Street View, der öffentliche Raum und die Panoramafreiheit

Sind die Befürworter oder die Gegner von Google Street View nun Spießer oder nicht? Diese Debatte schwappt nun hin und her, von Don Alphonso bis Benedikt Köhler. Einen wichtigen Aspekt hat Jens Best in einem Kommentar noch einmal verdeutlicht. Er möchte nicht, das ein Recht auf Fotografie von Häusern im öffentlichen Raum, das es lange gibt und mit guten Gründen in den letzten Jahrzehnten mehrfach verteidigt wurde, ins Klosett geworfen wird, „nur weil es jetzt auf einmal eine lautstarke Truppe von Bürgern brüllt, dieser Teil des öffentlichen Raumes wäre neuerdings privat. Die Häuserfassade als Bestandteil des informationellen Selbstbestimmungsrechts zu deklarieren, ist ein merkwürdiger Versuch Datenteilen und -verknüpfen – eigentlich also eine der Grundideen des Internets – generell zu verhindern.“

Und man sieht ja an der Bonner Satzung zur „Sondernutzung“ von öffentlichen Straßen, wo das hinführt. Siehe: Hurra, Google Street View wird auch in Bonn gestartet! Die Satzungsänderung gehört in die Mülltonne.

Die Pressesprecherin der Stadt Bonn konnte mir nicht erläutern, warum ich nicht auch unter die Satzung falle, wenn ich aus kommerziellen Gründen Fotoaufnahmen von öffentlichen Straßen in der Bundesstadt mache. Gibt es Unterschiede zu Pressefotografen, die damit ihr Geld verdienen? Das konnte mir die Dame im Rathaus nicht beantworten.

Ein Bußgeldbescheid habe ich bislang nicht erhalten, obwohl ich den Oberbürgermeister über meine Fotografien aufmerksam gemacht habe. Es geht den Trittbrettfahrern in der Politik also in erster Linie um die Auseinandersetzung mit dem amerikanischen Konzern Google – um nichts anderes.

Siehe auch:
Stiftung Zollverein: Öffentliche Gelder kassieren und die Panoramafreiheit einschränken?

Jetzt reicht es: Bonner Stadtverwaltung agitiert mit Muster-Widersprüchen gegen Google.