Warum wir Merkel medienpolitisch weiter „besiegen“ müssen – Sessionvorschläge fürs #StreamCamp13

Hangouts Rundfunk? Wir halten dagegen
Hangouts Rundfunk? Wir halten dagegen

Über unseren medienpolitischen Tanz mit Kanzlerin Merkel über die rechtliche Einordnung von Livestreaming habe ich hier und auf dem Tweetcamp in Köln ausführlich berichtet. Als Merkel vorhatte, ein neues Dialog-Format via Hangout on Air zu starten, stellte ich die eigentlich harmlose Frage, ob denn unsere Regierungschefin auch über eine Rundfunklizenz verfügt.

Über den "Piratensender" der Kanzlerin
Über den „Piratensender“ der Kanzlerin
Danach gab es dann eine lustige Medienwelle mit Überschriften wie „Schwarzfunk Merkel“ oder „Piratensender der Kanzlerin“. Um für das Kanzleramt und das Bundespresseamt die Kuh vom Eis zu holen, einigten sich die Medienwächter auf die Einordnung von Streaming-Dienste wie Hangout on Air als „Abrufdienste“.

Entsprechend halten wir die für Bloggercamp.tv zeitlich befristete Sendelizenz, die uns die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ausstellte, für überflüssig. Aber im Freistaat ticken die Uhren wohl etwas anders, weshalb Hannes Schleeh die BLM um eine Klarstellung bat. Auszug des Schreibens:

„In unserem heutigen Telefonat entstand der Eindruck, wir bräuchten für unser Projekt bloggercamp.tv eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung oder alternativ eine kostenpflichtige Sendelizenz für die Zeit nach dem 31.12.2013. Das entspricht wohl nicht ganz der Linie, die bei den Beratungen der ZAK im April zur Sprache kam. Damit Rechtssicherheit und Klarheit in Bezug auf unser Projekt und ähnliche Projekte besteht, hätten wir gerne eine schriftliche Stellungnahme der BLM, warum diese der Ansicht ist, dass wir weiterhin eine Sendelizenz nach dem Rundfunkstaatsvertrag benötigen. Wir sind davon ausgegangen, dass mit den offiziellen Aussagen von Herrn Dr. Brautmeier und den Ergebnissen der ZAK-Sitzung vom 16.04.2013, die Herr Sohn vom Pressesprecher Dr. Peter Widlok am selben Tag erhalten hat, bundesweit Hangouts on Air nicht unter den Rundfunkbegriff fallen.“

Ein Schreiben der BLM soll uns in den nächsten Tagen erreichen. Das werden wir in einer Session beim StreamCamp vorstellen und mit Euch diskutieren. Zugleich produzieren wir das als Bloggercamp.tv-Sendung und zeigen den Session-Teilnehmern, mit welchem technischen Einsatz das abläuft. Tenor der Session:

Warum wir auch künftig die Kanzlerin medienpolitisch besiegen müssen.

Ist Euch eigentlich bekannt, dass im Freistaat Bayern auch rundfunkrechtlich die Uhren anders gehen? Steht bei Wikipedia:

Aufgrund einer Regelung in Artikel 111a der Bayerischen Verfassung, nach der privater Rundfunk nur in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft veranstaltet werden darf, ist die BLM de iure die Veranstalterin aller bayerischen Rundfunkprogramme, die von privaten Anbietern verbreitet werden. Die BLM schließt im Zuge einer Lizenzierung daher mit den Programmanbietern rechtlich gesehen einen Anbietervertrag ab. Dies unterscheidet die Programmanbieter in Bayern, also eines in der Umgangssprache bezeichneten Radio- oder Fernsehsenders in Bayern, zu den Rundfunkveranstaltern (Hörfunk und Fernsehen) in anderen Bundesländern, in denen ein Programmanbieter grundsätzlich die Stellung eines Rundfunkveranstalters hat. Gegründet wurde die BLM am 1. April 1985, da aufgrund der Bayerischen Verfassung Rundfunk ausschließlich in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben werden kann.

Weitere StreamCamp-Sessionvorschläge folgen. Bin auf Eure Ideen gespannt 🙂

Wer noch keine Tickets fürs StreamCamp am 16. und 17. November hat, sollte schnell noch zuschlagen.