Recycling-Wettbewerb und das Ende der Müllbeseitigung

Recyclingideen von TerraCycle
Recyclingideen von TerraCycle

Seit zehn Jahren gibt es nun Wettbewerb beim Verpackungsrecycling. Vorher hatte der Grüne Punkt-Konzern eine Monopolstellung. Erst durch die Intervention des Bundeskartellamtes gibt es Konkurrenz bei der Sammlung und Sortierung von Verpackungsabfall.

„Der Marktanteil des ehemaligen Monopolisten DSD liegt heute deutlich unter 50 Prozent, die Entsorgungskosten für die Verbraucher, die die Kosten letzten Endes als Teil der Produktpreise zahlen, sind ganz erheblich gesunken, wie die ausführliche Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes vom Dezember 2012 eindrucksvoll belegt. Während die Kosten ursprünglich bei etwa zwei Milliarden Euro lagen, betragen diese heute weniger als die Hälfte. Zugleich ist es zu erheblichen Qualitätsverbesserungen beim Recycling gekommen, vor allem durch Innovationen bei der Trenn- und Sortiertechnik“, bemerkt Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission.

Dennoch fordern nun vor allem kommunale Entsorger eine Rückkehr zum Monopol und eine Abschaffung des Wettbewerbs dualer Systeme. Der Grund liegt nach Ansicht des Düsseldorfer Wettbewerbsexperten vor allem in unternehmerischen Interessen der Kommunen, die mit der Sammlung und Verwertung von Verpackungen gern Monopolgewinne realisieren möchten.

„Die geplante Ablösung der Verpackungsverordnung durch ein neues Wertstoffgesetz bietet für die Bestrebungen zur Re-Monopolisierung ein Einfallstor, wie bereits die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 2011 in unrühmlicher Weise gezeigt hat“, moniert der Düsseldorfer Wissenschaftler.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz könne privaten Anbietern nur noch dann eine Lizenz zum Wertstoffsammeln erteilt werden, wenn sie „wesentlich leistungsfähiger“ als die kommunale Konkurrenz sind.

„Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist sowohl ordnungspolitisch als auch umweltpolitisch ein Rückschritt. Anstatt Rahmenbedingungen für eine weitere Entwicklung Deutschlands als Recyclingstandort zu schaffen, werden im Wesentlichen kommunale Monopole abgesichert, um den Kommunen in Zeiten leerer Kassen Monopolgewinne zu garantieren“, so Haucap.

In einer Sonderpublikation widmet sich der Mainzer Recyclingspezialist Landbell dem zehnjährigen Wettbewerbsjubiläum und blickt nicht nur auf die Auflösung des Grüne Punkt-Monopols zurück, sondern richtet den Blick auch in die Zukunft. Im Kapitel „Weiterdenken“ geht Professor Gunter Stephan vom Oeschger Center of Climate Change Research der Universität Bern der Frage nach, wie man die Abfallberge langfristig in den Griff bekommt. Ein wichtiger Punkt sei die Verbesserung der Recyclingfreundlichkeit der Produkte. Zudem sollte am Produktlebenszyklus gearbeitet werden. Auch die reine Müllbeseitigung könnte man verteuern. Zur Zeit werden die Überkapazitäten der Müllverbrennungsanlagen zu Dumpingpreisen angeboten. Ein Tatbestand, den Tom Szaky von TerraCycle kritisiert.

„Mehrheitlich gehen Abfälle, die nicht über die Gelbe Tonne gesammelt werden, noch immer in die Verbrennung und werden somit stofflich verwertet. Genau diese Abfälle wollen wir nutzen. Außerdem möchten wir den aus dem Recycling hervorgegangenen Sekundärrohstoff als echte Alternative zu neuem Rohmaterial etablieren. Für die Herstellung vieler Plastikprodukte wird noch immer häufig hochwertiger reiner Kunststoff verwendet, obwohl auch Recyclingmaterial ausreichen würde.“

Das dürfte noch perfekter laufen, wenn alle Gegenstände des Alltags und damit auch alle Verbrauchsgüter im „Internet der Dinge“ digital vernetzt werden, heißt am Schluss der Landbell-Publikation. Produkte könne man mit „ökologischer Intelligenz“ aufladen.

„Dann würden sie über ihre Herkunft und Ökobilanz informieren sowie Empfehlungen über eine sinnvolle Weiterverwendung zum Ende ihre Lebenszyklus geben. So fänden die Produkte allein ihren Weg von der Produktion bis zum Kunden – und wieder zurück zum Recycling. Dann würden 99 Prozent der mobilen Endgeräte nicht mehr in der klassischen Müllentsorgung verschwinden, sondern signalisieren spezialisierten Logistikern, wo man sie findet und wie man ihre verborgenen Schätze aus Gold, Platin, Kupfer, Aluminium und seltenen Metallen heben kann.“

Dann werde es spannend, wie der Gesetzgeber die hoheitlichen Aufgaben der Müllentsorgung gestaltet, wenn gar kein Müll zur archaischen Beseitigung mehr anfällt. So utopisch ist die Vision gar nicht mehr.

Knöllchenjagd, Verbrennung statt Recycling, Strom-Monopole: Lasset die kommunalen Kassen klingeln

Knöllchenjagd mit Wutbürgern als "Kontroll-Paten"
Knöllchenjagd mit Wutbürgern als „Kontroll-Paten“

Eigentlich ist die Finanzierung staatlicher Aufgaben recht einfach geregelt. Es sind in erster Linie Steuern, die im Haushalt als Stellgrößen für die Finanzplanung einkalkuliert werden. Das gilt für Bund, Länder und Kommunen. Aber besonders in der Kommunalpolitik wird man erfinderischer, um die marode Finanzierung und die hausgemachten Fehlplanungen wieder ins Lot zu bringen. So hat sich in fast allen Gebietskörperschaften die Unsitte ausgebreitet, Bußgelder als feste Einnahmegröße im voraus einzuplanen.

„Diese Praktiken sind rechtsstaatlich nicht haltbar. Sinn und Zweck des Rechtes ist es, die Gesetze dem Gesetzeszweck entsprechend durchzuführen und im Einzelfall bei Ordnungswidrigkeiten Bußgelder zu verlangen. Man darf allerdings nicht Tatbestände inszenieren, um möglichst hohe Bußgeldsummen zu erzielen. Das ist in den Kommunen mittlerweile leider der Fall. Mit einer künstlichen Verknappung des Parkraumes oder willkürlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen provoziert man Ordnungswidrigkeiten“, kritisiert der Jurist und Verwaltungskenner Horst Mirbach.

Wie das in der Praxis aussieht, belegt eine „Knöllchen-Dienstanweisung“ der Polizeiinspektion in Bonn, die vor einigen Jahren unfreiwillig an die Öffentlichkeit gelangte und eine Welle der Empörung auslöste. Es sei skandalös, dass ein Inspektionsleiter den Polizeibeamten Kopfquoten bei der Verteilung von Knöllchen vorgibt und eine verstärkte repressive Überwachung „bestimmter Zielgruppen“ verlangt, so die Kritik von Gewerbetreibenden. Nach einem Bericht des General Anzeigers (GA) hatte die Polizei die Beamten der Inspektion Bonn Mitte angewiesen, verstärkt Knöllchen zu schreiben. Jeder sollte pro Jahr „mindestens 100 folgenlose Verkehrsverstöße“ ahnden.

„Verkehrsteilnehmer müssen das Gefühl haben, immer und überall kontrolliert werden zu können. Nur eine verstärkte repressive Überwachung bestimmter Zielgruppen führt zu einer dauerhaften Verhaltensänderung“, heißt es in dem siebenseitigen Werk, das dem GA vorliegt.

Kopfquoten und die feste Einplanung von Bagatell-Delikten, die über Bußgelder zu einem Geldsegen in den kommunalen Kassen führen sollen, seien verwaltungsrechtlich angreifbar, heißt es in juristischen Kreisen. Eine Organisation wie der ADAC könnte das über Musterklagen ins Wanken bringen.

Auf unsicherem Boden agieren die Kommunen auch auf dem Umwelt- und Energiesektor. So wird das novellierte Kreislaufwirtschaftsgesetz instrumentalisiert, um private Recyclingbetriebe aus Tätigkeitsfeldern zu verdrängen, die schon seit Jahrzehnten zu den Leistungsmerkmalen von kleinen und mittelständischen Unternehmen zählen – etwa die Sammlung von Altmetall. Verwaltungsgerichte sind hier mittlerweile deutschlandweit tätig.

Dabei geht es nicht nur um weitere Einnahmequellen, sondern auch um die Auslastung von unwirtschaftlichen und überdimensionierten Müllverbrennungsanlagen.

Ebenso fragwürdig agieren die Kommunen auf dem Energiesektor. Stadtwerke sind alles andere als ein Garant für Wirtschaftlichkeit und günstigen Strompreisen, wie ein Bericht der NZZ untermauert. So haben sich die Hamburgerinnen und Hamburger mit ihrem Entscheid zum Rückkauf des Energienetzes auf ein schwer zu kalkulierendes Abenteuer eingelassen.

„Viele kommunale Versorger setzen monopolähnliche Preise, um andere öffentliche Leistungen zu finanzieren“, sagt Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, gegenüber der NZZ.

Das sei aber fragwürdig, da Staatsleistungen über Steuern finanziert werden sollten.

„Haucap sieht Rekommunalisierungen denn auch sehr kritisch. So hat die Monopolkommission mit Blick auf den Strommarkt im Jahr 2011 festgestellt, dass die Stadtwerke kaum je zu den günstigsten Anbietern gehörten. Es sei auch nicht einsichtig, warum staatliche Anbieter auf diesen Markt drängen müssten, da der Wettbewerb im liberalisierten Markt für Endkunden relativ gut spiele“, so die NZZ.

Wenn das Engagement der Kommunen in die Hose geht, tragen die Steuerzahler das Risiko.

„Einige hoch verschuldete Ruhrgebietskommunen sind bei der Steag investiert, viele auch noch bei RWE. Die Re-Kommunalisierung wird oft mit der Hoffnung auf Renditen zur Sanierung der Kommunalfinanzen verbunden – oft zerschlägt sich diese Hoffnung aber auch, weil Risiken unterschätzt und falsch gemanagt werden und die Governance von öffentlichen Unternehmen oft Defizite hat, weil beispielsweise altgediente, aber inkompetente Parteifreunde mit Posten versorgt werden“, moniert Wettbewerbsökonom Haucap im Gespräch mit NeueNachricht.

In der Hansestadt dürfte es noch ein böses Erwachen geben. Anders als beim Planungsdebakel mit der Elbphilharmonie darf die Bürgerschaft allerdings nicht mit dem Finger auf die Stadtpolitik zeigen.

Die Gebühren-Abzocker: Wer zügelt die Kommunen? #Kartellamt

So lustig ist die kommunale Gebührenpolitik gar nicht
So lustig ist die kommunale Gebührenpolitik gar nicht

Gut ein Jahr nach dem in Kraft treten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zieht Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, eine niederschmetternde Bilanz. So könne das privatwirtschaftliche Recycling untersagt werden, wenn es nicht wesentlich leistungsfähiger ist, als die Angebote der Kommunen. Hier werde das Prinzip der freiheitlichen Ordnung auf den Kopf gestellt. Nach dem Grundsatz der Berufsfreiheit sollte sich jeder wirtschaftlich betätigen können.

„Das gilt beim Recycling nicht mehr. Jetzt müssen Unternehmen nachweisen, dass sie es besser können als eine Kommune, die das mit Hilfe von Steuergeldern macht“, sagt Haucap, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie der Universität Düsseldorf, im Interview mit Bloggercamp.tv.

Solche Beschränkungen gebe es eigentlich nur dort, wo es um Leib und Leben geht. In der Recyclingwirtschaft liege die Motivation der Kommunen aber anders:

„Es soll mehr Geld in die Kasse kommen.“

Kommunen bewegen sich in einer Grauzone

Mit dem sehr schwammigen Begriff der höheren Leistungsfähigkeit bewege man sich in einer Grauzone.

„Das öffnet den Kommunen Tür und Tor, private Unternehmen zu verdrängen, um selbst das Geld zu verdienen.“

Es werden Recyclingbetriebe vom Markt gefegt, die das Geschäft schon seit Jahrzehnten machen – etwa bei der Altmetall-Sammlung. Nicht stichhaltig sei das Argument vieler Bürgermeister, mit den Mehreinnahmen die Müllgebühren zu senken.

„Den fehlt generell an allen Ecken und Kanten das Geld. Steuerlich gibt es nur einen begrenzten Spielraum, um die Löcher in den kommunalen Kassen zu stopfen. So will man das eben über Monopole erwirtschaften“, erläutert Haucap.

Über Monopolpreise bei Abfall oder Wasser solle das Geld reingeholt werden, um beispielsweise Kitas zu finanzieren.

„Das ist eine intransparente Querfinanzierung, die einem demokratischen Prozess nicht zuträglich ist. Das sind verdeckte Finanzierungen. Man schädigt die mittelständischen Verwerter, die mit sehr viel Initiative eine Infrastruktur in einer Zeit aufgebaut haben, wo das noch ein sehr risikoreiches Geschäft war. Hier entstehen Kollateralschäden, über die man einfach hinweg stampft“, kritisiert der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler.

Fragwürdig sei die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Öffentlich-rechtliche Gebühren unterliegen nicht mehr der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Gebühren seien angeblich kein Preis, so die Begründung für die Gesetzesnovelle.

„Das sehen die Bürgerinnen und Bürger allerdings anders. Gebühren für Müll oder Abwasser sind natürlich Preise. Mit der Änderung des GWB können Kommunen jetzt machen, was sie wollen. Hier hat man völlig unkontrollierte Monopole“, moniert Haucap und fordert eine schnelle Änderung dieser Regelung.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) rechtfertigt die Novelle mit dem Argument, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine andere Partei wählen könnten, wenn ihnen die Gebühren zu hoch sind.

„Das ist eine fadenscheinige Position. Bei Kommunalwahlen stehen einzelne Themen nicht zur Wahl, wie in der Schweiz“, resümiert Haucap.

Gute Gründe für die Monopolkommission, ein Sondergutachten über die Monopolpreis-Politik der Kommunen in der so genannten Daseinsvorsorge der Bundesregierung und dem Bundestag vorzulegen.

Denn auch Kartellamtspräsident Andreas Mundt kritisiert im Interview mit der FAZ am Beispiel der Wasserversorgung den Trend zur Rekommunalisierung, der klar zu Lasten der Gebührenzahler geht:

„Nach der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen haben es die Kommunen relativ leicht, sich unserer Aufsicht über die Höhe der Wasserpreise zu entziehen. Wir können schon jetzt erste Ansätze für eine ‚Flucht in die Gebühren‘ feststellen. Die Novelle macht unsere Bemühungen ausgerechnet in einer Phase zunichte, in der wir sehr erfolgreich sind. In Berlin zum Beispiel haben wir die Wasserpreise um 18 Prozent gesenkt. In Mainz waren es 15 Prozent. Die veränderte Rechtslage platzte mitten in die laufende Überprüfung der vergleichsweise hohen Wasserpreise in Wuppertal. All diese Verfahren haben dazu geführt, dass zahlreiche Wasserunternehmen überhaupt angefangen haben, sich ernsthaft mit ihren Kostenstrukturen auseinanderzusetzen und zu schauen, wie sie effizienter werden können. Auch dieser Druck vermindert sich jetzt zumindest teilweise.“

Und auch das Kreislaufwirtschaftgesetz bewertet er katastrophal. Viele Städte und Gemeinden wollen zu alten Monopolstrukturen zurückkehren. Allein die Rechtsunsicherheit, die durch das neue Gesetz entstanden sei, trägt schon viel dazu bei, den Wettbewerb zu behindern. „Komplizierte und langwierige Genehmigungsverfahren legen der privaten Sammlung und Verwertung von Altmetall, Papier oder Alttextilien mitunter Steine in den Weg“, so der Bonner Wettbewerbshüter.

Wie bei anderen Formen der Behinderung des Wettbewerbs könnten steigende Preise und Gebühren die Folge sein.

„Nehmen Sie die Entsorgung und das Recycling der Verpackungsabfälle. Durch die Zerschlagung des Monopols des Grünen Punktes und die Belebung des Wettbewerbs ist es gelungen, die Kosten zu halbieren. Was noch wichtiger ist: Der Wettbewerb zwischen den dualen Systemen hat einen enormen Innovationsschub ausgelöst und dazu beigetragen, dass sich Deutschland Recyclingweltmeister nennen darf“, resümiert Mundt.

Wenn dann noch Verbandsfunktionäre der Recyclingwirtschaft die eigene Arbeit mit Neo-Bürokratie überziehen, erschwert das die Position des Mittelstandes gegenüber den Kommunen noch mehr.

Mülltonnen-Verschwörung mit neobürokratischem Trauerspiel

Getarnte Tonnen und Müllschwund
Getarnte Tonnen und Müllschwund

Gestern versprach ich ja eine Fortsetzung der Story „Wie Rationalitätsmythen zu Bürokratismus führen“. Das will ich heute und ausführlich morgen in meiner The European-Kolumne tun.

Ein neobürokratisches Trauerspiel inszeniert zur Zeit der Bundesverband der Entsorgungswirtschaft, der doch tatsächlich der Meinung ist, dass über sein etabliertes Zertifikatswesen die Recyclingwelt genesen wird. So hat der BDE wohl Firmen der Konsumgüterindustrie angeschrieben, um sie von der wundersamen Wirkung der eigenen Zertifikate zu überzeugen. In der Korrespondenz verweist man auf die neuesten Daten des Deutschen Industrie und Handelskammertages vom 21. Juni 2013. Angeblich fehlen in Deutschland wieder über 30.000 Tonnen der für die Verpackungsverordnung so wichtigen Leichtverpackungen, die über Gelbe Tonnen und Säcke eingesammelt werden. Diese Mengen seien offenbar nicht korrekt angegeben und wohl auch nicht bezahlt worden. Genau aus diesem Grund habe der BDE bereits 2010 eine „Selbstverpflichtung“ in Form einer Zertifikatsprüfung gestartet, um solche vermeintlichen Handlungen zu verhindern.

„Im Sinne der Weiterentwicklung der Verpackungsrücknahme bitten wir Sie deshalb, die Entscheidung des von Ihnen gewählten Rücknahmesystems genau zu hinterfragen.“

Es geht offenbar um die Entscheidung, dass sich einige Systembetreiber von dem Zertifikat nichts Entscheidendes versprechen.

Am BDE-Zertifikat beteiligen sich von zehn Dualen Systemen, die für die Organisation der Sammlung und Sortierung von Verpackungen zuständig sind, wohl nur noch vier. Die anderen Systeme finden diesen Müll-Liebesbrief allerdings nicht so lustig. Nun läuft ein Verfahren beim Bundeskartellamt, wie ein Sprecher der Wettbewerbshüter bestätigte. Vorwurf: Unzulässiger Boykottaufruf nach Paragraf 21 Absatz 1 des Gesetzes geben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

„Die nicht am BDE-Zertifikat beteiligten Systeme werden als rechtswidrig handelnd dargestellt“, heißt es in einer Beschwerde.

Ob es überhaupt eine Zahlenabweichung gibt, wissen selbst die Zertifikatshäuptlinge nicht. Denn trotz aller Testate und sonstigen Papiertiger-Prüfungen liegt der Teufel manchmal im Detail. Vor drei Jahren wurde sogar nach 370.000 Tonnen Verpackungsabfällen gefahndet. Auch damals sprach man von Buchungstricks und Falschabrechnungen. Nur mit Zertifikaten könne man diesem Treiben ein Ende bereiten, so die Verheißungen der liebwertesten Verbands-Gichtlinge. Nachzulesen in meiner Erzählung „Die Mülltonnen-Verschwörung: Warum kleine grüne Männchen Gelbe Tonnen durchwühlen und Gelbe Säcke aufschlitzen“.

Nach Prüfung der Behörden stellte sich dann aber heraus, dass ein Kunde schlichtweg eine Kommastelle falsch gesetzt hatte und nicht die Systembetreiber fürs Recycling. Statt 373.916 Tonnen wurden versehentlich 37 Tonnen angegeben. Es handelte sich also nicht um einen geheimnisvollen „Mengenschwund“, hinter dem eine betrügerische Absicht zu vermuten wäre, sondern um einen schlichten Eingabefehler, schreibt das NRW-Umweltministerium.

Irren ist menschlich. Dennoch bleiben die BDE-Lobbyisten Gläubige des Zertifikatssystems. Man hält den Ansatz sogar für entwicklungsfähig.

„Auch erste Überlegungen der Spitzenverbände der Wirtschaft (BDI und DIHK), den bisherigen Ansatz zu einem Normierungs- (DIN) oder Gütesicherungsverfahren (RAL) weiterzuentwickeln, werden vom BDE begrüßt“, heißt es in einer Stellungnahme zum anhängigen Kartellverfahren.

RAL steht übrigens für „Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen“. Eine erfreuliche Botschaft für die neobürokratischen Normungs-Experten und für den Autor der liebwertesten Gichtlinge-Kolumne. Denn gegen die Enteignung unserer Arbeitswelt durch voreingestellte Formatierungen, Formulare, Instrumente, Werkzeuge und sonstige subtile, als Erleichterung getarnte Regenten hilft allein Kritik, so der Rat von Christoph Bartmann in seinem Opus „Leben im Büro“. So leset morgen meine Kolumne und verbreitet die Botschaft vom religiösen Kontrollwahn der Neobürokraten in den undurchdringlichen Tiefen des Social Web.

Kommunen halten Recycling für wenig transparent und glänzen durch Intransparenz #MVA

Alles Müll?
Alles Müll?

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) müsse sich nach Ansicht des FKN nicht wundern, wenn viele in der Wirtschaft den Generalverdacht äußern, dass es den Kommunen mit der Kampagne gegen die Getrenntsammlung weniger um Ressourcenschutz als vielmehr um die Auslastung ihrer überdimensionierten Müllöfen geht.

„Deutlicher als im Beitrag von Professor Thome-Kozmiensky im Schwarzbuch des VKU kann man es nicht sagen. Darin heißt es: ‚Das Duale System ist in jeder Form – insbesondere für Leichtverpackungen – außerordentlich teuer. Die Kommunen verfügen sowohl über das Wissen als auch über Anlagen, um diese Verpackungsabfälle verantwortungsbewußt, das heißt nach ökologischen und ökonomischen Kriterien, zu verwerten. Das bedeutet nach heutigen Erkenntnissen, dass Leichtverpackungen am besten in Anlagen zur energetischen Verwertung verwertet werden sollten.‚ Ende des Zitats“, schreibt der FKN.

Endlich ist die Katze aus dem Sack. Zumindest die Lobbyisten des VKU haben ihre wahre Motivation zum Ausdruck gebracht, die allerdings nicht von allen Kommunen geteilt wird.

So habe Hamburg gerade angekündigt, die auslaufenden Verträge mit Müllverbrennungsanlagen nicht zu verlängern und das eingesparte Geld für den weiteren Ausbau der Wertstoffwirtschaft einsetzen zu wollen.

„Hamburg ist auch ein gutes Beispiel, dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Privaten bei der Einführung der Wertstofftonne möglich ist. In rund 40 weiteren Kommunen und Landkreisen laufen derzeit Pilotversuche. Dazu kommt: Der Kampf um die letzte Bratpfanne erhitzt keineswegs überall die Gemüter: In vielen Kommunen wird auch der Rest- oder Sperrmüll generell ausgeschrieben und an private Unternehmen vergeben. Eine kommunale Infrastruktur, um diese Aufgaben zu übernehmen, gibt es nicht“, so der FKN.

Und die Müllgebühren-Kalkulation der Kommunen ist alles andere als transparent, kritisiert Professor Justus Haucap von der Monopolkommission mit Verweis auf die fragwürdige Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Öffentlich-rechtliche Gebühren unterliegen nicht mehr der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Gebühren seien angeblich kein Preis, so die Begründung für die Gesetzesnovelle.

„Das sehen die Bürgerinnen und Bürger allerdings anders. Gebühren für Müll oder Abwasser sind natürlich Preise. Mit der Änderung des GWB können Kommunen jetzt machen, was sie wollen. Hier hat man völlig unkontrollierte Monopole“, moniert Haucap und fordert eine schnelle Änderung dieser Regelung.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) rechtfertigt die Novelle mit dem Argument, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine andere Partei wählen könnten, wenn ihnen die Gebühren zu hoch sind. „Das ist eine fadenscheinige Position. Bei Kommunalwahlen stehen einzelne Themen nicht zur Wahl, wie in der Schweiz“, resümiert Haucap im Gespräch mit Bloggercamp.tv.

Ausführlich nachzulesen unter: Müllmoneten für Kitas: Professor Haucap (Monopolkommission) kritisiert undurchsichtige Finanzierung der Kommunen – Kollateralschäden in der Recyclingwirtschaft.

Vielleicht sollten sich die privaten Betreiber der Gelben Tonnen und Säcke untereinander weniger zerhacken und dem Rat folgen, der auf einer Fachtagung in Würzburg diskutiert wurde.

Zum Thema Transparenz der Kommunen ist auch eine Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler in NRW interessant:

„Im Zusammenhang mit den Verbrennungsentgelten steht man immer wieder vor einer Schwierigkeit, wenn man die Kalkulation der Gebühren nachvollziehen will: Die meisten Kommunen geben in der BdSt- Gebührenumfrage an, welches Verbrennungsentgelt sie zahlen müssen. Manche Antworten aber fallen sehr sparsam aus: aus vertragsrechtlichen Gründen können keine Angaben gemacht werden (Kreis Höxter), die Entgelte sind für eine Veröffentlichung nicht bestimmt (Kreis Steinfurt), es handelt sich um vertrauliche Vertragsbestandteile (Kreis Siegen-Wittgenstein) oder zusammengefasst wie von der Stadt Dortmund: ‚Es werden keine Vertragsinhalte zugänglich gemacht.‘ Solche Aussagen sind für den BdSt NRW nicht akzeptabel. In der Abfallentsorgung ist kein Platz für Herrschaftswissen und Amtsgeheimnisse. Eine Offenlegung, gerade der Verträge in der Daseinsvorsorge, ist unabdingbar. Nur eine vollständige Transparenz in der Abfallentsorgung ermöglicht eine Kontrolle, ob öffentliche Mittel nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verwendet werden. Wenn beispielsweise der Kreis Heinsberg antwortet: ‚Die Höhe des Entgeltes ist dem Kreis Heinsberg nicht bekannt‘, stellt sich die Frage, wie die Kreistagsmitglieder eine wirtschaftliche rationale Entscheidung treffen wollen, wenn es darum geht, Hausmüll aus dem Kreis Heinsberg zu akzeptablen Konditionen zu entsorgen. Das zeigt, wie wichtig es ist, ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz zu entwickeln, das öffentliche Stellen verpflichtet, Informationen und Daten von sich aus kostenlos öffentlich zu machen. Gäbe es ein solches Transparenzgesetz schon, wäre es für Kommunalpolitiker, Bürger und Journalisten kein Problem, die Verbrennungsentgelte nachzulesen.“

„Hier entstehen Kollateralschäden, über die man einfach hinweg stampft“

Gut ein Jahr nach dem in Kraft treten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zieht Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, eine niederschmetternde Bilanz. So könne das privatwirtschaftliche Recycling untersagt werden, wenn es nicht wesentlich leistungsfähiger ist, als die Angebote der Kommunen. Hier werde das Prinzip der freiheitlichen Ordnung auf den Kopf gestellt. Nach dem Grundsatz der Berufsfreiheit sollte sich jeder wirtschaftlich betätigen können.

„Das gilt beim Recycling nicht mehr. Jetzt müssen Unternehmen nachweisen, dass sie es besser können als eine Kommune, die das mit Hilfe von Steuergeldern macht“, sagt Haucap, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie der Universität Düsseldorf, im Interview mit Bloggercamp.tv.

Solche Beschränkungen gebe es eigentlich nur dort, wo es um Leib und Leben geht. In der Recyclingwirtschaft liege die Motivation der Kommunen aber anders:

„Es soll mehr Geld in die Kasse kommen.“

Mit dem sehr schwammigen Begriff der höheren Leistungsfähigkeit bewege man sich in einer Grauzone.

„Das öffnet den Kommunen Tür und Tor, private Unternehmen zu verdrängen, um selbst das Geld zu verdienen.“

Es werden Recyclingbetriebe vom Markt gefegt, die das Geschäft schon seit Jahrzehnten machen – etwa bei der Altmetall-Sammlung. Nicht stichhaltig sei das Argument vieler Bürgermeister, mit den Mehreinnahmen die Müllgebühren zu senken. „

Den fehlt generell an allen Ecken und Kanten das Geld. Steuerlich gibt es nur einen begrenzten Spielraum, um die Löcher in den kommunalen Kassen zu stopfen. So will man das eben über Monopole erwirtschaften“, erläutert Haucap.

Über Monopolpreise bei Abfall oder Wasser solle das Geld reingeholt werden, um beispielsweise Kitas zu finanzieren.

„Das ist eine intransparente Querfinanzierung, die einem demokratischen Prozess nicht zuträglich ist. Das sind verdeckte Finanzierungen. Man schädigt die mittelständischen Verwerter, die mit sehr viel Initiative eine Infrastruktur in einer Zeit aufgebaut haben, wo das noch ein sehr risikoreiches Geschäft war. Hier entstehen Kollateralschäden, über die man einfach hinweg stampft“, kritisiert der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler.

War gestern eine flotte Bloggercamp.tv-Sendung, trotz zwischenzeitlicher technischer Probleme 🙂

Ausführlich nachzulesen unter: Müllmoneten für Kitas: Professor Haucap (Monopolkommission) kritisiert undurchsichtige Finanzierung der Kommunen – Kollateralschäden in der Recyclingwirtschaft.

Jetzt live: Professor Haucap (Monopolkommission) über das kommunale Müll-Monopoly #Bloggercamp.tv

Gespräch startet um 18:30 Uhr! Hashtag für Twitter-Zwischenrufe

Warum Kommunen den Müll so lieben und Monopoly spielen: #Bloggercamp.tv-Thema heute 18:30 Uhr

Kreislaufwirtschaft

Eng verbunden mit der Energiewende ist die Notwendigkeit von dezentralen Konzepten zur Strom- und Wärme-Gewinnung über Wind, Sonne, Biogas, Blockheizkraftwerken und sonstigen Alternativen zu den schwerfälligen Großtechnologien, die über Jahrzehnte vom Staat subventioniert wurden.

Einen wichtigen Beitrag leistet auch der Weg in die Recycling-Gesellschaft. Das ist kein Plädoyer für die Wegwerf-Mentalität, sondern eine Abkehr von der Philosophie der Beseitigung von Alltagsdingen, die für uns keine Bedeutung mehr haben. Langlebigkeit, Wiederverwendung und Reparatur stehen am Anfang dieser Wertschöpfungskette. Am Schluss eben die Verwertung und nicht das Vergraben sowie Verbrennen.

So ist auch das politische Ziel der Bundesregierung zu verstehen, spätestens bis zum Jahr 2020 vollständig aus der Beseitigungswirtschaft auszusteigen und alle Deponien zu schließen – auch wenn es Kommunen und auch der Bundesumweltminister nicht mehr im Gedächtnis haben. Sie könnten ja mal beim Umweltbundesamt nachfragen.

Schaut man sich die Verlautbarungen der staatlichen Müll-Unternehmen an, ist von diesem Geist wenig zu spüren – auch wenn man sich in rabulistischen Tönen übt und die Müllverbrennung als thermische Verwertung veredeln möchte. Dann klingt das so:

Die thermische Verwertung von Abfällen bleibt ein „unverzichtbarer Pfeiler einer modernen, nachhaltigen Abfallwirtschaft“. Davon zeigt sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in einem aktuellen Positionspapier überzeugt. Die kommunalen Abfallverbrennungsanlagen werden dabei auch in Zukunft maßgeblich die Entsorgungssicherheit garantieren, so der VKU. Allerdings sei nicht auszuschließen, dass die derzeit in Deutschland bestehende Differenz zwischen zur Verfügung stehenden Verbrennungskapazitäten und zu verwertenden Abfallmengen noch anwächst.

Und was empfehlen die kommunalen Müll-Lobbyisten: Übergangsweise sollte man die Anlagen mit Müll aus dem „EU-Ausland“ auffüllen. Was heißt denn hier „übergangsweise“?

Die Anlagen sind chronisch unterausgelastet, so dass auch die Schließung von Verbrennungsöfen immer mehr auf die politische Tagesordnung kommt, wie beispielsweise in Hamburg:

„Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) wird die Entsorgungsverträge mit den Müllverbrennungsanlagen (MVA) MVB Müllverwertung Borsigstraße GmbH und Stapelfeld GmbH nach Auslaufen in 2014 und 2016 nicht verlängern. Für die durch effizientere Mülltrennung gesunkene Restabfallmenge ist die aktuelle Verbrennungskapazität nicht mehr erforderlich, teilte die SRH mit Veröffentlichung des Konzernberichts 2012 mit“, berichtet der Fachdienst Euwid.

Vor diesem Hintergrund ist die Forderung der Kommunen zumindest von der Interessenlage nachvollziehbar:

Der VKU fordert, dass alle Abfälle – einschließlich der Verpackungen – wieder in die Zuständigkeit der Kommunen fallen.

Und genau dieses Müll-Monopoly-Spiel diskutieren wir heute Abend mit Professor Justus Haucap von der Monopolkommission in Bloggercamp.tv. Die Live-Übertragung startet um 18:30 Uhr.

Hashtag für Twitter-Zwischenrufe wie immer

Man hört uns sieht sich hoffentlich.

Kommunale Untersagungsflut gegen mittelständische Recycler

Kampf um den Abfall

Wie praktisch. Eine Akademie gibt jetzt Entscheidungsträgern der Kommunen auch noch juristisches Futter, um gewerbliche Abfallsammlungen zu untersagen:

„Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter in Behörden oder kommunalen Betrieben, die mit der Bearbeitung von Anzeigen gewerblicher Sammler befasst sind, sowie an Mitarbeiter der Rechtsabteilungen, der Stabsbereiche und der strategischen Unternehmensentwicklung kommunaler Unternehmen.“

Nach der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes laufen die Untersagungsverfügungen auf Hochtouren, obwohl das während der Gesetzes-Beratungen von den kommunalen Lobbyisten noch in Abrede gestellt wurde.

Dabei verkündete das Bundesumweltministerium noch fröhlich:

„Deutschland macht mit dem neuen KrWG einen weiteren großen Schritt hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft. Aus Abfall wird Wertstoff, Ökonomie und Ökologie gehen Hand in Hand.“

Auch der amtierende Bundesumweltminister würde es wohl nicht weniger blumig formulieren, so die Abfallrechtsexpertin Dr. Birgit Stede:

„Dass allerdings dem Recycling immer mehr die Daumenschrauben angelegt werden, nun, das wollen die Minister – weder der damalige noch der nun amtierende – offenbar bis heute nicht wahrhaben.“

Versprochen wurde nach der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ein fairer
zwischen den Interessen der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft. „Was den „fairen Ausgleich“ betrifft, so bemüht sich zurzeit manch ein Gericht, diesen angesichts der gesetzlichen Vorgaben irgendwie noch zu retten“, meint Stede.
Hoffnung können die Mittelständler durch eine Entscheidung des OVG-Münster schöpfen.

„Mit gleich vier Entscheidungen vom 19. Juli 2013 hat das Oberverwaltungsgericht Münster jedenfalls im Eilverfahren gewerblichen Sammlern, die sich gegen Untersagungsverfügungen gewehrt haben, Recht gegeben. Zum einen sei die Europarechtskonformität der einschlägigen Bestimmungen des KrWG fraglich; dies könne aber nicht im Eilverfahren entschieden werden. Zum anderen beinhalten Untersagungsverfügungen einen Eingriff in Grundrechte – hier die Berufsfreiheit und das Eigentum. An solche Eingriffe in grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter seien aber hohe Hürden aufzustellen, um deren Rechtmäßigkeit zu begründen“, schreibt Stede in ihrem Newsletter.

Köln als Tourismus-Magnet….für Müll: Verbrennung Alaaf

Müllpolitik der Kommunen ist Müll

Über die kommunalen Fehlplanungen beim Bau von Müllverbrennungsanlagen, die auf die Müllgebührenzahler abgewälzt werden, habe ich mich ja schon einige Male ausgelassen. Jetzt lese ich gerade im stets gut informierten Fachdienst Euwid folgende Nachricht:

„Die Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft (AVG) Köln mbH darf erstmals Abfälle aus den Niederlanden in der Restmüllverbrennungsanlage (RMVA) direkt annehmen und verbrennen. Das teilte das Unternehmen mit. Demnach liege bereits seit April eine entsprechende Notifizierung vor, in der festgelegt sei, dass innerhalb eines Jahres bis zu 4.000 Tonnen Gewerbeabfälle aus der Region Roermond nahe der deutschen Grenze verarbeitet werden können. Damit nutze die AVG Köln erstmals die durch eine Ratsentscheidung im Frühjahr 2012 eingeräumte Möglichkeit, Abfälle auch aus dem Ausland annehmen und verbrennen zu dürfen. Demnach dürfen in der RMVA Köln nunmehr auch Abfälle aus dem Ausland verbrannt werden, sofern die Entsorgungssicherheit in der Stadt Köln gewährleistet bleibt und die Auslastung der Anlage sichergestellt werden kann. Mit den Lieferungen aus den Niederlanden soll die Anlage, an der der Entsorgungskonzern Remondis fast 50 Prozent der Anteile hält, ökonomisch betrieben werden, hieß es weiter. Ziel sei es, die Verbrennungsentgelte möglichst stabil zu halten. Die AVG hatte bei der Beantragung zur Verbrennung ausländischer Abfälle im letzten Jahr argumentiert, dass der Stadt bis zu 17 Prozent höhere Verbrennungsentgelte drohen, wenn man die RMVA nicht auch für ausländische Mengen öffne.“

Das bestätigt meine Ausführungen, die ich in der Kolumne „Recyclingland bald abgebrannt“ gemacht habe:

Mit den Wolkenkuckucksheim-Planungen der Kommunen in der Abfallwirtschaft sind in Deutschland massive Überkapazitäten bei Müllverbrennungsanlagen entstanden, die nicht gerade als Wundermaschinen bei der Gewinnung von Wärme und Strom glänzen. Im Städte-Dreieck Bonn-Köln-Leverkusen kann man diesen milliardenschweren Irrsinn stellvertretend für viele andere Gebietskörperschaften bewundern.

Der Wirkungsgrad der meisten Verbrennungsöfen erreicht eher beschauliche Werte – kein Wunder, denn die MVAs wurden auf die Abfallbeseitigung ausgerichtet und nicht auf die Energiegewinnung. Umso mehr lasten die Betriebskosten, die über Müllgebühren verrechnet werden, auf den kommunalen Finanzhaushalten. Je weniger Müll in den Verbrennungsöfen landet, desto höher sind die Kosten pro Tonnage. Umso aggressiver steigen die kommunalen Entscheider gegen die mittelständische Recyclingwirtschaft in den Ring, um von Textilien bis Altmetall alles unter ihre Fittiche zu bekommen. Immer mit dem Argument, man brauche neue Einnahmequellen, um die Müllgebühren nicht aus dem Ruder laufen zu lassen.

Im Bloggercamp wollten wir eigentlich mit Professor Justus Haucap von der Monopolkommission ausführlich über diese Entwicklung reden. Sein Uni-Rechner hatte aber etwas dagegen.

Ein wenig konnten wir dennoch plaudern. Wir werden wir wiederholen, wenn sich der Rechner von Professor Haucap abgekühlt hat 😉

Kölle Alaaf, Müll Alaaf, Verbrennung – großer Mist.