Es läuft immer nach dem gleichen Muster ab. Wenn es um Interessen von mächtigen Lobbygruppen und der Andienung an Klientelinteressen geht, errichtet man Barrieren, wie beim Leistungsschutzrecht, entfernt Barrieren, wie beim Merkel-Hangout oder schaltet auf Durchzug, wie bei der neuen Preispolitik der Telekom mit dem Knebel der Bit-Drosselung zur Bevorteilung eigener Dienste.
Richard Gutjahr hat es gestern beim Digitalen Quartett gut auf den Punkt gebracht. Was den Mächtigen im Lande nutzt, wird von den Polit-Apparatschicks mit Nachsicht behandelt. Da habe niemand den Arsch in der Hose, um mal gegenzuhalten, so Richard. Das wird übrigens auch der Tenor meiner morgigen The European-Kolumne sein. Die Absurditäten bei der krampfhaften Suche nach einer medienrechtlichen Absegnung des Merkel-Hangouts sind dabei nur eine kleine Fußnote – aber symptomatisch für politische Entscheidungen. Und das gilt nicht nur für das Netz. Ich werde mich aber auf netzpolitische Beispiele konzentrieren. Meinungen zum Thema nehme ich gerne für meine Kolumne auf. Gerne auch spontan über Hangout-Interviews.
Der Anteil der Industrie an der Wertschöpfung des Bruttoinlandsproduktes liegt zwar stabil bei 20,7 Prozent. Das repräsentiert gerade einmal ein Fünftel der Wirtschaftsleistung, aber 100 Prozent des Theaters in der Öffentlichkeit, weil Politiker und Verbandsfunktionäre ihre Macht nicht aufgeben wollen und in dieser alten Welt ihre Erfüllung sehen.
Die Vorzeichen einer tiefgreifenden Veränderung der Ökonomie sind schon zu spüren. Die klassische Industrie produziert mit großen Stückzahlen, erfordert Fachwissen, Ausrüstung sowie Kapital und blieb daher die Domäne von großen Unternehmen und ausgebildeten Spezialisten. Das ändert sich jetzt. Warum?
„Weil heutzutage immer mehr digital produziert wird: Physische Objekte entstehen zunächst als Entwürfe auf Bildschirmen, und diese Entwürfe können als Dateien online verbreitet werden. In Fabriken und den Büros der Industriedesigner waren die Auswirkungen in den vergangenen Jahrzehnten bereits zu spüren, aber jetzt kommt die Entwicklung auch auf den heimischen Computern der Verbraucher und in den Kellerräumen an“, schreibt Chris Anderson in seinem neuen Buch „Makers“.
Vernetzung für neue Produktionsideen
Sobald etwas auf einem normalen Computer ausführbar sei, könne es jeder. Und genau das geschieht derzeit in der Fertigung: Jede Erfindung und jeder gute Entwurf könne heute als Datei bei einem Dienstleister hochgeladen werden, der das Produkt in jeder gewünschten Stückzahl herstellt. Ein Erfinder kann das Ganze mit digital gesteuerten Desktop-Werkzeugen wie 3D-Druckern in Eigenregie anfertigen ohne auf das Wohlwollen von Konzernen und ihrer Skalierungsideologie abhängig zu sein. Die Makers vernetzen sich autonom, finanzieren ihre Ideen über Crowdfunding-Plattformen und zeigen der maroden Bankenwelt eine lange Nase. Weltweit gibt bereits rund 1000 so genannte „Makerspaces“ – also gemeinsam genutzte Produktionsstätten. Und das Wachstum dieser Selbermacher-Netzwerke nimmt immer mehr zu. So gibt es Köln die Dingfabrik, einem sogenannten Fablab, wo gesägt, gefaltet, gelötet und gecoded wird.
„Aus der Dingfabrik kommen sowohl Möbel als auch Origami-Kunstwerke. Geräte, die kaputt hereingetragen werden, verlassen sie oft wieder heil“, so Spiegel Online.
Aus Hobbybastlern werden Unternehmer
Hier überträgt die digitale Sphäre ihre Ideen auf die reale Wirtschaftswelt und leitet einen Wandel der Volkswirtschaften ein.
„Durch die Maker-Bewegung verändert sich langsam das Gesicht der Industrie; der Unternehmerinstinkt erwacht und Hobbys werden zu kleinen Unternehmen. Tausende Maker-Projekte Crowdfunding-Websites wie Kickstarter finanziert, wo allein im Jahr 2011 fast 12.000 erfolgreiche Projekte, von Design und Technik bis Kunst, knapp 100 Millionen Dollar erzielten“, erläutert der ehemalige Wired-Chefredakteur Anderson, der mittlerweile Vorstandschef von 3DRobotics ist sowie Gründer von DIY Drones.
Aus für Outsourcing in Billiglohnländer
Er rechnet übrigens mit einer Umkehr der Outsourcing-Bewegung. Bei der Produktentwicklung sorgt die Maker-Bewegung für einen Wettbewerbsvorteil der Kulturen mit dem besten Innovationsmodell, nicht den niedrigsten Lohnkosten. Es gewinnen Länder, in denen die Co-Kreation also die gemeinschaftliche Entwicklung floriert. Beste Startbedingungen also für kleine Tüftler, die sich auf wissensbasierte und personalisierte Industrielösungen konzentrieren.
Es sind Abweichler und Spinner, die sich den schnellen Wandel und die Auflösung alter Kontexte zunutze machen.
Er plant übrigens die Erweiterung seines Unternehmens über Crowdfunding. In einer der nächsten Bloggercamp-Sendungen werden wir das noch einmal aufgreifen: Unternehmen und Crowdsourcing: Dankeschön-Ökonomie statt Banken.
Wann lohnt sich schon die Einladung zu einer Pressekonferenz und welcher Journalist ist bereit, diese Veranstaltung zu besuchen. In den Redaktionen wird Personal abgebaut, Reisebudgets werden gestrichen und auch das Nachrichtenangebot von Unternehmen, Vereinen Verbänden und sonstigen Organisationen ist selten so prickelnd, um mit einer Präsenzveranstaltung zu punkten.
Bei einer virtuellen Fachrunde sieht das schon anders aus. Man spart Reiseaufwand, verschwendet nicht den ganzen Tag für eine Bahn- oder Autofahrt und kommt direkter mit Experten ins Gespräch. Keene Communications setzte für seinen Tourismus-Kunden aus Australien ausschließlich auf Blogger, um die Positionen des neuen Minister für Tourismus in einer Talkrunde zu erörtern. Sehr löblich.
Das Ereignis wurde also zu 100 Prozent digital über die Bühne gezogen. Da das Thema Australien-Tourismus international relevant ist, wurden Travel-Blogger aus unterschiedlichen Ländern in die Runde eingeladen. Auch das ist ja nun mit einem Streaming-Format wie Hangout on Air kein Problem.
Am 11. März wurde die Diskussion live ausgestrahlt. Insgesamt waren 33 Blogger aus UK, USA, Norwegen, Schweden und Irland mit von der Partie. Im Hangout waren neun Blogger. 24 Blogger beteiligten sich aktiv über Twitter, Google Chat und Youtube. Über den Hashtag #NTLive gab es 151 Erwähnungen. Die Reichweite im Social Web lag nach Agenturangaben bei rund 365.000 Nutzern.
Intensiv griffen die Blogger die Gesprächsrunde in eigenen Blogs und Podcast-Beiträgen auf. Eine Netzwerk-Wirkung, die mit stationären Pressekonferenzen nur schwer zu erzielen ist.
Beim Merkel-Hangout setzt man übrigens nicht auf eine offene Diskussion. Man muss seine Fragen vorher einreichen. Dann könnte man das Ganze übrigens auch aufzeichnen und der medienrechtliche Ärger wäre gar nicht entstanden.
Das neue Online-Format von Bundeskanzlerin Angela Merkel, das am 19. April zum ersten Mal über den Google-Dienst „Hangout on Air“ live ins Netz ausgestrahlt werden soll, sorgt weiter für Diskussionsstoff. Am Donnerstag räumte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) noch Klärungsbedarf bei der Frage ein, ob der Merkel-Hangout nun Rundfunk sei oder nicht. Eine Einstufung als Rundfunk hätte zur Folge, dass die Bundeskanzlerin nicht auf Sendung gehen dürfte, da nach Paragraf 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags juristische Personen des öffentlichen Rechts keine Rundfunkzulassung erhalten können.
Eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin könne nur die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten vornehmen, die sich alle vier Wochen trifft. Bei diesem Gremium handelt es sich um die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK).
„Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist“, so Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik der mabb.
Die nächste turnusgemäße Sitzung ist am 16. April, also drei Tage vor dem Termin des Hangouts der Bundeskanzlerin.
„Der ZAK-Vorsitzende hat sich in die Debatte eingemischt, weil wir es für gut hielten, von unserer Seite eine klare Duftnote zu setzen“, sagt ZAK-Pressesprecher Peter Widlok im ichsagmal.com-Interview.
Er ist sich sicher, dass das Thema auf der ZAK-Sitzung am 16. April eine Rolle spielen wird. Eine endgültige Bewertung über den Hangout der Kanzlerin konnte es nicht geben.
„Wir haben in aller Deutlichkeit von einer ersten Einschätzung gesprochen“, erklärt Widlok.
Explizit ist dieser Punkt im Rundfunkstaatsvertrag auch gar nicht geregelt. Selbst die von den Medienanstalten herausgegebene Checkliste über Web-TV formuliert den Rundfunkbegriff ungenau. Als Kriterium für die Einstufung als Rundfunk wird das Vorhandensein eines Sendeplans angeführt. Das ist der Fall, wenn eine Sendung zeitlich vorhersehbar sei. Beim neuen Online-Format der Kanzlerin stehen Datum und Uhrzeit fest. Es gibt ein Schwerpunktthema und einen Moderator. Die Frage der Regelmäßigkeit kann auch ein Kriterium sein:
„Wir sind prinzipiell nicht glücklich mit den Regelungen. Der Rundfunkstaatsvertrag stammt noch aus einer analogen Medienwelt. Wir müssen für Deutschland eine digitale Medienordnung schaffen“, fordert der ZAK-Sprecher.
Die Medienanstalten brauchen Instrumentarien, die alltagstauglich seien für neue Entwicklungen im Internet. An der Debatte, die über das Hangout-Projekt des Kanzleramtes geführt werde, erkennt man, wie schwierig eine Abgrenzung vorzunehmen ist.
„Ob nun die Sendung von Merkel einmalig ist oder nicht, bringt in der grundsätzlichen Betrachtung von neuen Kommunikationsformen im Netz keinen Fortschritt“, so Hannes Schleeh, Mitorganisator des Bloggercamps.
Der ZAK-Sprecher bestätigte, dass es am Donnerstag vergangener Woche eine Kontaktaufnahme des Kanzleramtes mit der ZAK gegeben habe.
Ich bekenne mich schuldig. Am Mittwochnachmittag stellte ich über Twitter eine harmlose Frage, die eigentlich eher als kleine Scherzeinlage gedacht war:
Neues Gesprächsformat der Kanzlerin im Livestream via Hangout on Air. Hat die Kanzlerin eine Sendelizenz? http://t.co/M2tzMyrum5#hoa
Daraufhin kam ziemlich schnell die Antwort eines Politberaters, die ich Euch leider nicht mehr als Tweet darstellen kann. Sie wurde wohl gelöscht oder ist in der Unendlichkeit des virtuellen Universums verschwunden:
@gsohn sage nur: 007.
007 als Maßstab für die Bundeskanzlerin? Wie isses nur möglich? Reden doch die digital überforderten Politikerinnen und Politiker immer von der Notwendigkeit, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe.
Auf die 007-Replik folgte dann die Ankündigung meiner Presseanfrage bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Was dann so alles folgte, dürfte ja bekannt sein.
@walli5 „Alle Tiere sind gleich. Aber manche sind gleicher.“ Mal schauen, was die Landesmedienanstalt in Berlin dazu sagt.
Was das bedeutet, bekommt nun auch die Kanzlerin mit ihrem Hangout-Projekt zu spüren – sozusagen als Hüterin des medien- und netzpolitischen Dilettantismus in Deutschland. Wenn man mal die klassischen Fernsehanstalten ausnimmt, macht niemand Rundfunk beim Einsatz des Streaming-Dienstes von Google.
Nicht das Bloggercamp, nicht das digitale Quartett oder sonstige Formate, die live ins Netz gestreamt werden. Auch die Notwendigkeit einer Lizenzpflicht ist idiotisch. Das hatte in analogen Zeiten vielleicht noch eine Berechtigung, als die Sendeplätze technisch begrenzt waren und die Medienanstalten gehalten waren, ein Verfahren zur Zuteilung von Sendeplätzen zu organisieren. Im Internet macht das keinen Sinn. Deshalb sollte auch der Rundfunkstaatsvertrag noch nicht mal ansatzweise auf Aktivitäten im Netz angewendet werden.
Darum geht es bei dem Streit, den wir am Mittwoch im Vorfeld unserer Bloggercamp-Sendung angezettelt haben. Schlafende Hunde konnten wir dabei gar nicht wecken. Die waren auch vorher schon recht wachsam und kläfften munter über die Einordnung von Netz-Kommunikation in ein Regelwerk aus den Glanzzeiten von Wim Thoelke. Vielleicht bequemen sich jetzt Merkel und ihre Kollegen in den Bundesländern zu einer Reform des Medienrechts.
Ich werde das am Mittwoch in meiner Kolumne für das Debattenmagazin „The European“ aufgreifen. Eure Meinungen würde ich wieder gerne über Interviews einfangen. Ist bis Dienstag so gegen 14 Uhr möglich.
„Freispruch“ für die Merkel-Hangout-Sendung am 19. April? Zu diesem Urteil kommt zumindest Jürgen Brautmeier, Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Die gegenwärtig diskutierten Pläne des Bundeskanzleramtes zu einem Live-Chat mit Bundeskanzlerin Angela Merkel stellen nach erster Einschätzung keinen Rundfunk dar und wären somit zulässig.
Hangout-Angebote, die nicht regelmäßig verbreitet würden, seien nach den Kriterien der Medienaufsicht als Telemedium einzustufen:
„Es geht bei den Rundfunkkriterien nicht nur um Breitenwirkung oder um inhaltliche Nachhaltigkeit, sondern auch um die Frage, ob ein Angebot regelmäßig nach einem Sendeplan verbreitet wird. Dies sehe ich bei der angekündigten Chatrunde mit der Bundeskanzlerin noch nicht“, so Brautmeier in einer Pressemitteilung.
„Es handelt sich bei dem Hangout um eine einmalige Veranstaltung. Sie hatten um Mitteilung gebeten, ob die Ausstrahlung eines solchen Hangouts, der Live im Internet und anschließend per Abruf über Youtube zu empfangen ist, medienrechtlich unbedenklich sei, bzw. einer Genehmigung bedürfe….Nach unserer Einschätzung erfüllt Ihr Vorhaben die Kriterien des Rundfunkbegriffs. Insbesondere ist auch das Kriterium der Linearität gegeben“, teilte uns Professor Roland Bornemann Bereichsleiter Recht des BLM, am 26. September 2012 schriftlich mit.
In dem Schreiben wurden wir belehrt, was unter Rundfunk zu verstehen sei:
„Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ist ein linearer Informationsdienst, der für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmt ist und die Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen zum Inhalt hat.“
„Eine abschließende Aussage der mabb zu dem geplanten Vorhaben der Bundeskanzlerin kann es deshalb derzeit nicht geben.“
Auf meine Presseanfrage, wann denn eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin vorliegen würde, antwortete Frau Dr. Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik der mabb per E-Mail:
„Die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten trifft sich etwa alle vier Wochen. Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist.“
Hat also die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten sich gestern getroffen und eine Prüfung vorgenommen oder ist der ZAK-Vorsitzende erst einmal vorgeprescht, um der Bundeskanzlerin Steine aus dem Weg zu räumen?
Sollte es zu einer Sonderbehandlung von Frau Merkel kommen, wäre das medienpolitisch äußerst fragwürdig. Besser wäre es, dem Rat von mabb-Direktor Hans Hege zu folgen:
„Die genannten Fälle sollten ein Anstoß für eine aktuelle medien- und netzpolitische Diskussion zu Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Öffentlichkeitsarbeit im Zeitalter des Internets sein. Sie sind ein Beispiel für die Notwendigkeit, die Rundfunkordnung zu einer Medienordnung weiterzuentwickeln, die überholte Unterscheidungen überwindet.“
Dann muss sich halt die Bundeskanzlerin mit der Ausstahlung ihres Live-Hangouts so lange gedulden, bis das Medienrecht entrümpelt wird.
Ansonsten gilt eben doch der Satz von George Orwell in der Fabel „Farm der Tiere“:
„Alle Tiere sind gleich, aber einige Tiere sind gleicher.“
Mein kurz Rückblick und eine kleine Vorschau auf Themen, die mich bewegen. Zum Merkel-Hangout-TV und der Einstufung als Rundfunk haben einige Medien ja schon Entwarnung verkündet – das Ganze sei ja nicht als Serie geplant. Pustekuchen. Die Einstufung des Bloggercamp-Formats ist von der bayerischen Landesmedienanstalt als Einzelveranstaltung bewertet worden – damals dachten wir noch gar nicht an eine Fortsetzung – und dennoch als Rundfunk gewertet worden. Wir haben dann als Medienexperiment eine Sendelizenz erhalten, die mitterlweile bis zum Jahresende verlängert wurde. Das stand aber damals bei unserem Antrag nicht zur Diskussion.
Warum wir nicht als Quelle für den Merkel-Rundfunk-Sendelizenz-Streit von den klassischen Medien gewürdigt werden, wundert mich wiederum nicht. Wer zitiert schon gerne kleine Blogger als Primärquelle.
Ob Facebook Home ein Erfolg wird und wie die neue Strategie der Telekom im mobilen und stationären Internet zu würdigen ist, thematisiere ich in der nächsten Woche. Alles weitere im Video.
Hier noch einmal Erläuterungen zu den Geschäftspraktiken der Firmenjäger.
Zunächst gründen die „Käufer“ eine neue Gesellschaft. Die nimmt ein Darlehen auf und erwirbt damit ein bislang rentabel arbeitendes Unternehmen. Anschließend werden beide Gesellschaften miteinander verschmolzen. Die Darlehensschulden liegen nun beim aufgekauften Unternehmen. Dann wird das ganze Konglomerat in eine GmbH umgewandelt – wegen der geringeren Veröffentlichungspflichten.
Kleines Beispiel aus Deutschland mit dem amerikanischen Private Equity-Giganten KKR und dem Grünen Punkt als Hauptakteure: Der Kauf des Grünen Punktes war nach Berichten des Manager Magazins vor rund acht Jahren für KKR ein echtes Schnäppchen:
„Von den 260 Millionen Euro Kaufpreis stammen nur rund 100 Millionen tatsächlich aus dem Geld von KKR-Investoren. Bei den übrigen 160 Millionen handelt es sich um Bankkredite, die KKR über eine Tochter namens Deutsche Umwelt Investment AG (DUI) aufgenommen hat. Rückwirkend zum 1. Januar 2005 hat KKR die Deutsche Umwelt Investment AG mit der DSD AG verschmolzen. Auf diese Weise erbt das DSD die 160 Millionen Euro Bankschulden und KKR entledigt sich eine Großteils seines Investitionsrisikos – ein beliebter Kniff in der Private-Equity-Branche.“
Eine Tochterfirma der KKR, die Deutsche Umwelt Investment AG (DUI) habe nämlich Bankkredite über 160 Millionen Euro des Kaufpreises von 260 Millionen aufgenommen. Mit der Verschmelzung von DSD und DUI habe das DSD die 160 Millionen Bankschulden dann geerbt. Und Substanz war aber beim Grünen Punkt reichlich vorhanden: Der Müllsammler wies für das Geschäftsjahr 2003 einen Umsatz von 1,696 Milliarden Euro aus. Die Bilanzsumme betrug 1,146 Milliarden Euro. Auf der Aktiv-Seite standen finanzielle Mittel, Wertpapiere des Anlagevermögens, sonstige Wertpapiere, Kassenbestand und Guthaben bei Banken in Höhe von insgesamt 836 Millionen Euro.
Soweit der KKR-DSD-Deal. In der Regel wird beim Geschäft der Firmenjäger das liquide Vermögen bis zur Grenze des rechtlich Zulässigen an die neuen Gesellschafter ausgezahlt – so etwas nennt man in Branchenkreise “Recap”. Das übernommene Unternehmen wird also nach dem Wieselprinzip wie ein Ei ausgesaugt und danach an einen weiteren Finanzinvestor weitergereicht, der die Reste aufsammelt und verscherbelt. Neudeutsch bezeichnet man das als “secondary buyout”.
Und jetzt sollte die Recherche in der Offshore-Leaks-Datenbank beginnen.
Private Equity-Gesellschaften wie KKR beschaffen sich für die Firmenjagd Kapital von institutionellen Investoren, immer häufiger aber von sogenannten HNWI (High Net Worth Individuals), also vermögenden Individuen – Firmeninhaber, Firmenerben, Vermögensverwalter, Topmanager, Anwaltskanzleien mit verfügbaren Anlagesummen ab fünf Millionen US-Dollar aufwärts. Nach Auffassung des Kölner Journalisten Werner Rügemer brauche das radikale Vorgehen von KKR Verbündete innerhalb des übernommenen Unternehmens – oder im Umkreis. Die „Anleger“ sind also entweder Einzelpersonen – teilweise aus dem Dunstkreis des übernommenen Unternehmens – oder Institutionen.
Und die zeichnen die Private Equity-Fonds sehr häufig auf den Cayman Islands.
Für diese halbseidenen Geschäfte müssen die “Investoren” weniger Formulare ausfüllen als bei der Führerscheinprüfung in Deutschland. Die Namen der Aas-Geier werden natürlich nicht preisgegeben. Mit den Offshore-Leaks-Daten könnte sich das jetzt ändern 🙂
„Es darf nicht sein, dass Fonds, die auf den Cayman-Inseln registriert sind und so gut wie keine Informationen über ihre Eigentümer oder ihre Geschäftspraktiken herausrücken, zentralen Einfluss darauf nehmen können, wie große und größte Unternehmungen in Deutschland und in anderen Industriestaaten geführt werden”, kritisiert der ehemalige Deutsche-Börse-Chef Werner Seifert.
Am Beispiel des KKR-DSD-Deals endeten meine Recherchen in Luxemburg – auf den Cayman-Inseln hätte ich wohl nur an verschlossenen Türen der Fondsgesellschaften mit schönen Fantasie-Namen rütteln können. Mit den folgenden Informationen könnte man aber weitere Recherchen vornehmen.
Die KKR-Tochter Deutsche Umwelt Investment AG in Düsseldorf hatte zwar formal die Übernahme des DSD vollzogen. Hinter der DUI stand wiederum eine Beteiligungsgesellschaft, die sämtliche Aktien übernommen hatte: die Blade Lux Holding Two S. mit Sitz in Luxemburg. Dahinter befand sich wiederum die Blade MEP Beteiligungs GmbH. Geschäftszweck:
„Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten und Verwalten sowie Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, an denen die Blade Lux Holding One S. .r.l mit Sitz in Luxemburg, und/oder die Blade Lux Holding Two S. .r.l, mit Sitz in Luxemburg, unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, sowie an Personengesellschaften, die Beteiligungen an solchen Kapitalgesellschaften halten im Zusammenhang mit der Beteiligung von Organmitgliedern, Führungskräften und Mitarbeitern verschiedener Unternehmen der Blade-Gruppe an solchen Gesellschaften; die Blade-Gruppe umfasst die Gesellschaften, die unmittelbar oder mittelbar von der Blade Lux Holding One S. .r.l mit Sitz in Luxemburg, abhängig sind. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, für die eine gesetzliche Erlaubnispflicht besteht“, so lautete der Eintrag im Handelsregister.
Ganz so prominente Namen wie Gunter Sachs werden bei der Datenbank-Suche vielleicht nicht auftauchen. Aber man könnte ja mal Namen eingeben aus dem Umfeld des mittlerweile verstorbenen Metro-Gründers. Und mir würden noch ein paar Personen einfallen…..
Oder einfach mal diesen ARD-Filmausschnitt so ab der fünften Minute anschauen:
Hier nun noch die Antworten von Frau Dr. Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik, der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).
Sehr geehrter Herr Sohn,
bezugnehmend auf Ihre heutige Mail an die mabb finden Sie untenstehend die von Ihnen erbetenen Antworten auf Ihre Fragen.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne bei mir melden.
Freundliche Grüße
Eva Flecken
Verfügt das Kanzleramt als Veranstalter über eine Sendelizenz?
Nein.
Ist vom Kanzleramt eine Sendelizenz in Ihrem Haus beantragt worden (Ort der Ausstrahlung ist ja Berlin)?
Nein.
Und wenn nein, sehen Sie das als Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag? Werden Sie ein Bußgeldverfahren gegen das Kanzleramt einleiten?
Ob es sich hierbei um einen Verstoß gegen den RStV handelt, entscheidet nicht allein die mabb. Solche Fragen werden in der Zulassung für Kommission und Aufsicht behandelt, in der alle Landesmedienanstalten vertreten sind. Grundsätzlich gibt die mabb zu bedenken, dass solche Formate – wie es auch schon bei der Übertragung der Enquete-Kommision „Internet und digitale Gesellschaft“ mit dem 18. Sachverständigen der Fall war – unter Umständen auch in den Bereich einer partizipatorischen Öffentlichkeitsarbeit fallen können und nicht mit einem „Adenauerfernsehen“ vergangener Zeiten gleichgesetzt werden sollten.
Das Zulassungsverfahren ist ein abgestuftes Verfahren. Stellt die ZAK bei einem Anbieter fest, dass es sich um zulassungspflichtigen Rundfunk und nicht um ein Telemedienangebot handelt, dann muss entweder unverzüglich ein Lizenzantrag gestellt werden oder innerhalb von drei Monaten das Angebot so umgestaltet werden, dass es nicht mehr dem Rundfunk unterfällt. (§ 20 Absatz 2 Satz 2 RStV).
Wie werten Sie generell die Live-Formate, die über Streamingdienste wie Hangout on Air ausgestrahlt werden?
Generell ist es positiv, wenn eine Vielzahl von Akteuren sich an zivilgesellschaftlichen Diskussionen beteiligen und dabei selbstverständlich die neuen Übertragungsmöglichkeiten des Internets nutzen. Wir begrüßen dies ganz ausdrücklich. Gleichwohl sind nicht alle Streamingdienste miteinander vergleichbar. So ist es ein Unterschied, ob ein einzelne Personen oder private Gruppen solche Initiativen starten oder ob beispielsweise ein Verlag, der bereits über eine gewisse Meinungsmacht verfügt, einen solchen Dienst regelmäßig und ggf. auch noch crossmedial beworben anbietet. Die Medienregulierung muss in dem Fall den Spielraum haben, solche unterschiedlichen Angebote auch entsprechend zu bewerten.
Wann wird denn eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin vorliegen?
Die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten trifft sich etwa alle vier Wochen. Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist.
Wäre Herr Dr. Hege bereit zu einem Interview in unserer Hangout-Sendung Bloggercamp (die übrigens über eine Sendelizenz verfügt)? Wir würden ihn gerne befragen zur notwendigen Reform des Rundfunkstaatsvertrages. Also zum vorletzten Absatz der heutigen Presseerklärung.
Herr Hege steht einem Hangout grundsätzlich gerne zur Verfügung. Gut wäre, wenn wir dazu im Laufe der nächsten Woche noch einmal reden, um dann einen Termin u.ä. abzusprechen. Wir haben auch nur bedingt die Hangout-Infrastruktur hier im Haus. Aber das lässt sich ja organisieren.
Bis zur Ausstrahlung der Merkel-Hangout-TV-Sendung am 19. April ist ja nun nicht mehr sehr viel Zeit. Vielleicht bekommen wir Dr. Hege noch vorher in die Bloggercamp-Sendung, die ja bekanntlich über eine Sendelizenz der bayerischen Medienanstalt verfügt.