Netz-Giganten spielen Staat – Über Berufsverbote, Zensur und Pranger

Folter, Pranger, Scheiterhaufen

Sie spielen Polizei, Geheimdienst, Sittenwächter, Zensor, Staatsanwalt, Richter und initiieren mittelalterliche Prangermethoden zur Verbannung von vermeintlichen Querulanten. Gaming-Anbieter, Netz-Giganten und Betreiber von Social Networks mutieren immer mehr zum Staat im Staate unter Missachtung rechtsstaatlicher Regeln. Sie instrumentalisieren Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sanktionen, schließen Nutzer willkürlich aus, löschen Inhalte oder erteilen nach Belieben Ermahnungen, gegen die sich keiner so richtig wehren kann. Beim Facebook-Fotodienst Instagram kann ich das noch verkraften, weil jede x-beliebige Konkurrenz-App meine Aufnahmen im Retro- oder Popart-Stil darstellen kann. Man kann mit den Füßen abstimmen und den Anbieter mit Nichtbeachtung strafen. Entsprechend reumütig reagierte das Management von Instagram auf die „missverständlichen“ Änderungen der Geschäftsgrundlage.

Was macht aber ein professioneller Computerspieler, der von der Gaming-Community unter Duldung des Betreibers lebenslänglich von der Plattform verbannt wird, weil er als unhöfliche Nervensäge einigen Konkurrenten auf den Keks gegangen ist? Der Betroffene kann sich nicht wehren, es gibt keine Schiedsgerichte, Mediatoren oder juristisch saubere Verfahren. Am Ende wirkt der Bannspruch wie ein Berufsverbot. Es sind Schand- und Ehrenstrafen, die die Reputation vernichten. Ab dem 12. Jahrhundert eine beliebte Methode der Herrschenden, um die Fassade der „ehrbaren“ Bürger zu wahren. Wenn der Delinquent nicht geköpft, erhängt oder gevierteilt wurde, sollte er zumindest der Lächerlichkeit preisgegeben werden. Die bigotte Community vertrieb den Außenseiter.

An dieser Stelle folgt jetzt sicherlich der Einwand, dass ja niemand gezwungen sei, die sittenwidrigen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Es ist wie bei einer Hausordnung. Wer das Hausrecht besitzt, könne auch sanktionieren. Bei einem Music-Club oder einer Bar nehmen wir das leider allzu oft hin, weil es genügend Alternativen gibt. Der Türsteher mokiert sich über meine krumme Nase, Hautfarbe oder mein schlampiges Outfit und lässt mich nicht rein. Günter Wallraff hat das bei seinen Undercover-Exkursionen als Kwami Ogonno schmerzlich erfahren.

Auch hier dürfen wir nicht zur Tagesordnung übergehen. Wenn Google oder Microsoft meine virtuelle Existenz wegen irgendwelcher Regelverstöße löschen, kann das meine komplette Arbeitsfähigkeit gefährden. Werden Applikationen inhaltlich zensiert, bleiben die Grundrechte auf der Strecke. Ausführlich in meiner morgigen The European-Kolumne nachzulesen.

Und dann folgt ja noch die zweite Session des Blogger Camps am 30. Januar von 19,30 bis 20,00 über die AGB-Diktatoren des Netzes.

Wer dranbleibt, hat verloren - Konfuzius über Call Center

Mit einer ganz anderen „Foltermethode“ beschäftige ich mich in einem Vorbericht zur Call Center World in Berlin 😉 Vernetzte Services für vernetzte Kunden – Wünsche antizipieren mit den Mitteln der Informatik.

Übrigens findet man die AGB-Hausmeister des Social Webs auch weniger cool, wie Facebook gerade schmerzlich erfährt – nicht nur beim Dienst Instagram.

Update:

Hier geht es zur The European-Kolumne.

Hangout On Air: Wie geht es weiter mit der Streaming-Revolution? #HOA #BloggerCamp

Hangout On Air-Fernsehstudion für zu Hause

Hannes Schleeh machte mich gerade aufmerksam auf einen Beitrag von Ronnie Bincer, der erklärt, wie man das vorweihnachtliche Geschenk von Google, gemeint ist der Vollbildmodus für Einzelübertragungen mit dem Dienst Hangout On Air (HOA), zusammen mit der Cameraman-App für Präsentationen nutzen kann.

Es beweist, wie rasant sich diese Streaming-Revolution ausbreitet.

Siehe auch den kleinen Test, den ich vor ein paar Tagen gemacht habe.

Was sich mit HOA in den vergangenen Monaten getan hat und was wir noch erwarten können, ist das der ersten Session des nächsten Blogger Camps am 30. Januar 2013 von 18,30 bis 19,00. Die Diskussionsrunde wird auch einen Ausblick auf eine Sondersendung des Blogger Camps am 20. Februar geben, wo ein Regierungsmitglied mit uns über die Notwendigkeit rechtlicher Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages zur Legalisierung der Jedermann-TV-Sendungen sprechen wird (Zusage liegt vor. Um welche Frau oder welchen Mann es sich handelt, wird am 30. Januar verraten). Wer sich berufen fühlt, Ende Januar seine HOA-Erfahrungen in der Sendung kundzutun, möge sich an Hannes Schleeh wenden.

Die zweite Session disputiert über die AGB-Diktatoren des Netzes und geht von 19,30 bis 20,00 Uhr. acquisa-Chefredakteur und dosentelefon-Blogger Christoph Pause hat schon zugesagt. Wer sich über die merkwürdige AGB-Politik der Netz-Giganten ärgert oder Vorschläge für eine bessere AGB-Vorgehensweise machen möchte, ist herzlich eingeladen. Teilnahmewünsche für die zweite Session nehme ich entgegen.

Weitere Infos zu den Blogger Camp-Sendungen findet Ihr hier.

Siehe auch:

Vom Nutzen der asynchronen Kommunikation.

Die Aufmerksamkeitslogik des Netzes. Zu dieser Thematik erscheint heute noch ein Interview mit Patrick Breitenbach!