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Nadelstiche gegen die NSA oder: Den Sack prügeln, um den Esel zu treffen

NSA-Vollpfosten

NSA-Vollpfosten

Eigentlich heißt es ja: Den Sack schlagen und den Esel – also NSA – meinen. Oder etwas vornehmer ausgedrückt: Die Akazie schelten, dabei aber auf den Maulbeerbaum zeigen.

So werte ich auch die Aktion des Chaos Computer Clubs. Der CCC hat zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte Strafanzeige beim Generalbundesanwalt erstattet. Sie richtet sich gegen die Bundesregierung, die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, Militärischen Abschirmdienstes und Bundesamtes für Verfassungsschutz. US-amerikanischen, britischen und deutschen Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, dem Bundesminister des Inneren sowie der Bundeskanzlerin werden verbotene geheimdienstliche Agententätigkeiten sowie Beihilfe hierzu, Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt durch Duldung und Kooperation mit der NSA und dem GCHQ vorgeworfen.

“Der CCC ist überzeugt, daß die Verantwortlichen in den Nachrichtendiensten und in der Bundesregierung die verbotenen geheimdienstlichen Tätigkeiten nicht nur geduldet, sondern aktiv und in erheblichem Umfang gefördert und somit Beihilfe geleistet haben”, teilt der CCC heute mit.

Es sei nicht akzeptabel, daß die öffentlichen Stellen bislang kaum zur Aufklärung der geheimdienstlichen Machenschaften beigetragen haben, obwohl das Ausspähen vor aller Augen geschieht, etwa im sog. Dagger-Komplex und auf den August-Euler-Flugplatz bei Griesheim.

Vielleicht kommt dabei ja raus, dass wir in Deutschland gar nicht Herr des Verfahrens sind und die “Sicherheitspartnerschaft” mit den USA immer noch zur Staatsräson zählen muss, wie es der Historiker Josef Foschepoth ausdrückt. Selbst in den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen im Jahr 1990 konnte bekanntlich eine Aufhebung der im Zusatzvertrag zum NATO-Truppenstatut und in den Verwaltungsvereinbarungen zum G 10-Gesetz formulierten Sonderrechte der drei Westmächte nicht erreicht werden. “Sie bestehen bis heute fort”, so Foschepoth. Selbst wenn Verstöße gegen das Grundgesetz vorliegen, können sie nicht öffentlich gemacht werden. Alles im Anhang A zum Truppenvertrag geregelt. Alle deutschen Behörden und Institutionen unterlagen und unterliegen demnach einem strengen Geheimhaltungsgebot, wenn es um die Aktivitäten von NSA und Co. geht.

Was aber überhaupt nicht verboten ist und von den Silicon Valley-Giganten gefürchtet wird, sind wirtschaftliche Konsequenzen. Deshalb muss ich meine Überschrift etwas präzisieren: Den Silicon Valley-Sack prügeln, um den NSA-Esel zu treffen.

Das Zugeständnis von Obama an die Technologiefirmen, die Zahl der Geheimdienst-Abfragen veröffentlichen zu dürfen, ist ein Witz. Die Einigung verbietet den Netz-Giganten weiterhin, aber Details über die geheimen Anträge auf Herausgabe von Nutzerdaten zu veröffentlichen. Unabhängig vom Verhalten der amerikanischen Regierung sollten Unternehmen in Europa verstärkt auf IT-Ressourcen in den eigenen Ländern zurückgreifen.

Dann böten sich noch dadaistische Daten-Aktionen an: Man könnte den NSA-Nasen sinnentleerte Botschaften schicken, die NSA-Hotline in eine Warteschleifen-Krise stürzen, NSA-Einrichtungen einer Dauerbeschallung mit dem Technolied von Blümchen aussetzen, NSA-Briefkästen mit PET-Flaschen-Leergut vollstopfen und an die NSA-Zentrale billige Spionage-Kugelschreiber mit Fotos von Dieter Bohlen schicken. Erfreuen wir die NSA-Analysten mit Big Data-Schabernack im Stil der anarchisch-surrealistischen Partei von Jón Gnarr. Mit der Bestu Flokkurinn – die Beste Partei – trat er zur Wahl als Bürgermeister von Reykjavík an und gewann.

Oder auch: Überwacht die Überwacher – die Schweiz hat es vorgemacht.

Siehe auch:

Strafanzeige gegen die Bundesregierung.

Originaldokumente aus der NSA-Gruselwerkstatt.

“Die Bundeskanzlerin ist keine Top-Terroristin”

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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