beziffert.

“Hinzu kommt noch die Sortierung der Wertstoffe, für die der Abfallwirtschaftsbetrieb in den vergangenen zwei Jahre 310.000 Euro ausgeben musste”, so die HAZ.

Angesichts dieser Negativbilanz fodert die CDU-Regionsfraktion, über das ganze Projekt O-Tonne gründlich nachzudenken. Man sei völlig überrascht von den verschwindend geringen Erlösen.

Abfallexperten, die Erfahrungen mit der Vermarktung von Sekundärrohstoffen gemacht haben, halten das Ergebnis für weniger überraschend. Im Recyclinggeschäft würden sich Kommunen nicht sehr gut auskennen. Es reiche eben nicht aus, sich nur ins gemachte Nest zu setzen und auf höhere Erträge zu schielen. So einfach sei die Vermarktung von Wertstoffen nicht.

Siehe auch:

Zerschlagung des Grünen Punkt-Müllmonopols zeigt Wirkung: Recyclingkosten gesunken – Kartellamt warnt vor neuer Monopolisierung.

Zerschlagung des Grünen Punkt-Müllmonopols zeigt Wirkung: Recyclingkosten gesunken – Kartellamt warnt vor neuer Monopolisierung

Wettbewerb oder neues Monopol?

Noch vor acht Jahren gab es nur den Grüne Punkt-Müllkonzern DSD, der die Alt-Verpackungen über Gelbe Tonnen und Säcke einsammelte sowie das Recycling organisierte.

„Dieses Monopol wurde durch zahlreiche kartellbehördliche Maßnahmen nach und nach in einen Wettbewerbsmarkt überführt. Die Konkurrenz zwischen mittlerweile neun Anbietern in Deutschland hat zu erheblichen Kosteneinsparungen und Qualitätsverbesserungen beim Recycling geführt. Durch den Wettbewerb sind die jährlichen Gesamtkosten von ehemals rund zwei Milliarden Euro auf inzwischen unter eine Milliarde Euro pro Jahr gesunken. Dies entspricht einer Ersparnis von 50 Euro pro Jahr für eine vierköpfige Familie. Die Kosten der haushaltsnahen Verpackungssammlung und des anschließenden Recyclings werden über die Produktpreise letztlich vom Verbraucher getragen“, so die Bilanz von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Mit der Wettbewerbsöffnung gingen Befürchtungen einher, dass dies negative Folgen für die Qualität und Verlässlichkeit des Recyclings haben könnte. Der Bericht des Bundeskartellamt weist das Gegenteil nach. Die Sammlung in gelben Tonnen und Glascontainern funktioniere nach wie vor zuverlässig und die Recyclingquoten sind nicht gesunken. Die Wettbewerbsöffnung habe neben der erheblichen Kosteneinsparung auch zu einem Innovationsschub bei der Sortiertechnik für das Sammelgemisch der Gelben Tonne geführt. Mit der modernen Trenntechnik gehe nicht nur eine Kostensenkung einher, sie schafft durch eine höhere Trenntiefe auch die Voraussetzung für ein höherwertiges Recycling.

Die Bundesregierung plant nun eine gesetzliche Änderung, wie ich hier schon mehrmals berichtet habe. Ablösung der Verpackungsverordnung und Ausweitung des Recyclings durch ein neues Wertstoffgesetz. Trotz der Erfolge der Wettbewerbsöffnung werde in diesem Zusammenhang von kommunalen Entsorgern und Teilen der privaten Entsorgungswirtschaft vermehrt eine Abschaffung des Wettbewerbs der dualen Systeme gefordert, führt das Bundeskartellamt aus.

Sie schlagen vor, die Verantwortung für die Vergabe der Entsorgungsleistungen von den dualen Systemen auf eine „Zentrale Stelle“ oder die Kommunen zu übertragen.

„Im Interesse der Bürger sollte der Gesetzgeber diesen Forderungen eine klare Absage erteilen. Eine erneute Monopolisierung der Vergabe der Entsorgungsleistungen würde nichts anderes bedeuten als eine Rückkehr zu früheren DSD-Zeiten unter einem neuen Etikett. Die Folge wären höhere Entsorgungskosten und ein Verlust an Innovationen. Die unternehmerischen Interessen der Kommunen sollten nicht über die Belange der Bürger gestellt werden“, so Mundt.

Das Bundeskartellamt werde sich weiter für eine wettbewerbliche Ausgestaltung der Rahmenbedingungen einsetzen.

Die Kritik an der Einrichtung einer Zentralen Stelle ist ein herber Rückschlag für einige „Strategen“ und selbst ernannte Berater der Abfallbranche, die schon Planspiele über die Besetzung der Pöstchen begonnen hatten.

Sonnenkönige des Verpackungsabfalls 001

Aber schon im Juni gab es auf dem Würzburger Verpackungsforum mahnende Stimmen, die die Zentrale Stelle als Einfallstor für eine Zerschlagung des Wettbewerbs einordneten. Man sollte die bestehende Verpackungsverordnung mit Leben füllen und nicht wertvolle Zeit verschwenden mit der Schaffung eines neuen Verwaltungsmonsters. Man brauche keine GEZ für Einwegverpackungen und keinen Zentralismus. Beides führe zu einer Verschlechterung des Wettbewerbs. Besser wäre es, mit den vorhandenen Instrumenten weiter zu arbeiten.

Einen Dämpfer bekommen die kommunalen Ambitionen beim Einstieg in das Recyclinggeschäft durch die kostenträchtigen Pilotversuche bei der Ausweitung der Wertstofferfassung. Mit der Einführung der so genannten O-Tonne ist im Umland von Hannover in den vergangenen zwei Jahren ein Verlust von 2,3 Millionen Euro „erwirtschaftet“ worden. Das berichtet die HAZ.

Der Fehlbetrag geht zu Lasten der Müllgebührenzahler. Aus dem Erlös für die gesammelten Kleinelektrogeräte, Metalle und Bekleidung habe der regionale Zweckverband nur 100.000 Euro kassiert. Dem stehen die hohen Kosten für den Modellversuch gegenüber.

„Allein die Leerung der Tonnen, die alle vier Wochen vorgesehen ist, schlug mit 1,2 Millionen Euro zu Buch“, schreibt die HAZ. Die Anschaffung der Tonnen habe knapp 750.000 Euro gekostet. Die Aufstellung der Tonnen und die Werbeaufwendungen werden mit 215.000 Euro beziffert. „Hinzu kommt noch die Sortierung der Wertstoffe, für die der Abfallwirtschaftsbetrieb in den vergangenen zwei Jahre 310.000 Euro ausgeben musste“, so die HAZ.

Angesichts dieser Negativbilanz fodert die CDU-Regionsfraktion, über das ganze Projekt O-Tonne gründlich nachzudenken. Man sei völlig überrascht von den verschwindend geringen Erlösen.

Abfallexperten, die Erfahrungen mit der Vermarktung von Sekundärrohstoffen gemacht haben, halten das Ergebnis für weniger überraschend. Im Recyclinggeschäft würden sich Kommunen nicht sehr gut auskennen. Es reiche eben nicht aus, sich nur ins gemachte Nest zu setzen und auf höhere Erträge zu schielen. So einfach sei die Vermarktung von Wertstoffen nicht.

Nicht erst seit dem Streit um das Wertstoffgesetz versuchen Kommunen, so der die Analysen des Bundes der Steuerzahler, Zugriff auf neue Erwerbsquellen zu bekommen und die Dualen Systeme aus dem Geschäft zu drängen – wie beim Altpapier. Das sei allerdings regelmäßig kläglich gescheitert. Denn es fehle an den nötigen Investitionen in moderne Sortier- und Recyclingtechnologien.

Hier hätten die mittelständisch geprägten Unternehmen klar die Nase vorn – auch was die Vermarkung der Sekundärrohstoffe anbelangt. Es wäre schade, wenn die Kommunen jetzt einen funktionierenden Markt zerstören und den Mittelstand gefährden würden, kritisiert der Verwaltungsrechtsexperte Harald Schledorn vom Bund der Steuerzahler.

Siehe auch:

LEERSTELLEN IN DER DEUTSCHEN UMWELTPOLITIK

Die rhetorischen Leerstellen der liebwertesten Müll-Gichtlinge #Verpackungsverordnung

Der Redcoon-Paletten-Fall: Lasst Euch nicht verscheißern, Transportverpackungen müssen zurückgenommen werden

Mal abgesehen von der geschmacklosen Werbung von Redcoon, die mir gestern aufgefallen ist, auch mit den Pflichtenkatalog des Umweltrechtes nimmt es der Laden nicht so genau. Das Problem mit der Rücknahme der Holzpalette habe ich gestern ja bereits geschildert.

Um es noch mal klar zu sagen. Hier geht es nicht um eine Aktion des guten Herzens, um außergewöhnlichen Service oder um Beckmesserei. Hier geht es um die Schnoddrigkeit von Anbietern und beauftragten Spediteuren im Umgang mit Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wir haben uns für einen neuen Trockner entschieden, der in puncto Stromverbrauch zum Testsieger gekürt wurde und im ersten Praxistest um das Zehnfache effizienter arbeitet bei der Laufzeit und bei der Reduzierung des Wärmeverlustes (bessere Isolierung). Im Endergebnis verbessert sich die Energiebilanz enorm. Gut für die Umwelt und für unseren Geldbeutel. Perfekter Deal. Welcher Händler/Spediteur das Gerät liefert, ist völlig schnuppe.

Nun hat mir ja eine Dame im Redcoon-Call Center das Märchen von der Rücknahmepflicht von Transportverpackungen verkündet, die sich ausschließlich auf Mehrweg- und nicht auf Einwegpaletten bezieht. Blöd, dass ich mich seit über zwanzig Jahren mit dem Umwelt- und Abfallrecht beschäftigte. Weit gefehlt. Im Paragraf 4 der Verpackungsverordnung bezieht sich die Rücknahmepflicht auf „Transportverpackungen“, die vom Hersteller oder Vertreiber zurückgenommen und dann entweder wiederverwendet werden sollte oder verwertet werden muss (auch eine Mehrwegpalette gibt ja irgendwann den Geist auf und wandert dann ins Recycling). Entscheidend ist der Ort der Übergabe der Ware. Wenn hier der Verbraucher signalisiert, dass der Vertreiber (in unserem Fall ist es der beauftragte Spediteur) die Transportverpackung zurücknehmen soll, darf die Rücknahme nicht verweigert werden. Das passiert aber bei der Anlieferung von Möbeln, Fernsehern, Waschmaschinen, Trocknern, Sportgeräten oder sonstige Waren ziemlich häufig. Und es ist meistens der Spediteur, der hier schöne Märchen erzählt, um nicht mit dem Sperrgut bei seiner Rückfahrt belastet zu werden.

Und hier sind es nicht nur Billiganbieter, die so operieren, sondern auch normale Versandhändler, Hersteller von Sportgeräten und Markenfirmen, die bei der Arbeit ihrer Speditionen wohl nicht so genau hinschauen. Die letzte Meile zum Konsumenten ist aber kriegsentscheidend für die Erlebniswelt der Konsumenten. Das prägt sich ein und fällt dann eben auch auf Hersteller und Händler zurück.

Beim Paletten-Debakel von Redcoon habe ich der Call Center-Dame ja noch eine Brücke gebaut und ihr klargemacht, dass die Verweigerung der Rücknahme eine Ordnungswidrikeit sei. Das juckte die Mitarbeiterin überhaupt nicht. Ich solle dann halt das entsprechende Amt einschalten und ein Bußgeldverfahren einleiten – so nach dem Motto: Das geht mir am Arsch vorbei. Ok. Redcoon. Ich lasse mich nicht verscheißern. Gerade führte ich ein Telefonat mit der Stadt Bonn. Und ziehe da, meine Rechtsauffassung wurde bestätigt.

Paragraf 4 der Verpackungsverordnung:
Rücknahmepflichten für Transportverpackungen
(1) Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen. Im Rahmen wiederkehrender Belieferungen kann die Rücknahme auch bei einer der nächsten Anlieferungen erfolgen.
(2) Die zurückgenommenen Transportverpackungen sind einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung zuzuführen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist (§ 5 Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes), insbesondere für einen gewonnenen Stoff ein Markt vorhanden ist oder geschaffen werden kann. Bei Transportverpackungen, die unmittelbar aus nachwachsenden Rohstoffen herstellt sind, ist die energetische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichgestellt.

Und dann gibt es da noch den Paragrafen 15:
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 eine Verpackung nicht oder nicht rechtzeitig zurücknimmt oder einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung nicht zuführt.

Wie gesagt, ich lasse mich von Anbietern nicht verscheißern. Vielleicht bringt das ja auch mehr Aufklärung für andere Privathaushalte, die Ähnliches erleben. Gar nicht diskutieren, sondern auf die Rücknahmepflicht verweisen – aus. In meinem Fall prüft jetzt die Stadt Bonn, ob sie selbst das Verfahren gegen Redcoon einleitet oder das entsprechende Amt am Firmensitz des Händlers.

Und jährlich grüßt das Landgericht: Wie sich die Dualen Systeme juristisch zerfleischen #Verpackungsabfall

Zwischen den dualen Systemen, die über Gelbe Tonnen und Säcke den Verpackungsabfall einsammeln und verwerten, hat sich ein neues Ritual eingespielt. Man streitet sich über die internen Ausgleichszahlungen, die in der so genannten Gemeinsamen Stelle organisiert werden. Im Sommer sollten für 2011 Einzahlungen auf das Treuhandkonto der Clearingstelle überwiesen werden. Und schon beginnt das Säbelrasseln der Juristen, um im Millionen-Spiel von weiteren Einnahmen nicht auf der Verliererseite zu stehen. Selbst für 2010 laufen nach einem Bericht des Fachdienstes Euwid noch einige Scharmützel.

„Die Beträge werden von der Clearingstelle der dualen Systeme jährlich nach den Istmengen berechnet, um Differenzen für über das Jahr zu viel oder zu wenig bezahlte Mengen, die sich aus den quartalsweise ermittelten Planmengenanteilen für Leichtverpackungen (Plastik, Metall, Verbund) und Glas ergeben, auszugleichen“, so Euwid.

„Auf dem Treuhandkonto der Clearingstelle waren für das Jahr 2010 daraufhin von insgesamt geforderten 6,84 Millionen Euro nur etwas über 600.000 Euro einbezahlt worden. Die Duales System Deutschland GmbH (DSD) war mit über 5,3 Millionen im Rückstand, die Remondis-Tochter Eko-Punkt GmbH mit über 860.000 Euro.“

DSD sei Anfang Juni in erster Instanz zur Zahlung von mehr als 5,3 Millionen auf das Treuhandkonto verurteilt worden. DSD hielt die Ist-Mengenmeldung für fehlerhaft und den Anteil der Eigenrücknahme für unrealistisch hoch. Das Gericht folgte dem nicht und bezeichnete die Regelungen des Clearingvertrages und zur Ausgleichszahlung für rechtlich verbindlich. DSD hätte ja den Clearingvertrag kündigen können, um ihn neu zu verhandeln, befand die 8. Kammer für Handelssachen (Landgericht Köln, Az.: 88 O 3/12 vom 5.Juni 2012).

So blöd ist der Hinweis des Landgerichts wohl nicht. Alle Beteiligten sollten sich an einen Tisch setzen und den Clearingvertrag neu konzipieren. Einen ähnlichen Ratschlag gab es auf dem Verpackungsforum in Würzburg. Man sollte nicht ständig irgendwelche Rechtsnovellen für die Verpackungsverordnung oder für ein neues Wertstoffgesetz ersehnen, sondern sein Geistkapital dafür einsetzen, mit den vorhandenen Instrumenten besser zu arbeiten. Das gelte vor allem für die Gemeinsame Stelle der Dualen Systeme. Gefordert sei mehr Transparenz, die für eine faire Aufteilung der Kosten sorgt und die Konstruktionsfehler des Mengenausgleichs beseitigt. Die Vertragsgrundlagen dafür seien privatrechtlicher Natur und benötigen keine Intervention des Staates oder eine Neufassung der Verpackungsverordnung. Da sich in den nächsten drei bis vier Jahren auf Seiten des Gesetzgebers wenig im Abfallrecht bewegen wird, ist die Recyclingwirtschaft gut beraten, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Siehe: Kein neues Wertstoffgesetz in den nächsten Jahren – Zeit nutzen, um Bürokratiemonster zu verhindern.

Aktuell brodelt wohl ein Streit um falsche Abrechnungen von Schaumstoff. Die strittige Summe bewegt sich nach gut unterrichteten Kreisen so bei 50 bis 60 Millionen Euro und beschäftigt angeblich die Elite der internationalen Wirtschaftskanzleien. Immerhin ein gutes Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte.

Siehe zu weiteren juristischen Hakeleien: ELS GmbH erwirkt einstweilige Verfügung gegen BellandVision.

Warum die abstruse Mengenlehre der Hüter der Gelben Tonnen und Säcke die Zeit der Landgerichte überstrapaziert, habe ich im vergangenen Jahr erklärt.

Kein neues Wertstoffgesetz in den nächsten Jahren – Zeit nutzen, um Bürokratiemonster zu verhindern

Deutschland ist Recyclingland – doch im Dschungel der Bürokratien und Rechtsnovellen haben selbst Experten den Überblick verloren. Gemeinsame Stelle, haushaltsnahe oder gewerbliche Anfallstelle, Schnittstelle, zentrale Stelle, Stellen für die Branchenrücknahme, Stellen für die Eigenrücknahme oder doch nur semantische Leerstellen? Darüber diskutierten wieder Abfallexperten auf der Tagung der Beratungsfirma Ascon im Kinosaal des Bonner Landesmuseums. Thema: Wertstoffkreisläufe schließen.

Seit dem Start der Gelben Tonnen und Säcke singt man das Klagelied über die umweltpolitischen Schwarzfahrer. Da gibt es Firmen, die noch nie einen Cent für die Entsorgung ihrer Verpackungen bezahlt haben und das in Zukunft wohl auch nicht tun werden.

Dass die Totalverweigerer – gerade aus dem Ausland – seit dem Start von Gelben Tonnen und Säcken am besten fahren, liegt vor allem an der fehlenden Registrierung. Diese Registrierung könnte über den Barcode erfolgen, den fast jedes Produkt und jede Verpackung trägt. Eine Kontrolle könnten bestehende staatliche Stellen übernehmen, die in anderen Anwendungsfeldern über ausreichende Erfahrungen verfügen. Beispielsweise bei der Vergabe der Steuer-ID-Nummer. Branchenkenner empfehlen mehr Geduld beim Vollzug der bestehenden Verpackungsverordnung. Selbst die kühnsten Optimisten rechnen in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages nicht mehr mit einem neuen Wertstoffgesetz, um das bestehende Sammelsystem neu zu organisieren und auch stoffgleiche Nichtverpackungen zu erfassen.

Das bestätigte Dr. Dirk Grünhoff vom Umweltministerium in Rheinland-Pfalz. Bundesumweltminister Peter Altmaier werde wohl das Wertstoffgesetz nach dem Scheitern der Konsensgespräche in der vergangenen Woche weiter vorantreiben, aber nicht mehr mit erster Priorität. Es gebe ein Stillhalteabkommen im Bundestag wegen der Wahl im Herbst. „Ab März werden keine Gesetzesvorhaben mehr vorangetrieben, weil man der neuen Regierung nach der Wahl die Chance geben will, ihre eigenen Interessen in dieses Gesetz zu schreiben“, sagte Grünhoff auf der Ascon-Tagung in Bonn (Siehe die Audioaufzeichnung ab Sendeminute 9:17).

Wenn das in diesem Zeitraum nicht mehr auf die Tagesordnung komme, gewinnt man die nötige Zeit, um in Ruhe darüber über ein neues Wertstoffgesetz nachzudenken. Ein Bürokratiemonster mit schlechteren Regeln im Vergleich zur bestehenden Verpackungsverordnung müsse verhindert werden. Bei so sensiblen Themen sei nicht davon auszugehen, dass man es unter zwei Jahren schafft. Ascon-Geschäftsführer Sascha Schuh hält das sogar für eine optimistische Schätzung. Die neue Bundesregierung habe innenpolitisch sicherlich noch ein paar andere Felder zu beackern. Drei bis vier Jahre für ein neues Wertstoffgesetz seien realistisch.

Ein Teilnehmer aus dem Auditorium kritisierte die Motivation der Kommunen beim Vorantreiben des Wertstoffgesetzes. Es gehe der öffentlichen Hand wohl nur darum, an dem mittlerweile lukrativen Sekundärrohstoffmarkt zu partizipieren. Dieser Markt sei aber in erster Linie durch das Engagement der privaten Entsorgungswirtschaft zustande gekommen. Der Dauerstreit um Altpapier würde das belegen.

Siehe auch die Einleitung meiner heutigen The European-Kolumne: Kundendienst als Foltermethode.

Interessant auch: Pyromanen-Semantik: Müllverbrennung soll künftig das Gütesiegel “Recycling” tragen