Verpackungen, die nicht oder schlecht recycelbar sind, sollen ab dem kommenden Jahr in Deutschland teurer werden. Darauf verweist die so genannte Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), ab Januar 2019 als neue Behörde für die Kontrolle des Verpackungsrecyclings zuständig ist.
Schon bei der Konzeption der Verpackung sollen die Umweltauswirkungen bedacht und im Preis spürbar werden.
„Verpackungen haben grundsätzlich eine wichtige Schutzfunktion, aber in Punkto Vermeidung und Verwertung gibt es noch deutliches Verbesserungspotenzial“, betont Gunda Rachut, Vorstand der Zentralen Stelle Verpackungsregister.
Die Entsorgung nicht- oder schlecht-recycelbarer Verpackungen müsse künftig mehr Geld kosten. Verpackungen, die hingegen in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können und aus denen wieder neue Produkte und Verpackungen entstehen, will man besser stellen.
“Danach gilt etwa ein Joghurtbecher aus Plastik, der mit Pappe umhüllt und mit Alu verschlossen ist, in Zukunft als ‘geringfügig recycelbar’. Denn wenn sich Verbraucher nicht die Mühe machen, die Pappe abzureißen und als Papiermüll zu entsorgen, muss die Sortieranlage kapitulieren. Sie erkennt den Kunststoff nicht. Auch große Etiketten oder schwarze Kunststoffe überfordern die Sensoren der Anlage. Eine ungefärbte, weiße Waschmittelflasche dagegen gilt als hochgradig recycelbar – und wäre damit günstiger. Weil die Hersteller den Preis für das Recycling auch auf den des Produktes aufschlagen müssen, könnte sich die neue Staffelung auch auf die Nachfrage auswirken. Mit Köpfchen verpackte Dinge werden so günstiger”, schreibt die SZ.
Das werde ein qualitativer Sprung, glaubt Rachut. Durch den finanziellen Anreiz amortisiere es sich auch schneller, auf bessere Verpackungen umzustellen.
Soweit die sehr löbliche Theorie. Nur welche Preissignale kommen bei den Herstellern an und welche Kriterien spielen dabei wirklich eine Rolle? Der Wettbewerbsökonom Justus Haucap verweist im ichsagmal.com-Gespräch auf die “Vereinbarungen” zwischen Handel und Industrie, die in den Herbstgesprächen getroffen werden. Da werfen die Händler bekanntlich ihre Nachfragemacht in die Waagschale und setzen mehrteilige Tarife durch von Regalmieten über Werbekostenzuschüsse bis zu Zahlungskonditionen. Für das Bundeskartellamt sei das nur schwer überprüfbar.
Gleiches gilt für den Vorwurf in Richtung Handel bei Kickback-Regelungen, die das neue Verpackungsgesetz verbietet: Inhalt von Paragraf 7 Absatz 6 des Verpackungsgesetzes im Wortlaut: Es ist Systembetreibern (also den Dualen Systemen, die Gelbe Tonnen und Säcke entsorgen, gs) nicht gestattet, Vertreibern (also den Handelsunternehmen, gs) ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile für den Fall zu versprechen oder zu gewähren, dass die Vertreiber Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (also den Verkaufsverpackungen, die in unseren Tonnen und Säcken landen, gs) an ihr System vermitteln.
Handelskonzerne schließen nach Informationen von Insidern schon jetzt für rund 50 Prozent der Verpackungen Verträge mit „ausgewählten“ Dualen Systemen ab und „überreden“ dann weitere Hersteller/Lieferanten, Verträge mit diesem System abzuschließen. Für die wettbewerbspolitische Regulierung dieses Problems würde die Ölfleck-Theorie gelten, so Haucap.
“So richtig sauber bekommt man das nicht hin. Man verschmiert nur den Ölfleck.”
Ob die Gremien der Zentralen Stelle den Kickback-Ölfleck beseitigen, darf bezweifelt werden.
Hier sollte sich das Kartellamt noch einmal die personelle Konstellation etwas genauer anschauen.
Vielleicht kommt jetzt mal Druck vom Markenverband: Aufbegehren gegen die Recyclingpolitik der Handelskonzerne
Auch ein Dauerbrenner (Trittbrettfahrer): Zentrale Stelle will Schlupflöcher bei der Systembeteiligungspflicht schließen – ist bislang in den knapp 30 Jahren seit Einführung der Verpackungsverordnung nicht gelungen.
Hat dies auf http://www.ne-na.me rebloggt.