Über die allmähliche Verfertigung der Gedanken bei der Lektüre

Tage des Lesens, Jahres des Schreibens
Tage des Lesens, Jahre des Schreibens

Wenn Du etwas wissen willst und es durch Meditation nicht finden kannst, so gibt Heinrich von Kleist den Rat, mit dem nächsten Bekannten darüber zu sprechen. Es brauche kein scharfdenkender Kopf sein, auch meint er es nicht so, als ob du ihn darum befragen solltest. Vielmehr sollst du es ihm selber allererst erzählen, schreibt Kleist in seiner kleinen Schrift „Über die allmähliche Verfertigung der Gedanken beim Reden“. Eine Technik, die ich in Hangout-Interviews immer wieder zur Anwendung bringe. Solcherlei Anregungen erhoffe ich mir auch für meine nächste The European-Kolumne über die Neo-Jakobiner und Diskurs-Tyrannen des Netzes.

Inspirierend sind auch unterschiedliche Recherche- und Lektüremethoden:

So fragt der Künstler Bazon Bock seinen Freund und Philosophen Peter Sloterdijk, wie er denn sein unglaubliches Lesepensum bewältigen würde. Brock selbst finde es “tollkühn” wenn er lesenderweise von Seite 2 auf Seite 3 komme. Sloterdijk bezeichnet seine Art des Lesens als “inhalatorisch”. Peter Weibel, Medientheoretiker und Vorstand des Karlsruher Zentrums für Kunst und Medientechnologie (ZKM) hingegen liest nicht quer, er scannt die Bücher und braucht gerade mal 20 Minuten für ein Werk. Brock vergleicht die Einverleibung eines Buches mit der Einverleibung einer Mahlzeit. Ich selbst habe ja etwas vollmundig erklärt, der Recherche- und Lektüre-Methode des Religionsphilosophen Jakob Taubes zu folgen, der ein wichtiges Werk und eine zentrale Botschaft schon durch Handauflegen erkannte – ist mir bislang nicht gelungen 😉 Es war seine Art, die für ihn wichtigen Werke zu lesen. Er war ein Jäger des einen Satzes oder Wortes, in dem sich das Wesentliche des Geschriebenen kondensierte.

Brecht-Jahrbuch
Brecht-Jahrbuch

Bertolt Brecht fand mit sicherem Griff eine Vielzahl von Texten, die er gebrauchen, bearbeiten, verwerten konnte:

„Er hatte bekanntlich keine Scheu, sich die Lektüreerfahrung anderer nutzbar zu machen. Auf diese Weise akkumulierte er eine erstaunliche Menge Lesestoff“, schreiben Helmuth Lethen und Erdmut Wizisla im Brecht-Jahrbuch 23 (1997/98).

Roland Barthes und Lou Reed

Der französische Intellektuelle Roland Barthes lies in seinem Schreiben den äußeren Inhalt eines Buches völlig außer Acht zu lassen, so dass er die Bücher der anderen, über die er schrieb, auch gar nicht mehr von Anfang bis Ende las. Ein Buch sei nicht dazu da, um ganz gelesen zu werden, verkündet er, man müsse Passagen überspringen und nur „Teile daraus entnehmen, Schriftproben ziehen“, er selbst, gestand er, könne mit Ausnahme von Michelets nur von wenigen Autoren behaupten, sie ganz gelesen zu haben.

Das klingt nach dem “Netznavigator” Herder, der in seinem Reisejournal die Kulturtechnik der kursorischen Lektüre entwickelte. Er wird zum Läufer, zum Cursor, der im virtuellen Raum der Gelehrtenbibliothek zwischen Texten durcheilt und in dieser schnellen Bewegung neue Querverbindungen schafft. Es sei ein methodisches Verfahren, das ihm die Lizenz zum Flüchtigen gibt. In der so genannten „percursio“- im Durchlauf – darf aufgezählt und angehäuft werden, ohne dass es jeweils einer expliziten Behandlung der einzelnen Elemente bedarf. Herder praktiziert die gelehrte Lizenz, Materialmengen „aufs Geratewohl“ zu durcheilen. Die richtige Ordnung ist dabei zweitrangig. Die Sylvae wird definiert als Sammlung von schnell niedergeschriebenen Texten. Man schreibt nicht akademisch korrekt oder pedantisch genau, sondern aus dem Stegreif. Man formuliert aus dem Schwung heraus.

Ähnlich lesen sich die Arbeiten von Barthes. Es sind Notizbücher, offen für alles, für Theorien und Phantasmen und Erzählungen und Materialien und Abschweifungen. Die Zusammenhanglosigkeit zog Barthes der Ordnung vor und konzentrierte sich auf das “Rauschen der Sprache”. Bücher zusammengesetzt aus kurzen, eruptiven Zwischen-Texten, Apercus. Es zeigt sein eigenes Leben als Stückwerk, als Sammelsurium von einigem Notwendigen und viel Zufälligem.

Welche Lektüretechnik wendet Ihr an? Könnte auch ein schönes Thema für Wortspiel-Radio sein.

Liebwerteste Welt-Gichtlinge, labert nicht mehr über’s Urheberrecht, zitiert auch Blogs als Quelle #GEMA-Story

Welt-Online hat ja eine richtig heiße Story „recherchiert“: „Gema erhöht Speicher-Abgabe um 1850 Prozent – Die Gema erhöht die Abgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten kräftig. Ab Juli werden diese von 10 Cent auf bis zu 1,95 Euro steigen. Grund für die Erhöhung sei der technische Fortschritt, heißt es.“ Toll, liebwerteste Welt-Redaktion. Oder sollte ich Gichtlinge sagen? Diesen Titel habt Ihr Euch redlich verdient. Denn die Quelle für diese Story ist doch wohl mein geschätzter Blogger-Freund Heinrich Rudolf Bruns, der mit seinem Blogpost vor zwei Tagen einen echten Scoop landen konnte:

Aus 10 Cent werden fast 2 Euro – Der USB-Stick wird richtig teuer.

Die Welt-Redaktion wird mir wahrscheinlich erklären, dass die Geschichte auf eigenen Recherchen beruht (klar, Ihr habt zum Telefonhörer gegriffen und den GEMA-Sprecher befragt – tolle Leistung) und daher keine Notwendigkeit besteht, die Ursprungsquelle zu zitieren oder gar zu verlinken. Wenn Blogger erwähnt werden, heißt es ja häufig in den Berichten der „Qualitätsmedien“, „laut Internet“ blablabla. Das ist man ja schon gewöhnt. Aber liebwerteste Welt-Gichtlinge, seid doch wenigstens so ehrlich und dokumentiert den von Bruns ausgelösten Web-Tsunami, der Euch mit Sicherheit zu diesem Artikel inspiriert hat: @hrbruns hat das auf seinem Blog sehr schön dokumentiert: Ein Blog und seine Wirkung.

Ganz anders ist übrigens Spiegel Online verfahren. Dort heißt es in dem Artikel „USB-Sticks werden teurer“.

„Die Leermedienabgabe auf USB-Sticks und Speicherkarten soll erheblich steigen. Derzeit beträgt die Abgabe pro Stick und Speicherkarte noch pauschal zehn Cent, doch im Sommer sollen die Preise auf bis zu knapp zwei Euro steigen. Der Blogger Heinrich Rudolf Bruns verweist auf ein Gema-PDF vom 10. Mai, aus dem die neuen Preise hervorgehen. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), vertreten durch die GEMA, die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort und die VG Bild-Kunst legen darin die neuen Preise fest, die ab dem 1. Juli gelten sollen: Für USB-Sticks und Speicherkarten mit einer Kapazität von bis zu vier Gigabyte beträgt die Vergütung demnach 91 Cent. Für einen Stick mit mehr als vier Gigabyte werden 1,56 Euro, für eine Speicherkarte dieser Größe sogar 1,95 Euro fällig.“

Korrekt. So macht man das!

Entsprechend kritisch würdigt Heinrich Rudolf Bruns die Vorgehensweise der Welt-Redaktion:

„Der Verlag gefällt mir. Autorenrechte beschneiden, mies behandeln, sich aufregen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen und ein Leistungsschutzrecht fordern.“

Recht hat er. Hiermit verleihe ich der Welt-Redaktion den Gichtling-Medienorden des Tages.

Update: Auf Facebook hat sich nun Welt Online „erklärt“. Hier die Disputation:

Oliver Michalsky: Lieber Gunnar Sohn, ich will Ihnen gern erläutern, was wir getan haben: nämlich eine Meldung der Nachrichtenagentur dapd vom 24. Mai 16.58 Uhr publiziert, was Sie an dem Kürzel erkennen können. Nicht mehr, nicht weniger. Der bemerkenswerte Blogbeitrag von Heinrich Rudolf Bruns ist darin nicht erwähnt – und er ist zuvor an uns vorbeigegangen. Das sollte nicht, kann aber durchaus passieren.

Gunnar Sohn: Oliver Michalsky da taucht noch ein Kürzel mit jk auf – nehme an, dass ist der Redakteur, der das bearbeitet hat. Merkwürdig, Merkwürdig, für eine Agenturmeldung habt Ihr das aber prominent auf Eurer Facebook-Seite platziert…..Spiegel Online hat das fast zeitgleich gebracht mit Hinweis auf @hrbruns – zumindest nachtragen könnte Welt Online das noch. Auch Agenturmeldung(en) sollte man zumindest auf die Quellen-Lage prüfen. Bruns Blogposting ist so fett im Netz gelaufen, dass man das eigentlich nicht übersehen konnte. Sorry. Schlampig.

Oliver Michalsky: Ja, lieber Gunnar Sohn. So wie Ihr Sprachgebrauch.

Gunnar Sohn: Sorry, Oliver Michalsky, wenn man das so breit ins Netz pustet, sollte man in der Lage sein, die Primärquelle zu finden.

Fazit: Schlampig auf Seiten von Welt Online und der Nachrichtenagentur. Bei meinem harten Urteil bleibe ich!

Update:

Ich finde es sehr gut, dass Welt Online jetzt die Quelle Heinrich Rudolf Bruns eingefügt hat. Insofern Dank an Oliver Michalsky. Vielleicht zeigt ja dapd auch noch diese Größe.

Hat alles nichts genutzt. Der Streit geht weiter….

Michalsky sagt: Um bei der Wahrheit zu bleiben: die Quelle des Textes ist gekennzeichnet. Dies jetzt in Abrede zu stellen, lieber Gunnar Sohn, führt überhaupt nicht weiter. Auch das Gutti-System spielt hier keine Rolle: Wenn wir einen Agenturtext verwenden, in der die Agentur ihre Quelle nennt, nämlich die Gema, und wir dies so wiedergeben, ist das vollkommen korrekt. Was sollen wir denn tun, wenn die dpa ein exklusives Zitat von der Bundeskanzlerin bringt? Sollen wir im Bundeskanzleramt anrufen und fragen, ob die dpa das frei erfunden hat? Wie weltfremd sind Sie eigentlich?

Gunnar Sohn Jetzt fallen Sie wieder in den alten Modus zurück, Herr Oliver Michalsky. Wie kompetent sind Sie denn in puncto digitaler Recherche? Wenn eine Meldung schon vor zwei Tagen im Netz hochschießt, News-Aggregatoren den Blogpost von Heinrich Rudolf Bruns am Mittwoch (!!!) als Top-News bringen, eine Story 418 Retweets und 429 Likes verzeichnet, kann man das natürlich mal übersehen. Wie weltfremd sind Sie denn?

Oliver Michalsky In welchen alten Modus? Ich wehre mich nur gegen Ihre Falschbehauptungen.

Gunnar Sohn ‎Oliver Michalsky Das ist meine Meinung und keine Falschbehauptung. Sie sagen, ich sei weltfremd. Damit kann ich leben und gebe den Vorwurf gerne zurück. Spiegel Online war halt in diesem Fall besser informiert. So ist das Leben.

Recherche zum Amtsverständnis der Datenschützer von Bund und Ländern

Vorbemerkung:
In meiner The European-Kolumne habe ich mich mit den Kontrollobsessionen der Datenschützer auseinander gesetzt, die sich im so genannten Düsseldorfer Kreis hinter verschlossenen Türen permanent auf die Suche nach neuen Tätigkeitsfeldern begeben, um eine Rechtfertigung für die Existenz ihrer Apparate zu finden. Diese illustre Runde der obersten Aufsichtsbehörden aus Bund und Ländern, die in Deutschland die Einhaltung des Datenschutzes überwachen, interpretiert gesetzliche Regelungen.

Landläufig wird das als „antizipierte Verwaltungspraxis“, bezeichnet. Ich sehe das eher als Beleg für die Aufweichung der Gewaltenteilung. Die Parteien fungieren zunehmend als Staatsträger und bauen ihren Einfluss auf die Verwaltungen aus. Die Ministerialbürokratie übernimmt im Gegenzug immer mehr Funktionen der Gesetzgebung. Ja richtig gehört, es gibt auch eine Gesetzgebung, eine Legislative, die die Grundlage für Verwaltungshandeln schafft. Wohin die Staatsbürokraten-Herrlichkeit hinführt, kann man an den selbstherrlichen Auftritten des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar erkennen. Nur weil zufällig die deutsche Firmenzentrale von Google in Hamburg liegt, inszeniert er sich als Hüter von Hausfassaden und Gartenzäunen im Kampf gegen Street View oder als Bewahrer der Privatsphäre in seiner Kampagne gegen Tracking-Software. Wenn Parlamente die Exekutive unzureichend kontrollieren, sollten das die Bürger in die Hand nehmen. Auch der Düsseldorfer Kreis hat ein Watchblog verdient.

Wie nötig das ist, belegt ein Bericht von Spiegel Online: „Keine Google-Anzeigen, weg mit dem Zählpixel: Niedersachsens Datenschützer rüttelt an den Grundfesten der Online-Wirtschaft – und will die Weitergabe von IP-Adressen erschweren. Sollte er sich durchsetzen, wäre es mit Internetwerbung erst mal vorbei.“

Für die Kampagne gegen Google, Facebook, Blogger oder Forenbetreiber werden in schöner Regelmäßigkeit von den Datenschützern die Beschlüsse des Düsseldorfer Kreises vom vom 26./27. November 2009 herangezogen. Hier die Beschlusslage:
Viele Web-Seitenbetreiber analysieren zu Zwecken der Werbung und Marktforschung oder bedarfsgerechten Gestaltung ihres Angebotes das Surf-Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer. Zur Erstellung derartiger Nutzungsprofile verwenden sie vielfach Software bzw. Dienste, die von Dritten kostenlos oder gegen Entgelt angeboten werden. Die obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich weisen darauf hin, dass bei Erstellung von Nutzungsprofilen durch Web-Seitenbetreiber die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind. Demnach dürfen Nutzungsprofile nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden. Die IP-Adresse ist kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes.
Im Einzelnen sind folgende Vorgaben aus dem TMG zu beachten:
• Den Betroffenen ist eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen einzuräumen. Derartige Widersprüche sind wirksam umzusetzen.
• Die pseudonymisierten Nutzungsdaten dürfen nicht mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammengeführt werden. Sie müssen gelöscht werden, wenn ihre Speicherung für die Erstellung der Nutzungsanalyse nicht mehr erforderlich ist oder der Nutzer dies verlangt.
• Auf die Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen und die Möglichkeit zum Widerspruch müssen die Anbieter in deutlicher Form im Rahmen der Datenschutzerklärung auf ihrer Internetseite hinweisen.
• Personenbezogene Daten eines Nutzers dürfen ohne Einwilligung nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Einwilligung der Betroffenen.
• Die Analyse des Nutzungsverhaltens unter Verwendung vollständiger IP-Adressen (einschließlich einer Geolokalisierung) ist aufgrund der
Personenbeziehbarkeit dieser Daten daher nur mit bewusster, eindeutiger Einwilligung zulässig. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, ist die IP-Adresse vor jeglicher Auswertung so zu kürzen, dass eine Personenbeziehbarkeit ausgeschlossen ist. Werden pseudonyme Nutzungsprofile durch einen Auftragnehmer erstellt, sind darüber hinaus die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zur Auftragsdatenverarbeitung durch
die Anbieter einzuhalten. Stralsund, 26. November 2009.

Hier nun die Fragen für meine Story, die ich am Dienstag schreiben möchte für den Fachdienst MarketingIT der absatzwirtschaft (soll dann Mittwoch erscheinen).
1. Wie beurteilt Ihr das Vorgehen der Datenschützer aus Bund und Ländern?
2. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die digitale Wirtschaft, sich gegen die Restriktionen der Datenschützer zur Wehr zu setzen?
3. Wie müsste ein moderner Datenschutz aussehen, um die digitale Wirtschaft zur Entfaltung zu bringen?
4. Der Düsseldorfer Kreis behauptet, die IP-Adresse ist kein Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes. Wie seht Ihr das?
5. Wären nicht in erster Linie Legislative und Judikative gefordert, eindeutige Regelungen für die digitale Wirtschaft zu treffen?
6. Ist die antizipierte Verwaltungspraxis des Düsseldorfer Kreises nicht eher ein Ausdruck von Amtsanmaßung – vielleicht sogar Amtsmißbrauch?

Expertenmeinungen hier als Kommentar posten oder mir eine E-Mail schicken: gunnareriksohn@googlemail.com