Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, soll die von ihr beschlossene fünfte Novelle der Verpackungsverordnung nicht nur die haushaltsnahe Sammlung sichern, sondern auch langfristig fairen Wettbewerb garantieren. Künftig bestehe ein klarer Rahmen für den Wettbewerb bei der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen, heißt es aus dem Bundesumweltministerium. Thomas Straubhaar, Direktor des Hamburgischen WeltWirtschaftsInstitutes, sieht das anders. Wettbewerb, so sein Urteil, findet nach wie vor nicht statt. Im Gespräch mit dem Wirtschaftsmagazin NeueNachricht bezeichnet er den Markt der Entsorgung für gebrauchte Verkaufsverpackungen als „quasi-monopolistisch“. Der Anschlusszwang an die so genannten dualen Sammelsysteme werde die Trittbrettfahrerei nicht eindämmen. Man wolle nur den konkurrierenden Selbstentsorgersystemen das Wasser abgraben. Faktisch führe das Novellierungsvorhaben des Bundesumweltministeriums (BMU) zu einem Berufsverbot für Selbstentsorger mit schwerwiegenden Eingriffen in grundrechtliche Freiheiten, warnt ein Branchenkenner. In der letzten Abstimmungsrunde der Staatssekretäre sei das Bundeswirtschaftsministerium wohl über den Tisch gezogen worden, denn im Gegensatz zu früheren Entwürfen des BMU, werde den Selbstentsorgern jetzt noch nicht einmal die Entsorgung gewerblicher Anfallstellen zugesprochen. In Großküchen, Kantinen oder Hotels sei das aber äußerst sinnvoll.
„Wie können DSD-Interessenvertreter permanent behaupten, dass 98 Prozent des Verpackungsabfalls von Drogerieunternehmen wie dm, Schlecker oder Rossmann, die beim Grünen Punkt mit Teilmengen ausgestiegen sind und auf Selbstentsorgung setzen, in Gelben Tonnen und Säcken landen. In den Mengenstrombilanzen für die haushaltsnahe Abfallsammlung über das Grüne Punkt-Müllsystem wird kräftig gemixt. Wenn man Fehlwürfe, normalen Restmüll, Gewerbeabfall oder Metallschlacke von Müllverbrennungsanlagen aus der Erfassung rausrechnet, bleiben nicht mehr sehr viele Verkaufsverpackungen übrig. Bei der Selbstentsorgung über Großverbraucher sieht das anders aus. Hier werden definitiv Verpackungen erfasst“, so die Erfahrungen eines Handelsmanager. Er glaubt nicht, dass man die Probleme des früheren Müllmonopolisten mit rechtlichen Mitteln jedenfalls in den Griff bekommen könne. Das DSD habe seine Funktion als Gemeinschaftsunternehmen der deutschen Wirtschaft mit dem Verkauf an den amerikanischen Finanzinvestor KKR und der Aufgabe des Non-Profit-Prinzips verloren: „In internen Analysen war man sich bewusst, dass die Solidarität bei der Finanzierung des Müllsystems sinken wird. So befürchteten die DSD-Oberen eine geringere Kundenbindung durch das Ausscheiden der Gesellschafter und eine höhere Abwanderung zum Wettbewerb oder in die Verweigerung. Risiken, die in der Umwandlung des DSD von einem Non-Profit zu einem profitorientierten Unternehmen liegen, bezeichnete man als nicht quantifizierbar und demnach nicht planbar. Genau diese Entwicklung ist eingetreten, wie man am Beispiel Rewe sieht“.
„Hohe Marktzutrittsbarrieren, die vornehmlich rechtlicher Art sind, jedoch zu einem gewissen Teil auch vom marktbeherrschenden Unternehmen DSD ausgehen, verhindern echten Wettbewerb“, kritisiert Straubhaar. Auch die Kosteneffizienz der Verpackungsentsorgung lasse zu wünschen übrig: „Das Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen in Deutschland ist tatsächlich als sehr schlecht zu bezeichnen. Der Aufwand, um das Äquivalent eines Liter Rohöl einzusparen, ist 10 Mal höher als der Wert des Liter Rohöl auf dem Weltmarkt. Zudem existiert momentan kein Wettbewerb um Sammlungs- und Logistiksysteme sowie um Entsorgungs- und Verwertungskapazitäten, weil alle dualen Systeme das gleiche Erfassungssystem nutzen. Dadurch liegen erhebliche Effizienzpotenziale brach. Nutzt man diese aus, so wären gesamtwirtschaftliche Kostenentlastungen zu erwarten“, so Straubhaars Appell für mehr Wettbewerb.
Außerdem biete die Verpackungsverordnung „keine signifikanten Innovationsanreize. Es fehlt an Innovationsfreundlichkeit und Anpassungsfähigkeit sowohl hinsichtlich der Optimierung der Kosten als auch bei der Erreichung von Umweltzielen.“ So gebe es durchaus Hersteller und Vertreiber von innovativen Verpackungsmaterialien, die ihre Materialien im Sinne eines echten Recyclings im Kreislauf führen wollen und die nicht daran interessiert sind, dass ihre Materialien nach Gebrauch einer minderwertigeren Verwertung zugeführt werden. Deshalb schlägt er regionale Kreisläufe vor. „Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre Innovationen gar nicht schlagartig bundesweit vermarkten können, werden dazu angeregt, Innovationen hervorzubringen oder bestehende innovative Lösungen zu vermarkten, was wiederum Wettbewerb fördert.“
Die Verpackungsentsorgung sei nicht zuletzt deshalb so teuer, „weil das Recycling von Kunststoffverpackungen im Allgemeinen im Vergleich etwa zu Papier oder Glas unzulänglich ist.“ Eine Kreislaufführung von Kunststoffverpackungen gebe es in der notwendigen Breite noch nicht. „Man müsste Anreize schaffen, damit innovativen Kunststoffen, aus denen man nach Gebrauch wieder Verpackungen fertigen kann, der Marktzutritt möglich wird. Das spart Ressourcen ein, vermeidet Abfälle und könnte die Verpackungsentsorgung sogar verbilligen“, so Straubhaar gegenüber NeueNachricht.