Remondis, DSD und neue Müll-Monopole: Warum das @kartellamt aktiver werden muss – Mittelstand wird verdrängt #bvse

Die Bestrebungen von Remondis, die Kölner Duales System Holding (DSD) zu erwerben, halten nach Informationen des mittelständischen Entsorgerverbandes bvse unvermindert an. Ein Gespräch zwischen dem Entsorgungskonzern mit Sitz in Lünen und Vertretern des Bundeskartellamtes soll es Mitte Dezember 2017 in Bonn gegeben haben. Wenn Remondis die Möglichkeit erhält, das DSD zu erwerben, erwartet bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock erhebliche Verwerfungen in der Recycling- und Entsorgungsbranche.

Remondis verfolge das nachdrücklich, obwohl der Aball-Konzern vor einigen Monaten noch die Abschaffung der Dualen Systeme gefordert hat:

„Jetzt wollen sie das größte Duale System übernehmen und das führt zu großen wettbewerbspolitischen Problemen“, warnt Rehbock im ichsagmal.com-Interview. Schon jetzt würde Remondis rund 25 Prozent der Abfallsammlung via Gelbe Tonnen und Säcke dominieren. Werde das DSD gekauft, käme noch eine weitere Dominanz bei Sortierung und Recycling dazu.“Dann hat das nichts mehr mit Wettbewerb zu tun“, warnt Rehbock.

Im Verbund mit den Handelskonzernen könnte sich hier der wettbewerbspolitische Sündenfall entwickeln. Wenige Entsorger und Händler würden dann unter Ausschaltung der Lieferanten sowie der mittelständischen Entsorgungswirtschaft das Recyclinggeschäft dominieren. Schon jetzt gebe es über die so genannte Handelslizenzierung fragwürdige Tendenzen.

Rehbock spricht von Abmachungen zwischen den großen Entsorgungsfirmen und den Handelskonzernen.

„Nicht umsonst hat der Gesetzgeber ins Verpackungsgesetz das Kickback-Verbot aufgenommen“, erläutert Rehbock.

Als Ergebnis entstünden verzerrte und überhöhte Preise zu Lasten der Industrie. Da seien erhebliche Spannen im Spiel, sonst würde der Gesetzgeber nicht intervenieren. Problematisch seien alle großen Systeme mit einer vertikalen Ausrichtung. Lizenzierung, Sammlung, Sortierung und Recycling in einer Hand.

Hier sei Remondis auf Einkaufstour.

„Ich erlebe wöchentlich, dass wieder die Übernahme eines Mittelständlers auf der Agenda steht. Diese Aufkäufe sind leider nicht auf dem Radar des Bundeskartellamtes. Nur die großen Deals interessieren die Wettbewerbshüter in Bonn“, betont Rehbock.

In der Summe der kleinen Deals entstehe aber das gleiche Problem. Hier fordert der bvse auch bei der Sortierung und dem Recycling eine Ausschreibungspflicht für jede Gebietskörperschaft, die von neutraler Seite überwacht wird. Nur so könne man die Marktkonzentration noch aufhalten.

Auf Facebook läuft das Interview übrigens wie Bolle:

Auf YouTube ist noch Luft nach oben (wie immer bei etwas komplexeren Themen):

Im nächsten Interview würde ich gerne einen Kenner des Wettbewerbsrecht interviewen. Beispielsweise Justus Haucaup. Und spannend wäre auch ein Vertreter des Bundeskartellamtes.

Habt Ihr weitere Vorschläge?

Ein Controller hat jetzt übrigens mal durchgerechnet, wie viel Euros so ungefähr über Kickback-Verfahren in den Kassen der Händler landen. Das ist Stoff für eine weitere Story. Ich muss mich erst einmal durch die Excel-Tabellen wühlen.

Aufruf zur Verpackungsabfall-Recherche mit ersten Ergebnissen #GelbeTonne #GelberSack

Nach unserem Aufruf zur kollaborativen Recherche über die Merkwürdigkeiten bei der Gestaltung des Recyclings von Verpackungsabfall kommen bei uns die ersten Rückmeldungen aus der Konsumgüterindustrie an.

Die Quellen werden hier natürlich nicht genannt, sonst könnte es zu „Strafaktionen“ des Einzelhandels kommen: Fristlose Kündigung, Schadensersatz, Auslistung und sonstige „Späße“, die Firmen in den Ruin treiben können. Aber unsere Vermutungen, dass von den Lieferanten überhöhte Preise fürs Recycling verlangt werden, bestätigen sich. So sind vor zwei Jahren Preisanpassungen von einem großen Discounter mit unbestimmter Laufzeit vorgenommen worden (Vertrag liegt uns vor). Man kennt den Konzern aus der TV-Werbung.

Am Beispiel Kunststoff kann man das am besten nachvollziehen. Es werden 1.296 Euro pro Tonne als Entsorgungspreis verlangt. Da liegt man auf einem Preisniveau, wie zu Beginn des Verpackungsrecyclings. Technologisch hat sich allerdings einiges getan. Der Marktpreis ist mittlerweile unter 600 Euro gefallen. Wie kann es sein, dass ein Handelskonzern von seinen Lieferanten mehr als doppelt so viel verlangt? Was passiert mit den rund 700 Euro pro Tonne, die in der Kasse des beauftragten Dualen Systems landen?

Auf die Folgen der zunehmenden Handelslizenzierung hat im Januar 2017 der Milichindustrieverband hingewiesen:

„Schon jetzt betrifft die Handelslizenzierung rund 50 Prozent des Marktes. Sie stellt keinen Ausnahmetatbestand mehr dar und stellt den Markt für die Verpackungsentsorgung vor umfangreiche wettbewerbliche Probleme, da im Rahmen der Handelslizenzierung nur einige wenige Handelsunternehmen die Verpackungsentsorgung nachfragen und dies auch nur bei einigen wenigen Dualen Systemen. Regelmäßig erfolgt die Handelslizenzierung derzeit zu überhöhten Preisen. Diese werden letztlich von den Herstellern gegenüber den jeweiligen Dualen Systemen, die Handelslizenzierung betreiben, getragen.“

Und dann wird es in dem Schreiben noch interessanter:

„Ausdrücklich zu begrüßen ist das in § 7 Abs. 6 VerpackungsG verankerte Kick-Back Verbot. Gleichwohl bedürfte es einer solchen Regelung nicht, wenn klargestellt würde, dass ausschließlich die Hersteller und zwar auch für die Eigenmarken des Handels die Lizenzverantwortung tragen würden. Für eine derartige, zu begrüßende Regelung, spricht nicht zuletzt auch die Systematik der aktuellen Verpackungsverordnung, da der Hersteller als Erstinverkehrbringer auch die Lizenzverantwortung für die von ihm in Verkehr gebrachten Verpackungen tragen soll.“

Inhalt von Paragraf 7 Absatz 6 des Verpackungsgesetzes im Wortlaut: Es ist Systembetreibern (also den Dualen Systemen, die Gelbe Tonnen und Säcke entsorgen, gs), Vertreibern (also den Handelsunternehmen, gs) nicht gestattet, ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile für den Fall zu versprechen oder zu gewähren, dass die Vertreiber Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (also den Verkaufsverpackungen, die in unseren Tonnen und Säcken landen, gs) an ihr System vermitteln.

Also Handelskonzerne schließen schon jetzt für rund 50 Prozent der Verpackungen Verträge mit „ausgewählten“ Dualen Systemen ab und „überreden“ dann weitere Hersteller/Lieferanten, Verträge mit diesem System abzuschließen.

Wettbewerbspolitisch ist der Fall also klar. Wenn die Hersteller die Verträge für das Verpackungsrecycling direkt mit den Dualen Systemen abschließen würden – das sind einige tausend Unternehmen – dann könnte es nicht zu dem in Paragraf 7 beschriebenen Szenario kommen. Wenn allerdings die fünf großen Handelskonzerne, die 80 Prozent des Marktes dominieren, für die Lizenzierung zuständig sind, kommt es zu der Lage, die der Milchindustrieverband skizziert hat.

Soweit die ersten Recherche-Ergebnisse. Vielen Dank für den Hinweis auf das Schreiben des Milchindustrieverbandes und für den „lohnenden“ Vertrag eines Discounters. Wer weitere Informationen vermitteln möchte, sollte mich direkt telefonisch kontaktieren: 0177 620 44 74.

Gelbe Tonne, Handelskonzerne und die Verzerrung des Wettbewerbs – Aufruf zur Recherche

Aufruf zur kollaborativen Recherche. Ich brauche Eure Hilfe:

Siehe auch: Verpackungsgesetz #GelbeTonne – Warum verbietet der Gesetzgeber so genannte Kickbacks?

Verpackungsgesetz #GelbeTonne – Warum verbietet der Gesetzgeber so genannte Kickbacks?

Was bislang in der Öffentlichkeit beim Verpackungsrecycling via Gelbe Tonnen und Säcke überhaupt nicht diskutiert wird, ist das Vertragswerk zwischen Handelskonzernen und einigen Dualen Systemen. Wie auch? Es ist sehr schwierig, das Netzwerk der marktbeherrschenden Unternehmen zu durchschauen. Doch jeder ist ja auch Konsument und bezahlt an der Supermarktkasse für die Sammlung und Sortierung des Verpackungsabfalls.

Das spannende Stichwort an dieser Stelle lautet: Kickback. Nehmen wir einmal an, dass große Handelsketten ihre Marktmacht nutzen, um den Lieferanten teilweise überhöhte Preise für die Entsorgung abzuverlangen. Alles rein hypothetisch 😉 Zur Erinnerung: Die Preise für das Verpackungsrecycling sind im Vergleich zu den Zeiten des Grüne Punkt-Monopols deutlich gesunken (früher gab es ja nur das DSD): Sie lagen im Jahr 2000 bei 25 Euro pro Kopf der Bevölkerung und sind auf zirka 11 Euro pro Jahr gesunken.

Neues Verpackungsgesetz verbietet Kickback

Die Konkurrenz der Systeme und technologische Verbesserungen führten zu dieser deutlichen Kostenreduzierung. Soweit die Theorie. Werden diese Preise aber an die Verbraucherinnen und Verbraucher über reduzierte Lizenzentgelte weitergegeben? Der Gesetzgeber scheint da so seine Zweifel zu haben. Nach dem in diesem Jahr beschlossenen Verpackungsgesetz, das die Verpackungsverordnung 2019 ablösen wird, sind Kickback-Zahlungen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes rechtswidrig. Es wird den Dualen Systemen verboten, Vertreibern ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile für den Fall zu gewähren, dass die Vertreiber Hersteller an ihr System vermitteln. Ding-Dong.

Warum taucht ein so knallharter Paragraf im Verpackungsgesetz auf? Nehmen wir mal an, dass von der Konsumgüterindustrie über die Einkaufsmacht des Handels überhöhte Preise für die Entsorgung an Duale Systeme bezahlt werden. Vielleicht liegen diese Preise gar 100 Prozent über den realen Entsorgungskosten. Ein Großteil der überhöhten Entgelte landet dann über Duale Systeme wieder beim Handel – sozusagen eine Kickback-Kreislaufwirtschaft.

Damit das nicht mehr passiert, sieht das neue Verpackungsgesetz die Einrichtung einer neuen Zentralen Stelle vor. Diese Institution soll den Markt der Dualen Systeme überwachen und somit auch die Einhaltung des Kickback-Verbots überprüfen. Sie soll als beliehene Stiftung konzipiert und von den Dualen Systemen finanziert werden. Warum macht man eigentlich nicht in Form einer staatlichen Stelle? Wie soll denn eine Stiftung den Vollzug des Gesetzes sicherstellen? Das kann man vergleichen mit den Löschaufgaben, die an Facebook delegiert wurden. Das Bundeskartellamt hat wohl Zweifel, ob diese Zentrale Stelle neutral und im öffentlichen Interesse wirken kann. Das geht aus einem Fachvortrag hervor.

So soll man die Kontrollgremien „nicht mit Personen besetzen, die in einem Beschäftigungsverhältnis oder Beratungsverhältnis zu Marktteilnehmern stehen, standen oder demnächst stehen werden.“

Gibt es solche Persönlichkeiten überhaupt, die in so einer Stiftung tätig werden könnten oder bleiben die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher wieder auf der Strecke? Fragen über Fragen.

Die Sonnenkönige des Verpackungsabfalls und das drohende Chaos mit Gelben Tonnen und Säcke

Auf einer Fachtagung der Entsorgungswirtschaft vor fünf Jahren verglich der Vorstandschef einer Recyclingfirma das Regelungschaos der Verpackungsverordnung mit dem französischen Sonnenkönig, der sich mit dem Bau der Maschine von Marly ein Denkmal setzen wollte. Ludwig der Vierzehnte investierte für dieses Ideal der Vollkommenheit unvorstellbare Summen. Es bestand aus 14 großen Wasserrädern, die 221 Pumpen betrieben. Mit dem Bau waren 1.800 Arbeiter und Techniker fünf Jahre lang beschäftigt. Sie verbrauchten das Holz etlicher Wälder, 17.500 Tonnen Eisen, 900 Tonnen Blei und 850 Tonnen Kupfer. Entstanden ist aber keine quasi-göttliche Schöpfung der Technik, keine perfekte Maschine, kein Monument der Ingenieurskunst, sondern ein schwerfälliges Monster.

Flut an Verordnungsnovellen

Ähnlich verhält es sich mit der Flut an Verordnungsnovellen, die uns seit Einführung der Gelben Tonnen und Säcke in den vergangenen 27 Jahren beschert wurden. Nach jeder Novelle entsteht in den beteiligten Wirtschaftskreisen – Handel, Industrie und Entsorgungswirtschaft – das gleiche Theater: Man klagt über Vollzugsdefizite, Bürokratismus, Schwarzfahrer, Abrechnungsbetrüger, Phantom-Sammelmengen, Abfallschwund, Platzhirsch-Gehabe und egoistische Finanzinteressen. In der Regel verbergen sich hinter den Klagen schlichtweg Machtinteressen der Platzhirsche.
Der kluge Rat auf der Fachtagung im Juni 2012 lautete: Man sollte die nötige Geduld für den Vollzug der bestehenden Verpackungsverordnung aufbringen und mit kühlem Kopf weiterarbeiten, statt sich wieder auf die Reise in das utopische Land der Rechts-Vollkommenheit zu machen.
Ansonsten könnte man das gleiche Schicksal wie die Wundermaschine von Marly erleiden. Sie wurde abgerissen und ist nur noch eine Anekdote der Technik-Geschichte.

Abriss bei sieben Dualen Systemen

Für den Abriss ihrer Existenzgrundlage sorgen im Jahr 2017 nun sieben der zehn zugelassenen dualen Systeme, die das Recycling des Verpackungsabfalls in Deutschland organisieren.

Die kündigenden Systeme scheiden nicht nur aus den gekündigten Verträgen aus, sondern verlieren damit zugleich auch die für ihre Tätigkeit als duales System zwingend erforderliche behördliche Feststellung (Zulassung) als Systemteilnehmer. Sie wird unwirksam. So wertet das Professor Tobias Leidinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, die Rechtslage in einer Stellungnahme.

Zulassung durch die Landesbehörde

Am bundesdeutschen Markt sind derzeit zehn duale Systeme tätig, die die Abholung und Sortierung des Verpackungsabfalls bewerkstelligen. Jeder Systemteilnehmer bedarf dafür der Zulassung durch die jeweils zuständige Landesbehörde.

„Dabei handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt. Die Feststellungen sind regelmäßig auch mit Nebenbestimmungen versehen, die die verbindliche Verpflichtung für den Systembetreiber enthalten, sowohl der Gemeinsamen Stelle anzugehören als auch wirksame Clearingverträge zu unterhalten“, schreibt Leidinger.

Die so genannte „Gemeinsame Stelle“ sorgt für die notwendige Koordinierung der am Markt tätigen Systeme. Sie ermittelt unter anderem regelmäßig die Marktanteile der dualen Systeme im Entsorgungsgebiet, auf deren Grundlage die Anteile an den erfassten Verpackungsmengen und damit die anteiligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Entsorgungsunternehmen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bestimmt werden. Rechtsgrundlage dafür sind die zwischen allen Systemteilnehmern abgeschlossenen Verträge: der Ausschreibungsvertrag, der Mengenclearingvertrag sowie ein Nebenentgeltvertrag.

„Die Beteiligung an der Gemeinsamen Stelle ist mithin Voraussetzung für die Teilnahme am Wirtschaftskreislauf nach der Verpackungsverordnung, der Mengenclearingvertrag ist die entscheidende Rechtsgrundlage für das Funktionieren der Gemeinsamen Stelle und dem Zusammenwirken der teilnehmenden Systeme“, erläutert der Fachanwalt.

Wie der Presse zu entnehmen sei, haben vier der sieben kündigenden Systembetreiber neue Clearingverträge abgeschlossen. Das Bundeskartellamt habe dazu eine rechtliche Einschätzung abgeben, wonach der von vier dualen Systemen abgeschlossene neue Vertrag „wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen“ enthält und somit ab 2018 kein Mengenclearing ermöglicht.

Anbieter ohne Genehmigung

Rechtsfolge der Kündigung der Clearingverträge ist, dass am 1. Januar 2018, mit Wirksamkeit der Kündigung, zugleich die Feststellung (Zulassung) der kündigenden dualen Systeme nach Paragraf 6, Absatz 5.3 der Verpackungsverordnung unwirksam werde.

„Daran ändert auch der zwischenzeitlich erfolgte Abschluss konkurrierender Clearingverträge durch vier duale Systeme nichts“, führt Leidinger aus.

Die Kündigung der Clearingverträge stelle sich als schärfste Form der Weigerung zur Zusammenarbeit dar, sofern nicht für den Zeitraum ab Wirkung der Kündigung alle zehn Dualen Systeme einen neuen, wirksamen abschließen. Damit würden ab dem 1. Januar 2018 nur noch drei Duales Systeme in Deutschland über wirksame Feststellungen verfügen. Nur diese zugelassenen Betreiber dürfen ab diesem Zeitpunkt noch am Markt als duale Systeme tätig sein.

„Hersteller und Vertreiber dürfen Verkaufsverpackungen ab dem 1. Januar 2018 nur noch an private Endverbraucher abgeben, wenn sie sich an diesen Systemen beteiligen“, resümiert Leidinger.

Was machen die großen Handelskonzerne?

Das dürfte vor allem die großen Handelskonzerne in Verlegenheit bringen, die sich mit jenen Dualen Systemen verbunden haben, die zur Kündigungsfraktion zählen. Die Zeit für eine Einigung wird jedenfalls knapp.

Nach Auskunft des Bundeskartellamts sollen sich die zehn dualen Systeme in der Gemeinsamen Stelle um eine Lösung für das Clearing bemühen.

„Wenn die Gemeinsame Stelle den Text eines von allen Systemen akzeptierten Regelwerks vorlegt, wird sich das Bundeskartellamt damit befassen, ob es kartellrechtswidrige Regeln enthält. Zu einem Szenario, in dem die Systeme bis zum Jahresende keine Lösung für ein Clearing finden, können wir uns derzeit noch nicht äußern“, so der Kartellamtssprecher Kay Weidner.

Einzelgänge führen also nicht zum Ziel. Auch die immer wiederkehrenden Erzählungen über Schwundmengen und Betrügereien, gegenseitigen Schuldzuweisungen und Empörungsrituale werden das Problem nicht lösen. Bislang sind die Fronten verhärtet. Mal schauen, welche Systeme dem Schicksal des Sonnenkönigs folgen.

NRW und die semantischen Leerstellen beim Verpackungsrecycling

Tonnen-Mysterium
Tonnen-Mysterium

Gemeinsame Stelle, haushaltsnahe oder gewerbliche Anfallstelle, Schnittstelle, zentrale Stelle, Stellen für die Branchenrücknahme, Stellen für die Eigenrücknahme oder doch nur semantische Leerstellen? So beschrieb ich vor zwei Jahren die Hilflosigkeit von Politik und Wirtschaft bei den Überlegungen zur Novelle der Verpackungsverordnung.

Und schon damals gab es warnende Stimmen, über eine Inflation von Rechtsnovellen das Recycling-Himmelreich auf Erden herbeizusehnen:

Wollen wir weiter dem schönen Schein der perfekten Verordnungstechnik hinterherhecheln, uns von einer Novelle zur nächsten hangeln, um am Ende wieder über Vollzugsdefizite, Bürokratismus, Schwarzfahrer, Abrechnungsbetrüger, Phantom-Sammelmengen, Platzhirschgehabe und egoistische Finanzinteressen zu klagen?

Man sollte stattdessen die nötige Geduld für den Vollzug der bestehenden Verpackungsverordnung aufbringen und mit kühlem Kopf weiterarbeiten, statt sich wieder auf die Reise in das utopische Land der Rechtsvollkommenheit zu machen.

Nun sind die in der fünften Novelle der Verpackungsverordnung eingeführten Branchenlösungen und Eigenrücknahme durch Initiative von Lobbyisten ins Fadenkreuz geraten. In der NRW-Landesregierung ist man für diese Gesänge empfänglich. Was man mit der fünften Novelle politisch ins Leben gerufen hat, will man mit einer sechsten Novell wieder rückgängig machen und die Verpackungssammlung in Supermärkten als zusätzliche Variante zur Haushaltssammlung via Gelbe Tonne oder Gelber Sack einschränken. Juristische und politische Kompetenz sieht anders aus. Entsprechend erzürnt reagieren Handel und Konsumgüterindustrie auf die Zick-Zack-Linie von NRW, wie die Lebensmittel Zeitung (LZ) berichtet:

„Der Handelsverband HDE lehnt die Vorschläge rigoros ab und sieht darin eine Verunglimpfung der Einzelhandelsbranche.“

NRW-Umweltminister Johannes Remmel möchte möglichst schnell über eine Bundesratsinitiative zur Novelle der Verpackungsverordnung im Januar 2015 eine restriktive Linie durchsetzen. Branchenlösungen sollen dann nur noch bei nachgewiesenen Lieferberechnungen möglich sein, was Baumärkte, Discounter und Schnellrestaurants wie Burger King treffen würde.

In der mittelständischen Recyclingwirtschaft befürchtet man eine neue Monopolbildung bei der Verpackungsrücknahme und einen Rückfall in „alte Zeiten“. Über Gutachter, Prüfer, Studien und gut verdrahtete Lobbyisten erhoffe man sich einen Vorsprung bei der Abrechnung von Müllmengen über Branchenlösungen. Das dürfte bei den kleinen und mittelständischen Mittbewerbern nur schwer umsetzbar sein. Mit Trittbrettfahrern oder Schwarzfahrern, die sich weder an Branchenlösungen, Eigenrücknahmen oder Dualen Systemen beteiligen, habe das Ganze überhaupt nichts zu tun. Hier habe der Gesetzgeber in fünf Novellen versagt, nun drohe der sechste Reinfall.

Entscheidend seien Rechtsregeln zur vereinfachten Registrierung von Verpackungen, die in den Handel gelangen. Nur so könne man die Totalverweigerer in den Griff bekommen. Die NRW-Landesregierung sollte endlich ihre Hausaufgaben machen und die Daten der Clearingstelle der Dualen Systeme einer gründlichen Prüfung unterziehen. Dann dürften die beiden Änderungsanträge keine Bestandskraft mehr haben. Man darf gespannt sein, was die nächsten Monate im Bundesrat so bringen werden.

Siehe auch:

VERPACKUNGSRECYCLING: KRITIK AN NRW-LANDESREGIERUNG – RECHTSNOVELLE NICHT AN GESCHÄFTSINTERESSEN AUSRICHTEN.

In der gelben Tonne landet angeblich zu viel unbezahlter Müll.

Gelbe Tonnen bald staatlich? Die „geheimen“ Schlachtpläne der Kommunen

Seit dem die Verpackungsverordnung in Kraft getreten ist und die Mülltrennung über Gelbe Tonnen und Säcke organisiert wird, klagen die Betreiber der Recyclingwirtschaft über so genannte Trittbrettbrettfahrer. Im Ökonomen-Deutsch auch „Free Rider-Problem“ genannt. Dieses Wehklagen gibt es jetzt also seit über 22 Jahren. Und immer wieder wurde die Politik aufgefordert, über Novellen der Rechtsverordnung die Schwarzfahrer von Handel und Industrie zur Bezahlung der Entsorgungskosten für den Verpackungsabfall zu bringen. Über die fünfte Novelle, die am 1. April 2009 in Kraft trat, sollte über Vollständigkeitserklärungen eine Beteiligung bei Dualen Systemen dokumentiert werden. Aber auch das ging daneben.

Die Entsorgungssysteme übertreffen sich derzeitig wieder in gegenseitigen Schuldzuweisungen. Da ist von „Schlupflöchern“, „Betrugsmodellen“, „Mülldieben“, „verantwortungslosen Trittbrettfahrern“ und „unseriösen Machenschaften“ die Rede, die zum Niedergang des Recyclingsystems in Deutschland beitragen. Und abermals verlangen Branchenvertreter eine Gesetzesänderung.

Zentrale Stelle als Rohrkrepierer

Nun soll eine „Zentrale Stelle“ mit Vertretern aus Bund, Ländern, Kommunen und Wirtschaft die Rettung bringen. So könnte man die Verpackungsmengen zentral registrieren und den Vollzug sicherstellen. Die Bundesländer könne man beim Vollzug unterstützen und Schlupflöcher schließen. „Diese Chance für unser Land dürfen wir nicht verpassen“, heißt es pathetisch in einer Presseverlautbarung. Auch das sehen Experten der Abfallwirtschaft skeptisch. Entscheidend seien vor allen Dingen die Importe aus Ländern wie der Türkei, die sich fast komplett der Lizenzierung verweigern. Das die Totalverweigerer aus dem Ausland seit dem Start von Gelben Tonnen und Säcke am besten fahren, liege vor allem an der fehlenden Registrierung. Diese Registrierung könnte über den Barcode erfolgen, den fast jedes Produkt oder jede Verpackung trägt. Eine Kontrolle können andere staatliche Stellen übernehmen. Beispielsweise bei der Vergabe der Steuer-ID-Nummer. Dafür braucht man keine neue „Zentrale Stelle“. Eines sei sicher: Keine Länderbehörde werde Mitarbeiter für die „Zentrale Stelle“ zur Verfügung stellen. Diese Problematik habe ich gestern auf NeueNachricht ausführlich beleuchtet: Und täglich grüßt der Trittbrettfahrer: Gelbe Tonnen-Betreiber haben ein Problem: Seit 22 Jahren – Kommunen planen Abschaffung der Dualen Systeme.

Zudem könnte sich diese Institution als Rohrkrepierer für die privatwirtschaftlich organisierten neun Dualen Systeme herausstellen.

Nach der Verabschiedung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes steht ein neues Wertstoffgesetz auf der Agenda des Bundesumweltministeriums. Und schon werden wieder die Messer gewetzt:

„Auf der kommunalen Seite gibt es verschiedene Überlegungen, eine Ausgestaltung einer einheitlichen Verpackungs- und Wertstoffentsorgung zu entwickeln, die auf den dauerhaften Fortbestand der dualen Systeme verzichtet“, heißt es in der Analyse einer Berliner Anwaltskanzlei.

Die Mitfinanzierung der Wertstofftonne könnte über eine andere Trägerschaft (Beleihung) erfolgen. Als Modell könnte eine unabhängige „Gemeinsame Stelle“ (klingt ein wenig wie die Zentrale Stelle) fungieren für die Einziehung und Verteilung der Finanzmittel. Und das mündet dann wieder in eine ganz andere Problematik: Kommunen wollen Müllschlucker bleiben – Streit um Ausweitung des Recyclings.

Die Rechtsberater der Kommunen wittern jedenfalls Morgenluft, ihre über die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gestärkte Position auch in dem neuen Wertstoffgesetz manifestieren zu können. In einem Schriftsatz ist zu lesen: “

Auf den ASA-Recyclingtagen in Hannover äußerte sich Herr. Dr. Wendenburg (vom Bundesumweltministerium, gs) dahingehend, dass sich in Sachen Wertstoffgesetz Absprachen in der Koalitionsvereinbarung fänden. Sinngemäß brachte er am 29.02.2012 zum Ausdruck, nicht alles, was in einer Koalitionsvereinbarung stünde, müsse oder könne auch umgesetzt werden. Das BMU befinde sich noch in der Phase der Prüfung und Erörterung. Es sei zu berücksichtigen, dass in der Abfallwirtschaft zunehmend die Erkenntnis reife, dass die Wertstofftonne keine bloße Geldquelle sei; die Getrenntsammlung verursache Kosten, die von den Wertstofferlösen voraussichtlich nicht in vollem Umfang abgedeckt werden könnten.“

Also Feuer frei für die kommunalen Interessen, wieder an die komplette Müllmassen heranzukommen – schließlich können wir ja beliebig als Müllgebührenzahler zur Kasse gebeten werden. Vermarktungsrisiken für Sekundärrohstoffe kann man abfedern. Beispielsweise über Müllöfen. Wohin die Reise hingehen könnte, habe ich ja schon vor ein paar Wochen in meiner The European-Kolumne beleuchtet: Das „Argumentarium“ für die Abfallschlacht hat der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) deutlich zum Ausdruck gebracht:

„Die angeblich so schöne Recyclingbilanz der Gelben Tonne hat mit der Realität wenig zu tun“, sagte der VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Nach unseren Schätzungen liegt die stoffliche Verwertung von Kunststoff bei lediglich gut dreissig Prozent. Der grosse Rest wird verbrannt.“

Die thermische Verwertung sei eben immer noch kostengünstiger als die klassischen Verfahren zur Gewinnung von so genannten Recyclaten, die direkt wieder in die Kunststoffproduktion gehen. Nun kennt jeder die nicht gerade rühmliche Geschichte des Grünen Punktes mit Müllexporten nach Weissrussland, China, Bulgarien, Italien oder Frankreich. Aber der Müll besteht eben nicht nur aus Plastik, sonder auch aus Metall, Glas, Papier, Pappe und Karton – kaum ein Experte bestreitet hier die Sinnhaftigkeit des Recyclings. Und selbst wenn bei Kunststoffen, die nur rund 10 Prozent des Verpackungsmülls ausmachen, der Hochofen oder andere Verbrennungsverfahren ins Spiel kommen, liegt der Wirkungsgrad immer noch höher als in den Müllverbrennungsanlagen (MVA) der Kommunen. Zudem verdrängen die liebwertesten politischen Gichtlinge in den Gebietskörperschaften mal so ganz nebenbei die gigantischen Einnahmen, die sie über die Getrenntsammlung und Sortierung von gebrauchten Verpackungen seit 1990 einkassieren.

Den richtigen Riecher hatte direkt am Anfang der parlamentarischen Beratungen das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“:

Die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollte eigentlich dazu dienen, noch mehr Abfälle zu verwerten, die bislang in der Restmülltonne landeten (Koalitionsvereinbarung! Siehe die Interpretation der obigen Aussagen von Wendenburg). „Dazu wollte Bundesumweltminister Norbert Röttgen kommunale und private Abfallentsorger gleichrangig behandeln. Die Länder hingegen halten daran fest, dass die Abfallbetriebe der Kommunen entscheiden sollen, was mit dem Müll passiert“, so der Spiegel.

Dahinter stecke vor allem die Sorge, dass zu viel Recycling die Auslastung kommunaler Müllverbrennungsanlagen gefährden könnte. „Die Anlagen arbeiten nur dann rentabel, wenn sie in grossen Mengen Reststoffe verbrennen. Ein stärkerer Zugriff von Privatfirmen auf Wertstoffe könnte dazu führen, dass Müllverbrennungsanlagen in kommunaler Hand Verluste schreiben. Bereits vor der Sommerpause hatte der Bundesrat in scharfer Form gegen Röttgens Kreislaufwirtschaftsgesetz opponiert“, schreibt der Spiegel.

Tatsächlich sind die Kommunen gar nicht in der Lage, eine hochwertige Recyclingwirtschaft zu betreiben oder aufzubauen. Bislang haben sie sich eher darauf beschränkt, Müll zu deponieren und/oder zu verbrennen. Die Kompetenzen für die Sortierung und das Recycling liegen klar bei den mittelständisch geprägten Betrieben der Privatwirtschaft: Bei der Aufbereitung und Sortierung liegt der Anteil der Privaten bei rund 98 Prozent, in der stofflichen Verwertung bei 85 Prozent. Die Einschätzung des Spiegels wird durch diese Zahlen untermauert.

Ob die Einschätzung der kommunalen Rechtsberater stimmt, dass es im BMU mittlerweile ein Umdenken bei der Ausweitung der Getrenntsammlung und damit eine Abkehr vom Koalitionsvertrag gibt, kann schon am nächsten Dienstag (27. März) in Kassel beim Abfall- und Bioenergieforum überprüft werden. Da werden alle Interessenvertreter auftreten. Auch Herr Dr. Wendenburg vom BMU. Gleich im ersten Vortragsblock von 9 bis 13 Uhr dürfte es spannend werden. Natürlich auch beim anschließenden Pressegespräch. Da werde ich natürlich einige Fragen stellen 🙂

Update: Ein interessanter Einwurf kam von der Rechtsanwältin Dr. Birgit Stede:

Während in allen öffentlichen Verlautbaren die Weiterentwicklung des „international hoch geachtete Recyclingstandorts Deutschland“ gewünscht und gefordert wird, nicht zuletzt, um in dem rohstoffarmen Lande hochwertige Sekundärrohstoffe zu gewinnen, wird befürchtet, dass durch das neue KrW-/AbfG die Mengen der echten stofflichen Verwertung weiter zurückgehen. Zwar lobt auch hier unser Umweltminister die Gesetzesfassung: „Der effiziente Umgang mit immer knapper werdenden Ressourcen ist eine Schlüsselkompetenz im globalen Wettbewerb der Volkswirtschaften. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz schlägt ein neues Kapitel in der deutschen Abfallwirtschaft auf – mit höchsten Anforderungen an das Recycling und einer intelligenten Wiederverwertung wertvoller Rohstoffe.“

Durch die prinzipielle Gleichstellung der thermischen Verwertung mit der stofflichen Verwertung, wenn die Abfälle einen Mindestheizwert von 11.000 kJ/kg aufweisen, wird jedoch nicht nur die von Brüssel vorgegebenen fünfstufigen Abfallhierarchie aufgeweicht.

Vielmehr werde die Müllverbrennung dem Recycling quasi gleichgestellt.

Das ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt für das Recycling, so die Kritik. Die angekündigte Beschwerde bei der Kommission wird sich daher voraussichtlich auch gegen diese Gleichstellungsklausel richten.

Merkwürdige Mengenlehre mit Gelben Tonnen und Säcke

In Arnsberg gibt es Sackmangel, der die Bürger auf die Barrikaden treibt und auch bei den Systembetreibern steigt der Wutpegel.

Der Müllkonzern DSD mit dem Erkennungszeichen „Der Grüne Punkt“ verlor vor einigen Jahren seine Alleinherrschaft und steht mittlerweile im Wettbewerb mit acht weiteren Dualen Systemen, die ihre Dienstleistungen für die Mülltrennung über Gelbe Tonnen, Container und Säcke anbieten. Wie in der Telekommunikation macht es auch in der Recyclingwirtschaft keinen Sinn, eine Vielzahl von unterschiedlichen Systemen für die Infrastruktur zu etablieren. Kein Verbraucher möchte sich neben der Blauen und Grauen Tonne, noch neun weitere Tonnen für jedes Duale System vor die Haustür stellen. Alle Wettbewerber greifen also auf ein einziges Erfassungssystem zurück.

Um Ungleichgewichte bei der Lizenzierung und der Sammlung von Verpackungen zu vermeiden, wurde eine so genannte Clearingstelle aus der Taufe gehoben. Konsumgüterindustrie und Handel, die Verpackungen in Deutschland auf den Markt bringen, schließen Verträge mit den Dualen Systemen für die Entsorgungsdienstleistungen ab. Und da kann es im Laufe des Jahres natürlich zu Vertragskündigungen und Anbieterwechsel kommen. Die Clearingstelle soll diese Schwankungen ausgleichen.

Wer wenig meldet, gewinnt

Und genau hier fängt das Problem an: Nehmen wir einmal an, einer der neun Dualen Systeme hat einen Marktanteil von 50 Prozent erreicht und meldete der Clearingstelle nur 40 Prozent. Dann muss dieses Unternehmen zehn Prozent nachkaufen und in einen gemeinsamen Topf einzahlen. Dieses Geld wird dann nach den gegenwärtigen Marktanteilen an die neun Dualen System aufgeteilt. Soweit so gut. Ein Rechenbeispiel macht allerdings deutlich, dass die Väter des Clearingsystems in mathematischen Fragen nicht zu den Höchstleistern zählen. Stellen wir uns vor, in Deutschland wären jährlich 1.000 000 Tonnen Verpackungen im Umlauf. Das System mit dem Marktanteil von 50 Prozent hatte im Laufe des Jahres aber nur 40 Prozent gemeldet. Es muss für 10 Prozent und einem Tonnage-Preis von 800 Euro nachkaufen und die Summe in den gemeinsamen Topf einzahlen. Das wären dann 100.000 Tonnen zu einem Gesamtpreis von 80 Millionen Euro. Mit dem aktuellen Markanteil von 50 Prozent bekäme das nachzahlende Unternehmen aus dem gemeinsamen Topf den Betrag von 40 Millionen Euro zurück. Auf wundersame Weise reduziert sich dann der Tonnage-Preis auf nur 400 Euro und liegt weit unter den marktüblichen Preisen der Konkurrenz.

Entsprechend steigt der Spielraum für die Gewinnung von Neukunden in der Konsumgüterindustrie und im Handel. Für die kleinen Anbieter ein eklatanter Wettbewerbsnachteil. Ein dummer Fehler. Logisch wäre eine Regelung, die das nachkaufende Unternehmen von den Ausgleichszahlungen ausschließt.
Komplette Story unter: Alles klar beim Clearing? Die buchhalterischen Wunder des Gelbe Tonnen-Systems – Ein Fall für das Bundeskartellamt

Die zauberhaften Hexereien der Gelben Tonnen-Herrscher: Mystik des Grünen Punktes und parareligiöse Erscheinungen


An dieser Stelle habe ich mich ausführlich mit der Mülltonnen-Verschwörung auseinandergesetzt: „Warum kleine grüne Männchen Gelbe Tonnen durchwühlen und Gelbe Säcke aufschlitzen“. Nun legt der Bonner FAZ-Korrespondent Helmut Bünder nach und erweitert die Müllschwund-Forschung mit den Möglichkeiten von Zaubertricks der Müllmagier. „Fast 400.000 Tonnen Plastikabfall waren monatelang spurlos verschwunden. Jetzt sind sie wieder da“.

Eine kleine Korrektur sei an dieser Stelle erlaubt. Plastikabfall genießt ja nun nicht gerade den besten Ruf. Aber in dieser Müllschwundmenge sollen auch Weißblech, Alu und so genannte Verbundverpackungen mit im Spiel sein. Also all das, was wir so täglich in Gelbe Tonnen und Säcke werfen (sollen). Wenn also Müllmagier mit ihren Zaubertricks verantwortlich sind für das circensische Tonnen-Spektakel, bleibt noch die Frage zu beantworten, mit welchen Methoden die Abfall-Illusionisten vorgehen. Handelt es sich um den Bechertrick, das Kümmelblättchen, die vertauschten Glocken oder gar um die Svengaki-Wunderkarten?

Es könnte natürlich auch um spirituelle, metaphysische Bedürfnisse und parareligiöse Erscheinungen drehen: Telepathie, Materialisationsphänomene, Telekinese und Psi-Anomalien sind ja heutzutage keine Seltenheit. Bedrohlicher wäre ein Mephisto-Pakt beim Gelbe Tonne-Eroberungsplan. Dem wollten ja sechs Duale Systeme Einhalt gebieten über den Einsatz von Exorzisten. Im Abfalljargon heißen die Wirtschaftsprüfer. Siehe dazu auch den Beitrag: Der Müllschwund-Spuk und die Zertifikatsbürokratie der Entsorgungswirtschaft: Neue Hindernisse für Recyclingwettbewerb.

Neben der nun aufgeklärten Müllschwund-Verschwörung sollten die Wirtschaftsprüfer über Zertifikate gegen den Teufelspakt von Müllbetrügern vorgehen. Von der Wirkung der Teufelsaustreibung war der Präsident des Bundesverbandes der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) fest überzeugt: „Mit diesem Zertifikat haben wir ein Instrument entwickelt, das die Fähigkeit besitzt, für Stabilität und Nachhaltigkeit im Verpackungsmarkt zu sorgen“, so BDE-Präsident Peter Kurth. Und nun scheint sich die Branche in einem Teufelskreis zu bewegen. Denn nach dem zauberhaften Bericht der FAZ haben sich zwar sechs Gelbe Tonnen-Sammelunternehmen dem Regime der Müll-Exorzisten unterworfen.

Geholfen hat es nicht. „Wir sehen die Qualitätssicherungsinitiative des BDE als gescheitert an“, sagt Herwart Wilms, der Geschäftsführer von Ekopunkt, nach dem FAZ-Bericht. Denn gemogelt werde offensichtlich ausgerechnet von einigen der Unternehmen, die im BDE die Selbstverpflichtung unterschrieben haben. Aus ihrem Kreis stamme die „weit überwiegende Menge“ der Eigenrücknahme, kritisiert Wilms, der sich dabei auf eine Auswertung durch die BDO-Prüfer beruft. Ein weiteres Engagement in der Verbandsinitiative hält er deshalb für zwecklos. Unter den sechs geläuterten Systemen sollen sich also Abtrünnige bewegen.

Zur Auswahl stehen jetzt also folgende sechs Verdächtige: Duales System Deutschland, Eko-Punkt, Interseroh Dienstleistung, BellandVision, Zentek und Veolia Umweltservice Dual. Bei der Zahl Sechs kommen wir dann sehr schnell zur Hexerei. „Die Bezeichnung für die Zauberei einer Hexe hat eine lange Geschichte, die mit den Bedeutungen der Zahl Sechs – griechisch Hex, meist hexa-, lateinisch sex, verwandt mit dem ägyptischen sexen, ‚umarmen, begatten‘, – zusammenhängt. Die Zahl Sechs symbolisiert die Vereinigung der Dreifachen Göttin mit ihrem den Dreizack tragenden Gemahl und galt deshalb überall als die Zahl der geschlechtlichen Vereinigung. Aus diesem Grund bezeichnet die christliche Kirche die Sechs als ‚die Zahl der Sünde‘.“ Nachzulesen unter Hexenverfolgung und Inquisition.

Der Abfallexperte Sascha Schuh von der Bonner Beratungsfirma Ascon präsentiert im Interview erweitert den Müllschwund-Exkurs mit der Theorie „Die Kritiker der Elche sind selber welche“. Auch er umkreist dabei die Zahl Sechs. Die Diskussion über so genannte Branchenlösungen und Eigen-Rücknahmen, die den Gelben Tonnen das Innenleben aussaugen, sei bigott: 80 Prozent der Branchenlösungen werden von den Dualen System selber betrieben (siehe Interview ab der Minute 16:50). Einer dieser sechs dualen Systeme habe einen großen Anteil an Verkaufsverpackungen aus dem Müllstrom rausgenommen. Hier soll es sich um 125.000 Tonnen handeln.

So eine gigantische Menge könne nur ein Unternehmen bewältigen mit einem entsprechenden Marktanteil in der Entsorgungswirtschaft. Und jetzt sind wir beim Ich sag mal-Blog-Sommerrätsel. Welcher Entsorgungsgigant könnte das sein? Unter den sechs Dualen Systemen gibt es Unternehmen mit mächtigen Müttern, die im Müllsektor unterwegs sind. Für die Auflösung dieses Rätsels spendiere ich die Präsentation eines Münzen-Zaubertricks via Youtube, den ich mir bei meinem Papa abgeschaut habe.

Neues vom Müllschwund und von der Zertifikatsbürokratie der Entsorgungswirtschaft

In einem Beitrag für NeueNachricht haben wir jetzt nachgelegt und die Hintergründe des angeblichen Müllschwundes unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten analysiert. Bstimmten Lobby-Kreisen geht es wohl um noch etwas ganz anderes. Die aufwändigen Zertifizierungsprozeduren und Sicherheitsleistungen, die der BDE für die Organisation der Mülltrennung verlangt, stellen eine hohe Hürde für den Eintritt neuer Wettbewerber in den Markt dar. Gleichzeitig ermöglichen sie es den etablierten Unternehmen, ihre Deutungshoheit über die Umsetzung der Verpackungsverordnung zu wahren. Stefan Schreiter, der Geschäftsführer des zertifizierten Marktführers, des Ex-Monopolisten DSD GmbH, hat erst kürzlich die wachsende Eigenrücknahme von Leichtverpackungen durch den Handel als „Betrugsmodell“ hingestellt. Alternativen kann der Marktführer offenbar nur als „Wettbewerbsverzerrung“ wahrnehmen.

Der Wettbewerbsrechtler Professor Hans-Peter Schwintowski von der Freien Universität Berlin weist darauf hin, dass nach europäischem Recht regulierende Eingriffe in Märkte grundsätzlich nur dann zulässig sind, „wenn der Wettbewerb auf dem Markt messbare Funktionsdefizite aufweist.“ Das gelte auch für die Einführung von Zertifizierungssystemen mit Strafandrohung, selbst wenn diese formal auf freiwilliger Basis erfolgen. „Reglementierungen dieser Art sprechen eigentlich immer dafür, dass irgendeiner der Marktteilnehmer seine besondere Finanzkraft nutzen will, um die anderen mittel- und langfristig vom Markt zu verdrängen“, meint Professor Schwintowski. Bleibt also die Frage, ob der vom BDE verfochtene Eingriff in den Markt allein wegen statistischer Ungereimtheiten gerechtfertigt ist.

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