NSA weiß alles, Generalbundesanwalt weiß angeblich nichts

Es gebe keine Möglichkeit, heißt es in Karlsruhe, an belastbares Material über die Aktivitäten von NSA und dem britischen Abhördienst GCHQ in Deutschland zu kommen. Weder Zeugen noch Dokumente stünden zur Verfügung.
Es gebe keine Möglichkeit, heißt es in Karlsruhe, an belastbares Material über die Aktivitäten von NSA und dem britischen Abhördienst GCHQ in Deutschland zu kommen. Weder Zeugen noch Dokumente stünden zur Verfügung.

Generalbundesanwalt Harald Range wird nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR keine Ermittlungen wegen Spionage in der NSA-Abhöraffäre aufnehmen. Das ist gestern kräftig durch die Medien-Landschaft gerauscht.

„Aus Sicht der Bundesanwaltschaft hätten Ermittlungen nur symbolhaften Charakter gehabt. Es gebe keine Möglichkeit, heißt es in Karlsruhe, an belastbares Material über die Aktivitäten von NSA und dem britischen Abhördienst GCHQ in Deutschland zu kommen. Weder Zeugen noch Dokumente stünden zur Verfügung. Rechtshilfeersuchen an US-Behörden würden vermutlich unbeantwortet bleiben. Die Ermittler hatten auch versucht, über deutsche Regierungsstellen und über deutsche Geheimdienste an Informationen zu gelangen. Die Antwort soll stets gewesen sein, man habe nur Zeitungswissen„, schreibt die Süddeutsche Zeitung und bewirkt bei mir fassungsloses Staunen.

Der Spiegel, der die Abhöraktion gegen die Kanzlerin publik gemacht hatte, verweigerte aus guten Gründen unter Berufung auf den Quellenschutz die Herausgabe von Unterlagen aus dem Snowden-Archiv. Was ja nicht verwunderlich ist. Medien dürfen sich nicht zum Steigbügelhalter von Behörden degradieren lassen. Vergeblich versuchte Karlsruhe, über Vertraute des Whistleblowers Dokumente oder eine schriftliche Stellungnahme Snowdens zu erhalten.

Gleichzeitig blockiert die Bundesregierung alle Bestrebungen, Snowden in Deutschland zu befragen, um nicht die transatlantischen Beziehungen zu gefährden, wie es der liebwerteste Innenminister-Gichtling ausdrückt. Für den Verfassungsschutz-Präsidenten droht die Gefahr der Spionage sowieso nur im Osten, warum sollte er sich sein ehrenwertes Hinterteil in Bewegung setzen, die Aktivitäten der westlichen Geheimdienste in Augenschein zu nehmen.

Was sich hier abspielt, ist wohl die größte Verscheißerungsaktion seit Gründung der Bundesrepublik vor 65 Jahren. Netzpolitik.org hat den wahren Hintergrund offengelegt:

Deutsche Beamte, Regierung und wohl auch Mandatsträger dürfen die von Snowden geleakten Dokumente über die Totalüberwachung digitaler Kommunikation nicht lesen. Tun sie das doch, machen sie sich strafbar.

„Wir fragen uns, wie sich die Bundesregierung vor Spionage schützen will, wenn sie nichts darüber erfahren darf. Aber vielleicht ist das ja gar nicht gewollt. Die deutsch-amerikanischen Beziehungen sind ja schließlich wichtiger als das Thema NSA.“

Warum die USA hier immer noch Druck aufbauen können gegen Deutschland, hat der Historiker Josef Foschepoth eindrucksvoll mit seinen Recherchen ans Tageslicht gebracht:

Was Regierungsvertreter und Justiz in der NSA-Totalüberwachung leisten, ist nicht nur ein kümmerliches Schauspiel. Exekutive und Judikative tolerieren Angriffe auf unsere Grundrechte. Sie sollten aufhören, in der Öffentlichkeit über den Schutz der Privatsphäre zu palavern und sich über Google & Co. aufzuregen.

Siehe auch:

Prozess um BND-Ausspähpraxis: Wer kontrolliert die Harpunierer von Pullach?

Alle Deutschen von der NSA-Überwachung betroffen.

Generalbundesanwalt und NSA-Affäre – Kotau der Ermittler.

Nadelstiche gegen die NSA oder: Den Sack prügeln, um den Esel zu treffen

NSA-Vollpfosten
NSA-Vollpfosten

Eigentlich heißt es ja: Den Sack schlagen und den Esel – also NSA – meinen. Oder etwas vornehmer ausgedrückt: Die Akazie schelten, dabei aber auf den Maulbeerbaum zeigen.

So werte ich auch die Aktion des Chaos Computer Clubs. Der CCC hat zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet. Sie richtet sich gegen die Bundesregierung, die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Militärischen Abschirmdienstes und Bundesamtes für Verfassungsschutz. US-amerikanischen, britischen und deutschen Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, dem Bundesminister des Inneren sowie der Bundeskanzlerin werden verbotene geheimdienstliche Agententätigkeiten sowie Beihilfe hierzu, Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt durch Duldung und Kooperation mit der NSA und dem GCHQ vorgeworfen.

„Der CCC ist überzeugt, daß die Verantwortlichen in den Nachrichtendiensten und in der Bundesregierung die verbotenen geheimdienstlichen Tätigkeiten nicht nur geduldet, sondern aktiv und in erheblichem Umfang gefördert und somit Beihilfe geleistet haben“, teilt der CCC heute mit.

Es sei nicht akzeptabel, daß die öffentlichen Stellen bislang kaum zur Aufklärung der geheimdienstlichen Machenschaften beigetragen haben, obwohl das Ausspähen vor aller Augen geschieht, etwa im sog. Dagger-Komplex und auf den August-Euler-Flugplatz bei Griesheim.

Vielleicht kommt dabei ja raus, dass wir in Deutschland gar nicht Herr des Verfahrens sind und die „Sicherheitspartnerschaft“ mit den USA immer noch zur Staatsräson zählen muss, wie es der Historiker Josef Foschepoth ausdrückt. Selbst in den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen im Jahr 1990 konnte bekanntlich eine Aufhebung der im Zusatzvertrag zum NATO-Truppenstatut und in den Verwaltungsvereinbarungen zum G 10-Gesetz formulierten Sonderrechte der drei Westmächte nicht erreicht werden. „Sie bestehen bis heute fort“, so Foschepoth. Selbst wenn Verstöße gegen das Grundgesetz vorliegen, können sie nicht öffentlich gemacht werden. Alles im Anhang A zum Truppenvertrag geregelt. Alle deutschen Behörden und Institutionen unterlagen und unterliegen demnach einem strengen Geheimhaltungsgebot, wenn es um die Aktivitäten von NSA und Co. geht.

Was aber überhaupt nicht verboten ist und von den Silicon Valley-Giganten gefürchtet wird, sind wirtschaftliche Konsequenzen. Deshalb muss ich meine Überschrift etwas präzisieren: Den Silicon Valley-Sack prügeln, um den NSA-Esel zu treffen.

Das Zugeständnis von Obama an die Technologiefirmen, die Zahl der Geheimdienst-Abfragen veröffentlichen zu dürfen, ist ein Witz. Die Einigung verbietet den Netz-Giganten weiterhin, aber Details über die geheimen Anträge auf Herausgabe von Nutzerdaten zu veröffentlichen. Unabhängig vom Verhalten der amerikanischen Regierung sollten Unternehmen in Europa verstärkt auf IT-Ressourcen in den eigenen Ländern zurückgreifen.

Dann böten sich noch dadaistische Daten-Aktionen an: Man könnte den NSA-Nasen sinnentleerte Botschaften schicken, die NSA-Hotline in eine Warteschleifen-Krise stürzen, NSA-Einrichtungen einer Dauerbeschallung mit dem Technolied von Blümchen aussetzen, NSA-Briefkästen mit PET-Flaschen-Leergut vollstopfen und an die NSA-Zentrale billige Spionage-Kugelschreiber mit Fotos von Dieter Bohlen schicken. Erfreuen wir die NSA-Analysten mit Big Data-Schabernack im Stil der anarchisch-surrealistischen Partei von Jón Gnarr. Mit der Bestu Flokkurinn – die Beste Partei – trat er zur Wahl als Bürgermeister von Reykjavík an und gewann.

Oder auch: Überwacht die Überwacher – die Schweiz hat es vorgemacht.

Siehe auch:

Strafanzeige gegen die Bundesregierung.

Originaldokumente aus der NSA-Gruselwerkstatt.

„Die Bundeskanzlerin ist keine Top-Terroristin“

Na endlich: Klage gegen NSA-Komplizen #Microsoft

Mein Blog-Motto
Mein Blog-Motto

Der britische Journalist Kevin Cahill hat Microsoft verklagt, weil das Unternehmen seine privaten Daten ohne rechtliche Grundlage und ohne konkrete Verdachtsmomente an die NSA weitergegeben haben soll. Das berichtet Golem:

„Selbst wenn die Klage abgewiesen wird, könnten britische Onlinedienstleister künftig Details über ihre Zusammenarbeit mit den Geheimdiensten veröffentlichen dürfen. Der britische Jurist Geoffrey Robertson sagte, die Urteile könnten weitreichende Konsequenzen für Microsoft und andere Anbieter haben, sollten die Verfahren gewonnen werden. Er sei davon überzeugt, dass Microsoft seine eigenen Kunden durch die geheime Weitergabe regelrecht „betrogen“ habe.“

Das war lange überfällig. Ich hatte ja hier schon einige Torpedos gegen die NSA-Komplizen abgefeuert und mich gewundert, warum nicht Unternehmen und Kunden gegen die „Kooperationsbereitschaft“ von Microsoft und Co. mit den Schnüfflern vom Dienst vorgehen, denn schließlich gehen Kunden einen Vertrag mit privaten Firmen ein und können nicht einfach zum Opfer der Spionage-Obsessionen eines Staates degradiert werden. Nach Angaben von Snowden half Microsoft dem amerikanischen Militärgeheimdienst bei der Überwindung der Verschlüsselung der E-Mails von Outlook.com und der Microsoft-Tochter Hotmail.

„Auch soll der Konzern bei der Überwachung der Nutzer des Cloud-Speicher-Dienstes Skydrive und der IP-Telefonie-Software Skype behilflich gewesen sein“, so Golem.

Beim Stichwort „Skydrive“ stößt mir sofort das merkwürdige Rechtsverständnis von Microsoft auf, die mit ihren Moralvorstellungen ganz eigenartige Pirouetten als Richter und Staatsanwalt in einer Person drehen und die Betroffenen dabei im unklaren lassen. Siehe: Die erhängten Hühner der Witwe Bolte. Und auch: Stand-by geschaltetes Kontrollgremium des Kleingedruckten: Microsoft und die Cloud-Zensur.

Warum sich Kunden dem paranoiden Sicherheitswahn nicht beugen sollten.

Siehe auch:

Über die Bedeutung des Skandals für Geheimdienste.

Überwacht die Überwacher!

Tatort Geheimdienst
Tatort Geheimdienst

Patrick Breitenbach hat auf eine coole Aktion der Schweizer Wochenzeitung WOZ hingewiesen. Die Redaktion drehte den Spieß einfach mal um und spionierte das Privatleben von Markus Seiler, Chef des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB), aus.

„Wir wollen wissen, was man über einen Menschen herausfinden kann, ohne dass man ihn wissen lässt, dass man etwas über ihn herausfinden will. Dies ist die Methode der Geheimdienste mit ihrer flächendeckenden, präventiven Überwachung, und wir wollen sie auf ihre Nummer eins in der Schweiz selbst anwenden.“

Also die Anwendung des verdachtsfreien Verdachtstotalitarismus staatlicher Überwachungs-Wichtigtuer. Was die drei Redakteure mit recht einfachen Mitteln herausfinden ist erstaunlich. Selbst bei der ehemaligen Klassenlehrerin von Seiler werden sie fündig. Gemeindemitglieder, in der die Familie Seiler regelmäßig zum Gottesdienst geht, erweisen sich als auskunftsfreudig. Nachbarn machen Angaben über den obersten Schweizer Schlapphut-Beamten. Ist das eine verwerfliche Aktion? Ganz und gar nicht.

Man erkennt eher, welche Kleingeister sich in den Sicherheitsdiensten tummeln und ihre anerzogene Paranoia ausleben. Es gibt in den Geheimdiensten übrigens nicht nur äußere Feinde – also wir, die nicht in Sicherheitsbehörden tätig sind. Es gibt auch innere Feinde, die man in diesen Institutionen als viel gefährlicher einstuft. Ergebnis: Die Schlapphüte bespitzeln sich alle gegenseitig – sozusagen unter einem Dach. Da könnte man doch kräftig Sand ins Getriebe streuen mit den recht einfach umzusetzenden Recherchen der WOZ. Man gibt den inneren Feinden einfach nur ein wenig Nahrung, so dass die Schnüffler nicht mehr wissen, wo vorne und wo hinten ist.

Michael Seemann gab in seinem Beitrag für SPEX die richtigen Empfehlungen:

“Der Kontrollverlust hat nicht nur uns gegenüber den Geheimdiensten transparent gemacht, sondern auch die Geheimdienste gegenüber uns. Der Kontrollverlust macht alles und jeden transparent. Fragt sich also, wer dadurch mehr zu verlieren hat. Es kann in diesem Spiel nicht mehr darum gehen, Leute davon abzuhalten, Daten zu sammeln. Es muss darum gehen, den Geheimdiensten kein Monopol auf Daten zu gewähren. Ihre eigenen klandestinen Strukturen, die Deutungsmacht über die Realität, der Informationsvorsprung gegenüber der Restgesellschaft sind der Stoff, aus dem die Dienste ihre Macht beziehen. Ihre Macht zu brechen, heißt, sie ins Licht zu zerren, ihre Datenbanken zu öffnen und allen Zugang zu gewähren.”

Anti-Geheimdienst-Equipment
Anti-Geheimdienst-Equipment

Das Establishment hat viel mehr zu verlieren als jeder einzelne Internet-Nutzer. Die Zivilgesellschaft muss sich ihrer eigenen Macht nur bewusst werden.

“Nie war es so leicht, sich zu finden, sich auszutauschen, sich zu organisieren und sich zu vernetzen. Nie wurde die Kraft der Massen schneller und effektiver auf die Straße gebracht als heutzutage”, so Seemann.

Und selbst wenn man die Finanzkraft von Sicherheitsbehörden mit der Crowd vergleicht, können die staatlichen Schnüffler das Überwachungsspiel nicht gewinnen, wie Michael am Beispiel der NSA verdeutlicht:

„Die NSA hat jährlich ca. 10 Milliarden Dollar Budget zur Verfügung, um uns zu überwachen. Doch wir, die Restweltgesellschaft, geben allein dieses Jahr 3,7 Billionen Euro für Informationstechnologie aus. Im neuen Spiel haben wir mehr Köpfe, mehr Rechenpower, mehr Daten zur Verfügung, als die NSA je haben könnte, und mit dem Internet haben wir ein Instrument, all diese Kräfte zu organisieren. Die Zivilgesellschaft hat allen Grund für ein völlig neues Selbstbewusstsein. Eines, das sich nicht mehr durch alle vier Jahre angekreuzte Zettel ausdrückt, sondern unvermittelt, disruptiv und unkontrollierbar.“

Es gibt ja schon alle erdenklichen Watch-Dienste für Google, für Abgeordnete, für Politiker mit Promo-Viren-Syndrom. Warum nicht so etwas wie Spionage-Watch aufziehen?

Oder gibt es das schon? Habt Ihr weitere Ideen? Das würde ich gerne mit Euch in Live-Interviews via Hangout on Air diskutieren. Hinterlasst hier einen Kommentar oder kontaktiert mich per E-Mail: gunnareriksohn@gmail.com.

Die Aktionen von Richard Gutjahr gegen die Vorratsdatenspeicherung sind natürlich auch eine gute Sache.

Lesenswert auch:

Globale Vorratsdatenspeicherung: NSA sammelt global 5 Milliarden Funkzellendaten pro Tag.

taz-Bericht zur WOZ-Aktion.

Die geheimen Zaubertricks der „Daten-Elite“ – Wahrheiten mit Esels-Ohren

Daten-Fahndung
Daten-Fahndung

Bekanntlich drohen fünf Jahre Knast, wenn man nur darüber spricht, ein sogenanntes National Security Letter von den amerikanischen Geheimdienst-Gichtlingen erhalten zu haben – ohne auf die Inhalte der “Anfrage” einzugehen.

„Wenn es um die nationale Sicherheit geht, können amerikanische Ermittler Konzerne wie Google oder Microsoft per Anordnung zwingen, Daten ihrer Kunden herauszugeben. Die sogenannten National Security Letter verpflichten die Firmen zu absoluter Geheimhaltung: Sie dürfen weder den Betroffenen Auskunft geben noch öffentlich auch nur über die Existenz dieser Geheimanordnungen sprechen“, schreibt Spiegel Online.

Das ist nicht nur paranoid, sondern öffnet Willkür und Denunziantentum Tür und Tor – das gilt nicht nur für die Schnüffler des Staates: Genaue Einblicke gewähren auch die Big Data-Gurus selten bis gar nicht. Es scheint zum Ehrenkodex dieser neuen Daten-Elite zu zählen, die Zahlentricks zwar öffentlich vorzuführen und ein raunendes Publikum zu unterhalten. Jeder gute Zauberer ist einem Ehrenkodex verpflichtet, Trickgeheimnisse zu wahren. Als zulässig wird angesehen, Tricks denen gegenüber zu offenbaren, die selbst aktive Zauberkünstler werden möchten. Das gilt für Geheimdienstler der NSA, Rating-Agenturen, Berater, Wirtschaftsforscher und sonstige Welterklärer.

Wenn Big Data-Algorithmen ohne meine Zustimmung anfangen, mich zu klassifizieren und zu stigmatisieren, automatisch meine Bonität herabstufen, einen Wechsel der Krankenversicherung wegen meines vermeintlich exakt berechneten Gesundheitszustandes verhindern, meine kritischen Beiträge als Vorstufe zum Terrorismus verorten oder Personalberatern die Abweisung meiner Stellenbewerbung empfehlen, dürfte es zu heftigen Gegenreaktionen der Netzgesellschaft kommen – bislang ist das ja nur ein laues Lüftchen. Nachzulesen unter: Big Data im Unsinn-Modus: Die Illusionen der Weltvermesser von NSA bis Rating-Agenturen.

Der NSA-Erklärer
Der NSA-Erklärer

Wenn niemand über die Totalüberwachung reden darf, ohne die Strafjustiz am Hals zu haben, was soll ich dann mit den Beschwichtigungsschwafeleien der deutschen Sicherheitsbehörden anfangen? Das sind Wahrheiten mit Eselsohren – ohne Möglichkeiten zur Gegenprüfung. Als jüngstes Beispiel kann man den Handelsblatt-Gastbeitrag des obersten Verfassungsschützers Hans-Georg Maaßen heranziehen:

„Uns liegen keinerlei Erkenntnisse vor, die die These einer Wirtschaftsspionage aus dem Westen stützen könnten. Tatsächlich wurde bis zum heutigen Tage in ganz Europa kein einziger Fall amerikanischer oder britischer Wirtschaftsspionage nachgewiesen.“

Vielleicht sagt das mehr über die Dummheit deutscher Sicherheitsdienste als über die tatsächliche Faktenlage. Es sind wohl doch schafsköpfige Einfaltspinsel.

Es gibt also keinen einzigen Fall von amerikanischer oder britischer Wirtschaftsspionage in Europa, Herr Maaßen? Wenn ich einen einzigen Fall finde, darf ich Sie dann einen Lügner nennen? Denn:

„Die Europäer legen hinsichtlich der Zusammenhänge dieser Art der Konfrontation eine gewisse Heuchelei an den Tag. Die Wirtschaftsexperten und Managementspezialisten prangern die Wirklichkeit an, indem sie sie als Verschwörungstheorie verharmlosen. Aber diese Ablehnung, die Wirklichkeit zu akzeptieren, wie sie ist, geht fast schon ins Lächerliche. In Deutschland spricht man höchstens über Wettbewerb zwischen den Marken. Diese Sichtweise ist jedoch zu einseitig und birgt langfristig das Risiko, den Überblick darüber zu verlieren, wie Teile der weltweiten Wirtschaft wirklich funktionieren“, sagt Christian Harbulot, Gründer und Direktor der École de Guerre Économique.

Etwa beim Wettbewerb „Boing versus Airbus“ oder bei der Destabilisierung der Euro-Länder über halbseidene Einstufungen durch die Rating-Agenturen der USA. Auch die gezielten Lauschangriffe auf die politischen Institutionen der EU dienen mit Sicherheit nicht dem Anti-Terrorkampf. Das ist noch kein Beweis. Aber ich suche jetzt mal etwas intensiver.

Wenn ihn finde, könnte der Verfassungsschutzpräsident ja zu uns in die Bloggercamp.tv-Sendung kommen, damit ich den Fund virtuell übergeben kann.

Vielleicht findet man ja auch hier eine Spur: Britischer Geheimdienst zapft Daten aus Deutschland ab.

Was suchen denn die Briten in Deutschland? Britischer Geheimdienst überwacht besonders deutsche Internetnutzer.

Wo ist eigentlich die Rote Linie von Angela Merkel in der Späh-Affäre?

Lavabit will nicht Handlanger der Totalüberwachung sein – Was sagen nun die Gichtlinge der US-Technologie-Konzerne?

Freiheit?
Freiheit?

Liebwerteste Gichtlinge von Microsoft, Google, Facebook, Oracle, Apple und Co., was sagt Ihr denn nun zur Aktion von Lavabit-Chef Ladar Levison?

My Fellow Users,

I have been forced to make a difficult decision: to become complicit in crimes against the American people or walk away from nearly ten years of hard work by shutting down Lavabit. After significant soul searching, I have decided to suspend operations. I wish that I could legally share with you the events that led to my decision. I cannot. I feel you deserve to know what’s going on–the first amendment is supposed to guarantee me the freedom to speak out in situations like this. Unfortunately, Congress has passed laws that say otherwise. As things currently stand, I cannot share my experiences over the last six weeks, even though I have twice made the appropriate requests.

What’s going to happen now? We’ve already started preparing the paperwork needed to continue to fight for the Constitution in the Fourth Circuit Court of Appeals. A favorable decision would allow me resurrect Lavabit as an American company.

This experience has taught me one very important lesson: without congressional action or a strong judicial precedent, I would _strongly_ recommend against anyone trusting their private data to a company with physical ties to the United States.

Sincerely,
Ladar Levison
Owner and Operator, Lavabit LLC

Beachtenswert ist vor allem die Empfehlung, private Daten keinem Unternehmen anzuvertrauen, das direkte physische Verbindungen zu den Vereinigten Staaten hat, solange es keine klaren Aktionen des Kongresses oder der Justiz gibt. Oder anders formuliert, so lange die Geheimdienst-Exzesse zur Totalüberwachung unkontrolliert und ohne Achtung demokratischer Grundrechte weiterlaufen. Das ist doch eine schöne Steilvorlage, um die Gichtlinge in den US-Technologie-Konzernen zum „Verhör“ zu bitten.

Wie halten es die Giganten des Internets mit ihren „Beziehungen“ zur NSA? Wie sicher sind die Daten, wenn die staatlichen Schnüffler anklopfen? Fragen, die von deutschen und europäischen Unternehmen an ihre amerikanischen Anbieter gerichtet werden könnten.

Also: Komplizen zum Verhör!

Siehe auch:

Druck der US-Behörden: E-Mail-Dienst mit Snowden-Verbindung schließt unter Protest.

Sagt Euch Lavabit was?

Bundesnetzagentur befragt Netzbetreiber zu Abhörvorwürfen.

Ist das Internet noch zu retten?

Mein digitaler Umzug und “verzweifelter” Kampf gegen PRISM und XKeyscore.

Meine Zusatzfragen an das BKA #Prism – Weitere Vorschläge?

Big Brother-Zielobjekt Deutschland

Geschichtsprofessor Josef Foschepoth hat in seinem Buch „Überwachtes Deutschland“ (Verlage Vandenhoeck & Ruprecht) dokumentiert, wie umfangreich die USA seit den Anfängen der Bundesrepublik die Kommunikation kontrollieren. Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung erklärt er, wieso die US-Geheimdienste auch nach der Wiedervereinigung freie Hand haben:

„Die NSA darf in Deutschland alles machen. Nicht nur aufgrund der Rechtslage, sondern vor allem aufgrund der intensiven Zusammenarbeit der Dienste, die schließlich immer gewollt war und in welchen Ausmaßen auch immer politisch hingenommen wurde.“

Foschepoth hat auch kompakt zusammengefasst, wie man politisch auf die Überwachungsorgien der USA reagieren sollte:

„Als erstes müsste Artikel 10 des Grundgesetzes korrigiert werden, damit das Post- und Fernmeldegeheimnis endlich geschützt ist. Es kann nicht sein, dass Eingriffe in ein Grundrecht vor der Justiz verheimlicht werden dürfen. Danach müsste man das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut aufkündigen und die übrigen Vereinbarungen außer Kraft setzen. Die Nachrichtendienste müssten ein klareres Profil erhalten – mit deutlichen Grenzen und unter echter deutscher parlamentarischer Kontrolle. Aktionen müssen vorher genehmigt werden und nicht im Nachhinein legalisiert werden. Erst wenn das erreicht ist, werden rechtsstaatliche Verhältnisse herrschen.“

Das ist doch ein schönes Wahlkampfthema! Genau wie die Informationspolitik der Sicherheitsdienste. Wie bereits berichtet, hat nur das Bundeskriminalamt ausführlicher auf meine Anfragen via fragdenstaat.de reagiert. Siehe: BKA hat mittelbar und unwissentlich keine #PRISM-Daten erhalten: Und unmittelbar und wissentlich?

Spionage leicht gemacht
Spionage leicht gemacht

Mit ein paar Zusatzfragen möchte ich die juristischen Spitzfindigkeiten der BKA weiter beleuchten. Hier mein Vorschlag:

1) In Ihrem Antwortschreiben erklären Sie: „Ein solches zielgerichtetes Zusammenstellen wird weder vom IFG, noch von einem anderen von Ihnen zitierten Gesetzt erfasst“. Bitte teilen Sie mir den einschlägigen IFG-Paragrafen mit, auf dem diese Entscheidung beruht.

2) Desweiteren schreiben Sie:
„Dem BKA liegen keine Informationen vor, mittelbar und unwissentlich Daten aus PRISM erhalten oder Zugriff auf diese gehabt zu haben.“ Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihre Behörde unmittelbar und/oder wissentlch Daten aus PRISM erhalten hat.

Gibt es weitere Fragen, die ich stellen sollte. Bitte bis Mittwochabend Vorschläge machen. Entweder hier als Kommentar oder per E-Mail (die ja auch vom NSA mitgelesen wird) an gunnareriksohn@gmail.com

Siehe auch:

Kein nachweisbarer Nutzen der Vorratsdatenspeicherung.

BKA hat mittelbar und unwissentlich keine #PRISM-Daten erhalten: Und unmittelbar und wissentlich?

Schutz gegen Totalüberwachung

Ob Daten aus den Totalüberwachungsprogrammen der USA auch von deutschen Sicherheitsbehörden genutzt wurden, beantworten BND und Verfassungsschutz mit Verweis auf Paragraf 3 Nr. 8 des Informationsverhinderungsfreiheitsgesetzes (IFG). Demnach sind die Nachrichtendienste vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen. Insofern gibt es bei den Schlapphut-Behörden auch keine Veröffentlichungspflichten nach Paragraf 11 IFG. Wie bereits erwähnt, habe ich die wichtigsten deutschen Schlapphut-Behörden mit einer Prism-Anfrage über das Portal fragdenstaat.de beehrt:

Bitte teilen Sie mir auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes mit, ob Ihre Behörde Daten aus dem amerikanischen Spähdienst PRISM erhalten hat oder Zugriff auf diese hatte. Dabei ist es ohne Belang, wann dies geschah und ob die Daten weiterverwendet wurden oder nicht. Auch ist es für mein Informationsersuchen nicht von Belang, zu welchen Vorgängen diese Daten erhalten oder genutzt wurden, so dass ich keine Offenlegung von eventuell sicherheitsrelevanten, einzelnen Vorgängen erwarte.

Siehe dazu mein Blogpost „Paradoxon des staatlichen Datenschutzes“ sowie meine Kolumnen „Schafsköpfige Einfaltspinsel“ und „Vademekum für Internet-Freigeister“

Mittelbar und unwissentlich hat BKA keine Prism-Daten erhalten
Mittelbar und unwissentlich hat BKA keine Prism-Daten erhalten

Etwas aufschlussreicher ist die Antwort des BKA, die mir schön analog als Einschreiben zugeschickt wurde. BKA Prism Antwortschreiben

Mein Antrag wird zwar mit Verweis auf § 1 Abs. 1 S. 1, § 1 Abs. 2 S. 1, § 2 Nr. 1; § 7 Abs. 1 S. 1 IFG abgeschmettert, „da Informationen im Bundeskriminalamt (BKA) dazu nicht vorliegen.

Spannender ist die sehr ausführliche Begründung:

„Zu 1: Der Informationsanspruch nach § 1 Abs. 1 IFG erstreckt sich gemäß § 2 Nr. 1 IFG nur auf tatsächliche im BKA vorhandene Informationen, z. B. aus eigenem Bedürfnis erstellte ‚Aufzeichnungen, unabhängig von der Art der Speicherung‘. Eine Informationsbeschaffungs- oder Erstellungspflicht ist hingegen nicht gegeben. Sind die beantragten Informationen bei der Behörde nicht vorhanden, fehlt es an einem tauglichen Gegenstand des Informationsanspruchs (vgl. Schach, Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetzes, § 1, RN 29).

Auch eine Bereitstellungspflicht der von Ihnen angeforderten Auskunft lässt sich aus dem IFG nicht ableiten, da diese Informationen nicht bereits aufbereitet vorliegen (!,gs). Sofern dem BKA mittels vorliegender Aufzeichnungen eine aussagekräftige Antwort überhaupt möglich wäre (siehe unten stehenden allgemeinen Hinweis), müsste diese mittels einer gesonderten Auswertung erst generiert werden. Ein solches zielgerichtetes Zusammenstellen wird weder vom IFG, noch von einem anderen der von Ihnen zitierten Gesetze erfasst. Das BKA trifft insoweit auch keine Verpflichtung, bestimmte eventuell vorhandene Informationen so aufzubereiten, dass aus ihnen zusätzliche Erkenntnisse zu schöpfen sind.“

Und jetzt wird es noch spannender:

„Allgemeiner Hinweis:

Dem BKA liegen keine Informationen vor, mittelbar und unwissentlich Daten aus PRISM erhalten zu haben oder Zugriff auf diese gehabt zu haben.“

Dann folgt noch der Hinweis auf die Kostenkeule, die ja als beliebtes Instrument zur Abwehr von IFG-Anfragen genutzt wird:

„Zu 2. Gemäß § 10 Abs. 1 IFG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben. Allerdings ist bei einfachen schriftlichen Auskünften, der Ablehnung oder bei Zurücknahme eines Antrags keine Gebührenerhebung vorgesehen….“

Ausführlich in der pdf-Datei nachzulesen. In diesem prosaischen Einschreiben des BKA stecken einige merkwürdige Widersprüche und juristische Spitzfindigkeiten – da sind wohl einige Hausjuristen zu Rate gezogen worden. Und das kann man aus dem „Allgemeinen Hinweis“ ableiten: „Dem BKA liegen keine Informationen vor, mittelbar und unwissentlich Daten aus PRISM erhalten zu haben oder Zugriff auf diese gehabt zu haben.“ Keine Aussage gibt es zu unmittelbaren und wissentlichen Daten aus PRISM. Dies wäre der Fall, wenn die BKA-Schlapphüte nicht aus dem Programm direkt Informationen bezogen hätten, sondern aus anderen Quellen. Ein Zugriff auf das Big Brother-System der NSA würde man wohl selbst guten Freunden dritter Klasse wie Deutschland nicht gewähren.

Und wie kann man die Aussagen im zweiten Absatz auf Seite 2 interpretieren?

„Sofern dem BKA mittels vorliegender Aufzeichnungen eine aussagekräftige Antwort überhaupt möglich wäre (siehe unten stehenden allgemeinen Hinweis), müsste diese mittels einer gesonderten Auswertung erst generiert werden.“

Anders formuliert. Meine Anfrage könnte wohl nur über eine gesonderte Auswertung beantwortet werden, dazu fehlt aber die Anspruchsgrundlage nach dem IFG. Der Beamte der BKA-Rechtsabteilung sollte sich noch einmal ausführlich die Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz durchlesen und seine Antwort überdenken.

Soweit meine Kurzanalyse. In den nächsten Tagen werde ich ein paar Nachfragen an das BKA richten.

Wenn es von Eurer Seite dazu Anregungen und weitere Interpretationen des BKA-Briefes gibt, würde ich mich sehr freuen. Bin schließlich kein Jurist. Vielleicht gibt es Ableitungen, die noch viel interessanter sind!

Das die Verflechtungen zwischen NSA und deutschen Sicherheitsbehörden weiter gehen als bislang bekannt, belegen die Recherchen des Spiegels: Interview mit Edward Snowden: NSA liefert BND Werkzeuge für Lauschangriff.

Erhellend ist auch der Bericht der FAZ: NSA-Affäre – Der große Bruder: Konnte wirklich niemand ahnen, dass die Amerikaner ihre Freunde ausspähen? Schwer zu glauben. In Deutschland haben sie das jahrzehntelang getan – mit heimlicher Zustimmung der Regierung.

Was wollen eigentlich die deutschen Beamten bei ihren amerikanischen Kollegen erfragen, wenn sie sich auf den nach Washington machen? Die Vereinigten Staaten können sich immer noch auf Rechtsgrundsätze und Verwaltungsvereinbarungen der Nachkriegszeit zurückziehen. Und da gilt das oberste Motto: Alles kann als streng geheim eingestuft werden und wir dürfen die Klappe halten.

Daher ist der netzpolitik.org-Beitrag nicht weiter verwunderlich: Transatlantische Arbeitsgruppe zu PRISM kriegt Maulkorb.

Update: Gerade lief im Weltspiegel ein toller Beitrag! Der Fall Snowden: Thomas Drake -„Im Land der Schatten ist die Wahrheit eine Lüge“, hat Tom Drake gesagt. Eine deutliche Warnung vom Veteranen der Whistleblower.

Link zur fragdenstaat-Anfrage an das BKA.

Das Denunzianten-Drehbuch der Geheimdienste

Hacker-Ethik gegen Staatsüberwachung

Was mir zum Kommentar „Snowdens fleckiger Heiligenschein“ des ARD-Korrespondenten Horst Kläuser durch den Kopf schießt:

Besser könnten die Regieanweisungen von Geheimdiensten nicht funktionieren, um undichte Stellen wie in einem x-beliebigen Agenten-Thriller zu diskreditieren, bloßzustellen, jegliche Lebensadern zu kappen und finanziell ausbluten zu lassen. So ergeht es Wikileaks-Gründer Julian Assange und nun auch Edward Snowden. Man kratzt an seinem Sockel, lanciert Details aus dem Privatleben, zerpflückt die Motive und zerlegt das private Netzwerk des missliebigen Flötenspielers. Dann stehen nicht mehr die Machenschaften von staatlichen Schnüffel-Agitatoren auf der Tagesordnung, sondern die „Verfehlungen“ des Geheimnisverräters. Die massiven Einschüchterungs-Kampagnen und Denunzianten-Manöver laufen immer nach dem gleichen Muster ab.

Rezeptur gegen staatliche Repression

Freigeister sollten sich von diesem Kesseltreiben nicht beeindrucken lassen. Was die Geheimdienste im Netz treiben, ist ein Informationskrieg. So sieht es das Internet-Urgestein John-Perry Barlow. Als Rezeptur gegen diese Repression sei an die Hackerethik von Steven Levy erinnert, die 1984 (!) erschien. Ausführlich in meiner morgigen The European-Kolumne nachzulesen 🙂

Böse Hacker und die unheilige Allianz der Sicherheitsfuzzis #Cyberwar-Geschwätz

Das Cyberwar-Gesabbel von Firmenvertretern, die Software für die IT-Sicherheit verticken, geht mir so langsam auf den Keks. Es ist doch klar, das jemand, der Waffen verkauft, ganz gerne auch mal von der drohenden Kriegsgefahr fabuliert. Ähnliches zelebrieren die IT-Sicherheitsfuzzis. Als traurigen Tiefpunkt sehe ich das Spiegel Online-Interview mit dem „Viren-Jäger“ Jewgenij Kasperski. Auf die Frage, wann er das letzte Mal Opfer eines virtuellen Angriffs wurde, antwortet er:

„Jüngst wäre mein Computer zweimal fast infiziert worden. Bei einer Konferenz gab mir jemand meine Flashcard mit einem Virus zurück. Aber da half mir unser eigenes Virenprogramm. Beim zweiten Mal war die Web-Seite eines Hotels auf Zypern verseucht.“

Wahnsinn. Zwei Angriffe. Und das er keine Antiviren-Programme der Konkurrenz einsetzt, dürfte niemanden überraschen. Freude empfindet Kasperski, wenn er den Algorithmus eines ausgeklügelten Virus knacken kann. „Okay, manchmal schwingt bei mir ein gewisser professioneller Respekt mit. Aber mit Begeisterung hat das nichts zu tun.“ Und dann sagt der Kerl noch etwas unverschämtes.

„Jeder Virus ist ein Verbrechen. Hacker tun Böses. Ich würde auch nie einen einstellen (aber mit ehemaligen KGB-Leuten hat er wohl keine Probleme, gs).“

Eine Frechheit. Schön alles in einen Topf werfen und dabei einen kriegerischen Jargon benutzen. Das fällt dem Kaspersky ja nicht schwer, schließlich wurde er als Kryptologe vom Geheimdienst KGB ausgebildet. Alle Spione leiden scheinbar unter Verfolgungswahn und ergehen sich in Andeutungen über möglich Krisenszenarien. Das müssen sie auch tun, die Schlapphüte in den einschlägigen Organisationen, sonst würden sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Denunziation von Hackern ist politisch gewollt (siehe meinen Beitrag: Hacker-Ethik versus Staatsbürokratien – Eine erste Entscheidungsschlacht #wikileaks), denn es gibt mittlerweile eine unheiligen Allianz zwischen Politik, Polizei und Wirtschaft unter dem Deckmantel der Netzsicherheit, darauf hat Philip Banse in einem sehr guten Blogpost hingewiesen.

„Ermittlungsbehörden und Geheimdienste, so das Credo, müssen sich besser austauschen mit der Wirtschaft, also mit Telefonunternehmen, Internetanbietern und Stromversorgern. In Amerika verlangt der Abhörgeheimdienst NSA unverhohlen mehr Kontrolle über zivile Netzte, nur so seien Cyberattacken rechtzeitig zu erkennen, abzuwehren und aufzuklären. Im Kampf gegen die Gefahren aus dem Cyberspace rücken Staat, Geheimdienste und Wirtschaft immer näher zusammen – was uns viel Geld und Freiheit kosten könnte. Ob wir diesen Preis zu zahlen bereit sind, hängt von der tatsächlichen Bedrohung ab. Deswegen lohnt ein genauer Blick auf diese ‚Gefahr aus dem Cyberspace‘. Und fällt auf: Sony, Internationaler Währungsfond, Google-Mail und jetzt Citi Bank – nahezu alle bekannten Angriffe auf Firmen fallen entweder in die Kategorie Kriminalität oder Spionage – keine erfreulichen Phänomene, aber seit Jahrhunderten Alltag. Von einem Cyberwar kann keine Rede sein. Und bisher gibt es auch keine Belege, dass so genannte kritische Infrastrukturen wie Stromnetze oder Finanzmärkte erfolgreich angegriffen wurden.“

Also Hosen runter, liebe Sicherheitsfetischisten. Es geht Euch doch gar nicht um die Abwehr von Netzangriffen. Es geht um das Zusammenschweißen einer unheiligen Allianz von Geheimdiensten, Politik und den pekuniären Interessen der Anbieter für Sicherheitssoftware.

Als Ergänzung möchte ich noch auf ein Zitat von Peter Glaser hinweisen. Spricht mir aus der Seele:

„Während Gruppen wie Anonymous und Lulzsec weitgehend symbolische Aktionen oder Aufmerksamkeits-Stunts durchführen, sind staatliche Hacker eine bedeutend ernsthaftere Gefahr.“

Noch besser ist das Stück von Banse: Das Gespenst vom Cyberwar geht um