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Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Plattform #InternetIntendanz @drbieber @leonidobusch @lietzkow

Plattformen als Leviathan? Michael Seemann auf der re:publica in Berlin

Angesichts der Medienkonvergenz und Digitalisierung wird der Ruf lauter, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an das digitale Zeitalter grundlegend anzupassen, ihn möglicherweise sogar neu zu begründen. Letzteres würde ich empfehlen. Die Wissenschaftler Christoph Bieber Leonhard Dobusch und Jörg Müller-Lietzkow bringen in einem Fachbeitrag für die Zeitschrift Medienkorrespondenz eine Art „Internetintendanz“ ins Spiel. Ich halte den Begriff übrigens für mißverständlich. Gemeint ist die Schaffung einer nicht kommerziellen Plattform, um den Bedarf von öffentlichen Räumen für eine neue digitale Kultur zu schaffen – beispielsweise für Remixes, Mashups und Memes. “Auf dieser Plattform sollen im Sinne eines ‘Public Open Space’ öffentlich-rechtliche Inhalte sämtlicher Anstalten gebündelt und zeitgemäß zugänglich gemacht werden.”

Zu diesem Zweck sollte die Plattform Zugriff auf sämtliche Mediathek-Inhalte aller öffentlich-rechtlichen Anbieter erhalten. “Mittelfristig sollen die Mediatheken durch Portale auf der Plattform abgelöst werden. Voraussetzung dafür sind gemeinsame Standards für Metadaten, Formate und Verbreitung von Inhalten, also eine gemeinsame technische Infrastruktur, und ein entsprechendes Datenmanagement.”

Das wäre beispielsweise für Hörspiele überfällig.

“Zusätzlich zur Finanzierung von öffentlich-rechtlichen Inhalten sollen andere, dem über einen neuen Staatsvertrag zu definierenden öffentlich-rechtlichen Auftrag entsprechende Inhalte kuratiert und/oder kooperativ erstellt und im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Plattform zugänglich gemacht werden. Der unter dem Label ‘ZDFkultur’ gestartete ‘digitale Kulturraum’ in Kooperation mit 35 Kulturinstitutionen dokumentiert das prinzipielle Potenzial öffentlich-rechtlicher Kuratierung. Ziel und Aufgabe der Internetintendanz wäre jedoch, hier standardisierte Verfahren für derartige Kooperationen sowie die redaktionelle Weiterverwendung dieser Drittinhalte zu entwickeln.”

“Die Internetintendanz ermöglicht die Entwicklung öffentlich-rechtlicher Angebote auch jenseits klassischer Inhalte wie Text, Bild, Ton, Online-Inhalten, interaktiven Angeboten, Open Educational Resources und digitalen Spielen. Dies inkludiert auch Angebote in Mischform aus realen Events und digitaler Verwertung als Ausdruck eines erweiterten öffentlichrechtlichen Medienauftrags. Gemeint sind damit zum Beispiel Veranstaltungsformate wie Barcamps oder Hackathons, die Entwicklung und Distribution von Hardware und weiterer medienbezogener Services.”

Sehr guter Vorschlag.

“Bei der Erstellung und Verbreitung der finanzierten Inhalte gilt das Gebot der Plattformneutralität, Medienresponsivität und, wenn möglich, des freien Zugangs (‘Open Access’) – die Inhalte sollen also über eine möglichst große Zahl an Verbreitungswegen distribuiert und weitergenutzt werden können. Wenn möglich, soll diesem Ziel durch offene Lizenzen und offene Formate entsprochen werden (zum Beispiel Creative Commons).”

Die Fragen zu Aufsicht, Finanzierung und weiteren organisatorischen Details lasse ich hier mal weg. Das könnt Ihr selber in dem Fachartikel nachlesen.

Aber wie bekommt das Ganze nun einen offenen Plattformcharakter? Wie kann ich mich als Nutzer dort austoben? Kann ich dort kommentieren, gibt es Dialogformate, kann ich selbst dort zum Sender werden? All das, was bei Facebook & Co. selbstverständlich ist.

Update:

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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