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Die Bimbes-WLAN-Störerhaftungs-Republik

Kein öffentliches WLAN in Sicht

So sieht die digitale Wirklichkeit in der Bimbes-Republik aus: Störerhaftung zur Unterbindung von offenen WLAN-Netzen, Leistungsschutzrecht für überforderte Altverleger, taktische Angriffe der Telekom gegen vermeintliche Vielnutzer und unbelehrbare Netzaktivisten zur Rechtfertigung eines Zweiklassen-Netzes sowie alternativlose Schwafeleien auf IT-Gipfeln, um den pomadigen Breitbandausbau in Deutschland als Großtat erscheinen zu lassen.

“Nicht nur große Städte wie Berlin oder München wollen ihren Bürgern und Besuchern gerne an zentralen Plätzen einen kostenlosen Internetzugang anbieten, sondern auch kleinere Kommunen interessieren sich mittlerweile für das Thema. Gerade heute habe ich mit einem Provider gesprochen, der für eine kleinere Stadt ein W-LAN an einem zentralen öffentlichen Platz schaffen soll. Die Gemeinde will dabei aber nicht als Anbieter auftreten, weil man befürchtet, wegen rechtswidriger Handlungen der Nutzer in Anspruch genommen zu werden. Als Betreiber soll daher der Provider fungieren. Beratungsanfragen dieser Art hatte ich in letzter Zeit mehrere, die Haftungsfrage, insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer des Angebots, stand dabei regelmäßig im Vordergrund. Vermutlich wäre man in Deutschland beim Aufbau öffentlicher und kostenloser W-LANs vielerorts schon deutlich weiter, gäbe es diese Angst vor einer Haftung nicht”, schreibt Internet-Law-Blogger Thomas Stadler.

Und die Bundesregierung glänzt mit Tatenlosigkeit, um Haftungsbeschränkungen für Betreiber gesetzlich zu verankern. So kann sich keine urbane digitale Kultur entwickeln. Man will in Berlin abwarten, bis das BGH entscheidet und das könne Jahre dauern, so Stadler. Wer macht bei uns eigentlich Politik, die Legislative und Exekutive oder die Judikative? Armutszeugnis.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

2 Kommentare zu "Die Bimbes-WLAN-Störerhaftungs-Republik"

  1. … und dabei geht es erst um die Frage der Haftungsbeschränkung in Bezug auf Aktivitäten der Nutzer. Richtig lustig wird es, wenn die Elektro-Smog-Verschwörungstheoretike behaupten, öffentliche WLAN-Spots verursachten Kopfweh und verhindern das Auskeimen der Kräuter auf den Balkonen der Anwohner.

  2. Dann werden vielleicht abgegrenzte WLAN-Zonen geschaffen, wie für Raucher.

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