
“CDU will den Datenschutz aufweichen – für schnellere Digitalisierung“, so lautet etwas mißverständlich die Handelsblatt-Überschrift zu einer Beschlussvorlage von Netzpolitikern der Union zur heutigen Sitzung des Bundesvorstandes der CDU. Das Ganze soll in den Leitantrag für den bevorstehenden Bundesparteitag aufgenommen werden. Insofern müsste die Überschrift dann wie lauten? Netzpolitiker der Union wollen den Datenschutz aufweichen – für schnellere Digitalisierung. Im Handelsblatt-Artikel wird das dann klar. Aber ist das wirklich so gemeint?
Hier die Originalpassage des Papiers “DIGITALCHARTA INNOVATIONSPLATTFORM: D Verteilte Systeme und offene Schnittstellen für die digitale Zukunft” von dem Kern-Autorenteam Thomas Jarzombek, Jörg Müller-Lietzkow, Nadine Schön und Tankred Schipanski.
Auf Seite 3 steht: “Ein ganz wichtiges Prinzip ist schließlich Pluralität: Jeder Mensch ist unterschiedlich. Unsere Gesellschaft ist vielfältig. Für die digitale Entwicklung heißt das, dass wir unterschiedliche Geschwindigkeiten und Ambitionen akzeptieren. Das heißt aber auch, dass wir denjenigen, die schneller vorangehen, die mehr experimentieren wollen, dies auch ermöglichen. Deshalb wollen wir weg vom Grundsatz der Datensparsamkeit und hin zur Datensouveränität. Neue Chancen und Möglichkeiten sollen nicht durch Datenschutz blockiert, sondern durch Datensicherheit, Interoperabilität, Datenportabilität und Datentreuhändertum ermöglicht werden.”
Das Handelsblatt macht daraus eine Kehrtwende in der deutschen Datenschutzpolitik. “Denn mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Grundsatz der Datensparsamkeit europaweit bindend. Das stellt das Papier nun infrage”, schreibt das Handelsblatt. Das ist ein wenig überinterpretiert. Datensouveränität wäre ein wichtiger Punkt im Datenschutz, wenn man es den Bürgerinnen und Bürgern auch ermöglichen würde – etwa beim Datentreuhändertum oder der Möglichkeit über mehr Transparenz beim Einsatz von Daten – etwa bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit. Stichwort Schufa und das fragwürdige Urteil des BGH bei der Nachvollziehbarkeit des Scoring-Verfahrens. Hier wäre eine neutrale Instanz wichtig als Anlaufstelle für Daten-Forensik.
Datensouveränität wäre nach meiner Ansicht ein wichtiges Ziel in der Regierungspolitik.
Weitere Punkte in dem Papier, die vernünftig sind:
“Ein agiler und innovativer Staat: Das Zeitalter der Digitalisierung verlangt dem Staat mehr Agilität ab, sich also in einem sich ständig verändernden Umfeld handlungsfähig zu zeigen und die eigene digitale Souveränität zu wahren. Dazu brauchen wir eine Gesetzgebung mit höheren Geschwindigkeiten, die – unter Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien – schnellere Reaktionen auf neue Entwicklungen ermöglicht. Wir müssen sowohl gut durchdachte Gesetze entwickeln, aber auch den Mut haben, schnell zu modifizieren oder auch zu verwerfen. Der schnelle Wandel in der digitalen Welt macht ein Umdenken notwendig. Das kann bedeuten, dass der Staat jungen Unternehmern mehr Freiräume durch Deregulierung schafft. Schutzräume und Experimentierklauseln können hier hilfreich sein. Mit Blick auf die rasante und weltumspannende Veränderung durch die Digitalisierung kann das aber auch deutlich zu wenig sein.”
Weiterer guter Punkt ist Open X:
“Wir wollen, dass der Staat künftig seine (Digital-)Dienstleistungen und -Angebote für die Bürger nicht mehr vollständig und alleine organisiert (das schaffe er sowieso nicht, gs). Vielmehr soll Deutschland zur Plattform für digitale Innovationen werden. Dazu setzen wir beim digitalen Staat auf die Bereitstellung von Schnittstellen von seiner Seite aus und auf die Innovations- und Schaffenskraft der Menschen in unserem Land. Im Mittelpunkt unserer Digitalpolitik soll das Ziel stehen, einen weiten Raum für eine Vielzahl von Akteuren, seien es Startups, seien es aufstrebende Mittelständler oder etablierte Unternehmen, zu schaffen. Wir wollen die Menschen in Deutschland, den starken IT- Mittelstand, die Startup-Gründer und die vielen Kreativen ermutigen, Deutschland digital besser zu machen. Wir setzen auf ein deutliches Mehr an Freiheit, auf den Mut Dinge zu ermöglichen und auf den Einsatz jedes Einzelnen. Wir definieren die Schnittstellen und stellen den Rahmen sicher. Wir nennen dies Innovationsplattform: D. Wir setzen auf das neue Paradigma Open-X und den Mut, den Staat als Servicegeber zu sehen. Open-X bedeutet, dass nicht nur die Dokumentationen von IT-Projekten allgemein zugänglich sind, sondern allgemeine Standards verwendet werden und offene Schnittstellen angeboten werden. Dieses auf Bundesebene initiierte System besteht aus Verfahrens- und Rechtsvorschriften, Sicherheitsvorgaben, technischen Standards und bietet über diese Infrastruktur Daten für den Austausch mit anderen Systemen an. Diese anderen Systeme können sowohl von staatlichen Akteuren auf Landes- oder kommunaler Ebene betrieben werden, als auch vertrauenswürdigen privatwirtschaftlichen Unternehmen.”
Ob Open X auch Open Source heißen soll, wäre noch eine interessante Frage.
Einen der Autoren, Jörg Müller-Lietzkow (der gerade im ICE festsitzt), hatte ich ja bereits im IBM-Livestudio zur Digitalpolitik der Union befragt:
Wir werden das morgen bei #9vor9 besprechen.