Neues vom Müllschwund und von der Zertifikatsbürokratie der Entsorgungswirtschaft

In einem Beitrag für NeueNachricht haben wir jetzt nachgelegt und die Hintergründe des angeblichen Müllschwundes unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten analysiert. Bstimmten Lobby-Kreisen geht es wohl um noch etwas ganz anderes. Die aufwändigen Zertifizierungsprozeduren und Sicherheitsleistungen, die der BDE für die Organisation der Mülltrennung verlangt, stellen eine hohe Hürde für den Eintritt neuer Wettbewerber in den Markt dar. Gleichzeitig ermöglichen sie es den etablierten Unternehmen, ihre Deutungshoheit über die Umsetzung der Verpackungsverordnung zu wahren. Stefan Schreiter, der Geschäftsführer des zertifizierten Marktführers, des Ex-Monopolisten DSD GmbH, hat erst kürzlich die wachsende Eigenrücknahme von Leichtverpackungen durch den Handel als „Betrugsmodell“ hingestellt. Alternativen kann der Marktführer offenbar nur als „Wettbewerbsverzerrung“ wahrnehmen.

Der Wettbewerbsrechtler Professor Hans-Peter Schwintowski von der Freien Universität Berlin weist darauf hin, dass nach europäischem Recht regulierende Eingriffe in Märkte grundsätzlich nur dann zulässig sind, „wenn der Wettbewerb auf dem Markt messbare Funktionsdefizite aufweist.“ Das gelte auch für die Einführung von Zertifizierungssystemen mit Strafandrohung, selbst wenn diese formal auf freiwilliger Basis erfolgen. „Reglementierungen dieser Art sprechen eigentlich immer dafür, dass irgendeiner der Marktteilnehmer seine besondere Finanzkraft nutzen will, um die anderen mittel- und langfristig vom Markt zu verdrängen“, meint Professor Schwintowski. Bleibt also die Frage, ob der vom BDE verfochtene Eingriff in den Markt allein wegen statistischer Ungereimtheiten gerechtfertigt ist.

Hier geht es zur kompletten NeueNachricht-Story.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.