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Das Informations-Geheimhaltungs-Gesetz #ifg

Im Frühjahr hatte ich mich ja schon einmal zum Informationsfreiheitsgesetz ausführlich ausgelassen.

Es wurde uns ja mit großem Getöse versprochen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger mit dem IFG einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden bekommt:

„Eine Begründung durch Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich”.

Hört sich toll an. Hurra, die liebenswertesten Gichtlinge der staatlichen Behörden gewähren Transparenz.

Gut sechs Jahre nach dem Inkrafttreten des IFG spricht die Bilanz eine andere Sprache. Aus gut unterrichteter Quelle des Bundes wurde mir mitgeteilt, dass die Ministerialbürokratie sehr wohl den Instrumentenkasten kennt und ihn intensiv anwendet, um die Informationsansprüche der Öffentlichkeit zu unterlaufen.

Das ist eine Abwehrstrategie wie beim legendären Aston Martin von James Bond, den man Gott-sei-Dank immer noch als Replikat von Corgi Toys kaufen kann. Der Staat organisiert seine Panzerung wie das kugelsichere Schutzschild von James Bond.

Und wenn alle Stränge reißen, gibt es ja noch die Schleudersitz-Funktion. Das IFG hat 13 Paragrafen. Und fast die Hälfte des Regelwerkes kann eingesetzt werden, um Anfragen abzuwehren – da wären wir bei der Panzerung des Aston Martin.

Etwa Paragraf 3: Schutz von besonderen öffentlichen Belangen, Paragraf 4: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses, Paragraf 5: Schutz personenbezogener Daten oder Paragraf 6: Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.

Sehen sich die Behörden mit besonders hartnäckigen Fällen konfrontiert, die sich nicht abblocken lassen und auf ihrem Recht auf Informationsfreiheit bestehen, greifen die liebwertesten Beamten-Gichtlinge zur Allzweckwaffe: Paragraf 10: Gebühren und Auslagen. Wie hoch diese tatsächlich sein können, liegt im Ermessen der Behörde und variiert je nach Hartnäckigkeitsgrad.

Das wäre dann die Schleudersitz-Funktion meines Corgi Toys-Modells. Die Abschreckung wirkt erstaunlich gut. Wer nicht über entsprechende Budgets verfügt, zieht die Anfrage lieber zurück. Man braucht nur regelmäßig auf die fabelhaft gemachte Website fragdenstaat.de zu gehen – was ich übrigens viel zu selten gemacht habe in den vergangenen Monaten. Asche auf mein Haupt.

Wie man das Portal für seine eigenen Anfragen nutzen kann, erläuterten Christian Humborg und Stefan Wehrmeyer auf der diesjährigen republica in Berlin.

fragdenstaat.de bietet nicht nur sehr nützliche Hilfen, um ohne großen Aufwand seine Anfragen loszuwerden, sondern es veröffentlich auch die Antworten. Und hier lohnt ein Blick auf die Ergebnisse – besonders die Rubrik “Abgelehnte Anfragen”. Häufig wird die Geheimhaltung ins Spiel gebracht oder die Anwendung des IFG auf einen Sachverhalt bestritten.

Als besonders effizient erweist sich die unwägbare Gebührenkeule, die dann dazu führt, den Antrag zurückzuziehen.

Zum Staatstrojaner habe ich gerade eine Anfrage an das Bundesinnenministerium gesendet. Mal schauen, wie das abgeschmettert wird.

Und dann habe ich da noch eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Es geht um das industriepolitische Gutachten.

Nach Aussagen von Wolf Lotter sind ja diese Institute in Berlin sehr industriefreundlich. Wie steht es denn um die Neutralität des Instituts der deutschen Wirtschaft?

Wenn Ihr Initiativen startet oder interessante Auswertungen auf der fragdenstaat-Website findet, wäre ich über Hinweise sehr dankbar.

Siehe auch:

Kultur der Beteiligung statt geheime Kabinettspolitik #rp12

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

2 Kommentare zu "Das Informations-Geheimhaltungs-Gesetz #ifg"

  1. Können wir das wieder posten auf Kompetenznetz-mittelstand.de bzw. pt-magazin.de`?

    Mit freundlichen Grüßen,

    Dr. Helfried Schmidt

    OPS Netzwerk GmbH
    Melscher Straße 1
    04299 Leipzig

    Tel. +49 (0) 341 240 61 00
    Fax +49 (0) 341 240 61 66

    eMail info@op-pt.de
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    http://www.kompetenznetz-mittelstand.de

    Registergericht Leipzig: HRB 25142
    Geschäftsführung: Petra Tröger, Dr. Helfried Schmidt

  2. Klaro, Herr Schmidt.

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