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Folgen des Bundesverfassungsgerichtsurteils: Milliardenverlust für den Klima-und Transformationsfonds – #Schuldenbremse in der Kritik – Wirtschaftsweiser fordert Reform

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) überprüft die Ampelkoalition Vorhaben zur Energiewende.

“Das Urteil könnte Auswirkungen auf die Haushaltspraxis nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern haben. Daher ist eine sorgfältige Betrachtung geboten. Der Deutsche Bundestag wird seine Beratung über den Haushalt 2024 wie geplant fortsetzen”, so Bundeskanzler Olaf Scholz in einem Pressestatement. Die Bereinigungssitzung bleibe terminiert und der Haushaltsplan wird planungsgemäß zur Abstimmung gestellt.

“Das Urteil wird Auswirkungen auf den Klima- und Transformationsfond haben. 60 Milliarden Euro an Zuflüssen aus dem Jahr 2021 stehen nun nicht mehr zur Verfügung. Daher wird der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds im Lichte des Urteils zügig überarbeitet und die notwendigen Veränderungen eingearbeitet”, so Scholz.

“Vor zwei Jahren war die Corona-Pandemie noch nicht überwunden. Vor zwei Jahren haben wir große wirtschaftliche Schäden in unserem Land gesehen. Daher habe sich die Koalition vor der Regierungsbildung auf das Vorhaben verständigt, nicht benötigte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro einmalig für die Kompensation pandemiebedingt nicht erfolgter Investitionen zu nutzen”, erklärt Bundesfinanzminister Christian Lindner.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun geurteilt, dass das Gesetz über den zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig sei. “Das hat weitreichende Auswirkungen auf die Haushaltspolitik von Bund und Ländern. Daher wird das Urteil sorgfältig ausgewertet, da es auch Veränderungen auf der Länderseite zur Folge haben könnte. Es werden jedoch sofort eigene Maßnahmen ergriffen. Die bisher nicht genutzten Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro werden gelöscht. Zudem wurde gemäß Paragraph 41 der Haushaltsordnung eine Sperre des Wirtschaftsplans des Klima- und Transformationsfonds vorgenommen. Dies betrifft die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2024 und folgende, die nun nicht mehr belegt werden dürfen. Ausgenommen sind Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Es wird umgehend damit begonnen, einen neuen Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds für die Jahre 2024 und folgende aufzustellen. Die Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages können wie geplant fortgesetzt werden, da der Etatentwurf 2024 nach aktueller Einschätzung nicht vom Urteil betroffen ist”, sagt Lindner.

Der Klima- und Transformationsfonds unterstütze die Bürgerinnen und Bürger sowie die deutsche Wirtschaft auf vielfältige Weise, etwa durch die Übernahme der EEG-Umlage und die Senkung der Stromkosten, die Förderung von Gebäudesanierung und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich, die Förderung der Elektromobilität und den Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur sowie die Unterstützung von kommunalen Wärmewende-Projekten”, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Das Urteil des Verfassungsgerichts bedeutet, dass alle zugesagten Verpflichtungen eingehalten werden und neue Verpflichtungen erst eingegangen werden können, wenn der neue Wirtschaftsplan aufgestellt ist. Es werde erwartet, dass die Arbeit daran zeitnah beginnt und abgeschlossen wird.

Mit der Karlsruher Entscheidung lassen sich die konzeptionellen Mängel der Schuldenbremse nicht mehr kaschieren, so die Reaktion des Wirtschaftsweisen Professor Achim Truger. “Sie bietet zu wenig Spielraum in Krisen, insbesondere die schrittweise Rückkehr zur Normalität nach einer schweren Krise wird nun sehr klar”, betont Truger. Der Spielraum für Zukunftsinvestitionen, die zumindest teilweise durch Kredite finanziert werden sollten, werde stark eingeschränkt. 

“Daher spricht alles für eine grundlegende Reform der Schuldenbremse im Grundgesetz. Sie sollte zumindest regulär Spielräume für Investitionen bekommen. Und die Rückkehr zur Regelgrenze nach Inanspruchnahme der Ausnahmeregel sollte nicht abrupt, sondern in einem Übergangszeitraum erfolgen. Das war bei Einführung der Schuldenbremse in der Finanzkrise ja explizit so angelegt und sollte immer gelten. Das hatte auch der Sachverständigenrat 2020 erwogen”, sagt Truger.

Eine Verfassungsänderung sei aber ein dickes Brett. Unklar, ob das schnell oder überhaupt gelingen könne. Kurzfristig bräuchte es auf jeden Fall pragmatische Lösungen, wenn die KTF-Projekte nicht einfach gestrichen werden sollen. Das wäre eine Katastrophe für den Klimaschutz und für die Konjunktur. Der Inflation Reduction Act der USA mit einem Volumen von 738 Milliarden Dollar zeigt deutlich, wie man die richtigen Impulse für Zukunftsinvestitionen setzt.

Rudi Bachmann hat das auf den Punkt gebracht:

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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