das BKA hat auf meine Nachfrage zu Ihrer Eingabe Stellung genommen und seine Äußerungen nochmals bekräftigt. Das BKA verfüge über keine Erkenntnisse bezüglich der Nutzung von Informationen, die durch das Programm PRISM gewonnen worden seien. Bis zum Beginn der Berichterstattung durch die Presse sei dem BKA auch die Bezeichnung des Programms unbekannt gewesen. Die Aussagen des BKA erscheinen mir plausibel und nachvollziehbar. Einen Verstoß gegen das Informationsfreiheitsgesetz kann ich daher nicht erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Nun denn. Sollten kommende Recherchen das Gegenteil beweisen, kann man die apodiktischen Aussagen des BKA schön zerlegen.
Sollte die Stellungnahme den Tatsachen entsprechen, bewegen sich die Sicherheitsbehörden in einem Tal der Ahnungslosen. Was machen die eigentlich den ganzen Tag? Wie schaut es mit der digitalen Kompetenz dieser Organisationen aus?
Wenn die Bedrohungslage wie zu Zeiten des Kalten Krieges immer noch im Osten verortet wird, wundert mich die Ahnungslosigkeit des BKA überhaupt nicht. Siehe: NSA-SPIONAGE UND DIE GEFAHR AUS DEM OSTEN.
Ich habe mich nun schon mehrmals zu Wort gemeldet über die Illusion mancher Zeitgenossen, vom Staat irgendeine Hilfe zu erwarten, wenn es um den Schutz der Privatsphäre geht. Die gleichen politischen Kräfte, die sich als volksfürsorgende Schutzheilige inszenieren, sind die eifrigsten Vertreter einer staatlichen Totalüberwachung – Stichworte Staatstrojaner, Netzsperren, Vorratsdaten-Speicherung, NSA-Beschwichtigungsrhetorik und, und, und. Dann könnte man Bischof Tebartz-van Elst auch direkt zum Finanzminister küren.
„Dann könnte man auch erklären, warum die Vorratsdatenspeicherung viel gefährlicher als die NSA-Überwachung ist: weil die Wahrscheinlichkeit, dass deutsche Polizisten aufgrund eines falsch verstandenen E-Mail-Kontaktes vor der Tür stehen, viel höher ist als die Chance, dass die NSA ihre schwarzen Hubschrauber nach mir schickt. Auf der anderen Seite würden den Aktivisten damit allerdings die Argumente gegen personalisierte Werbung und Browsercookies ausgehen. Werbung kann nicht meine Wohnung stürmen und mich ins Gefängnis werfen.“
Datenschutzgesetze wirken nach den NSA-Enthüllungen und der Komplizenschaft deutscher Geheimdienste eher wie ein Hohn, wie Michael in seinem Gastbeitrag für Spex ausführlich erläutert. Das vom Staat gewährte Grundrecht auf „Informationelle Selbstbestimmung“ sei lediglich Opium fürs Volk – man kann eben nicht den Bock zum Gärtner machen.
Julian Assange, Chelsea Manning und Edward Snowden zeigen, wie man das neue Spiel spielen muss – wobei jeder Einzelne dabei einen hohen Preis zahlen muss: Transparenz gegen Überwachung.
„Der Kontrollverlust hat nicht nur uns gegenüber den Geheimdiensten transparent gemacht, sondern auch die Geheimdienste gegenüber uns. Der Kontrollverlust macht alles und jeden transparent. Fragt sich also, wer dadurch mehr zu verlieren hat. Es kann in diesem Spiel nicht mehr darum gehen, Leute davon abzuhalten, Daten zu sammeln. Es muss darum gehen, den Geheimdiensten kein Monopol auf Daten zu gewähren. Ihre eigenen klandestinen Strukturen, die Deutungsmacht über die Realität, der Informationsvorsprung gegenüber der Restgesellschaft sind der Stoff, aus dem die Dienste ihre Macht beziehen. Ihre Macht zu brechen, heißt, sie ins Licht zu zerren, ihre Datenbanken zu öffnen und allen Zugang zu gewähren.“
Das Establishment hat viel mehr zu verlieren als jeder einzelne Internet-Nutzer. Die Zivilgesellschaft muss sich ihrer eigenen Macht nur bewusst werden.
„Nie war es so leicht, sich zu finden, sich auszutauschen, sich zu organisieren und sich zu vernetzen. Nie wurde die Kraft der Massen schneller und effektiver auf die Straße gebracht als heutzutage“, so Seemann.
Im neuen Spiel seien Datenschutzgesetze gegen Prism nicht nur unwirksam, sondern stärken die Macht der Institutionen, denn sie schränken in erster Linie die Zivilgesellschaft ein, nicht aber die Dienste.
„Jede Regulierung des Kontrollverlusts wirkt in dieser Mechanik wie ein Datenauswertungs-Monopol der Mächtigen und stärkt deren Deutungsmacht. Das Gleiche gilt für Urheberrechte und alle anderen rechtlichen Bestimmung zur Datenkontrolle.“
Wir sollten uns daher von den vermeintlichen staatlichen Datenschützern nicht in die Irre führen lassen oder uns von Politikflüsterern einreden lassen, wie klein doch die Bereitschaft sei, im Netz aktiv zu werden. In Wahrheit geht den Mächtigen mächtig die Muffe vor der Weisheit der Vielen und vor den Autonomie-Bestrebungen der Menschen im Netz.
Machtverlust des alten Systems
Abrichtung und Dressur in Schule, Wirtschaft und Gesellschaft bilden das Fundament des alten, nach industriekapitalistischer Logik aufgebauten Systems, wie Wolf Lotter eindrucksvoll in seinem neuen Buch „Zivilkapitalismus – Wir können auch anders“ darlegt:
„Politische Freiheit ist die Freiheit, etwas zu unternehmen, also zu handeln – und damit am Geschäftsmodell von Politik und Konzernmacht gleichermaßen zu kratzen. Denn die alten Machtinstitutionen ließen ihren Kunden und Käufern nie die Wahl, sondern stellten sie stets vor vollendete Tatsachen. Die Zivilgesellschaft beruht aber auf Entscheidungs- und Handlungsfreiheit. Abhängigkeit ist kein Geschäftsmodell mehr.“
Intrapreneure erkennen die neuen Optionen, die vor allem das Netz bietet. Sie verlangen mehr Mitspracherecht, mehr Einfluss, mehr echte Freiräume – „und nicht einfach nur jene Hafterleichterungen, die ihnen von den alten Systemen gewährt werden“. Sie sind die Vorhut, die im Vormärz der Zivilgesellschaft leben. Das Internet ist das klarste Symbol für die Wachablösung – auch wenn das die Politikflüsterer des Gesternsystems nicht wahrhaben wollen. Aber das erläutere ich ausführlich in meiner morgigen The European-Kolumne.
Wolf Lotter ist übrigens nächsten Mittwoch, um 18:30 Uhr Gast in Bloggercamp.tv und stellt sein neues Buch vor.
Die Enthüllungen von Edward Snowden zu den Überwachungstätigkeiten der NSA haben nach Ansicht des bwlzweinull-Bloggers Matthias Schwenk weitreichende Folgen für den deutschen Mittelstand.
„Denn dieser kann jetzt davon ausgehen, dass seine Daten und Geschäftsgeheimnisse nicht sicher sind.“
Eine zweifelhafte Rolle im Zusammenwirken mit dem staatlich organisierten Verdachts-Totalitarismus spielen die amerikanischen Technologie-Konzerne, denen man jetzt stärker auf die Nerven gehen sollte.
Wie wäre es, wenn Chefeinkäufer von deutschen und europäischen Unternehmen die „Kundenbetreuer“ oder gar die Geschäftsführung von Microsoft und Co. zum Rapport bitten würden, um Aufklärung von den US-Konzernen in ihrem Zusammenwirken mit der NSA zu verlangen? Geschieht das nicht, sollten man sich nach Alternativen umschauen. Strafe über Kündigung von Verträgen. So als kurzfristige Maßnahme:
„Anbietern amerikanischer Software genauer auf den Zahn fühlen. Kritisches Nachfragen bei IT-Häusern und dem Vertrieb amerikanischer Software-Unternehmen ist für den Mittelstand jetzt oberstes Gebot. Auch wenn es in vielen Fällen keine echten Alternativen gibt, sollte Druck ausgeübt werden. So kann etwa mit der zeitlichen Verschiebung von Investitionen gedroht werden, was den Software-Vertrieb empfindlich treffen kann“, schreibt Matthias.
Also volle Zustimmung für seine Forderungen, die er im ichsagmal-Interview zur Vorbereitung meiner The European-Kolumne am nächsten Mittwoch ausführlich erläuterte. Am Montag folgen wohl weitere Interviews.
Wer hat denn noch weitere Vorschläge in seinem Giftschrank? Was tut den amerikanischen Internet-Giganten so richtig weh, wenn man schon politisch nichts gegen die Obama-Regierung unternimmt?
Bei mir verstärkt sich nicht (dat hatte ich in meiner heutigen Kolumne vergessen) der Eindruck, dass der Überwachungs-Totalitarismus der staatlichen Sicherheitsdienste die Menschen auf die Barrikaden treibt. Vielleicht zählt es schon zu sehr zum Common Sense, die Freiheit nicht mehr vor dem Staat, sondern durch den Staat zu suchen. Dabei gehört es zu den wenigen Errungenschaften der modernen Zivilisation, den Staat in seine Schranken zu weisen und die Gesellschaft vor dem Zugriff der Politik zu schützen, so das Credo des Soziologe Wolfgang Sofsky. Wie jede Freiheit sei jede Privatheit zuerst negativ. Alle Eindringlinge in die Privatsphäre verstießen gegen das Freiheitsrecht des einzelnen, in Ruhe gelassen zu werden.. Die Privatheit sei wie die Freiheit ein Wert an sich, kein Mittel zum Zweck, sondern Selbstzweck.
Leimspur des Verschwörungswahns
Wir sollten uns nicht auf die Leimspur des Sicherheits-Anti-Terror-Geklingels von Innenminister Friedrich und Konsorten locken lassen. Es stinkt gewaltig nach Hexenjagden und Schnüffelkampagnen wie zu Zeiten von Senator McCarthy und FBI-Chef Hoover mit ihrer panischen Angst vor kommunistischer Infiltration, die sich allerdings in erster Linie in den verwirrten Hirnen dieser zwei liebwertesten Gichtlinge des starken Staates abspielten.
„Der Verschwörungswahn stand in keinem Verhältnis zur realen Gefahr. Unzählige gerieten unter Verdacht, wurden ausgeforscht oder mit Berufsverboten belegt“, schreibt Sofsky in seinem Buch „Verteidigung des Privaten“ und verweist schon 2007 auf die Abhörmethoden der NSA, die ohne richterliche Genehmigung die Verbindungsdaten zahlloser Auslandsgespräche speichert.
Unter dem Banner der allumfassenden Fürsorge und Vorsorge entzieht man die Exekutivgewalten sukzessive der öffentlichen Kontrolle. Der paranoide Staat formiert die Gesellschaft nicht auf dem Fundament des Vertrauens, sondern von Angst und Mißtrauen. Der Staat inszeniert selbst das Übel, das zu bekämpfen er vorgibt.
Anti-Terror-Rabulistik
Auch die Anti-Terror-Bilanz, die der Bundesinneninister nach seinem NSA-PRISM-Hofknicks im Weißen Haus mit nach Deutschland brachte, erweist sich immer mehr als Taschenspielertrick. Die PRISM-Schnüffelei habe geplante Terrorakte im Keim erstickt. Nette Rabulistik. Das erinnert mich an den Gottesbeweis. Weil man die Nicht-Existenz Gottes nicht beweisen kann, ist es der Beweis für die Existenz Gottes. Mit solchen Sprüchen überzeugt der böse Wolf sogar Rotkäppchen von seinen friedlichen Absichten.
Die von Hackern forensisch überprüften Datenträger offenbarten schon bei der Enthüllung des Staatstojaner-Skandals die Gier von Behörden, nach Lust und Laune jedes Detail der Privatsphäre einer „verdächtigen“ Person zu speichern. Beschränkungen von Legislative und Judikative scheinen die Schlapphut-Fraktion nicht zu stören. Das gesamte Prism-Szenario würde bei einem privatwirtschaftlichen Konzern für eine mediale Steinigung reichen, von dem sich der Delinquent nicht mehr erholen könnte. Aber was ist mit diesen amorphen Sicherheitsbehörden des Staates? Der Bundesinnenminister weiß von nichts, die Kanzlerin spielt das Unschuldslamm und von den Sicherheitsdiensten wird man verscheißert.
Wer schützt denn nun die Freiheitsrechte des Bürgers? Wer schaut denn mal genauer hinter die Kulissen von BND, Verfassungsschutz und BKA? Warum betreiben die Staatsorgane so eine Geheimniskrämerei, wenn es um den Einsatz und den Erwerb von Spionage-Equipment geht? Welche Parlamentarier laufen auf Ballhöhe mit den Überwachungsmöglichkeiten des Staates? Und mit welchen Konsequenzen müssen Dienstherren und Dienstfrauen überhaupt rechnen, die gegen Verfassung und Gesetze verstoßen haben?
Die Sicherheitsbehörden verfahren wohl nach dem Motto, was die Öffentlichkeit nicht weiß, macht sie nicht heiß. Irgendwo findet sich schon ein kleines Zeitfenster, um die illegalen Praktiken ex post durch Gesetzesnovellen zu legalisieren.
Man sollte den Leuten nicht einreden, über Regeln und Gesetze besser geschützt zu werden, wenn sogar wegweisende Urteile des höchsten Gerichtes ignoriert werden. Das ist ein trügerischer Glaube. Es geht um die Hans-Peter-Friedrich-CSU-Schräglage der öffentlich artikulierten Sicherheitsrisiken, die von den wirklich schwerwiegenden Risiken für die Privatsphäre ablenken. Die Verteidigung des Privaten ist beim Staat in schlechten Händen. Das sollte man generell bedenken, wenn wieder über Verbote, Regulierungen, neue Überwachungsbehörden und sonstige Drangsalierungsmethoden nachgedacht wird. Thema meiner morgigen The European-Kolumne.
Meine Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz über den Zugriff von deutschen Sicherheitsbehörden auf PRISM-Daten sind ja bekanntlich abgeschmettert worden. Nur das BKA hat in der Begründung einige Ankerpunkte freiwillig oder unfreiwillig für weitere Recherchen hinterlassen.
Vermittlung bei Anfrage „Spähprogramm Prism“
Datum 16. Juli 2013 11:01:38
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:
Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil der Verweis des BKAs auf den Aufwandsvorbehalt nicht schlüssig ist. Schon bevor ein konkretes Informationsbegehren eingeht, muss die Behörde sich so organisieren, dass der spätere Aufwand zur Informationserteilung gering gehalten wird. Beispiele für solche vorwirkenden Pflichten für das Informationsmanagement in Behörden sind eine Speicherungspflicht für Datenübermittlungen, die Verpflichtung zur Einführung effizienter, kostensparender Verfahren zur Auskunftserteilung und besondere Anforderungen an die Aktenführung.
Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Sohn
Und an das BKA:
Sehr geehrte Damen und Herren,
1) In Ihrem Antwortschreiben erklären Sie: “Ein solches zielgerichtetes Zusammenstellen wird weder vom IFG, noch von einem anderen von Ihnen zitierten Gesetzt erfasst”. Bitte teilen Sie mir den einschlägigen IFG-Paragrafen mit, auf dem diese Entscheidung beruht.
2) Desweiteren schreiben Sie:
“Dem BKA liegen keine Informationen vor, mittelbar und unwissentlich Daten aus PRISM erhalten oder Zugriff auf diese gehabt zu haben.” Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihre Behörde unmittelbar und/oder wissentlch Daten aus PRISM erhalten hat.
3) Generell lege ich gegen die Ablehnung meines Antrags auf Informationszugang Widerspruch ein.
„Die NSA darf in Deutschland alles machen. Nicht nur aufgrund der Rechtslage, sondern vor allem aufgrund der intensiven Zusammenarbeit der Dienste, die schließlich immer gewollt war und in welchen Ausmaßen auch immer politisch hingenommen wurde.“
Foschepoth hat auch kompakt zusammengefasst, wie man politisch auf die Überwachungsorgien der USA reagieren sollte:
„Als erstes müsste Artikel 10 des Grundgesetzes korrigiert werden, damit das Post- und Fernmeldegeheimnis endlich geschützt ist. Es kann nicht sein, dass Eingriffe in ein Grundrecht vor der Justiz verheimlicht werden dürfen. Danach müsste man das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut aufkündigen und die übrigen Vereinbarungen außer Kraft setzen. Die Nachrichtendienste müssten ein klareres Profil erhalten – mit deutlichen Grenzen und unter echter deutscher parlamentarischer Kontrolle. Aktionen müssen vorher genehmigt werden und nicht im Nachhinein legalisiert werden. Erst wenn das erreicht ist, werden rechtsstaatliche Verhältnisse herrschen.“
Mit ein paar Zusatzfragen möchte ich die juristischen Spitzfindigkeiten der BKA weiter beleuchten. Hier mein Vorschlag:
1) In Ihrem Antwortschreiben erklären Sie: „Ein solches zielgerichtetes Zusammenstellen wird weder vom IFG, noch von einem anderen von Ihnen zitierten Gesetzt erfasst“. Bitte teilen Sie mir den einschlägigen IFG-Paragrafen mit, auf dem diese Entscheidung beruht.
2) Desweiteren schreiben Sie:
„Dem BKA liegen keine Informationen vor, mittelbar und unwissentlich Daten aus PRISM erhalten oder Zugriff auf diese gehabt zu haben.“ Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihre Behörde unmittelbar und/oder wissentlch Daten aus PRISM erhalten hat.
Gibt es weitere Fragen, die ich stellen sollte. Bitte bis Mittwochabend Vorschläge machen. Entweder hier als Kommentar oder per E-Mail (die ja auch vom NSA mitgelesen wird) an gunnareriksohn@gmail.com
Ob Daten aus den Totalüberwachungsprogrammen der USA auch von deutschen Sicherheitsbehörden genutzt wurden, beantworten BND und Verfassungsschutz mit Verweis auf Paragraf 3 Nr. 8 des Informationsverhinderungsfreiheitsgesetzes (IFG). Demnach sind die Nachrichtendienste vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen. Insofern gibt es bei den Schlapphut-Behörden auch keine Veröffentlichungspflichten nach Paragraf 11 IFG. Wie bereits erwähnt, habe ich die wichtigsten deutschen Schlapphut-Behörden mit einer Prism-Anfrage über das Portal fragdenstaat.de beehrt:
Bitte teilen Sie mir auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes mit, ob Ihre Behörde Daten aus dem amerikanischen Spähdienst PRISM erhalten hat oder Zugriff auf diese hatte. Dabei ist es ohne Belang, wann dies geschah und ob die Daten weiterverwendet wurden oder nicht. Auch ist es für mein Informationsersuchen nicht von Belang, zu welchen Vorgängen diese Daten erhalten oder genutzt wurden, so dass ich keine Offenlegung von eventuell sicherheitsrelevanten, einzelnen Vorgängen erwarte.
Mittelbar und unwissentlich hat BKA keine Prism-Daten erhalten
Etwas aufschlussreicher ist die Antwort des BKA, die mir schön analog als Einschreiben zugeschickt wurde. BKA Prism Antwortschreiben
Mein Antrag wird zwar mit Verweis auf § 1 Abs. 1 S. 1, § 1 Abs. 2 S. 1, § 2 Nr. 1; § 7 Abs. 1 S. 1 IFG abgeschmettert, „da Informationen im Bundeskriminalamt (BKA) dazu nicht vorliegen.
Spannender ist die sehr ausführliche Begründung:
„Zu 1: Der Informationsanspruch nach § 1 Abs. 1 IFG erstreckt sich gemäß § 2 Nr. 1 IFG nur auf tatsächliche im BKA vorhandene Informationen, z. B. aus eigenem Bedürfnis erstellte ‚Aufzeichnungen, unabhängig von der Art der Speicherung‘. Eine Informationsbeschaffungs- oder Erstellungspflicht ist hingegen nicht gegeben. Sind die beantragten Informationen bei der Behörde nicht vorhanden, fehlt es an einem tauglichen Gegenstand des Informationsanspruchs (vgl. Schach, Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetzes, § 1, RN 29).
Auch eine Bereitstellungspflicht der von Ihnen angeforderten Auskunft lässt sich aus dem IFG nicht ableiten, da diese Informationen nicht bereits aufbereitet vorliegen (!,gs). Sofern dem BKA mittels vorliegender Aufzeichnungen eine aussagekräftige Antwort überhaupt möglich wäre (siehe unten stehenden allgemeinen Hinweis), müsste diese mittels einer gesonderten Auswertung erst generiert werden. Ein solches zielgerichtetes Zusammenstellen wird weder vom IFG, noch von einem anderen der von Ihnen zitierten Gesetze erfasst. Das BKA trifft insoweit auch keine Verpflichtung, bestimmte eventuell vorhandene Informationen so aufzubereiten, dass aus ihnen zusätzliche Erkenntnisse zu schöpfen sind.“
Und jetzt wird es noch spannender:
„Allgemeiner Hinweis:
Dem BKA liegen keine Informationen vor, mittelbar und unwissentlich Daten aus PRISM erhalten zu haben oder Zugriff auf diese gehabt zu haben.“
Dann folgt noch der Hinweis auf die Kostenkeule, die ja als beliebtes Instrument zur Abwehr von IFG-Anfragen genutzt wird:
„Zu 2. Gemäß § 10 Abs. 1 IFG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben. Allerdings ist bei einfachen schriftlichen Auskünften, der Ablehnung oder bei Zurücknahme eines Antrags keine Gebührenerhebung vorgesehen….“
Ausführlich in der pdf-Datei nachzulesen. In diesem prosaischen Einschreiben des BKA stecken einige merkwürdige Widersprüche und juristische Spitzfindigkeiten – da sind wohl einige Hausjuristen zu Rate gezogen worden. Und das kann man aus dem „Allgemeinen Hinweis“ ableiten: „Dem BKA liegen keine Informationen vor, mittelbar und unwissentlich Daten aus PRISM erhalten zu haben oder Zugriff auf diese gehabt zu haben.“ Keine Aussage gibt es zu unmittelbaren und wissentlichen Daten aus PRISM. Dies wäre der Fall, wenn die BKA-Schlapphüte nicht aus dem Programm direkt Informationen bezogen hätten, sondern aus anderen Quellen. Ein Zugriff auf das Big Brother-System der NSA würde man wohl selbst guten Freunden dritter Klasse wie Deutschland nicht gewähren.
Und wie kann man die Aussagen im zweiten Absatz auf Seite 2 interpretieren?
„Sofern dem BKA mittels vorliegender Aufzeichnungen eine aussagekräftige Antwort überhaupt möglich wäre (siehe unten stehenden allgemeinen Hinweis), müsste diese mittels einer gesonderten Auswertung erst generiert werden.“
Anders formuliert. Meine Anfrage könnte wohl nur über eine gesonderte Auswertung beantwortet werden, dazu fehlt aber die Anspruchsgrundlage nach dem IFG. Der Beamte der BKA-Rechtsabteilung sollte sich noch einmal ausführlich die Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz durchlesen und seine Antwort überdenken.
Soweit meine Kurzanalyse. In den nächsten Tagen werde ich ein paar Nachfragen an das BKA richten.
Wenn es von Eurer Seite dazu Anregungen und weitere Interpretationen des BKA-Briefes gibt, würde ich mich sehr freuen. Bin schließlich kein Jurist. Vielleicht gibt es Ableitungen, die noch viel interessanter sind!
Was wollen eigentlich die deutschen Beamten bei ihren amerikanischen Kollegen erfragen, wenn sie sich auf den nach Washington machen? Die Vereinigten Staaten können sich immer noch auf Rechtsgrundsätze und Verwaltungsvereinbarungen der Nachkriegszeit zurückziehen. Und da gilt das oberste Motto: Alles kann als streng geheim eingestuft werden und wir dürfen die Klappe halten.
Der Spiegel habe enthüllt, dass der US-Geheimdienst NSA jeden Monat die Metadaten von einer halben Milliarde deutscher Kommunikationsverbindungen speichert, egal ob Telefon, SMS oder E-Mail.
„Ähnlich eifrig wie in China, dem Irak und Saudi-Arabien überwachen die Amerikaner in Deutschland. Genau 50 Jahre nach Kennedys Ich-bin-ein-Berliner-Rede müssen wir einsehen: Wir sind ein Ziel, keine Verbündeten. Hier zerbricht ein deutsches Weltbild“, meint Augstein.
Vielleicht zerbricht auch nur unsere Naivität. Vielleicht dient die Totalüberwachung von Daten, die außerhalb der USA kursieren, ganz anderen Zielen. Im Unterschied zu Deutschland hat es sich in den angloamerikanischen Ländern längst eingebürgert, Wettbewerb und Markstrategien mit den Instrumenten militärischer Planung anzugehen. Werden jetzt aus Verbündeten automatisch Feinde? Auf diese Frage hat man beispielsweise in Frankreich eine dualistische Sichtweise entwickelt: politischer Freund, aber wirtschaftlicher Gegner.
In einer Welt, die aus vielen Schafen und wenigen Füchsen besteht, gibt es für den Sinologen und Strategem-Experten Harro von Senger keine Zweifel, wer das Sagen hat. Alle Geistessysteme, die vom Besten im Menschen ausgehen, verbreiten eine Schafsethik, bei der am Ende die Füchse regieren. Vor allem die Europäer zeichnen sich als schafsköpfige Einfaltspinsel aus – listenblind und leicht zu täuschen.
„Die Europäer legen hinsichtlich der Zusammenhänge, dieser Art der Konfrontation eine gewisse Heuchelei an den Tag. Die Wirtschaftsexperten und Managementspezialisten prangern die Wirklichkeit an, indem sie sie als Verschwörungstheorie verharmlosen. Aber diese Ablehnung, die Wirklichkeit zu akzeptieren, wie sie ist, geht fast schon ins Lächerliche. In Deutschland spricht man höchstens über Wettbewerb zwischen den Marken. Diese Sichtweise ist jedoch zu einseitig und birgt langfristig das Risiko, den Überblick darüber zu verlieren, wie Teile der weltweiten Wirtschaft wirklich funktionieren“, sagt Christian Harbulot, Gründer und Direktor der Ecole de Guerre Economique.
Etwa beim Wettbewerb Boing versus Airbus oder bei der Destabilisierung der Euro-Länder über halbseidene Einstufungen durch die Rating-Agenturen der USA. Die gezielten Lauschangriffe auf mehrere EU-Vertretungen dienen mit Sicherheit nicht der Anti-Terror-Bekämpfung. Das macht die Totalüberwachung nicht sympathischer. Die Europäer sollten sich jetzt nicht nur mit irgendwelchen Resolutionen die Zeit vertreiben, um das Vorgehen der USA moralisch zu ächten. Sie sollten die wahren Ziele der Spähprogramme aufdecken, die Rolle der Internet-Giganten Google, Facebook und Co. unter die Lupe nehmen, endliche eine eigene Rating-Agentur auf die Beine stellen und Abwehrmaßnahmen gegen die Daten-Spionage überlegen.
Sind meine Thesen idiotisch? Eure Meinung interessiert mich!
Der Dadaist Walter Serner hat es auf den Punkt gebracht:
Tüchtig ist, wer nicht gegen die Gesetze sich vergeht. Tüchtiger, wer sich nicht auf sie verlässt. Am Tüchtigsten, wer immer wieder daran sich erinnert, dass nur staatliche Funktionäre sie ungestraft übertreten können.
Das ist die Realität, liebwertester Datenschutz-Deichgraf-Gichtling. Wie naiv ist eigentlich dieser Thilo Weichert, wenn er das größte Bedrohungsszenario bei amerikanischen Konzernen verortet und die Empfehlung ausspricht, keine US-amerikanischen Dienste mehr zu nutzen. Auf „Prism“ folgt nun die Operation „Tempora“ des britischen Geheimdienstes GCHQ. Welchen Rat hat denn Weichert parat?
„Nach den wahrscheinlichen Schnittstellen für bekannte US-Plattformen rücken jetzt Maßnahmen des britischen Geheimdienstes in die Öffentlichkeit, wonach dieser interkontinentale Glasfaserkabel in Echtzeit überwacht und fast den gesamten Datenverkehr zwischenspeichert. Davon ist (fast) jeder Internetbenutzer in Deutschland betroffen, auch wenn man keine populären US-Plattformen nutzt“, bemerkt Markus Beckedahl in einem Gastbeitrag für n24.
Die Empfehlungen von Weichert sind also ein Griff ins Klo, genauso wie die Informationspolitik der Bundesregierung zur Netz-Totalüberwachung von „befreundeten“ Staaten.
Ob Daten auch von deutschen Sicherheitsbehörden genutzt wurden, beantworten BND und Verfassungsschutz mit Verweis auf Paragraf 3 Nr. 8 des Informationsverhinderungsfreiheitsgesetzes (IFG). Demnach sind die Nachrichtendienste vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen. Insofern gibt es bei den Schlapphut-Behörden auch keine Veröffentlichungspflichten nach Paragraf 11 IFG.
Als kleines Dankeschön für meine Anfrage schickte mir übrigens der Verfassungsschutz eine Broschüre und den Verweis auf die eigene Website. Zudem würden die Überwacher ja regelmäßig die Öffentlichkeit über Ausstellungen, Messebeteiligungen, Pressearbeit, Publikationen und der Beantwortung von Bürgeranfragen informieren. Hat bei meiner Anfrage ja supi geklappt. Dabei ging meine Anfrage an die beiden Behörden doch gar nicht in die Tiefe:
Bitte teilen Sie mir auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes mit, ob ihre Behörde Daten aus dem amerikanischen Spähdienst PRISM erhalten hat oder Zugriff auf diese hatte. Dabei ist es ohne Belang, wann dies geschah und ob die Daten weiterverwendet wurden oder nicht. Auch ist es für mein Informationsersuchen nicht von Belang, zu welchen Vorgängen diese Daten erhalten oder genutzt wurden, so dass ich keine Offenlegung von eventuell sicherheitsrelevanten, einzelnen Vorgängen erwarte.
Das Bundesinnenministerium stellte im Bundestag klar, zumindest von der grundsätzlichen Überwachung nicht überrascht gewesen zu sein.
„Das kann niemand behaupten, der sich damit beschäftigt.“
Was passiert, wenn Ähnliches in Deutschland bekannt wird? Manöver „Nibelungen“ oder so. Von den staatlichen Datenschützern geht kein wirklicher Schutz aus. Wir sollten uns vielleicht eher Hacker-Kompetenzen in Kryptografie aneignen und Werkzeuge wie das Tor-Netzwerk einsetzen. Nachzulesen in meiner gestrigen Kolumne: HACKER-ETHIK GEGEN STAATSÜBERWACHUNG.
Ähnliches schlägt auch Beckedahl vor. Ist aber nicht so ganz einfach umsetzbar.