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Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist eigentlich ein Informationsabwehr-Bollwerk @BMI_Bund @fragdenstaat

Eigentlich ist das Informationsfreiheitsgesetz ein Informationsabwehr-Bollwerk. Es gibt dort ein ganzes Bündel an „Maßnahmen“, um allzu kritische Anfragen an den Staat auszuhebeln. Darüber habe ich ja schon mehrfach berichtet. Gebühren als Abschreckungswaffe zu benutzen, zählt zu den beliebtesten Methoden – und das weiß ich aus erster Hand – also aus den berühmten gut informierten Kreisen des Bundesinnenministeriums.

So wurde uns mit großem Getöse versprochen, dass jeder Bürger mit dem IFG einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden bekommt:

„Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich.“

Hört sich toll an. Rund fünfzehn Jahre nach dem Inkrafttreten des IFG spricht die Bilanz eine andere Sprache. Bei Anfragen von Journalisten und Zivilgesellschaft überbieten sich die Behörden in der Kunst des Abwimmelns. Die Gummiparagrafen des IFG machen es möglich. Der Exekutive wird es leicht gemacht, unliebsam Fragende in die Schranken zu weisen. Ein stattlicher Anteil der insgesamt 13 Paragrafen regelt, wie man Bürgerinnen und Bürger wieder los wird: Etwa Paragraf 3: Schutz von besonderen öffentlichen Belangen, Paragraf 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses, Paragraf 5: Schutz personenbezogener Daten oder Paragraf 6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.

Sehen sich die Behörden mit besonders hartnäckigen Fällen konfrontiert, die sich nicht abblocken lassen und auf ihrem Recht auf Informationsfreiheit bestehen, greifen die liebwertesten Beamten-Gichtlinge zur Allzweckwaffe:

Paragraf 10: Gebühren und Auslagen.

Wie hoch diese tatsächlich sein können, liegt im Ermessen der Behörde und variiert je nach Hartnäckigkeitsgrad. Also ist das nur schwer kalkulierbar. Die Abschreckung wirkt erstaunlich gut. Wer nicht über entsprechende Budgets verfügt, zieht die Anfrage lieber zurück.

Gut das es @FragdenStaat gibt.

Siehe auch: Gegen abschreckende Gebühren: Wir klagen gegen das Bundesinnenministerium

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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