What a Waste – #Verpackungsgesetz bringt keine Abfallvermeidung #Handel #Recycling #Industrie @Wupperinst @SvenjaSchulze68 @kartellamt

Deutschland als selbsternannter „Recycling-Weltmeister“ ist Europas Schlusslicht bei der Abfallvermeidung. Was bringt das neue Verpackungsgesetz?
Über weitere Insider-Infos würde ich mich freuen 🙂

Ökologisch ehrliche Preise beim Verpackungsrecycling und die Ölfleck-Theorie der Regulierung #GelbeTonne #GelberSack @haucap @kartellamt

Verpackungen, die nicht oder schlecht recycelbar sind, sollen ab dem kommenden Jahr in Deutschland teurer werden. Darauf verweist die so genannte Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), ab Januar 2019 als neue Behörde für die Kontrolle des Verpackungsrecyclings zuständig ist.
Schon bei der Konzeption der Verpackung sollen die Umweltauswirkungen bedacht und im Preis spürbar werden.

„Verpackungen haben grundsätzlich eine wichtige Schutzfunktion, aber in Punkto Vermeidung und Verwertung gibt es noch deutliches Verbesserungspotenzial“, betont Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

Die Entsorgung nicht- oder schlecht-recycelbarer Verpackungen müsse künftig mehr Geld kosten. Verpackungen, die hingegen in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können und aus denen wieder neue Produkte und Verpackungen entstehen, will man besser stellen.

„Danach gilt etwa ein Joghurtbecher aus Plastik, der mit Pappe umhüllt und mit Alu verschlossen ist, in Zukunft als ‚geringfügig recycelbar‘. Denn wenn sich Verbraucher nicht die Mühe machen, die Pappe abzureißen und als Papiermüll zu entsorgen, muss die Sortieranlage kapitulieren. Sie erkennt den Kunststoff nicht. Auch große Etiketten oder schwarze Kunststoffe überfordern die Sensoren der Anlage. Eine ungefärbte, weiße Waschmittelflasche dagegen gilt als hochgradig recycelbar – und wäre damit günstiger. Weil die Hersteller den Preis für das Recycling auch auf den des Produktes aufschlagen müssen, könnte sich die neue Staffelung auch auf die Nachfrage auswirken. Mit Köpfchen verpackte Dinge werden so günstiger“, schreibt die SZ.

Das werde ein qualitativer Sprung, glaubt Rachut. Durch den finanziellen Anreiz amortisiere es sich auch schneller, auf bessere Verpackungen umzustellen.

Soweit die sehr löbliche Theorie. Nur welche Preissignale kommen bei den Herstellern an und welche Kriterien spielen dabei wirklich eine Rolle? Der Wettbewerbsökonom Justus Haucap verweist im ichsagmal.com-Gespräch auf die „Vereinbarungen“ zwischen Handel und Industrie, die in den Herbstgesprächen getroffen werden. Da werfen die Händler bekanntlich ihre Nachfragemacht in die Waagschale und setzen mehrteilige Tarife durch von Regalmieten über Werbekostenzuschüsse bis zu Zahlungskonditionen. Für das Bundeskartellamt sei das nur schwer überprüfbar.

Gleiches gilt für den Vorwurf in Richtung Handel bei Kickback-Regelungen, die das neue Verpackungsgesetz verbietet: Inhalt von Paragraf 7 Absatz 6 des Verpackungsgesetzes im Wortlaut: Es ist Systembetreibern (also den Dualen Systemen, die Gelbe Tonnen und Säcke entsorgen, gs) nicht gestattet, Vertreibern (also den Handelsunternehmen, gs) ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile für den Fall zu versprechen oder zu gewähren, dass die Vertreiber Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (also den Verkaufsverpackungen, die in unseren Tonnen und Säcken landen, gs) an ihr System vermitteln.

Handelskonzerne schließen nach Informationen von Insidern schon jetzt für rund 50 Prozent der Verpackungen Verträge mit „ausgewählten“ Dualen Systemen ab und „überreden“ dann weitere Hersteller/Lieferanten, Verträge mit diesem System abzuschließen. Für die wettbewerbspolitische Regulierung dieses Problems würde die Ölfleck-Theorie gelten, so Haucap.

„So richtig sauber bekommt man das nicht hin. Man verschmiert nur den Ölfleck.“

Ob die Gremien der Zentralen Stelle den Kickback-Ölfleck beseitigen, darf bezweifelt werden.

Hier sollte sich das Kartellamt noch einmal die personelle Konstellation etwas genauer anschauen.

Die Anforderung der Wettbewerbshüter wurde eigentlich klar formuliert: So soll man die Kontrollgremien „nicht mit Personen besetzen, die in einem Beschäftigungsverhältnis oder Beratungsverhältnis zu Marktteilnehmern stehen, standen oder demnächst stehen werden.“

Vielleicht kommt jetzt mal Druck vom Markenverband: Aufbegehren gegen die Recyclingpolitik der Handelskonzerne

Auch ein Dauerbrenner (Trittbrettfahrer): Zentrale Stelle will Schlupflöcher bei der Systembeteiligungspflicht schließen – ist bislang in den knapp 30 Jahren seit Einführung der Verpackungsverordnung nicht gelungen.

Remondis, DSD und neue Müll-Monopole: Warum das @kartellamt aktiver werden muss – Mittelstand wird verdrängt #bvse

Die Bestrebungen von Remondis, die Kölner Duales System Holding (DSD) zu erwerben, halten nach Informationen des mittelständischen Entsorgerverbandes bvse unvermindert an. Ein Gespräch zwischen dem Entsorgungskonzern mit Sitz in Lünen und Vertretern des Bundeskartellamtes soll es Mitte Dezember 2017 in Bonn gegeben haben. Wenn Remondis die Möglichkeit erhält, das DSD zu erwerben, erwartet bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock erhebliche Verwerfungen in der Recycling- und Entsorgungsbranche.

Remondis verfolge das nachdrücklich, obwohl der Aball-Konzern vor einigen Monaten noch die Abschaffung der Dualen Systeme gefordert hat:

„Jetzt wollen sie das größte Duale System übernehmen und das führt zu großen wettbewerbspolitischen Problemen“, warnt Rehbock im ichsagmal.com-Interview. Schon jetzt würde Remondis rund 25 Prozent der Abfallsammlung via Gelbe Tonnen und Säcke dominieren. Werde das DSD gekauft, käme noch eine weitere Dominanz bei Sortierung und Recycling dazu.“Dann hat das nichts mehr mit Wettbewerb zu tun“, warnt Rehbock.

Im Verbund mit den Handelskonzernen könnte sich hier der wettbewerbspolitische Sündenfall entwickeln. Wenige Entsorger und Händler würden dann unter Ausschaltung der Lieferanten sowie der mittelständischen Entsorgungswirtschaft das Recyclinggeschäft dominieren. Schon jetzt gebe es über die so genannte Handelslizenzierung fragwürdige Tendenzen.

Rehbock spricht von Abmachungen zwischen den großen Entsorgungsfirmen und den Handelskonzernen.

„Nicht umsonst hat der Gesetzgeber ins Verpackungsgesetz das Kickback-Verbot aufgenommen“, erläutert Rehbock.

Als Ergebnis entstünden verzerrte und überhöhte Preise zu Lasten der Industrie. Da seien erhebliche Spannen im Spiel, sonst würde der Gesetzgeber nicht intervenieren. Problematisch seien alle großen Systeme mit einer vertikalen Ausrichtung. Lizenzierung, Sammlung, Sortierung und Recycling in einer Hand.

Hier sei Remondis auf Einkaufstour.

„Ich erlebe wöchentlich, dass wieder die Übernahme eines Mittelständlers auf der Agenda steht. Diese Aufkäufe sind leider nicht auf dem Radar des Bundeskartellamtes. Nur die großen Deals interessieren die Wettbewerbshüter in Bonn“, betont Rehbock.

In der Summe der kleinen Deals entstehe aber das gleiche Problem. Hier fordert der bvse auch bei der Sortierung und dem Recycling eine Ausschreibungspflicht für jede Gebietskörperschaft, die von neutraler Seite überwacht wird. Nur so könne man die Marktkonzentration noch aufhalten.

Auf Facebook läuft das Interview übrigens wie Bolle:

Auf YouTube ist noch Luft nach oben (wie immer bei etwas komplexeren Themen):

Im nächsten Interview würde ich gerne einen Kenner des Wettbewerbsrecht interviewen. Beispielsweise Justus Haucaup. Und spannend wäre auch ein Vertreter des Bundeskartellamtes.

Habt Ihr weitere Vorschläge?

Ein Controller hat jetzt übrigens mal durchgerechnet, wie viel Euros so ungefähr über Kickback-Verfahren in den Kassen der Händler landen. Das ist Stoff für eine weitere Story. Ich muss mich erst einmal durch die Excel-Tabellen wühlen.

Müll und Monopole – Kauft Remondis das DSD? Interview mit Eric Rehbock vom Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung in Bonn

Gespräch mit Eric Rehbock, Hauptgeschäftsführer vom bvse

Erfrischend unkompliziertes Interview mit Eric Rehbock, dem Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) – die Stimme des Mittelstandes in der Recyclingwirtschaft. Abstimmung des Termins lief prima. Großer Dank an den Pressesprecher Jörg Lacher.

Hier die Variante auf YouTube – nicht jeder mag Facebook 😉

Gespräch hat Nachrichtenwert! Ausführlicher Bericht folgt.

Update: Diskussion auf Twitter

https://twitter.com/slang_euwid/status/961258470187175936

#HulkdesTages Neuer Monopolismus in der Abfallbranche? #Recycling #GelbeTonne #GelberSack #LiveInterview #bvse

Die Bestrebungen von Remondis, die Kölner Duales System Holding zu erwerben, halten nach Informationen des mittelständischen Entsorgerverbandes bvse unvermindert an. Ein Gespräch zwischen dem Entsorgungskonzern mit Sitz in Lünen und Vertretern des Bundeskartellamtes soll es Mitte Dezember 2017 in Bonn gegeben haben. Wenn Remondis die Möglichkeit erhält das Duale System zu erwerben, erwartet bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock erhebliche Verwerfungen in der Recycling- und Entsorgungsbranche.

Remondis sei mit einem Jahresumsatz von rund 6,4 Milliarden Euro der mit großem Abstand führende Entsorgungskonzern in Deutschland. DSD wiederum ist nach Aussagen des bvse das größte der nunmehr zehn Dualen Systeme bei der Sammlung und Sortierung von Verkaufsverpackungen aus privaten Haushalten.

„Wenn Remondis das Duale System Deutschland übernimmt, müssten die an Entsorgungsaufträgen interessierten Remondis-Konkurrenten sich an den Sammel-Ausschreibungen der Remondis-Tochter DSD GmbH beteiligen. Dies lässt durchaus Steuerungsmöglichkeiten zu. Sortierung und Verwertung müssen erst gar nicht ausgeschrieben werden, so dass hier eine konzerninterne Vergabe erfolgen könnte. Das könnte Remondis auch außerhalb des Bereichs der Verpackungsentsorgung einen erheblichen Wettbewerbsvorteil verschaffen“, teilt bvse in einer Pressemitteilung mit.

Rehbock befürchtet ein Existenzvernichtungsprogramm für kleinere und mittelständische Unternehmen der Branche, sollten diese Pläne tatsächlich realisiert werden.

Die Politik könne kein Interesse daran haben, dem Konzern auf Kosten des Mittelstandes einen derartigen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Auch das Modell der dualen Systeme, die für die Verpackungsentsorgung bisher Verantwortung tragen, sieht der bvse-Hauptgeschäftsführer gefährdet:

„Faktisch läuft das zukünftig darauf hinaus, dass Handel und Inverkehrbringer eine Handvoll Entsorgungskonzerne beauftragen. Die Gefahr, dass diese sich die Bälle gegenseitig zuspielen, ist enorm. Am Ende würde dies nicht nur dazu führen, dass der Mittelstand der Branche in einem bedrohlichen Maße geschwächt werde, sondern auch, dass der Verbraucher letzten Endes die Zeche bezahlen muss“, kritisiert Rehbock.

Der bvse erwartet eine neue Runde in dem knallharten Verdrängungswettbewerb von Remondis gegenüber mittelständischen Unternehmen.

„Wir erkennen schon heute, dass Remondis nicht so sehr in den Kategorien von Wettbewerb in der Kreislaufwirtschaft denkt, sondern an die Schaffung eigener, abgeschotteter Kreisläufe und Stoffströme“, warnt der Recyclingverband, der rund 900 Mitgliedsunternehmen in Deutschland vertritt.

Remondis müsse als marktbeherrschend in einer ganzen Reihe von zentralen Märkten betrachtet werden. Beispielhaft benennt bvse folgende Märkte: Sonderabfall, E-Schrott, Altglas und Altpapier

„Bei Erwerb der DSD wäre die Marktbeherrschung von Remondis im Bereich des Kunststoffrecyclings nur noch eine Frage der Zeit. Flächendeckende Rückführungssysteme tragen von sich aus im Kern das Konzept dualer Systeme und damit eine zwingende Tendenz zur Oligopol- oder gar zur Monopolbildung. Dem muss durch dezentrale Vergabestrukturen entgegengewirkt werden, wenn man eine regional verankerte und mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur erhalten will“, führt der bvse aus.

Der bvse fordert, dass die Ausschreibungen für Sammlung und Sortierung von Verpackungsabfällen aus privaten Haushalten nicht mehr von den dualen Systemen, sondern von neutraler Seite, etwa von der neugegründeten Zentralen Stelle, vorgenommen werden. Eine entsprechende Änderung des Verpackungsgesetzes könnte nach Ansicht des bvse-Hauptgeschäftsführers relativ unkompliziert und zeitnah in Angriff genommen werden. Er verwies hier beispielgebend auf die Bundesnetzagentur, die in den Märkten Telekommunikation und Post, Energie und Eisenbahnen durch regulatorische Entscheidungskompetenz und die Durchführung von Vergabeverfahren für einen soliden wettbewerblichen Rahmen sorgt.

Die Frage ist nur, ob die Zentrale Stelle in einer privatwirtschaftlichen Konstruktion diese Funktion übernehmen kann. Hier hinkt wohl der Vergleich mit der staatlichen Bundesnetzagentur. Das Bundeskartellamt hat wohl Zweifel, ob diese Zentrale Stelle neutral und im öffentlichen Interesse wirken kann. Das geht aus einem Fachvortrag hervor.

So soll man die Kontrollgremien „nicht mit Personen besetzen, die in einem Beschäftigungsverhältnis oder Beratungsverhältnis zu Marktteilnehmern stehen, standen oder demnächst stehen werden.“

Gibt es solche Persönlichkeiten überhaupt, die in so einer Stiftung tätig werden könnten oder bleiben die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher wieder auf der Strecke?

Wettbewerbspolitisch waren mögliche Allianzen zwischen den Konzernen des Handels und der Entsorgungswirtschaft immer schon ein rotes Tuch für die Wettbewerbshüter in Bonn. Etwa bei der drohenden Pleite des DSD Anfang der 90er Jahre. Irgendwie wiederholt sich diese Geschichte wohl immer wieder.

In diesem Zusammenhang laufen derzeit meine Recherchen bei der so genannten Handelslizenzierung. Hier befürchtet die Konsumgüterindustrie Verwerfungen. Beispielsweise der Milchindustrieverband:

„Schon jetzt betrifft die Handelslizenzierung rund 50 Prozent des Marktes. Sie stellt keinen Ausnahmetatbestand mehr dar und stellt den Markt für die Verpackungsentsorgung vor umfangreiche wettbewerbliche Probleme, da im Rahmen der Handelslizenzierung nur einige wenige Handelsunternehmen die Verpackungsentsorgung nachfragen und dies auch nur bei einigen wenigen Dualen Systemen. Regelmäßig erfolgt die Handelslizenzierung derzeit zu überhöhten Preisen. Diese werden letztlich von den Herstellern gegenüber den jeweiligen Dualen Systemen, die Handelslizenzierung betreiben, getragen.“

Zu diesen Themen befrage ich heute ab 15:10 Uhr den bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock:

Mitdiskutieren auf Facebook.

Siehe auch:

„Die Branche lebt von wunderbaren Begriffen“ – Henning Krumrey und seine Rolle als Chefkommunikator beim Abfallkonzern Alba @pr_magazin

Henning Krumrey hat 27 Jahre als politischer Journalist gearbeitet, zuletzt als stellvertretender Chefredakteur der Wirtschaftswoche. Nun ist er Kommunikationschef der Alba Group, so das prmagazin in der Titelstory im Januar.

„Wenn man mit Krumrey über Themen der Umweltpolitik spricht, dann scheint der akribische Rechercheur auf, der sich tief in ein Thema einarbeitet“, schreibt prmagazin.Autor David Selbach.

Mittlerweile beherrscht er wohl auch schon das Abfall-ABC: „Inverkehrbringer“, „intelligenter Fehlwurf“ und „stoffgleiche Nichtverpackungen“.

„Krumrey kennt sich aus – und weiß: ‚Die Branche lebt von wunderbaren Begriffen.‘ Kein Zweifel: Der ehemalige Politikjournalist beschäftigt sich gern mit der Gesetzgebung, Verordnungen und politischen Grabenkämpfen, auch wenn in seiner Abteilung ein Mitarbeiter eigens für politische Kommunikation abgestellt ist“, erläutert Selbach.

Ende April 2015 schied Krumrey bei der WiWo aus, nach 27 Jahren als Journalist. Gut ein halbes Jahr später fing er bei ALBA an.

„In der Branche munkeln viele, dass er sich mit der im Oktober 2014 angetretenen Chefredakteurin Miriam Meckel überworfen habe. Krumrey erzählt eine andere Geschichte. Seine ALBA-Vorgängerin Verena Köttker habe sich selbstständig machen wollen, deshalb hätten die Firmeninhaber Axel und Eric Schweitzer einen Nachfolger gesucht – und Krumrey gefragt, ob er den Job wolle. ‚Ich kannte beide schon länger‘, sagt Krumrey. Eric durch sein Engagement als Präsident der Berliner Industrie- und Handelskammer und später des DIHK, Axel von mehreren Delegationsreisen nach Asien. Dass er auch seine Vorgängerin Köttker schon kannte, nämlich aus seiner Zeit im Focus-Hauptstadtbüro, sei dagegen ‚reiner Zufall‘ gewesen, betont Krumrey.“

Aber wie offen kommuniziert Krumrey? Übergriffige Abstimmungsarien soll es angeblich nicht mehr geben. Auch furchtbare PR-Floskeln sind wohl nicht mehr das große Problem. Meine Erfahrungen waren bislang nicht so prickelnd.

Der Kontext meiner Anfrage hätte Krumrey eigentlich klar sein müssen, denn ich verlinkte meinen Beitrag auf LinkedIn „Kickback-Zahlungen beim Recycling? Merkwürdige Rolle der Handelskonzerne“.

Das Gespräch kam dann zustande. Die Antworten brachten allerdings keine Klarheit: Zu Preisen und Kundenbeziehungen werde nichts gesagt. Das sei ein reines Handelsthema. Was diese Unternehmen mit den Vertragspartnern machen, entzieht sich den Kenntnissen des Entsorgers. Ob das Alba-Tochterunternehmen Interseroh für Rewe und Lidl tätig sei, wurde ebenfalls nicht beantwortet. Ich sollte doch beim Handel anrufen. Mein Hinweis auf den mir vorliegenden Vertrag fruchtete nicht. Dort steht doch, dass die Lieferanten den Handelskonzern bevollmächtigen, einen Vertrag über die Beteiligung am Dualen System XY abzuschließen. Unter dem Punkt Vergütung ist dann zu lesen: Folgende Preise gelten für die Beteiligung am Dualen System XY als vereinbart:

Glas: 7,4 Cent/kg
Pappe, Papier, Karton: 17,5 Cent/kg
Weißblech: 27,2 Cent/kg
Alu: 73,3 Cent/kg
Kunststoff: 129,6/kg
Kartonverbunde: 75,2 Cent/kg
Sonstige Verbunde 101,4 Cent/kg
Naturmaterialien: 10,2 Cent/kg

Diese Preise sind also vom Handelskonzern mit dem Entsorger vereinbart worden und gelten auch für jene Konsumgüterunternehmen, die dem Handelskonzern die Bevollmächtigung für die so genannte Handelslizenzierung erteilt haben. Das ist also kein reines Handelsthema. Diese Preise fürs Verpackungsrecycling werden von den Lieferanten bezahlt – am Ende der Kette sind es dann die Verbraucherinnen und Verbraucher, die das bei ihren Einkäufen in Supermärkten finanzieren müssen. Die Kritik der Industrie an diesem Verfahren ist Henning Krumrey übrigens bekannt. Das bestätigte er mir in dem Telefonat.

Er hätte mir eigentlich direkt auf Facebook antworten können, dass er zu diesen Vertragsbeziehungen nichts sagt. Das Gespräch war reine Zeitverschwendung.

Dafür gibt es morgen ein spannendes Live-Interview:

Müll (pardon Abfall/Wertstoffe) und Monopole. Am Nachmittag.

Interventionen auf Facebook sind zwecklos. Wir haben das Interview als Konserve auf dem Rechner – also nach der Liveübertragung. Die Software macht das für uns 🙂

Verpackungsrecycling: „Aber Herr Sohn, was recherchieren Sie da? Das wird ihnen keiner mehr sagen“

Es gab mal eine Zeit, da war es überhaupt nicht schwierig, Daten und Fakten über das Verpackungsrecycling in Deutschland zu recherchieren. Sammelmenge, Sortiermenge, Preis pro Tonne – all das wurde fein säuberlich nach Materialien gegliedert und jedes Jahr in hübschen Infografiken veröffentlicht. Wenn man wollte, wurde das sogar auf Basis von Landkreisen und kreisfreien Städten runter gerechnet. Ein Service, der vor allem von Lokalmedien sehr geschätzt wurde. Schließlich wollen die Bürgerinnen und Bürger wissen, was mit dem Verpackungsabfall passiert, der jeden Monat mühsam über Gelbe Tonnen und Säcke, Glascontainer und Blaue Tonnen getrennt gesammelt und von Entsorgungsfirmen abtransportiert wird. Diese Zeiten scheinen der Vergangenheit anzugehören:

„Aber Herr Sohn, was recherchieren sie da? Das wird ihnen keiner mehr sagen“, so die Aussage eines Verbandsvertreters.

Besonders die Handelslizenzierung sei ein Buch mit sieben Siegeln, selbst für die Branchenverbände der Konsumgüterindustrie. Auf den Hinweis, dass mir der Entsorgungsvertrag eines großen Handelskonzerns vorliegt und es ja zumindest möglich sei, diese Preise für die Beteiligung an einem Dualen System mit den realen Marktpreisen abzugleichen, erwidert der Verbandsmann, dass ich da mehr wüsste als er.

Aber der Hinweis des Verbandsgeschäftsführers auf die Informationsbarrieren entspricht wohl leider der Realität. Hier ein kleines Update meiner Recherchen. Auf Facebook veröffentlichte ich folgende Frage an Henning Krumrey, Kommunikationschef des Entsorgungskonzerns Alba:

„Mal eine Frage an Henning Krumrey, wo es im Artikel des PR-Magazin (dort ist er in der Januar-Ausgabe porträtiert worden) auch um Clearingverträge etc. geht. Zahlt eigentlich Alba über das Tochterunternehmen Interseroh als Duales System auch Kickback-Leistungen an Handelskonzerne??? Welche Preisstaffel legt Interseroh beim Verpackungsrecycling zugrunde?“

Die Antwort von Krumrey stimmte mich hoffnungsfroh, auch wenn sie in der Tonlage streng war:

„Lieber Herr Sohn, rufen Sie mich doch einfach an, statt Fragen zu posten, zu denen Sie sich dann nicht melden.“

Meine Antwort:

„Henning Krumrey das werde ich tun. Anfang der Woche war ich unterwegs. Die Fragen gehen eh an die Öffentlichkeit, ist ja kein Staatsgeheimnis.“

Der Kontext meiner Anfrage hätte eigentlich klar sein müssen, denn ich verlinkte meinen Beitrag auf LinkedIn „Kickback-Zahlungen beim Recycling? Merkwürdige Rolle der Handelskonzerne“.

Das Gespräch kam dann zustande. Die Antworten brachten allerdings keine Klarheit: Zu Preisen und Kundenbeziehungen werde nichts gesagt. Das sei ein reines Handelsthema. Was diese Unternehmen mit den Vertragspartnern machen, entzieht sich den Kenntnissen des Entsorgers. Ob das Alba-Tochterunternehmen Interseroh für Rewe und Lidl tätig sei, wurde ebenfalls nicht beantwortet. Ich sollte doch beim Handel anrufen. Mein Hinweis auf den mir vorliegenden Vertrag fruchtete nicht. Dort steht doch, dass die Lieferanten den Handelskonzern bevollmächtigen, einen Vertrag über die Beteiligung am Dualen System XY abzuschließen. Unter dem Punkt Vergütung ist dann zu lesen: Folgende Preise gelten für die Beteiligung am Dualen System XY als vereinbart:

Glas: 7,4 Cent/kg
Pappe, Papier, Karton: 17,5 Cent/kg
Weißblech: 27,2 Cent/kg
Alu: 73,3 Cent/kg
Kunststoff: 129,6/kg
Kartonverbunde: 75,2 Cent/kg
Sonstige Verbunde 101,4 Cent/kg
Naturmaterialien: 10,2 Cent/kg

Diese Preise sind also vom Handelskonzern mit dem Entsorger vereinbart worden und gelten auch für jene Konsumgüterunternehmen, die dem Handelskonzern die Bevollmächtigung für die so genannte Handelslizenzierung erteilt haben. Das ist also kein reines Handelsthema. Diese Preise fürs Verpackungsrecycling werden von den Lieferanten bezahlt – am Ende der Kette sind es dann die Verbraucherinnen und Verbraucher, die das bei ihren Einkäufen in Supermärkten finanzieren müssen. Die Kritik der Industrie an diesem Verfahren ist Henning Krumrey übrigens bekannt. Das bestätigte er mir in dem Telefonat.

Der Milchindustrieverband hat diese Kritik auch unmissverständlich formuliert:

„Schon jetzt betrifft die Handelslizenzierung rund 50 Prozent des Marktes. Sie stellt keinen Ausnahmetatbestand mehr dar und stellt den Markt für die Verpackungsentsorgung vor umfangreiche wettbewerbliche Probleme, da im Rahmen der Handelslizenzierung nur einige wenige Handelsunternehmen die Verpackungsentsorgung nachfragen und dies auch nur bei einigen wenigen Dualen Systemen. Regelmäßig erfolgt die Handelslizenzierung derzeit zu überhöhten Preisen. Diese werden letztlich von den Herstellern gegenüber den jeweiligen Dualen Systemen, die die Handelslizenzierung betreiben, getragen.“

Wie hoch sind denn nun die überhöhten Preise? Da habe ich mir einen kleinen Überblick auf Basis der Tonnage verschafft.

Hier nur einige Beispiele:

Preis für das Verpackungsrecycling im Wege der Handelslizenzierung für Pappe, Papier, Karton: 175 Euro pro Tonne.
Der Marktpreis liegt nur bei rund 70 Euro pro Tonne.

Alu-Preis via Handelslizenzierung: 733 Euro pro Tonne.
Marktpreis liegt bei 460 Euro pro Tonne.

Kunststoff: Über die Handelslizenzierung müssen 1296 Euro gezahlt werden. Der Marktpreise liegt bei 500 Euro.

Kartonverbunde (vor allem Milch und Säfte): Über die Handelslizenzierung müssen 752 Euro pro Tonne auf den Tisch gelegt werden. Der Marktpreis liegt bei 500 bis 600 Euro.

Bei allen Materialfraktionen gibt es also ein kräftiges Delta. Die Kritik des Milchindustrieverbandes scheint zu stimmen. Was passiert nun mit diesem Delta? Das habe ich die Pressestelle von Lidl gefragt:

„Nach meinen Recherchen liegen die Preise für die Beteiligung an einem Dualen System bei den Leichtverpackungen deutlich über den Marktpreisen.
Beispiel Kunststoff: Da werden knapp 1.300 Euro pro Tonne verlangt. Der Marktpreis liegt aber nur bei 500 bis 600 Euro pro Tonne. Wie kommt die Differenz zustande?“

Antwort von Lidl zum gesamten Fragenkatalog:

„Sehr geehrter Herr Sohn, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns grundsätzlich nicht zu Vertragspartnern äußern.“

Man kommt nicht weiter in der Kreislaufwirtschaft. Jeder, der sich die Statistiken über das Verpackungsrecycling anschaut – also die Verwertungsmengen, kann ja mal den Rechner anwerfen und kalkulieren, wie hoch das von mir aufgeführte Delta wirklich ist. Wäre doch eine nette Aufgabe für das Bundeskartellamt.

Aufruf zur Verpackungsabfall-Recherche mit ersten Ergebnissen #GelbeTonne #GelberSack

Nach unserem Aufruf zur kollaborativen Recherche über die Merkwürdigkeiten bei der Gestaltung des Recyclings von Verpackungsabfall kommen bei uns die ersten Rückmeldungen aus der Konsumgüterindustrie an.

Die Quellen werden hier natürlich nicht genannt, sonst könnte es zu „Strafaktionen“ des Einzelhandels kommen: Fristlose Kündigung, Schadensersatz, Auslistung und sonstige „Späße“, die Firmen in den Ruin treiben können. Aber unsere Vermutungen, dass von den Lieferanten überhöhte Preise fürs Recycling verlangt werden, bestätigen sich. So sind vor zwei Jahren Preisanpassungen von einem großen Discounter mit unbestimmter Laufzeit vorgenommen worden (Vertrag liegt uns vor). Man kennt den Konzern aus der TV-Werbung.

Am Beispiel Kunststoff kann man das am besten nachvollziehen. Es werden 1.296 Euro pro Tonne als Entsorgungspreis verlangt. Da liegt man auf einem Preisniveau, wie zu Beginn des Verpackungsrecyclings. Technologisch hat sich allerdings einiges getan. Der Marktpreis ist mittlerweile unter 600 Euro gefallen. Wie kann es sein, dass ein Handelskonzern von seinen Lieferanten mehr als doppelt so viel verlangt? Was passiert mit den rund 700 Euro pro Tonne, die in der Kasse des beauftragten Dualen Systems landen?

Auf die Folgen der zunehmenden Handelslizenzierung hat im Januar 2017 der Milichindustrieverband hingewiesen:

„Schon jetzt betrifft die Handelslizenzierung rund 50 Prozent des Marktes. Sie stellt keinen Ausnahmetatbestand mehr dar und stellt den Markt für die Verpackungsentsorgung vor umfangreiche wettbewerbliche Probleme, da im Rahmen der Handelslizenzierung nur einige wenige Handelsunternehmen die Verpackungsentsorgung nachfragen und dies auch nur bei einigen wenigen Dualen Systemen. Regelmäßig erfolgt die Handelslizenzierung derzeit zu überhöhten Preisen. Diese werden letztlich von den Herstellern gegenüber den jeweiligen Dualen Systemen, die Handelslizenzierung betreiben, getragen.“

Und dann wird es in dem Schreiben noch interessanter:

„Ausdrücklich zu begrüßen ist das in § 7 Abs. 6 VerpackungsG verankerte Kick-Back Verbot. Gleichwohl bedürfte es einer solchen Regelung nicht, wenn klargestellt würde, dass ausschließlich die Hersteller und zwar auch für die Eigenmarken des Handels die Lizenzverantwortung tragen würden. Für eine derartige, zu begrüßende Regelung, spricht nicht zuletzt auch die Systematik der aktuellen Verpackungsverordnung, da der Hersteller als Erstinverkehrbringer auch die Lizenzverantwortung für die von ihm in Verkehr gebrachten Verpackungen tragen soll.“

Inhalt von Paragraf 7 Absatz 6 des Verpackungsgesetzes im Wortlaut: Es ist Systembetreibern (also den Dualen Systemen, die Gelbe Tonnen und Säcke entsorgen, gs), Vertreibern (also den Handelsunternehmen, gs) nicht gestattet, ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile für den Fall zu versprechen oder zu gewähren, dass die Vertreiber Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (also den Verkaufsverpackungen, die in unseren Tonnen und Säcken landen, gs) an ihr System vermitteln.

Also Handelskonzerne schließen schon jetzt für rund 50 Prozent der Verpackungen Verträge mit „ausgewählten“ Dualen Systemen ab und „überreden“ dann weitere Hersteller/Lieferanten, Verträge mit diesem System abzuschließen.

Wettbewerbspolitisch ist der Fall also klar. Wenn die Hersteller die Verträge für das Verpackungsrecycling direkt mit den Dualen Systemen abschließen würden – das sind einige tausend Unternehmen – dann könnte es nicht zu dem in Paragraf 7 beschriebenen Szenario kommen. Wenn allerdings die fünf großen Handelskonzerne, die 80 Prozent des Marktes dominieren, für die Lizenzierung zuständig sind, kommt es zu der Lage, die der Milchindustrieverband skizziert hat.

Soweit die ersten Recherche-Ergebnisse. Vielen Dank für den Hinweis auf das Schreiben des Milchindustrieverbandes und für den „lohnenden“ Vertrag eines Discounters. Wer weitere Informationen vermitteln möchte, sollte mich direkt telefonisch kontaktieren: 0177 620 44 74.

Die Sonnenkönige des Verpackungsabfalls und das drohende Chaos mit Gelben Tonnen und Säcke

Auf einer Fachtagung der Entsorgungswirtschaft vor fünf Jahren verglich der Vorstandschef einer Recyclingfirma das Regelungschaos der Verpackungsverordnung mit dem französischen Sonnenkönig, der sich mit dem Bau der Maschine von Marly ein Denkmal setzen wollte. Ludwig der Vierzehnte investierte für dieses Ideal der Vollkommenheit unvorstellbare Summen. Es bestand aus 14 großen Wasserrädern, die 221 Pumpen betrieben. Mit dem Bau waren 1.800 Arbeiter und Techniker fünf Jahre lang beschäftigt. Sie verbrauchten das Holz etlicher Wälder, 17.500 Tonnen Eisen, 900 Tonnen Blei und 850 Tonnen Kupfer. Entstanden ist aber keine quasi-göttliche Schöpfung der Technik, keine perfekte Maschine, kein Monument der Ingenieurskunst, sondern ein schwerfälliges Monster.

Flut an Verordnungsnovellen

Ähnlich verhält es sich mit der Flut an Verordnungsnovellen, die uns seit Einführung der Gelben Tonnen und Säcke in den vergangenen 27 Jahren beschert wurden. Nach jeder Novelle entsteht in den beteiligten Wirtschaftskreisen – Handel, Industrie und Entsorgungswirtschaft – das gleiche Theater: Man klagt über Vollzugsdefizite, Bürokratismus, Schwarzfahrer, Abrechnungsbetrüger, Phantom-Sammelmengen, Abfallschwund, Platzhirsch-Gehabe und egoistische Finanzinteressen. In der Regel verbergen sich hinter den Klagen schlichtweg Machtinteressen der Platzhirsche.
Der kluge Rat auf der Fachtagung im Juni 2012 lautete: Man sollte die nötige Geduld für den Vollzug der bestehenden Verpackungsverordnung aufbringen und mit kühlem Kopf weiterarbeiten, statt sich wieder auf die Reise in das utopische Land der Rechts-Vollkommenheit zu machen.
Ansonsten könnte man das gleiche Schicksal wie die Wundermaschine von Marly erleiden. Sie wurde abgerissen und ist nur noch eine Anekdote der Technik-Geschichte.

Abriss bei sieben Dualen Systemen

Für den Abriss ihrer Existenzgrundlage sorgen im Jahr 2017 nun sieben der zehn zugelassenen dualen Systeme, die das Recycling des Verpackungsabfalls in Deutschland organisieren.

Die kündigenden Systeme scheiden nicht nur aus den gekündigten Verträgen aus, sondern verlieren damit zugleich auch die für ihre Tätigkeit als duales System zwingend erforderliche behördliche Feststellung (Zulassung) als Systemteilnehmer. Sie wird unwirksam. So wertet das Professor Tobias Leidinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, die Rechtslage in einer Stellungnahme.

Zulassung durch die Landesbehörde

Am bundesdeutschen Markt sind derzeit zehn duale Systeme tätig, die die Abholung und Sortierung des Verpackungsabfalls bewerkstelligen. Jeder Systemteilnehmer bedarf dafür der Zulassung durch die jeweils zuständige Landesbehörde.

„Dabei handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt. Die Feststellungen sind regelmäßig auch mit Nebenbestimmungen versehen, die die verbindliche Verpflichtung für den Systembetreiber enthalten, sowohl der Gemeinsamen Stelle anzugehören als auch wirksame Clearingverträge zu unterhalten“, schreibt Leidinger.

Die so genannte „Gemeinsame Stelle“ sorgt für die notwendige Koordinierung der am Markt tätigen Systeme. Sie ermittelt unter anderem regelmäßig die Marktanteile der dualen Systeme im Entsorgungsgebiet, auf deren Grundlage die Anteile an den erfassten Verpackungsmengen und damit die anteiligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Entsorgungsunternehmen und den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bestimmt werden. Rechtsgrundlage dafür sind die zwischen allen Systemteilnehmern abgeschlossenen Verträge: der Ausschreibungsvertrag, der Mengenclearingvertrag sowie ein Nebenentgeltvertrag.

„Die Beteiligung an der Gemeinsamen Stelle ist mithin Voraussetzung für die Teilnahme am Wirtschaftskreislauf nach der Verpackungsverordnung, der Mengenclearingvertrag ist die entscheidende Rechtsgrundlage für das Funktionieren der Gemeinsamen Stelle und dem Zusammenwirken der teilnehmenden Systeme“, erläutert der Fachanwalt.

Wie der Presse zu entnehmen sei, haben vier der sieben kündigenden Systembetreiber neue Clearingverträge abgeschlossen. Das Bundeskartellamt habe dazu eine rechtliche Einschätzung abgeben, wonach der von vier dualen Systemen abgeschlossene neue Vertrag „wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen“ enthält und somit ab 2018 kein Mengenclearing ermöglicht.

Anbieter ohne Genehmigung

Rechtsfolge der Kündigung der Clearingverträge ist, dass am 1. Januar 2018, mit Wirksamkeit der Kündigung, zugleich die Feststellung (Zulassung) der kündigenden dualen Systeme nach Paragraf 6, Absatz 5.3 der Verpackungsverordnung unwirksam werde.

„Daran ändert auch der zwischenzeitlich erfolgte Abschluss konkurrierender Clearingverträge durch vier duale Systeme nichts“, führt Leidinger aus.

Die Kündigung der Clearingverträge stelle sich als schärfste Form der Weigerung zur Zusammenarbeit dar, sofern nicht für den Zeitraum ab Wirkung der Kündigung alle zehn Dualen Systeme einen neuen, wirksamen abschließen. Damit würden ab dem 1. Januar 2018 nur noch drei Duales Systeme in Deutschland über wirksame Feststellungen verfügen. Nur diese zugelassenen Betreiber dürfen ab diesem Zeitpunkt noch am Markt als duale Systeme tätig sein.

„Hersteller und Vertreiber dürfen Verkaufsverpackungen ab dem 1. Januar 2018 nur noch an private Endverbraucher abgeben, wenn sie sich an diesen Systemen beteiligen“, resümiert Leidinger.

Was machen die großen Handelskonzerne?

Das dürfte vor allem die großen Handelskonzerne in Verlegenheit bringen, die sich mit jenen Dualen Systemen verbunden haben, die zur Kündigungsfraktion zählen. Die Zeit für eine Einigung wird jedenfalls knapp.

Nach Auskunft des Bundeskartellamts sollen sich die zehn dualen Systeme in der Gemeinsamen Stelle um eine Lösung für das Clearing bemühen.

„Wenn die Gemeinsame Stelle den Text eines von allen Systemen akzeptierten Regelwerks vorlegt, wird sich das Bundeskartellamt damit befassen, ob es kartellrechtswidrige Regeln enthält. Zu einem Szenario, in dem die Systeme bis zum Jahresende keine Lösung für ein Clearing finden, können wir uns derzeit noch nicht äußern“, so der Kartellamtssprecher Kay Weidner.

Einzelgänge führen also nicht zum Ziel. Auch die immer wiederkehrenden Erzählungen über Schwundmengen und Betrügereien, gegenseitigen Schuldzuweisungen und Empörungsrituale werden das Problem nicht lösen. Bislang sind die Fronten verhärtet. Mal schauen, welche Systeme dem Schicksal des Sonnenkönigs folgen.

Netzökonomische Überlegungen zur Post-Müll-Epoche – Produkte mit digitaler Öko-Intelligenz aufladen #NEO16

Müll muss nicht sein
Müll muss nicht sein

Was kommt in zehn Jahren in die Tonne? Was passiert, wenn Produkte mit digitaler Öko-Intelligenz aufgeladen werden?

In der netzökonomischen Debatte sollten wir es nicht versäumen, uns auch mit dem Kern der Ökologie zu beschäftigen: Oikos war in der Antike die Haus- und Wirtschaftsgemeinschaft, die Orientierung an der Nachbarschaft – verbunden mit dem Verzicht auf Supersysteme, die das Himmelreich auf Erden versprechen, sich aber kaum steuern lassen. Konzentriere Dich auf das, was Du selbst gestalten kannst. Übernehme Verantwortung für Dein eigenes Handeln und delegiere es nicht auf kommende Generationen.
 
So ist auch das politische Ziel zu verstehen, spätestens bis zum Jahr 2020 vollständig aus der Beseitigungswirtschaft auszusteigen und alle Deponien zu schließen. Damit verabschieden wir uns endgültig vom menschlichen Archetypus, Dinge nach dem Verlust individueller Wertschätzung einfach zu vergraben oder zu verbrennen nach dem Motto: Aus dem Auge, aus dem Sinn.
 
Das ökologische Anforderungsprofil für das 21. Jahrhundert hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) trefflich formuliert:

„Funktional, langlebig und damit kostengünstig, ressourcenleicht und emissionsarm, reparaturfreundlich, wiederverwertbar, risikoarm, fehlerfreundlich und rückholbar.“

Dabei geht es nicht nur um neue Produkte, sondern auch um Dienstleistungen und soziale Innovationen wie Carsharing oder Repair Cafés, die immer populärer werden.
 
Wenn es gelingt, dass alle Gegenstände des Alltags im „Internet der Dinge“ digital vernetzt werden, könnte man sie auch mit ökologischer Intelligenz aufladen. Dann würden sie über ihre Herkunft und Ökobilanz informieren sowie Empfehlungen über eine sinnvolle Weiterverwendung zum Ende ihres Lebenszyklus geben. So fänden die Produkte allein ihren Weg von der Produktion bis zum Kunden – und wieder zurück zum Recycling oder zur Wiederverwendung.
 
Dann würden 99 Prozent der mobilen Endgeräte nicht mehr in der klassischen Müllentsorgung verschwinden, sondern spezialisierten Logistikern signalisieren, wo man sie findet und wie man ihre verborgenen Schätze aus Gold, Platin, Kupfer, Aluminium und seltenen Metalle heben kann.
 
Man darf gespannt sein, wie der Gesetzgeber die hoheitlichen Aufgaben der Müllentsorgung gestalten wird, wenn gar kein Müll zur archaischen Beseitigung mehr anfällt. 

Das ist nur ein kleiner Aspekt, der in den Debatten über Digitalisierung stärker beachtet werden sollte. Im Gespräch mit Professor Lutz Becker entstand die Idee, Ökologie und Digitalisierung zu einem Schwerpunktthema der Next Economy Open am 1. und 2. Dezember zu machen. Vier bis fünf Schwerpunkte werden wir wohl in diesem Jahr wieder auf die Agenda nehmen. Ende März/Anfang April werden wir uns über die Programmatik, über Formate und neue Ideen in einer netzökonomischen Runde via Hangout on Air unterhalten.

Ihr werdet natürlich rechtzeitig zu der Diskussion eingeladen. Man hört, sieht und streamt sich 🙂