
Oberbürgermeister warnen vor Finanzkollaps – Brandbrief an Kanzler Merz
Die Oberbürgermeister aller 13 deutschen Flächenländer haben sich einem Zeitungsbericht zufolge in einem gemeinsamen Brandbrief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder gewandt. „Die Schere zwischen kommunalen Einnahmen und Ausgaben öffnet sich immer weiter“, heißt es in dem Schreiben, aus dem die Süddeutsche Zeitung zitiert. Der parteiübergreifenden Initiative des Stuttgarter Oberbürgermeisters Frank Nopper (CDU) haben sich demnach sämtliche Rathauschefs der 13 Landeshauptstädte der Flächenländer angeschlossen – darunter etwa Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD), Hannovers Belit Onay (Grüne), Potsdams Noosha Aubel (parteilos) und Dresdens Dirk Hilbert (FDP.
Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper, der die ungewöhnliche Allianz initiiert hat, wird mit eindringlichen Worten zitiert: „Der Bund muss endlich begreifen: Die Kommunen sind absolut am Limit ihrer Leistungsfähigkeit. Wir können nicht mehr“. Eine Sprecherin Noppers habe die Aktion bestätigt und angekündigt, dass das Schreiben am Mittwochmorgen offiziell veröffentlicht werden solle.
Die Rathauschefs fordern, dass das oft zitierte Prinzip „Wer bestellt, muss bezahlen“ endlich auch im Verhältnis zwischen Bund und Kommunen gelten müsse. In dem Brief rufen sie die Bundesregierung auf, in jedem Gesetzentwurf, der künftige Belastungen für kommunale Ressourcen nach sich zieht, von vornherein eine vollständige und angemessene Kompensation vorzusehen. Zudem verlangen sie eine Korrektur früherer Beschlüsse: „Wer bestellt hat, ohne zu bezahlen, muss dies nachholen“. Konkret schlagen die Oberbürgermeister vor, entweder den kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer zu erhöhen oder die Städte von Aufgaben zu entlasten, um die Finanzlöcher zu schließen. Außerdem müssten Bund und Länder den Kommunen bei der Entschuldung helfen, etwa indem Altschulden – „übermäßige kommunale Kassenkredite, die ihre Ursache nachweislich in einer nicht auskömmlichen Finanzierung übertragener Aufgaben haben“ – übernommen werden.
Die vergessenen Städte und die Erosion kommunaler Strukturen
Kaum ein Thema verdeutlicht den schleichenden Erosionsprozess staatlicher Strukturen so sichtbar wie die Verödung der Innenstädte. Verwaiste Ladenlokale, leerstehende Kaufhäuser und vernachlässigte Zentren sind mehr als nur Folgen des Online-Handels – sie sind Symptome einer tiefer liegenden Krise in den Kommunen. Die Städte und Gemeinden stehen finanziell und personell mit dem Rücken zur Wand. Viele Kommunen können ihre Pflichtaufgaben kaum noch erfüllen, geschweige denn attraktive Innenstädte gestalten. Die dramatische Finanznot, die in dem Brandbrief der Rathauschefs angeprangert wird, hat sich über Jahre aufgebaut. Nun schlagen selbst Oberbürgermeister unterschiedlicher Parteizugehörigkeit gemeinsam Alarm, was das Ausmaß der Probleme unterstreicht.
Schwache Verwaltung: Wenn Erfahrung durch Aktionismus ersetzt wird
Die strukturellen Schwächungen auf kommunaler Ebene haben vielfältige Ursachen. Eine davon ist der personelle Aderlass und Kompetenzverlust in den Rathäusern. Jahrzehntelang gab es in vielen Städten eine Doppelspitze: Neben dem (oft ehrenamtlichen oder politisch gewählten) Bürgermeister führte ein Oberstadtdirektor als Verwaltungsprofi die Geschäfte. Diese Position wurde jedoch in den meisten Bundesländern in den 1990er-Jahren abgeschafft, was gravierende Folgen hatte. „Die Städte sind schlicht vergessen worden“, konstatiert Professor Gerrit Heinemann – ein Handelsexperte, der die Lage der Innenstädte untersucht hat.
Die Abschaffung des Oberstadtdirektors habe den Kompetenzabbau in den Verwaltungen verstärkt. Heute kann theoretisch sogar ein sehr junger, unerfahrener Kandidat ins höchste Rathausamt gelangen – in einigen Orten wurde bereits Anfang 20-jährige ohne Verwaltungsausbildung zum Bürgermeister gewählt, was die Problematik verdeutlicht. Heinemann kritisiert, dass Ratsmitglieder und selbst Bürgermeister oft überfordert seien und nicht die nötige Expertise oder Zeit haben, um komplexe Verwaltungsaufgaben zu stemmen. Ehrenamtliche Stadträte arbeiten für eine symbolische Aufwandsentschädigung und müssen Entscheidungen in ihrer Freizeit treffen. Professionelles Management und langfristige Strategie bleiben dabei leicht auf der Strecke. Der Wegfall erfahrener Spitzenbeamter als Gegenwicht hat so zu einem Vakuum geführt, das mancherorts durch politischen Aktionismus unerfahrener Führungskräfte gefüllt wird – mit entsprechend wechselhaften Resultaten.
Finanzielle Überforderung: Wenn „Wer bestellt, bezahlt“ nicht gilt
Parallel zu diesen internen Schwächen spitzt sich die finanzielle Überforderung der Kommunen immer weiter zu. Obwohl die Gemeinden in Deutschland formal eigene Steuereinnahmen und eine Finanzautonomie haben, klafft die Schere zwischen ihren Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinander. Hauptursache sind stetig wachsende Ausgaben, insbesondere im Sozialbereich, bei gleichzeitig begrenzten Einnahmen. So explodieren etwa die Kosten für Sozialhilfe, Unterkunft und Integration, während Gewerbesteuereinnahmen oder Schlüsselzuweisungen nicht Schritt halten. Die Oberbürgermeister schreiben in ihrem Brandbrief, dass steigende Sozialausgaben eine zentrale Rolle spielen – hinzu kämen politische Entscheidungen wie die Einführung des günstigen Deutschlandtickets, die den Kommunen im öffentlichen Nahverkehr neue Finanzierungslücken gerissen haben. Mit anderen Worten: Immer wieder werden kommunale Aufgaben erweitert oder neue Leistungen beschlossen, ohne dass die Frage der Finanzierung geklärt ist.
Ein Kernproblem ist dabei das sogenannte Konnexitätsprinzip – der Grundsatz „Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen“. Dieses Prinzip ist in den Landesverfassungen aller Flächenländer verankert und soll eigentlich garantieren, dass wenn ein Bundesland seinen Kommunen neue Aufgaben überträgt, es gleichzeitig für den finanziellen Ausgleich sorgen muss. In der Praxis mussten Städte und Gemeinden diese Rechte schon mehrfach vor Gericht einfordern: So verurteilte etwa der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen 2010 das Land, den Kommunen die Kosten für den Ausbau der Kinderbetreuung zu erstatten, weil das entsprechende Bundesgesetz sonst die Städte überfordert hätte. Auf Bundesebene fehlt jedoch eine vergleichbare Bindung. Zwar wurde dem Bund seit der Föderalismusreform 2006 ausdrücklich verboten, den Gemeinden direkt Aufgaben aufzubürdend. Doch das verhindert nicht, dass Bundesgesetze indirekt kommunale Mehrausgaben verursachen – ob durch neue Sozialleistungsansprüche, Bildungs- und Betreuungsgarantien oder Infrastrukturprogramme, die von den Städten kofinanziert werden müssen. Die Realität ist: Das Konnexitätsprinzip gilt streng genommen nicht zwischen Bund und Kommunen, da die Städte verfassungsrechtlich den Ländern unterstehen. Somit können Bund und Länder immer wieder Aufgaben „nach unten durchreichen – ohne Finanzierung“. Die Zeche zahlen letztlich die Kommunen, die keinen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen den Bund auf Kostenausgleich haben.