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Festspielhaus Bonn – Noch viele Fragezeichen und kein klares Konzept für die Beethoven-Stadt

Am Mittwoch Donnerstag (24. November!) wird sich der Rat der Stadt Bonn noch einmal mit dem Festpielhaus beschäftigen. Interessant sind die Anlagen, die man zur Tagesordnung online abrufen kann. So die Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage des BBB:

Fragestellung

Wann und durch welche Vertreter haben die beiden Unternehmen Deutsche Telekom und Deutsche Postbank dem Oberbürgermeister gegenüber erklärt, dass sie für eine anteilige Mitfinanzierung des Festspielhauses Beethoven nicht mehr zur Verfügung stehen?

Um welche Unternehmen hat es sich gehandelt, mit denen der Oberbürgermeister, wie in seinem Interview mit dem Bonner General Anzeiger vom 14.02.2011 ausgeführt, „in Gesprächen“ stand und bei denen „man keine Angst haben“ musste, dass sie als Partner „nicht mehr zur Verfügung stehen“ würden?

Antwort

Die Deutsche Telekom AG hat im September 2010 öffentlich erklärt, dass das bisherige Bauherrenmodell (3 Unternehmen gründen eine Objektgesellschaft, die das Festspielhaus errichtet und an die Betreiberstiftung vermietet) nicht mehr realistisch sei. Der Leiter des Konzern-Sponsorings der Deutschen Telekom AG hat weiterhin ausgeführt, dass man sich vorstellen könne, den laufenden Betrieb zu unterstützen.

Die Deutsche Postbank AG hat im September 2011 erklärt, sich ebenfalls am Bau des Festspielhauses nicht mehr zu beteiligen.

Keiner der beiden Unternehmen hatte in der Vergangenheit einen Vorstandsbe­schluss herbeigeführt, der eine Beteiligung am Bau des Festspielhauses vorsah. Insofern gab es keine verbindlichen Zusagen. (ah, ja! Liest man die Kommentare auf meinem Blog, die von den Freunden des Festspielhauses kamen, wurde genau der gegenteilige Eindruck vermittelt. Dabei ist an Der Finanzierung überhaupt nichts klar, gs)

Lediglich die Deutsche Post/DHL ist nach wie vor bereit, sich mit 30 Mio. EUR an der Finanzierung eines neuen Festspielhauses zu beteiligen. Allerdings liegt auch hier bisher kein Beschluss des Vorstandes vor.

Die Anmerkungen des Oberbürgermeisters im General Anzeiger Bonn vom 14.02.2011 stehen nicht im Widerspruch zu der von der der Deutschen Telekom AG signalisierten Gesprächsbereitschaft über eine mögliche Beteiligung am laufenden Betrieb des Festspielhauses. Und auch die Deutsche Postbank AG ist bereit, als mögliche Kreditgeberin zu fungieren. Soweit die Antwort.

Hier die Beschlussvorschlage (vorbehaltlich der Anhörung der Bezirksvertretung Bonn)

Der Rat der Stadt Bonn bekräftigt vor dem Hintergrund seiner Beschlüsse vom 13.06.2007 (s. Anlage 1) und 29.04.2010 (s. Anlage 2) das Ziel, die Stadt als Ort der nationalen und internationalen Pflege des Erbes Ludwig van Beethovens auszubauen. Der Rat erkennt an, dass dieses Ziel nur erreicht werden kann, wenn Bonn über ein Konzerthaus verfügt, das den heutigen internationalen Standards gerecht wird und akustisch höchsten Ansprüchen genügt. Nur mit einem solchen Haus können die strukturellen Voraussetzungen zur Umsetzung eines überzeugenden Konzepts zur Beethovenpflege geschaffen und zugleich der Beethovenstadt und dem Wirtschaftsstandort Bonn neue und nachhaltige Impulse verliehen werden. Der Rat bekräftigt das Ziel, das Konzerthaus rechtzeitig vor dem Jahr 2020 fertig zustellen, um im Jubiläumsjahr den 250.Geburtstag des Komponisten würdigen und feiern zu können.

Dazu fasst der Rat unter Berücksichtigung seines Beschlusses vom 20.10.2011 (DS-Nr.: 1113009EB5 – s. Anlage 3) die nachfolgenden Beschlüsse:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Beschlusses des Rates vom 29.04.2010 (s. Anlage 2) ein Konzept für die nationale und internationale Beethovenpflege zu entwickeln, das gleichzeitig der Sicherung der Zukunft des Konzertstandortes Bonn dient.

(auweia, es ist peinlich, dass über das Festspielhaus so lange sinniert wird und noch nicht einmal ein programmatisches Konzept in trockenen Tüchern ist, gs)

Mit der Errichtung eines neuen Konzerthauses soll zudem das Ziel verfolgt werden, den Wirtschaftsstandort durch die Schaffung von attraktiven Rahmenbedingungen zu stärken und den Kulturtourismus aus dem In- und Ausland nach Bonn zu fördern.

2. Für die Realisierung eines neuen Konzerthauses kommt ein Abriss der denkmalgeschützten Beethovenhalle nicht in Betracht. Im Falle der Realisierung eines Konzerthauses gemäß Ziffer 4 wird die Verwaltung beauftragt, zur künftigen Nutzung der Beethovenhalle als multifunktionale Halle ein tragfähiges Konzept zu erstellen und darzulegen, welche Betriebs- und Investitionskosten in welchem Zeitraum entstehen, um dieses Konzept umsetzen zu können.

3. Die Stadt Bonn wird sich an den Investitionskosten für ein neues Konzerthaus nicht beteiligen, daher appelliert sie an die Unternehmen aus Bonn und der Region sowie an die Bürgerinnen und Bürger, sich finanziell an dem Vorhaben zu beteiligen. Die Stadt Bonn begrüßt daher ausdrücklich die von der IHK Bonn/Rhein-Sieg geplante Initiative zur Co-Finanzierung.

4. Das Konzerthaus soll in der Rheinaue (in unmittelbarer Nähe des Post-Towers (da gibt es jetzt wohl Stress mit dem Architekten, gs), Charles-de-Gaulle-Straße) errichtet werden, sofern die Finanzierung für den Neubau und den Betrieb gesichert werden kann. Eine Realisierung des Bauvorhabens am Standort der Oper und an Stelle der jetzigen Beethovenhalle wird nicht weiter verfolgt.

Die Verwaltung wird für den Standort Rheinaue beauftragt,

a) zu prüfen, ob es möglich ist, die zur Errichtung eines Neubaus notwendigen Mittel bei privaten Unternehmen einzuwerben,

b) mit dem Bund, der Sparkasse KölnBonn, dem Rhein-Sieg-Kreis und ggf. weiteren Partnern die Gründung einer Betreiberstiftung vorzubereiten. Dabei sollen Doppelstrukturen zur bestehenden Beethovenfeste gGmbH vermieden werden,

c) einen Businessplan für den Betrieb des Hauses vorzulegen, auf dessen Grundlage der Rat darüber entscheiden kann, ob und in welchem Umfang sich die Stadt – neben anderen öffentlichen und privaten Zuschussgebern – mit einem vertraglich festzuschreibenden Zuschussbetrag an den laufenden Betriebskosten beteiligt,

d) mit dem Bauherren einen Vertrag für das in städt. Eigentum befindliche Grundstück – unter Berücksichtigung der von der Stadt zu tragenden Anteile an den Erschließungskosten und an der Umfeldgestaltung – auszuhandeln, sowie mit dem Land NRW über eine Förderung von städtebaulichen Begleitmaßnahmen aus Städtebauförderungsmitteln zu verhandeln. Darüber hinaus beteiligt sich die Stadt nicht an den Investitionskosten für den Neubau.

5. Zur Wahrung der zeitlichen Abläufe im Hinblick auf eine Projektrealisierung muss bis zum 30.06.2012 geklärt werden, ob die Errichtung und der Betrieb eines neuen Konzerthauses mit Unterstützung von Dritten finanziert werden kann.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Projektbeirat Festspielhaus fortlaufend zu informieren und die notwendigen Beschlüsse für den Rat vorzubereiten.

Änderungsantrag von CDU und Grünen

Der Rat der Stadt Bonn unterstreicht mit diesem Beschluss den politischen Willen, sich nach Kräften dafür einzusetzen, einen akustisch höchsten Ansprüchen genügenden Konzertsaal in Bonn rechtzeitig vor dem Jahre 2020 zu errichten, um im Jubiläumsjahr den 250. Geburtstag Beethovens angemessen feiern zu können.

Unter der Voraussetzung, dass die Deutsche Post/DHL dem Rat bis zur Sitzung am 24.11.2011 die Bereitschaft alternativ zum bisherigen Standort Beethovenhalle den Bau des neuen Konzertsaales am Standort Rheinaue/Gronau einschließlich der anteiligen Baukostenfinanzierung in Höhe von 30 Mio. Euro verbindlich zusagt, fasst der Rat unter Berücksichtigung seines Beschlusses vom 20.10.2011 (DS-Nr.: 1113009EB5 – s. Anlage 3) nachfolgenden Beschlüsse:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Beschlusses des Rates vom 29.04.2010 (s. Anlage 2) ein Konzept für die nationale und internationale Beethovenpflege zu entwickeln, das gleichzeitig der Sicherung der Zukunft des Konzertstandortes Bonn dient. Mit der Errichtung eines neuen Konzertsaales soll zudem das Ziel verfolgt werden, den Wirtschaftsstandort durch die Schaffung von attraktiven Rahmenbedingungen zu stärken und den Kulturtourismus aus dem In- und Ausland nach Bonn zu fördern.

2. Für die Realisierung eines neuen Konzertsaales kommt ein Abriss der denkmalgeschützten Beethovenhalle nicht in Betracht.

3. Die Stadt Bonn wird sich an den Investitionskosten für ein neues Konzerthaus nicht beteiligen, daher appelliert sie insbesondere an die Unternehmen aus Bonn und der Region sowie an die Bürgerinnen und Bürger, sich finanziell an dem Vorhaben zu beteiligen.

4. Das Konzerthaus soll in der Rheinaue (in unmittelbarer Nähe des Post-Towers, Charles-de-Gaulle-Straße) errichtet werden, sofern die Finanzierung für den Neubau und den Betrieb gesichert werden kann. Eine Realisierung des Bauvorhabens am Standort der Oper wird nicht weiter verfolgt.

Die Verwaltung wird beauftragt,

a) mit dem Bund, der Sparkasse KölnBonn, dem Rhein-Sieg-Kreis und ggf. weiteren Partnern die Gründung einer Betreiberstiftung vorzubereiten.

b) in den finanziellen Beitrag der Stadt für den Betrieb des Konzertsaales auf ein verantwortbares Maß, das sich am durch die mittelfristigen Finanzplanung vorgegebenen Handlungsrahmen orientiert und damit keine zusätzliche Belastung für den Haushalt generiert, zu begrenzen.

c) mit dem Bauherren einen Vertrag für das in städt. Eigentum befindliche Grundstück – unter Berücksichtigung der von der Stadt zu tragenden Anteile an den Erschließungskosten und an der Umfeldgestaltung – auszuhandeln, sowie mit dem Land NRW über eine Förderung von städtebaulichen Begleitmaßnahmen aus Städtebauförderungsmitteln zu verhandeln. Darüber hinaus beteiligt sich die Stadt nicht an den Investitionskosten für den Neubau. Dies muss ausschließlich auf privater Basis erfolgen.

d) die Sanierungskosten zu ermitteln, die eingesetzt werden müssen, um die Beethovenhalle
a. als Multifunktionshalle
b. als hochwertigen Konzertsaal
zu betreiben.

5. Zur Wahrung der zeitlichen Abläufe im Hinblick auf eine Projektrealisierung muss bis zum 30.06.2012 geklärt werden, wie die Investitions- und Betriebskosten eines neuen Konzerthauses verbindlich und auskömmlich finanziert werden können.

6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Projektbeirat Festspielhaus fortlaufend zu informieren und die notwendigen Beschlüsse für den Rat vorzubereiten.

Soweit die Beschlussvorlagen. Das klingt nicht nach einer kommunalpolitischen Meisterleistung, die sich im Rat der Stadt abspielt…..

Siehe auch:

Beethoven und die angeblich erwachte Provinz im Bonner Rathaus.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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