Es ist Mittwoch, die Kaffeetasse ist voll, der Aschenbecher noch leer und unser Innenminister verliert die Kontrolle

Als Fan von John Belushi tut es mir ja ein wenig leid, dass ich im Zusammenhang mit den digitalen Spionage-Affären der Sicherheitsbehörden so häufig von den Schlapphüten geschrieben habe. „Die Band“ ist mir jedenfalls immer noch heilig 🙂

Nicht ganz so heilig kommt der Bundesinnenminister daher. Eher scheinheilig. Und es ist erfrischend, dass die Staatswanzen-Staatstrojaner-Spionagesoftware-oder-oder-Affäre (auf Google Plus tobt eine Semantik-Disputation über Sinn und Unsinn des Wortes „Tojaner“) nicht in der Versenkung verschwindet und mit den semantischen Nebelkerzen von Friedrich & Co. zerredet wird. Dafür sorgt sicherlich auch der heutige Leitartikel des FAZ-Herausgebers Frank Schirrmacher:

„Warum redet sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich ohne Not um Kopf und Kragen? Die Hacker des Chaos Computer Club haben unwiderleglich gezeigt, dass der Staat die Kontrolle über einen mehrfach eingesetzten Staatstrojaner verloren hat. Hätte er es nicht, wäre das, was in Bayern in einen Laptop eingebaut wurde, ein bewusster Verstoß gegen das Grundgesetz. Das wollte eigentlich niemand glauben. Aber seitdem der CSU-Politiker redet, wie er redet, wachsen die Zweifel.“

Und diese Zweifel sind ja berechtigt. Es mag ja sein, dass die Sicherheitshüter nicht mehr den technologischen Durchblick haben, was so eine Überwachungssoftware kann oder nicht kann. Was die Innenminister auf Wunsch ihrer nachgeordneten Sicherheitsbehörden in Auftrag gegeben haben, ist den politisch Verantwortlich durchaus bewusst. Nur die Mechanismen der Netzöffentlichkeit können sie nicht mehr steuern, wie Schirrmacher treffend beschrieben hat:

„Man erlebt hier politischen Kontrollverlust angesichts komplexer technologischer Systeme in Echtzeit. Es ist ein Lehrstück.“

Die Widersprüche des BMI-Chefs sind jedenfalls mehr als peinlich. So wisse er angeblich nicht, was für ein Trojaner dem Chaos Computer Club zugespielt wurde. Dazu Schirrmacher:

„Die Wahrheit ist, dass der Code des Spionageprogramms seit dem vorvergangenen Samstag im Netz steht und die Sicherheitsbehörden wenig später wussten, worum es sich handelt. Schon diese Behauptung allein zeigt, dass der Innenminister entweder nicht weiß, wovon er redet, oder dass er ein hohes Risiko eingeht.“

Der Innenminister rede sich ein, er habe noch die Kontrolle über die Systeme – und es ist diese Illusion, die am erschreckendsten ist. Politiker des digitalen Zeitalters müssten endlich erkennen, dass der Verlust der Kontrolle die Regel kommunikativen und politischen Handelns sein wird.

Noch schlimmer ist jedoch das Demokratieverständnis von Friedrich. Die Meinung einer Regierung, so sagte er der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, sei halt manchmal anders als die Meinung eines Gerichts. Weiß er noch, was er sagt, fragt sich Schirrmacher.

Jo mei, Herr Friedrich, auch die Exekutive ist nun mal an Entscheidungen der Judikative gebunden. Beim Staatstrojaner-Fall läuft nun in der Öffentlichkeit nicht nur ein Lehrstück in Sachen Kontrollverlust ab, sondern auch ein Exempel über die rechtsstaatlich nicht gedeckten Ermittlungsmethoden von Sicherheitsbehörden. Es wird mehr gemacht als es Gesetze zulassen. Diesmal funktioniert das Spiel nicht, ex post für Gesetzesänderungen zu sorgen, um die laufenden Praktiken der Staats-Schlapphüte zu legitimieren. Hoffentlich mit einem guten Ende als Lehrstück für Demokratie und nicht für Vertuschung.

Nach dem hier beschriebenen Szenario kann der Fortschrittsbericht der Bundesregierung „Vernetzte und transparente Verwaltung“ unter der Verantwortung des BMI wohl nur als Ulknummer tituliert werden.

#Staatstrojaner, DigiTask und der Hamburger Fischmarkt: Innenminister, veröffentlicht die Ausschreibungen!

Mir war völlig klar, dass nach der Aufdeckung der Staatstrojaner-Staatsaffäre durch den Chaos Computer Club eine Politik der Nebelkerzen los getreten wird: von Innenpolitikern, Innenministern und Behördenchefs. Zugegeben wird nur das, was ohnehin kurz vor der Veröffentlichung steht. Immer mehr Bundesländer müssen einräumen, dass die Trojaner mit den von den Hackern festgestellten „Leistungsmerkmalen“ in den vergangenen Jahren intensiv zum Einsatz kamen.

Mitten drin taucht in schöner Regelmäßigkeit die Firma DigiTask auf, die sich wohl so eine Art Trojaner-Monopolstellung für die öffentliche Hand erarbeitet hat. Wie die Trojaner dann von Bund und Ländern für Spionage-Aktionen verwendet wurden, ist im Prinzip völlig wurscht.

Entscheidend ist das, was die Innenministerien von Bund und Länder in Auftrag gegeben haben. Hier liegt der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele von den Grünen goldrichtig. Die Bundesregierung müsse diejenigen Personen zur Verantwortung ziehen, die an Beschaffung und Einsatz solcher rechtswidrig gestalteten Software beteiligt waren. Ströbele und die Abgeordneten in den Landtagen sollten ihre Forderung noch erweitern: Es muss die Ausschreibung für die Anschaffung der Staatstrojaner offen gelegt werden. In den Leistungskriterien kann man erkennen, ob schon der Einkauf der Trojaner-Software verfassungswidrig war und den Schlapphut-Prinzipien „Legal, Illegal, Scheißegal“ entspricht.

Glaubt denn irgendjemand wirklich an das Märchen, dass den Sicherheitsbehörden und Innenministern nicht klar war, was diese Programme können und was sie nicht können? Nach dem Vergaberecht muss der Leistungsumfang präzise beschrieben werden. Und agiert der Anbieter, in diesem Fall die Firma DigiTask, in den Geschäften mit dem Staat wie die Verkäufer auf dem Hamburger Fischmarkt? Wenn Ihr, liebe Innenminister, zehn Makrelen kauft, bekommt ihr für den gleichen Preis noch zwei Aale, einen Hering und ein Überraschungsei oben drauf.

Was die CSU-Parteifreunde Friedrich und Herrmann als Innenminister von Bund und Bayern derzeitig treiben, ist nichts anderes als Verzögerungstaktik. Friedrich verlangt jetzt, den Einsatz von Ermittlungssoftware zu unterbinden, die geeignet sei, rechtswidrige Durchsuchungen von Computern zu ermöglichen. Dabei hatte doch das BKA schon das entsprechende Programm geprüft und in der „ursprünglichen“ Fassung nicht akzeptiert. Der Grund seien darin enthaltene zusätzliche, rechtlich fragwürdige Ermittlungsoptionen gewesen (wann wurde geprüft?). Warum wurde also nicht vorher schon eine Warnung vom Bundesinnenminister ausgesprochen? Auch in Bayern hat Herrmann den Einsatz des Staatstrojaners gestoppt bis eine Überprüfung des Landesdatenschützers vorliegt. Vorher erklärte er noch, dass sich die Sicherheitsbehörden an geltendes Recht gehalten haben. Das ist reiner Aktionismus.

Liebe Innenminister, legt die Ausschreibungen auf den Tisch, schmeißt die Chefs der Sicherheitsbehörden raus und bittet um die Entlassungsurkunden. Alles andere wäre eine Farce. Dazu wird es aber nicht kommen. Man spielt halt das Staatstrojaner-Kompetenzverwirrspiel.

Und wenn der Staatstrojaner in nächster Zeit nun gar nicht mehr zur „Terrorbekämpfung“ genutzt werden kann, habe ich für BKA und LKAs sowie sonstige Schlapphüte eine Alternative: Red Robo aka BKA-Robert.

Siehe auch:
Wie Bayern mit dem Trojaner Kleinkriminelle jagte.

Jedes Land späht anders.

Eine Liste der „Geständigen“….

Ländertrojaner: Microsoft wurde vom Staat vorgeführt.

Die staatliche Computerwanze ist eine Staatsaffäre.

Behörden suchen den legalen Staatstrojaner.

Die Rolle der Ilse-Aigner-Hans-Peter-Friedrich-CSU in der #Staatstrojaner-Staatsaffäre

So langsam kommt Farbe in die Staatstrojaner-Staatsaffäre. So berichtet heise.de:

Patrick Schladt, Anwalt eines Betroffenen, der mittels Staatstrojaner überwacht wurde, teilte nun mit: „Einer der vom CCC dokumentierten Staatstrojaner wurde auf der Festplatte eines meiner Mandanten gefunden, die ich im Einvernehmen mit dem Mandanten an einen öffentlich bekannten Vertreter des CCC habe übergeben lassen. Es handelt sich dabei um den Fall des ‚Screenshot-Trojaners‘, der bereits im Frühjahr dieses Jahres Gegenstand der öffentlichen Diskussion war.“ Die Beweiskette von Schladt zum CCC sei lückenlos dokumentiert.

Aufgespielt sei der Trojaner bei Gelegenheit einer Kontrolle seines Mandanten durch den Zoll auf dem Münchener Flughafen worden, erklärt Schladt weiter. „Auch wenn die Maßnahme selbst von bayerischen Behörden kontrolliert wurde, so steht für mich außer Frage, dass Stellen des Bundes – etwa der Zoll bzw. das Zollkriminalamt – im Wege der Amtshilfe beteiligt waren. Hierfür spricht aus meiner Sicht nicht zuletzt, dass dieselbe Software aus verschiedenen Bundesländern zum CCC gelangte.“

Da lag ich ja mit einer Formulieren heute gar nicht so schlecht:

Es geht um die Ilse-Aigner-Hans-Peter-Friedrich-CSU-Schräglage der öffentlich artikulierten Sicherheitsrisiken, die von den wirklich schwerwiegenden Risiken für die Privatsphäre ablenken. Die Verteidigung des Privaten ist beim Staat in schlechten Händen. Das sollte man generell bedenken, wenn wieder über Verbote, Regulierungen, neue Überwachungsbehörden und sonstige Drangsalierungsmethoden nachgedacht wird. Das fängt beim Rauchverbot an und hört beim Bundestrojaner auf. Vorsorge und Fürsorge des Staates, so der Soziologe Wolfgang Sofsky, seien nur fadenscheinige Versprechen. „Der Staat ist weder ein Hort der Sittlichkeit noch eine moralische Instanz. Er hütet kein Gemeinwohl und ist auch keine Quelle väterlicher Geborgenheit. Der Staat ist eine Einrichtung zur Beherrschung der Bürger.“

Fragen, die jetzt beantwortet werden müssen.

Update:
Herr Uhl von der CDU bringt das Rechtsbewusstsein seiner Partei und der Sicherheitsbehörden auf den Punkt:

“Wer dagegen wie die Bundesjustizministerin eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ verweigert und die Strafverfolgungsbehörden damit zum Rückgriff auf die allgemeine TKÜ-Rechtsvorschrift zwingt, darf nicht beklagen, dass Vorgaben nicht eingehalten würden, die es derzeit noch nicht gibt und für deren Schaffung die Justizministerin zuständig wäre. Eine Skandalsierung legitimer Maßnahmen dagegen hilft nicht weiter.”

Entspricht meinen Ausführungen:

Die Sicherheitsbehörden verfahren wohl nach dem Motto, was die Öffentlichkeit nicht weiß, macht sie nicht heiß. Irgendwo findet sich schon ein kleines Zeitfenster, um die illegalen Praktiken ex post durch Gesetzesnovellen zu legalisieren. Dafür sorgen dann die Innenminister von Bund und Ländern.

Das hat auch ein Kommentar auf netzpolitik.org sehr schön zusammengefasst:

Wenn ich Uhl richtig verstanden habe, hält er auch heute schon für Recht, was er morgen gerne als Recht hätte, auch wenn das heute noch verboten ist. Wenn Behörden aber mit etwas agieren dürfen, was dummerweise eigentlich gegen geltendes Gesetz verstößt, tja, dann haben die CDU/CSU endlich ihren rechtsfreien Dingenskirchen.

Die #Staatstrojaner-Staatsaffäre: Jetzt haben wir wieder das Unschuldslämmer-Wechselspiel

Kurz nach den ersten Aufregungswellen über den vom Chaos Computer Club gehackten Staatstrojaner kommen auch schon die ersten Dementis der betroffenen Stellen:

„Was auch immer der Chaos Computer Club untersucht hat oder zugespielt bekommen haben mag, es handelt sich dabei nicht um einen sogenannten Bundestrojaner“, teilte ein Sprecher des Ministeriums am Sonntag in Berlin mit. Ob aber andere deutsche Ermittlungsbehörden die Überwachungssoftware eingesetzt haben könnten, dazu machte das Ministerium keine Angaben.

Wie kann ein Sprecher des BKA so schnell alle möglichen Ermittlungen seines Hauses untersuchen, um zu solch einer apodiktischen Aussage zu gelangen? Hat er alle Ermittlungsverfahren innerhalb weniger Stunden überprüft, alle verdeckten Ermittler und alle nachgeordneten Stellen befragt? Das wäre zweifelsfrei eine phantastische Arbeitsleistung, die das BKA am Sonntag vollbracht hätte.

Das Innenministerium hat allerdings bestätigt, dass es über solche Software verfügt. Ihre Anwendung halte sich aber an die gesetzlichen Regelungen. Jo, dann legt doch mal die Programmierung auf den Tisch, um einen Abgleich vorzunehmen.

Die Grünen haben angekündigt, BKA-Chef Ziercke und seine Mitarbeiter vor den Innenausschuss des Bundestags zitieren zu wollen. „Sie sollen erklären, in welchem Umfang die Sichherheitsbehörden in Deutschland bereits vergleichbare Überwachungssoftware verwenden“, sagt Grünen-Vorsitzende Claudia Roth nach einem Bericht von heute.de. Der Einsatz der fraglichen Software müsse sofort gestoppt werden.

Auch der Vorsitzende der Piratenpartei, Sebastian Nerz, fordert, sich bei der Aufklärung nicht auf die Person Jörg Ziercke zu beschränken. Selbst ein Rücktritt werde das Problem nicht lösen. „Man muss auch gucken, wer im BKA für diese Entwicklung verantwortlich war.“ Nerz forderte personelle Konsequenzen auch für das Umfeld Zierckes. Auch das reicht nicht aus. Konzentriert Euch doch jetzt nicht nur auf die Chefs der Sicherheitsbehörden. Die unterstehen dem Innenministerium. Diemar Dath hat zu diesem Punkt den richtigen Riecher. In einem FAZ-Artikel schreibt er:

„Den Staatstrojaner haben nach allem, was plausibel ist, wohl nicht Beamte (dazu sind die wohl gar nicht in der Lage, gs), sondern kommerzielle Anbieter programmiert.“

Dingdong. Hier liegen die Fragen aller Fragen, unabhängig von der Dienststelle, die den Staatstrojaner in Umlauf geschickt hat. Welche Firma hat den Staatstrojaner programmiert, wer hat den Auftrag erteilt, über welchen Haushaltstitel läuft das, wie viel hat der ganze Spionage-Spaß gekostet, was kann der Staatstrojaner, wer hat das grüne Licht für die Investition gegeben und wer verfügt überhaupt über die Kompetenz, so einen Staatstrojaner zum Einsatz zu bringen?

Den besten Hinweis lieferte bislang die Frankfurter Rundschau:

„Interne Schriftwechsel aus dem Bayerischen Justizministerium zeigen, dass schon vor vier Jahren mit der Entwicklung und dem Einsatz von rechtswidriger Überwachungssoftware begonnen wurde – und dass der Staat die Kontrolle über das Programm der Trojaner in die Hände privater Firmen legte. In dem Schriftwechsel zwischen Ministerium, Oberlandesgerichtspräsidenten und Generalstaatsanwälten, der der FR vorliegt, geht es um eine Spionagesoftware, die von der Firma DigiTask im hessischen Haiger entwickelt wurde.“

Und ist kommt noch besser, wenn man sich den gesetzlichen Rahmen für die Spionage-Software anschaut. Was steht in den Leistungsbeschreibungen von Bund und Ländern für die Auftragsvergabe. Auch hier bringt die FR wichtige Hinweise für weitere Recherchen und Fragen, die im Parlament gestellt werden sollten:

„In der ‚Leistungsbeschreibung‘ von DigiTask finden sich alle Spionage-Funktionen, die jetzt beim Bundestrojaner als rechtswidrig gebrandmarkt werden: Detailliert wird etwa die ‚Live-Ausleitung‘, des Sprach-, Video-, und Chatverkehrs sowie der kompletten Dateiübertragung beschrieben – also das Ausspionieren eines PC-Nutzers in Echtzeit. Ebenso die Möglichkeit des heimlichen Hochladens weiterer Programme auf den Rechner des Überwachten: ‚Update unbemerkt über den normalen Datenstrom‘. Selbst verschlüsselte Kommunikation könne man mit einer ‚Capture-Unit‘ in Echtzeit ausspionieren und an einen ‚Recording-Server‘ leiten. Mit ‚mobilen Auswertstationen‘ und einem mitgelieferten Multimediaplayer könnten dann alle Kommunikationsarten wie Schrift, Sprache und Videos ‚live wiedergegeben werden‘, so die Firma. Der Mietpreis der Spionagesoftware pro Monat und Maßnahme: 3500 Euro, die einmaligen Installationskosten: 2500 Euro. Für nochmal so viel könne man auch SSL-verschlüsselte Daten ‚decodieren‘, wie sie etwa beim Online-Banking, bei Chat-Netzwerken und in Internet-Shops genutzt werden. Auf dem Computer der Zielperson installiert werden könne dieser Trojaner etwa als Dateianhang einer E-Mail. Auch ‚weitere Installationsroutinen könnten jederzeit integriert werden‘.“

Der Bayerntrojaner kam ja bereits mehrfach zum Einsatz. Hat da irgendein Politiker den Hut nehmen müssen? Von der CSU-Bundesministerin Ilse Aigner ist in diesem Zusammenhang wohl kein großer Enthusiasmus zu erwarten, da sie ja die einschlägigen Gesetzesvorhaben im Bundestag abgenickt hat, wie Richard Gutjahr in einem Interview mit Aigner so schön herausgearbeitet hat.

Weitere Aspekte habe ich in meiner heutigen Kolumne behandelt.

Wer schaut denn mal genauer hinter die Kulissen von BKA, LKAs und Co.? Warum betreiben die Staatsorgane so eine Geheimniskrämerei, wenn es um den Einsatz und den Erwerb von Spionage-Equipment geht? Welche Parlamentarier laufen auf Ballhöhe mit den Überwachungsmöglichkeiten des Staates? Und mit welchen Konsequenzen müssen jetzt Dienstherren rechnen, die gegen Verfassung und Gesetze verstoßen haben? Wie intensiv debattieren wir in den nächsten Wochen und Monaten den Bundestrojaner-Skandal, fernab von Like-Funktionen und Street View?

Auch dieser Punkt sollte intensiver recherchiert werden:

Die Sicherheitsbehörden verfahren wohl nach dem Motto, was die Öffentlichkeit nicht weiß, macht sie nicht heiß. Irgendwo findet sich schon ein kleines Zeitfenster, um die illegalen Praktiken ex post durch Gesetzesnovellen zu legalisieren. Dafür sorgen dann die Innenminister von Bund und Ländern.

Also, was wissen die obersten Dienstherren von den Praktiken ihrer Sicherheitsbehörden, die gegen geltendes Recht verstoßen. Wenn das festgestellt wird im Zuge der Staatstrojaner-Ermittlungen, dann müssen nicht nur die Chefs der betroffenen Sicherheitsbehörden ihren Schlapphut nehmen, sondern auch die Innenminister (ich schreibe bewusst im Plural, weil die Staatstrojaner ja auch von Länderbehörden eingesetzt werden können – siehe Bayern.

Bei der ganzen Affäre geht es auch um die Ilse-Aigner-Hans-Peter-Friedrich-CSU-Schräglage der öffentlich artikulierten Sicherheitsrisiken, die von den wirklich schwerwiegenden Risiken für die Privatsphäre ablenken. Die Verteidigung des Privaten ist beim Staat in schlechten Händen. Das sollte man generell bedenken, wenn wieder über Verbote, Regulierungen, neue Überwachungsbehörden und sonstige Drangsalierungsmethoden nachgedacht wird. Das fängt beim Rauchverbot an und hört beim Bundestrojaner auf. Vorsorge und Fürsorge des Staates, so der Soziologe Wolfgang Sofsky, seien nur fadenscheinige Versprechen. „Der Staat ist weder ein Hort der Sittlichkeit noch eine moralische Instanz. Er hütet kein Gemeinwohl und ist auch keine Quelle väterlicher Geborgenheit. Der Staat ist eine Einrichtung zur Beherrschung der Bürger.“

Siehe auch:
Woher stammt die Schnüffelsoftware?

Update von heise.de:

Patrick Schladt, Anwalt eines Betroffenen, der mittels Staatstrojaner überwacht wurde, teilte nun mit: „Einer der vom CCC dokumentierten Staatstrojaner wurde auf der Festplatte eines meiner Mandanten gefunden, die ich im Einvernehmen mit dem Mandanten an einen öffentlich bekannten Vertreter des CCC habe übergeben lassen. Es handelt sich dabei um den Fall des ‚Screenshot-Trojaners‘, der bereits im Frühjahr dieses Jahres Gegenstand der öffentlichen Diskussion war.“ Die Beweiskette von Schladt zum CCC sei lückenlos dokumentiert.

Aufgespielt sei der Trojaner bei Gelegenheit einer Kontrolle seines Mandanten durch den Zoll auf dem Münchener Flughafen worden, erklärt Schladt weiter. „Auch wenn die Maßnahme selbst von bayerischen Behörden kontrolliert wurde, so steht für mich außer Frage, dass Stellen des Bundes – etwa der Zoll bzw. das Zollkriminalamt – im Wege der Amtshilfe beteiligt waren. Hierfür spricht aus meiner Sicht nicht zuletzt, dass dieselbe Software aus verschiedenen Bundesländern zum CCC gelangte.

Die Staatstrojaner: Wo bleibt die Empörung der Datenschutz-Beamten?

Ich habe es hier ja mehrfach thematisiert: Bei der ganzen Aufregung über Datenschutzvergehen von Google, Facebook oder Apple und der Empörungsspirale der Staatsaufseher im Datenschutz sollten wir die Aktionen des Staates gegen seine Bürger nicht außen vor lassen. Wer schützt denn hier die Freiheitsrechte jedes Einzelnen? Wer schaut denn mal genauer hinter die Kulissen von BKA, LKAs und Co.? Warum betreiben die Staatsorgane so eine Geheimniskrämerei beim Einkauf ihrer Überwachungstechnik? Vielleicht wird schon mehr eingesetzt als in der Öffentlichkeit bekannt und nach der Gesetzeslage erlaubt ist? So hat die bayerische Polizei zwischen 2009 und 2010 den sogenannten Bayerntrojaner fünf Mal verwendet, erklärte das bayerische Justizministerium auf eine Anfrage der Grünen, berichtet der Fachdienst Golem und bezieht sich dabei auf den Spiegel.

Die umstrittene Spionagesoftware kam in den Städten Augsburg, Nürnberg, München und Landshut zum Einsatz. Die Polizei gab als Grund an, Straftaten wie Handel mit Betäubungs- und Arzneimitteln sowie banden- und gewerbsmäßigen Betrug aufklären zu wollen. „Mit der Spionagesoftware kann die Polizei im Grunde alle relevanten Aktivitäten auf dem Computer ausspionieren. Die Ermittlungsbehörden nutzten unterschiedliche Verfahren, um die Spionagesoftware auf einem zu untersuchenden Computer aufzuspielen. So wurde die Software unter anderem über eine Remote-Installation aufgespielt, ein anderes Mal wurde eine Hausdurchsuchung dazu missbraucht, den Bayerntrojaner zu installieren“, schreibt Golem. Dagegen ist doch Google Street View ein Kindergeburtstag.

Kürzlich hatte noch die Bundesregierung Angaben zu einer parlamentarischen Anfrage verweigert, ob der Bundestrojaner gegen Terrorverdächtige bereits eingesetzt wurde.

Wer weiß, was da jeden Tag schon praktiziert wird und erst im nachhinein durch Gestzesänderungen legitimiert werden soll.

Wir sollten uns also weniger mit den vermeintlichen Einflüsterungen personalisierter Werbung von Facebook oder Google herumschlagen, sondern mit der Bedrohung der Privatsphäre beschäftigen durch staatliches Handeln unter dem Deckmantel von Terrorgefahren und einem Cyberwar, der vor allen Dingen in den Spionage-Hirnen von Verkäufern von Sicherheitssoftware gedeiht. Glauben Contanze Kurz und Frank Rieger vom Chaos Computer Club, dass eine Stiftung Datenschutz, die sie in ihrem Buch „Die Datenfresser“ vorschlagen, hier mehr Schutz für die Gesellschaft bringt? Ist es nicht etwas kümmerlich, wenn diese Stiftung mehr Aufklärung bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen bringt, wie es die Stiftung Warentest bei Babyschaukeln und Gartengeräten vormacht?

Wer schützt uns denn vor den illegalen Aktionen des Staates? Genau das ist der Ansatz der Post-Privacy-Debatte. Man sollte den Leuten nicht einreden, über Regeln, Gesetze und staatliche Datenschützer besser geschützt zu werden. Das ist ein trügerischer Glaube.
Das sollte man nicht gleichsetzen mit Defätismus oder Indifferenz gegenüber den Sauereien, die auch von Technologiekonzernen ausgehen. Es geht auch nicht um den Glaubenssatz: „Wenn wir alle transparent sind, wird alles schön“, so die etwas spöttische Bemerkung von Constanz Kurz in einem Interview. Das ist nicht der Punkt. Man sollte allerdings auch nicht Faktor Machbarkeit in seinen netzpolitischen Überlegungen ausklammern.

Eine Stiftung Datenschutz ist nun wirklich nur eine Beruhigungspille.

Zu den Hauptursachen für fremdschaminduzierenden und datenschutzhomöopathischen Aktionismus der sonst eher arbeits- oder erfolglosen Datenschützer ist folgender Beitrag lesenswert: IP-Adressen: Teufelszeug oder harmlos? Ein datenschutzkritischer Dreiteiler.

Bernd, der blöde Blogger und die seriösen Zeitungsnachrichten: Bayerische Grundschüler lernen Medieninkompetenz

Stefan Niggermeier hat wieder einmal einen medialen Goldschatz gehoben. Es geht um ein Projekt der bayerischen StaatsLandesregierung. Grundschüler der dritten und vierten Klasse sollen Medienkompetenz lernen. Über einen Medienkompetenzführerschein können die lieben Kleinen unter Beweis stellen, wie man sich in der bösen Medienwelt zurechtfindet. Als Unterrichtsmaterial steht eine Broschüre zur Verfügung mit dem Titel „Schau genau hin“. Niggemeier hat genau hingeschaut und Erstaunliches entdeckt: Da gibt es den blöden (sorry, steht so nicht in der Broschüre) Blogger Bernd, der bei einem Fallbeispiel praktisch alle Fakten verdreht und nichts auf die Reihe bekommt.
„Das ist kein Wunder, denn im Internet werden ja, anders als bei der Zeitung, die Informationen vor der Veröffentlichung nicht überprüft. Oder wie es im Begleitmaterial für die Lehrer heißt:
Die Kinder sortieren die einzelnen Schritte der vorgeschlagenen Nachrichtenwege. Danach vergleichen sie: Einmal sind es drei, einmal vier Schritte. Welcher Schritt fehlt bei dem Nachrichtenweg ins Internet im Vergleich zum Weg in die Zeitung? Antwort: Es ist die Überprüfung der Information. Der Journalist hat bei der Polizei nachgefragt, die Fakten gesammelt und erst dann veröffentlicht.
(…)
Beim Blog-Text werden die Informationen ungeprüft ins Netz gestellt. Vielleicht hat Bernd einiges missverstanden oder erinnert sich nicht mehr genau. Fakt aber ist, dass seine Informationen nicht geprüft sind. An dieser Stelle bietet sich auch der Vergleich zu dem Spiel ‚Stille Post‘ an. Auch da gehen Informationen auf dem Weg der Übermittlung verloren. Natürlich können auch Journalisten etwas falsch verstehen. Deshalb können in einer Zeitung ebenfalls fehlerhafte Informationen stehen. Sollte dies vorkommen, werden dort in der Regel aber Falschmeldungen korrigiert.“

Wer also zufällig seine Elaborate auf den Produkten der Holzindustrie veröffentlichen kann, ist ein seriös und gewissenhaft recherchierender Journalist. Wer im Netz publiziert, leidet unter Alzheimer und spielt „Stille Post“.

„Schau genau hin!” heißt die Lerneinheit. „Zu ihren ehrenwerten Zielen gehört es, dass die Kinder (jedenfalls im Internet) auf den Urheber einer Nachricht achten sollen, um die Glaubwürdigkeit von Informationen bewerten zu können. ‚Firmen verfolgen eigene Interessen‘, warnt das Begleitmaterial, ‚und werden vor allem sich selbst oder ihre Produkte ins rechte Licht rücken.‘
In der Tat. Herausgeber der Unterrichtseinheit ist übrigens zufällig der Verband Bayerischer Zeitungsverleger (VBZV)„, schreibt Niggemeier.

Beim VBZV war übrigens die verantwortliche Dame nicht zu erreichen – sie ist erst am Donnerstag zu sprechen. Auch die Pressestelle des bayerischen Kultusministeriums hat mich noch nicht zurückgerufen (kein Vorwurf). Einige Fragen habe ich noch:
Wer finanziert diesen Spaß, der nicht nur als vbzv_presse abrufbar ist, sondern auch in gedruckter Form an die Grundschüler in Bayern verteilt wird? Wer hat das Blättchen mit dem Märchen von der heilen Printwelt politisch abgesegnet? Wer hat das Ganze redaktionell begleitet?
Im Impressum steht lediglich folgende Info:
Impressum:
© 2010 mct media consulting team, Dortmund
Konzeption: Prof. Dr. Günther Rager, Anke Pidun
Inhalt: Anke Pidun
Gestaltung: Rosalie Schnell, Miriam Schmikowski
Zeichnungen: Laura Martin
Pädagogische Fachberatung: Claudia Pidun-Martin

Und dann noch abschließend: Wie hoch sind die Kosten und wer hat die Kosten getragen?

Nachtrag: Ein Ministeriumssprecher hat mich gerade angerufen und will mir im Laufe des Tages die Fragen beantworten.

Zweiter Nachtrag: Der Ministeriumssprecher hat noch einmal angerufen und mich an die Staatskanzlei verwiesen.

Dritter Nachtrag: Habe gerade die Staatskanzlei angerufen. Heute ist Kabinettssitzung. Werde wohl erst so gegen 15 Uhr zurückgerufen.

Vierter Nachtrag: Nun der Schlusspunkt meiner bayerischen Recherche-Reise. Einen Rückruf der Staatskanzlei habe ich nicht erhalten. Stattdessen wurde meine Anfrage wieder an den Verband Bayerischer Zeitungsverleger weitergeleitet. Um 17,30 Uhr rief mich der VBZV-Geschäftsführer Dr. Markus Rick an. Die Printlastigkeit der Broschüre könne nicht überraschen, da ja der VBZV der Herausgeber sei. Das ist nachvollziehbar. Da das Projekt aber modular aufgebaut sei, würden auch die anderen Medienformate nicht zu kurz kommen. Die Staatskanzlei hatte die Initiative für einen Medienführerschein wegen mehrerer Vorkommnisse gestartet. Dazu zählt auch der Amoklauf von Winnenden. Hier sah die Landesregierung politischen Handlungsbedarf. Mittlerweile lägen Erfahrungen mit dem Medienführerschein in 30 Pilotschulen vor und man werde das Projekt auf freiwilliger Basis ausweiten. Steuergelder wurden dafür nach Angaben von Rick nicht in Anspruch genommen. Das wird über die Zeitungsverlage finanziert. Das Printmodul sei dem Kultusministerium vorgelegt und geprüft worden. Es würde den Lehrplänen der dritten und vierten Klasse entsprechen. Die Darstellung der Bloggerwelt hält Rick für eine pointierte Verkürzung. Als zentrale Botschaft soll vermittelt werden, dass es sich bei der Zeitung um ein geprüftes Produkt handeln würde.

Ende der Durchsage. Ich werde das jetzt mal nicht weiter kommentieren.

Plan B der Menschheitsretter: Wie man das Nichtraucher-Reinheitsgebot bundesweit durchsetzen könnte

Auf die Bajuwaren ist doch Verlass. Mit einem eindeutigen Votum beenden sie endlich die kruden und verschwörerischen Ausnahmeregelungen beim Nichtraucher-Reinheitsgebot. Es ist einfach nicht hinnehmbar, dass sich Kneipen, Restaurants und Raucher in pseudolegalen Zirkeln, Clubs sowie Sekten organisieren, um dem Nikotinrausch zu frönen. Schön, dass es noch eine Partei zur Volksbeglückung und Hygiene gibt: die ÖDP! Sie hat sich an die Spitze eines radikalen Vorgehens gegen Raucher gesetzt und nun den nötigen plebiszitären Rückenwind erhalten, um nicht nur Bayern, sondern die gesamte Republik vom Joch des blauen Dunstes zu befreien. Ein wahrer Kenner der parteipolitischen Anti-Raucher-Szene ist der FAZ-Redakteur Christian Geyer. Er kommentiert den bayerischen Volksentscheid geradezu enthusiastisch. Die Behauptung, das Ergebnis im Lederhosen-Freistaat gefährde Arbeitsplätze, sei absurd. Wo kommen wir denn hin, wenn Eigentümer von Kneipen, Restaurants oder Bierzelten auf irgendwelche nebensächliche Grundrechte pochen und verfügen würden, Raucherzonen festzulegen oder konspirative Raucherclubs zu gründen, um Nichtrauchern das Leben zur Hölle zu machen.

Sollen aus wirtschaftlichen Gründen etwa Asbesthersteller weiterhin Asbest verbauen dürfen, fragt sich der FAZ-Feuilletonist. Kann man es Spaziergängern zumuten, wenn Hunde öffentliche Gehwege und Parkanlagen zuscheißen? Oder einer meiner Nachbarn mit lauter Musik von Metallica in den Wahnsinn getrieben wird?

Einen zweiten Vorwurf hat der Mehrheit-ist-Mehrheit-Apologet Geyer ebenso eindrucksvoll widerlegt. Es sei nicht hinnehmbar, wenn eine Minorität im Lande jetzt herumheult und vor einem Verbotsstaat warnt. Was noch so alles möglich wäre mit Verbots-Volksentscheiden, sei nebensächlich. Ein Verbot von alkoholischen Getränken oder fetten Schweinebraten würde doch keiner ernsthaft fordern. Passive Alkoholtrinker würde es nicht geben und vom Geruch eines Schweinebratens könne man nicht dick werden. Aber wie sieht es mit der Hundescheiße an meinen Straßenschuhen aus? Da wird nicht nur passiv, sondern höchst aktiv mein Haus kontaminiert. Hier böte sich doch ein Verbot des öffentlichen Hundekackens an. Besonders gefährlich sind zudem die fanatischen Anhänger der Grill-Bewegung, die mit ihrer Holzkohle das Klima schädigen und die guten Stuben der Nachbarschaft verpesten. Ein Grill-Verbot sollte deshalb ganz oben auf der Agenda von Geyer, ÖDP und Co. stehen.

In Bundesländern oder auf Bundesebene, wo man staatliche Regeln zur Volksbeglückung nicht mit Volksentscheiden durchsetzen kann, sollte die ÖDP einfach auf das Repertoire ihres Gründungsvaters Herbert Gruhl zurückgreifen, den sie ja auch stolz auf ihrer Website präsentiert.

Wenn das Überleben der Menschheit und Passivraucher auf dem Spiel steht und eine liberal-demokratische Regierungsform nicht zur Schonung der Betroffenen beitragen könne, müssten halt andere Maßnahmen greifen. Dann müsse der Staat „wegnehmen, entziehen, rationieren – und das nicht nur einer Gruppe, sondern allen! Er müsste eine Überlebensstrategie nicht nur konzipieren, sondern auch rücksichtslos durchsetzen“, schreibt Gruhl in seiner biblischen Schrift „Ein Planet wird geplündert“ auf Seite 307 in der Ausgabe von 1992. Nötig sei vor allem Verzicht, der mit einem tendenziell diktatorischen Maß an Zwang durch den Staat durchgesetzt werden müsste. Die Feiheit, so Gruhl, werde unvermeidlich abnehmen müssen, wollten wir die Lebensbedingungen auch nur der nächsten Generation erhalten.

Eine freie Wirtschaft oder freie Raucher werden dann nicht mehr möglich sein. „Jetzt muss die Zukunft geplant werden. Und es ist weit und breit niemand sichtbar, der das tun könnte, außer dem Staat. Wenn er es aber tut, dann muss er jetzt tatsächlich viele Freiheiten entschlossen aufheben, um das Chaos zu verhüten. Infolgedessen werden weitere Freiheiten nicht deshalb verlorengehen, weil alle immer besser leben wollen, sondern weil sie überleben wollen“, führt Gruhl in seinem Opus aus. Geradezu prophetisch sah er vor 1989 voraus, dass nur die westlichen Industrieländer dem Untergang geweiht seien. Sie seien von den Rohstoff-Lieferungen der Entwicklungsländer abhängig. Die aufkommenden Krisen würden daher nur die nichtkommunistischen Staaten treffen: „Die östlichen Länder werden davon faktisch nicht berührt. Wenn sie nicht wollen, dann berichtet bei ihnen nicht einmal eine Zeitung darüber (wie praktisch doch der kommunistische Meinungsmonopolismus war, gs)….Die kommunistischen Länder können die ganze übrige Welt in ihrem eigenen Saft schmoren lassen, ohne selbst betroffen zu sein…Ob diese Entwicklung in den kommunistischen Staaten nun gewollt ist oder nicht: Sie haben noch unausgebeutete und wahrscheinlich noch unentdeckte Reserven im Boden und damit einen entscheidenden Vorteil. Sie haben den weiteren Vorteil, dass ihre Menschen noch an ein weniger anspruchsvolles Leben gewohnt sind“, so Gruhl 1978.

Da können wir uns doch auf einen ÖDP-Jagerzaun-Gruhl-Staat freuen. Sollte die Mehrheit nicht mitziehen bei diesem Konzept, haben die Menschheitsretter noch einen Plan B in der Tasche.

Siehe auch:
Exkurs zur Glühbirne – Gutgemeinte Verbote und die Gefahr eines paternalistischen Staates“>Exkurs zur Glühbirne – Gutgemeinte Verbote und die Gefahr eines paternalistischen Staates (Ich bekenne mich schuldig. Ich kaufe Glühbirnen in Bosnien und importiere sie heimlich nach Deutschland. Darf ich jetzt mit einer verdienten Strafe rechnen?)

Triumph der Alpen-Puritaner.

China als Zensur-Trendsetter: Action-Games kommen auf den Index – Da wird sich Zensursula freuen

zensursulaBasic Thinking-Bloger André Vatter hat es auf den Punkt gebracht. Die Warnungen in der Zensursula-Debatte vor chinesischen Verhältnissen waren doch nicht ganz unberechtigt. „Nach dem Blockieren von Kinderpornografie sind die politischen Seiten der Opposition dran, dann kommen die Baller-Spiele und dann das nichtstaatliche Online-Glücksspiel. So wird es vorausgesagt. Das Reich der Mitte scheint nun genau diesem Drehbuch zu folgen. Wie Reuters gerade berichtet, machen die Chinesen nämlich ernst und heben die Zensur im Internet wieder einmal auf eine neue Stufe: nach der Pornografie und den Seiten der Regimekritiker (ja, da zählt auch manchmal YouTube und Co. zu) sind nun die Action-Spiele im Netz dran“, so Vatter.

Das Kulturministerium ließ verlauten, dass solche Spiele “die Obszönität, das Glücksspiel oder Gewalt” förderten und “die chinesische Moral und traditionelle Kultur untergraben”….“Diese Spiele ermutigen die Leute dazu, zu betrügen, zu plündern, zu töten und den Alltag der Gangster zu glorifizieren. Sie haben einen schlechten Einfluss auf die Jugend”, wird ein Minister zitiert. Und das die chinesischen Behörden da nicht zimperlich vorgehen werden, kann man sich vorstellen.

„Zurück nach Deutschland: Als Mrs. von der Leyen damals mit ihrer Netzsperren-Idee durch das Land vagabundierte, machten sich ja schon einige Gedanken darüber, was künftig auf der hiesigen Giftliste stehen könnte. Auf Zensiert das! findet ihr einige Anregungen…“, so der Hinweis von André Vatter. Alle Beschwichtigungen der Zensursula-Fraktion kann man in den Wind schreiben. Da werden die Moral- und Sittenwächter in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg schon für sorgen. Das sind ja die Hochburgen der bigotten Hausmeister für Kehrwochen, Mülltrennung, Nachbarschaftshygiene, Alkoholverbote, Terror gegen Raucher, Anschwärzer von Falschparkern und Knöllchenjäger. Die werden entsprechende Gesetzesinitiativen auf den Weg bringen.

Siehe auch: Die Maschine als Hausmeister.

Zur Petition: Straftaten gegen die öffentliche Ordnung – Gegen ein Verbot von Action-Computerspielen.

Gewaltspiele sollen nicht verboten werden.

CDU-Politiker prüft Websperren für Gewaltspiele „ernsthaft“.

Video Diskusion über Gewaltspiele.

Exkurs zur Glühbirne – Gutgemeinte Verbote und die Gefahr eines paternalistischen Staates.

Es gibt in Deutschland 21 Millionen Computerspieler – könnten die sich nicht mal richtig organisieren….?

Gespräch mit Peter Schleußer, Initiator der Petition „Action-Computerspiele“.

Die Petition ist durch – nun entscheidet der Bundestag.

00004368Aktion “Ich wähle keine Spielekiller!“ geht weiter.