Sohn fragt Sohn zur Kritik von Fefe und Frank Rieger am Trend zur Gamification.
Es geht um die Abhängigkeit von Software und Regeln, zur Frage der Autarkie der Gaming-Szene, zur Drosselkom, die auch die Computerspieler netzpolitisch bewegen müsste und zu den Plänen von Sohn & Sohn auf der Gamescom, wo wir Live-Hangouts planen mit Computerspielern, Vertretern der Gaming-Industrie, mit Bloggern, Youtubern und allen Interessierten, die mit uns ins Gespräch kommen möchten.
Warum wir in Deutschland mit der Digitalisierung hadern und wie schädlich das ist, schildert eindrucksvoll MICHAEL KONITZER in seinem Blogpost: Im tiefen Tal der Exponentialität.
Patrick Breitenbach hat unser heutiges Gespräch Sohn über Gamification und dem großen einhergehenden Mythos „Spielen ist keine Arbeit“ oder „Spielen ist unernst“ sehr schön zusammen gefasst. Patrick fordert eine stärkere Berücksichtigung von spielerischen Elementen in der Arbeits-, Kultur- und Bildungswelt. „Spielen ist nicht sinnlos. Unsere angeblich ernsthafte Realität ist es.“
Darin spiegelt sich auch seine Mission an der Karlshochschule wider, den Führungskräften von morgen die Wichtigkeit des Spiels für eine gesunde und produktive Unternehmenskultur zu vermitteln.
Weitere Statements zu diesem Themenkomplex könnte ich gut für meine The European-Kolumne gebrauchen, die nächsten Mittwoch erscheint. Bis Dienstagmittag sind weitere Hangout-Interviews möglich. Danach muss ich schreiben und das Opus bis 18 Uhr abliefern.
Der Protest gegen die Drosselpolitik der Telekom nimmt an Schärfe zu. Kein Vorwahlgeplänkel, keine Eintagsfliege – die netzpolitische Bewegung nimmt den Angriff auf die Netzneutralität nicht hin, wie Markus Beckedahl auf der Anti-Drosselkom-Demo zur Hauptversammlung der Telekom in Köln deutlich machte.
Da wird es wohl nicht ausreichen, wenn Bundesnetzagentur und Kartellamt die Pläne des Magentakonzerns prüfen. Auch der Verweis der CDU-Netzpolitiker in der gestrigen Bloggercamp-Sendung auf bestehende Regelungen im Telekommunikationsgesetz können die Netzgemeinde nicht beruhigen.
Verlangt wird eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität.
So, erst einmal trockene Klamotten anziehen. Es hat heute zur Demo ungedrosselt aus Kübeln geschifft.
Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob der Betreiber einer Internetseite eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf anderen Internetseiten öffentlich zugänglich sind, im Wege des „Framing“ in seine eigene Internetseite einbindet.
Die Klägerin, die Wasserfiltersysteme herstellt und vertreibt, ließ zu Werbezwecken einen etwa zwei Minuten langen Film mit dem Titel „Die Realität“ herstellen, der sich mit der Wasserverschmutzung befasst. Sie ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an diesem Film. Der Film war – nach dem Vorbringen der Klägerin ohne ihre Zustimmung – auf der Videoplattform „YouTube“ abrufbar.
Die beiden Beklagten sind als selbständige Handelsvertreter für ein mit der Klägerin im Wettbewerb stehendes Unternehmen tätig. Sie unterhalten jeweils eigene Internetseiten, auf denen sie für die von ihnen vertriebenen Produkte werben. Im Sommer 2010 ermöglichten sie den Besuchern ihrer Internetseiten, das von der Klägerin in Auftrag gegebene Video im Wege des „Framing“ abzurufen. Bei einem Klick auf einen elektronischen Verweis wurde der Film vom Server der Videoplattform „YouTube“ abgerufen und in einem auf den Webseiten der Beklagten erscheinenden Rahmen („Frame“) abgespielt.
Die Klägerin ist der Auffassung, die Beklagten hätten das Video damit unberechtigt im Sinne des § 19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht. Sie hat die Beklagten daher auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen.
Das Landgericht hat die Beklagten antragsgemäß zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von je 1.000 € an die Klägerin verurteilt. Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt die Klägerin die Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils.
Das Berufungsgericht hat zwar – so der Bundesgerichtshof – mit Recht angenommen, dass die bloße Verknüpfung eines auf einer fremden Internetseite bereitgehaltenen Werkes mit der eigenen Internetseite im Wege des „Framing“ grundsätzlich kein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne des § 19a UrhG darstellt, weil allein der Inhaber der fremden Internetseite darüber entscheidet, ob das auf seiner Internetseite bereitgehaltene Werk der Öffentlichkeit zugänglich bleibt. Eine solche Verknüpfung könnte jedoch bei einer im Blick auf Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft gebotenen richtlinienkonformen Auslegung des § 15 Abs. 2 UrhG ein unbenanntes Verwertungsrecht der öffentlichen Wiedergabe verletzen.
Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union daher die – auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht zweifelsfrei zu beantwortende – Frage vorgelegt, ob bei der hier in Rede stehenden Einbettung eines auf einer fremden Internetseite öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Internetseite eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vorliegt.
Diese höchst fragwürdige Problematik bleibt also noch in der Schwebe. Gute Gründe, sich auch auf dem Barcamp mit dieser Geschichte weiter zu beschäftigen – neben vielen anderen digitalen Themen, die in Konstanz besprochen werden.
Es wird beim Barcamp im Süden Deutschlands sicherlich sonnig und spaßig. Gute Gründe, um sich anzumelden 🙂
Nach dem postideologischen Kater der Systemkrise namens Finanzkapitalismus und dem Einsturz des Utopieglaubens bleibt nach Auffassung von Frank Rieger und Fefe nur noch Zynismus und Gamification übrig. Das äußerten sie in einem gut zweitstündigen Gespräch mit dem FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher. Abzuhören in ihrer Alternativlos-Podcast-Reihe.
Digitale Artefakte werden benutzt, um unsere Soziotope zu gestalten, wenn es etwa um Reputation oder Wissensmanagement geht. „Dabei müssen wir darauf achten, nicht mehr die Rolle eines Game Masters hinzunehmen wie bei Google, der die Regeln bestimmt. Wir müssen verstehen, wie diese Regeln funktionieren“, so Rieger. Und ich würde ergänzen, wie man sie brechen kann.
Als besonders fragwürdig werden in dem Podcast Regeln gewertet, die von Algorithmen bestimmt werden wie beim Google-Spiel Ingress, das zumindest von Frank Rieger bis zum finalen Level 8 durchgespielt wurde.
Es heißt nur, hier hast Du das Programm, viel Spaß dabei. „Regeländerungen kommen ausschließlich über Software Updates und plötzlich funktioniert Deine Welt anders“, stellt Rieger fest.
Er wertet das als Vorboten für soziale Interaktion und Politikgestaltung. Wenn von der Gamification der realen Welt gesprochen werde, könnte man von der „fucking“ Software Version abhängig werden.
Fefe machte dann einen recht altväterlichen Einwurf über „die“ Jugend und über „die“ Kinder, die mit Computerspielen aufgewachsen seien, die ihnen vorschreiben, was sie tun dürfen und was nicht. Gamification mache die Masse träge und würde sie indoktrinieren (klingt ein wenig nach Manfred Spitzer). Und die nachwachsende Generation sei eben nach diesen Maßstäben sozialisiert worden. Klingt ein wenig nach Verschwörungstheorie – aber das ist ja das Spezialgebiet von Fefe.
Für wichtig halte ich die Forderung von Rieger, dieses Prinzip des Game Masters, der die Regeln setzt und quasi Gott spielt, zu durchbrechen.
Was haltet ihr von diesen Thesen? Mit der „nachwachsenden“ Generation werde ich noch eine gesonderte Hangout-Runde machen über die Vorhaltungen von Fefe. Spätestens auf der Gamescom in Köln.
Was ich übrigens nach meiner Rückkehr von der republica in Berlin immer schon mal sagen wollte:
Noch ist Google Glass nicht auf dem Markt, „aber fast 14 Millionen Deutsche können sich jetzt schon vorstellen, eine solche, neuartige Datenbrille künftig zu nutzen“, verkündet der BITKOM-Verband in einer Pressemitteilung. Grundlage für diesen Optimismus ist eine Umfrage, die von BITKOM in Auftrag gegeben wurde. Demnach bekundet jeder fünfte Bundesbürger sein Interesse an einem solchen Gerät, das aktuelle Informationen wie E-Mails oder Navigationshinweise direkt ins Sichtfeld einblendet und erlaubt, Fotos und Videos aus dem Blickwinkel des Trägers aufzunehmen. Dabei sind sich knapp 7 Prozent schon jetzt sicher, dass sie eine Datenbrille nutzen werden, rund jeder achte Befragte (13 Prozent) kann es sich vorstellen. Jeder Dritte (35 Prozent) ist hingegen skeptisch und will eher keine Datenbrille tragen, ein weiteres Drittel der Befragten will um die neuen Geräte einen großen Bogen machen (37 Prozent).
Zwei Drittel sind also eher kritisch, obwohl das intelligente Brillengestell noch gar nicht auf dem Markt ist. Insofern kann man die Umfrage auch ganz anders werten als es BITKOM getan hat.
Zweifel kommen bei mir auf, ob sich überhaupt schon quer durch die Bevölkerung ein klares Meinungsbild zu Datenbrillen manifestiert hat. Ein großer Teil wird zur Zeit mit dem Thema überhaupt nichts anfangen können. So war es zumindest beim Feldexperiment meines Bloggercamp-Kollegen auf der republica in Berlin. Am Veranstaltungsort war das Interesse groß und fast jeder konnte etwas mit dem Gloogle Glass-Replikat anfangen. Schon beim Gang zur Currywurst-Bude am U-Bahnhof Möckernbrücke war Schluss. Keine neugierigen Blicke, keine Reaktionen. Das könnte sich schnell ändern. Siehe meine heutige The European-Kolumne:
Führte das Street-View-Projekt von Google zu höchst bizarren Abwehrkämpfen von Hausfassaden, Gartenzwergen im Vorgarten und Verpixelungs-Initiativen zur Unkenntlichmachung von Jägerzäunen, wird die Brillenvariante zu einem noch größeren Sturm der Empörung beitragen: Schlagzeilen wie „Stasi-Brille belästigt Otto Normalverbraucher“ oder „Spionage-Spielzeug für Stalker und Spanner“ sind vorprogrammiert.
Damit der Nutzen von elektronischen Assistenten (ich wollte schon Agenten schreiben) nicht vollends vor die Hunde geht, sollten potenzielle Anwender von intelligenten Gadgets schon jetzt über neue Formen der Höflichkeit nachdenken, fordert der Blogger Gerhard Schröder im ichsagmal.com-Interview.
Wir können darauf warten, was der Gesetzgeber zu Google Glass sagt. Besser wäre es, als Zivilgesellschaft über freiwillige Regeln nachzudenken.