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Paradoxon des staatlichen Datenschutzes – Aufruf zur digitalen Selbstverteidigung

Jedi-Kräfte gegen Totalüberwachung

Jedi-Kräfte gegen Totalüberwachung

Der Dadaist Walter Serner hat es auf den Punkt gebracht:

Tüchtig ist, wer nicht gegen die Gesetze sich vergeht. Tüchtiger, wer sich nicht auf sie verlässt. Am Tüchtigsten, wer immer wieder daran sich erinnert, dass nur staatliche Funktionäre sie ungestraft übertreten können.

Das ist die Realität, liebwertester Datenschutz-Deichgraf-Gichtling. Wie naiv ist eigentlich dieser Thilo Weichert, wenn er das größte Bedrohungsszenario bei amerikanischen Konzernen verortet und die Empfehlung ausspricht, keine US-amerikanischen Dienste mehr zu nutzen. Auf „Prism“ folgt nun die Operation „Tempora“ des britischen Geheimdienstes GCHQ. Welchen Rat hat denn Weichert parat?

“Nach den wahrscheinlichen Schnittstellen für bekannte US-Plattformen rücken jetzt Maßnahmen des britischen Geheimdienstes in die Öffentlichkeit, wonach dieser interkontinentale Glasfaserkabel in Echtzeit überwacht und fast den gesamten Datenverkehr zwischenspeichert. Davon ist (fast) jeder Internetbenutzer in Deutschland betroffen, auch wenn man keine populären US-Plattformen nutzt”, bemerkt Markus Beckedahl in einem Gastbeitrag für n24.

Die Empfehlungen von Weichert sind also ein Griff ins Klo, genauso wie die Informationspolitik der Bundesregierung zur Netz-Totalüberwachung von “befreundeten” Staaten.

Ob Daten auch von deutschen Sicherheitsbehörden genutzt wurden, beantworten BND und Verfassungsschutz mit Verweis auf Paragraf 3 Nr. 8 des Informationsverhinderungsfreiheitsgesetzes (IFG). Demnach sind die Nachrichtendienste vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen. Insofern gibt es bei den Schlapphut-Behörden auch keine Veröffentlichungspflichten nach Paragraf 11 IFG.

Als kleines Dankeschön für meine Anfrage schickte mir übrigens der Verfassungsschutz eine Broschüre und den Verweis auf die eigene Website. Zudem würden die Überwacher ja regelmäßig die Öffentlichkeit über Ausstellungen, Messebeteiligungen, Pressearbeit, Publikationen und der Beantwortung von Bürgeranfragen informieren. Hat bei meiner Anfrage ja supi geklappt. Dabei ging meine Anfrage an die beiden Behörden doch gar nicht in die Tiefe:

Bitte teilen Sie mir auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes mit, ob ihre Behörde Daten aus dem amerikanischen Spähdienst PRISM erhalten hat oder Zugriff auf diese hatte. Dabei ist es ohne Belang, wann dies geschah und ob die Daten weiterverwendet wurden oder nicht. Auch ist es für mein Informationsersuchen nicht von Belang, zu welchen Vorgängen diese Daten erhalten oder genutzt wurden, so dass ich keine Offenlegung von eventuell sicherheitsrelevanten, einzelnen Vorgängen erwarte.

Das Bundesinnenministerium stellte im Bundestag klar, zumindest von der grundsätzlichen Überwachung nicht überrascht gewesen zu sein.

“Das kann niemand behaupten, der sich damit beschäftigt.”

Was passiert, wenn Ähnliches in Deutschland bekannt wird? Manöver „Nibelungen“ oder so. Von den staatlichen Datenschützern geht kein wirklicher Schutz aus. Wir sollten uns vielleicht eher Hacker-Kompetenzen in Kryptografie aneignen und Werkzeuge wie das Tor-Netzwerk einsetzen. Nachzulesen in meiner gestrigen Kolumne: HACKER-ETHIK GEGEN STAATSÜBERWACHUNG.

Ähnliches schlägt auch Beckedahl vor. Ist aber nicht so ganz einfach umsetzbar.

Siehe auch:

Bundestagsreden zu #PRISM & #TEMPORA

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

1 Kommentar zu "Paradoxon des staatlichen Datenschutzes – Aufruf zur digitalen Selbstverteidigung"

  1. Hat dies auf Das virtuelle CIO-Gespräch rebloggt.

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