Der Spiegel hat die Rolle des Wissenschaftlichen Dienstes als Recherchequelle für die Doktorarbeit von Dr. a. D. Guttenberg etwas eingehender untersucht. Nur die Überschrift ist wohl etwas ungenau: „Guttenberg kopierte auch von Bundestagsdienst“. Man dürfte bald schlauer sein: „Der SPD-Abgeordnete Burkhard Lischka richtete an Bundestagspräsident Norbert Lammert in einem Brief die Frage, wie oft und zu welchen Themen Guttenberg als CSU-Parlamentarier zwischen 2002 und 2007 dort juristische Ausarbeitungen und Literaturlisten bestellt habe“, berichtet tagesschau.de.
Hier könnte man erkennen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes die Hauptquelle für die Kopisten-Arbeit des Barons waren. Da auch in diesen Ausarbeitungen Fußnoten und Quellen angegeben werden, kann es über die weiteren „Verarbeitungsschritte“ des Abgeordneten oder seines Büros zu einer Verdunstung der Primär- und Sekundärquellen gekommen sein.
Der Spiegel ist schon fündig geworden. So übernahm Guttenberg einen von Ministerialrat Ulrich Tammler ausgearbeiteten Text vom 13. Mai 2004 mit nur wenigen Wort- und Formulierungsänderungen nahezu komplett in seine Dissertation. In der Quellenangabe steht lediglich: „Vergleiche auch eine im Auftrag des Verfassers entwickelte Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 13. Mai 2004.“ Das reicht aber nicht aus. „Für die Verwendung solcher Ausarbeitungen gibt es klare Regeln der Wissenschaftlichen Dienste. Der Deutsche Bundestag behält sich sämtliche Rechte daran vor. Eine Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung der zuständigen Abteilungsleitung erlaubt“, berichtet tagesschau.de. Da bin ich gestern von der Bundestagsverwaltung nicht richtig informiert worden.