Verpackungsgesetz #GelbeTonne – Warum verbietet der Gesetzgeber so genannte Kickbacks?

Was bislang in der Öffentlichkeit beim Verpackungsrecycling via Gelbe Tonnen und Säcke überhaupt nicht diskutiert wird, ist das Vertragswerk zwischen Handelskonzernen und einigen Dualen Systemen. Wie auch? Es ist sehr schwierig, das Netzwerk der marktbeherrschenden Unternehmen zu durchschauen. Doch jeder ist ja auch Konsument und bezahlt an der Supermarktkasse für die Sammlung und Sortierung des Verpackungsabfalls.

Das spannende Stichwort an dieser Stelle lautet: Kickback. Nehmen wir einmal an, dass große Handelsketten ihre Marktmacht nutzen, um den Lieferanten teilweise überhöhte Preise für die Entsorgung abzuverlangen. Alles rein hypothetisch 😉 Zur Erinnerung: Die Preise für das Verpackungsrecycling sind im Vergleich zu den Zeiten des Grüne Punkt-Monopols deutlich gesunken (früher gab es ja nur das DSD): Sie lagen im Jahr 2000 bei 25 Euro pro Kopf der Bevölkerung und sind auf zirka 11 Euro pro Jahr gesunken.

Neues Verpackungsgesetz verbietet Kickback

Die Konkurrenz der Systeme und technologische Verbesserungen führten zu dieser deutlichen Kostenreduzierung. Soweit die Theorie. Werden diese Preise aber an die Verbraucherinnen und Verbraucher über reduzierte Lizenzentgelte weitergegeben? Der Gesetzgeber scheint da so seine Zweifel zu haben. Nach dem in diesem Jahr beschlossenen Verpackungsgesetz, das die Verpackungsverordnung 2019 ablösen wird, sind Kickback-Zahlungen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes rechtswidrig. Es wird den Dualen Systemen verboten, Vertreibern ein Entgelt oder sonstige wirtschaftliche Vorteile für den Fall zu gewähren, dass die Vertreiber Hersteller an ihr System vermitteln. Ding-Dong.

Warum taucht ein so knallharter Paragraf im Verpackungsgesetz auf? Nehmen wir mal an, dass von der Konsumgüterindustrie über die Einkaufsmacht des Handels überhöhte Preise für die Entsorgung an Duale Systeme bezahlt werden. Vielleicht liegen diese Preise gar 100 Prozent über den realen Entsorgungskosten. Ein Großteil der überhöhten Entgelte landet dann über Duale Systeme wieder beim Handel – sozusagen eine Kickback-Kreislaufwirtschaft.

Damit das nicht mehr passiert, sieht das neue Verpackungsgesetz die Einrichtung einer neuen Zentralen Stelle vor. Diese Institution soll den Markt der Dualen Systeme überwachen und somit auch die Einhaltung des Kickback-Verbots überprüfen. Sie soll als beliehene Stiftung konzipiert und von den Dualen Systemen finanziert werden. Warum macht man eigentlich nicht in Form einer staatlichen Stelle? Wie soll denn eine Stiftung den Vollzug des Gesetzes sicherstellen? Das kann man vergleichen mit den Löschaufgaben, die an Facebook delegiert wurden. Das Bundeskartellamt hat wohl Zweifel, ob diese Zentrale Stelle neutral und im öffentlichen Interesse wirken kann. Das geht aus einem Fachvortrag hervor.

So soll man die Kontrollgremien „nicht mit Personen besetzen, die in einem Beschäftigungsverhältnis oder Beratungsverhältnis zu Marktteilnehmern stehen, standen oder demnächst stehen werden.“

Gibt es solche Persönlichkeiten überhaupt, die in so einer Stiftung tätig werden könnten oder bleiben die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher wieder auf der Strecke? Fragen über Fragen.

NRW und die semantischen Leerstellen beim Verpackungsrecycling

Tonnen-Mysterium
Tonnen-Mysterium

Gemeinsame Stelle, haushaltsnahe oder gewerbliche Anfallstelle, Schnittstelle, zentrale Stelle, Stellen für die Branchenrücknahme, Stellen für die Eigenrücknahme oder doch nur semantische Leerstellen? So beschrieb ich vor zwei Jahren die Hilflosigkeit von Politik und Wirtschaft bei den Überlegungen zur Novelle der Verpackungsverordnung.

Und schon damals gab es warnende Stimmen, über eine Inflation von Rechtsnovellen das Recycling-Himmelreich auf Erden herbeizusehnen:

Wollen wir weiter dem schönen Schein der perfekten Verordnungstechnik hinterherhecheln, uns von einer Novelle zur nächsten hangeln, um am Ende wieder über Vollzugsdefizite, Bürokratismus, Schwarzfahrer, Abrechnungsbetrüger, Phantom-Sammelmengen, Platzhirschgehabe und egoistische Finanzinteressen zu klagen?

Man sollte stattdessen die nötige Geduld für den Vollzug der bestehenden Verpackungsverordnung aufbringen und mit kühlem Kopf weiterarbeiten, statt sich wieder auf die Reise in das utopische Land der Rechtsvollkommenheit zu machen.

Nun sind die in der fünften Novelle der Verpackungsverordnung eingeführten Branchenlösungen und Eigenrücknahme durch Initiative von Lobbyisten ins Fadenkreuz geraten. In der NRW-Landesregierung ist man für diese Gesänge empfänglich. Was man mit der fünften Novelle politisch ins Leben gerufen hat, will man mit einer sechsten Novell wieder rückgängig machen und die Verpackungssammlung in Supermärkten als zusätzliche Variante zur Haushaltssammlung via Gelbe Tonne oder Gelber Sack einschränken. Juristische und politische Kompetenz sieht anders aus. Entsprechend erzürnt reagieren Handel und Konsumgüterindustrie auf die Zick-Zack-Linie von NRW, wie die Lebensmittel Zeitung (LZ) berichtet:

„Der Handelsverband HDE lehnt die Vorschläge rigoros ab und sieht darin eine Verunglimpfung der Einzelhandelsbranche.“

NRW-Umweltminister Johannes Remmel möchte möglichst schnell über eine Bundesratsinitiative zur Novelle der Verpackungsverordnung im Januar 2015 eine restriktive Linie durchsetzen. Branchenlösungen sollen dann nur noch bei nachgewiesenen Lieferberechnungen möglich sein, was Baumärkte, Discounter und Schnellrestaurants wie Burger King treffen würde.

In der mittelständischen Recyclingwirtschaft befürchtet man eine neue Monopolbildung bei der Verpackungsrücknahme und einen Rückfall in „alte Zeiten“. Über Gutachter, Prüfer, Studien und gut verdrahtete Lobbyisten erhoffe man sich einen Vorsprung bei der Abrechnung von Müllmengen über Branchenlösungen. Das dürfte bei den kleinen und mittelständischen Mittbewerbern nur schwer umsetzbar sein. Mit Trittbrettfahrern oder Schwarzfahrern, die sich weder an Branchenlösungen, Eigenrücknahmen oder Dualen Systemen beteiligen, habe das Ganze überhaupt nichts zu tun. Hier habe der Gesetzgeber in fünf Novellen versagt, nun drohe der sechste Reinfall.

Entscheidend seien Rechtsregeln zur vereinfachten Registrierung von Verpackungen, die in den Handel gelangen. Nur so könne man die Totalverweigerer in den Griff bekommen. Die NRW-Landesregierung sollte endlich ihre Hausaufgaben machen und die Daten der Clearingstelle der Dualen Systeme einer gründlichen Prüfung unterziehen. Dann dürften die beiden Änderungsanträge keine Bestandskraft mehr haben. Man darf gespannt sein, was die nächsten Monate im Bundesrat so bringen werden.

Siehe auch:

VERPACKUNGSRECYCLING: KRITIK AN NRW-LANDESREGIERUNG – RECHTSNOVELLE NICHT AN GESCHÄFTSINTERESSEN AUSRICHTEN.

In der gelben Tonne landet angeblich zu viel unbezahlter Müll.

Die Gebühren-Abzocker: Wer zügelt die Kommunen? #Kartellamt

So lustig ist die kommunale Gebührenpolitik gar nicht
So lustig ist die kommunale Gebührenpolitik gar nicht

Gut ein Jahr nach dem in Kraft treten des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes zieht Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission, eine niederschmetternde Bilanz. So könne das privatwirtschaftliche Recycling untersagt werden, wenn es nicht wesentlich leistungsfähiger ist, als die Angebote der Kommunen. Hier werde das Prinzip der freiheitlichen Ordnung auf den Kopf gestellt. Nach dem Grundsatz der Berufsfreiheit sollte sich jeder wirtschaftlich betätigen können.

„Das gilt beim Recycling nicht mehr. Jetzt müssen Unternehmen nachweisen, dass sie es besser können als eine Kommune, die das mit Hilfe von Steuergeldern macht“, sagt Haucap, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie der Universität Düsseldorf, im Interview mit Bloggercamp.tv.

Solche Beschränkungen gebe es eigentlich nur dort, wo es um Leib und Leben geht. In der Recyclingwirtschaft liege die Motivation der Kommunen aber anders:

„Es soll mehr Geld in die Kasse kommen.“

Kommunen bewegen sich in einer Grauzone

Mit dem sehr schwammigen Begriff der höheren Leistungsfähigkeit bewege man sich in einer Grauzone.

„Das öffnet den Kommunen Tür und Tor, private Unternehmen zu verdrängen, um selbst das Geld zu verdienen.“

Es werden Recyclingbetriebe vom Markt gefegt, die das Geschäft schon seit Jahrzehnten machen – etwa bei der Altmetall-Sammlung. Nicht stichhaltig sei das Argument vieler Bürgermeister, mit den Mehreinnahmen die Müllgebühren zu senken.

„Den fehlt generell an allen Ecken und Kanten das Geld. Steuerlich gibt es nur einen begrenzten Spielraum, um die Löcher in den kommunalen Kassen zu stopfen. So will man das eben über Monopole erwirtschaften“, erläutert Haucap.

Über Monopolpreise bei Abfall oder Wasser solle das Geld reingeholt werden, um beispielsweise Kitas zu finanzieren.

„Das ist eine intransparente Querfinanzierung, die einem demokratischen Prozess nicht zuträglich ist. Das sind verdeckte Finanzierungen. Man schädigt die mittelständischen Verwerter, die mit sehr viel Initiative eine Infrastruktur in einer Zeit aufgebaut haben, wo das noch ein sehr risikoreiches Geschäft war. Hier entstehen Kollateralschäden, über die man einfach hinweg stampft“, kritisiert der Düsseldorfer Wirtschaftswissenschaftler.

Fragwürdig sei die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Öffentlich-rechtliche Gebühren unterliegen nicht mehr der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Gebühren seien angeblich kein Preis, so die Begründung für die Gesetzesnovelle.

„Das sehen die Bürgerinnen und Bürger allerdings anders. Gebühren für Müll oder Abwasser sind natürlich Preise. Mit der Änderung des GWB können Kommunen jetzt machen, was sie wollen. Hier hat man völlig unkontrollierte Monopole“, moniert Haucap und fordert eine schnelle Änderung dieser Regelung.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) rechtfertigt die Novelle mit dem Argument, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine andere Partei wählen könnten, wenn ihnen die Gebühren zu hoch sind.

„Das ist eine fadenscheinige Position. Bei Kommunalwahlen stehen einzelne Themen nicht zur Wahl, wie in der Schweiz“, resümiert Haucap.

Gute Gründe für die Monopolkommission, ein Sondergutachten über die Monopolpreis-Politik der Kommunen in der so genannten Daseinsvorsorge der Bundesregierung und dem Bundestag vorzulegen.

Denn auch Kartellamtspräsident Andreas Mundt kritisiert im Interview mit der FAZ am Beispiel der Wasserversorgung den Trend zur Rekommunalisierung, der klar zu Lasten der Gebührenzahler geht:

„Nach der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen haben es die Kommunen relativ leicht, sich unserer Aufsicht über die Höhe der Wasserpreise zu entziehen. Wir können schon jetzt erste Ansätze für eine ‚Flucht in die Gebühren‘ feststellen. Die Novelle macht unsere Bemühungen ausgerechnet in einer Phase zunichte, in der wir sehr erfolgreich sind. In Berlin zum Beispiel haben wir die Wasserpreise um 18 Prozent gesenkt. In Mainz waren es 15 Prozent. Die veränderte Rechtslage platzte mitten in die laufende Überprüfung der vergleichsweise hohen Wasserpreise in Wuppertal. All diese Verfahren haben dazu geführt, dass zahlreiche Wasserunternehmen überhaupt angefangen haben, sich ernsthaft mit ihren Kostenstrukturen auseinanderzusetzen und zu schauen, wie sie effizienter werden können. Auch dieser Druck vermindert sich jetzt zumindest teilweise.“

Und auch das Kreislaufwirtschaftgesetz bewertet er katastrophal. Viele Städte und Gemeinden wollen zu alten Monopolstrukturen zurückkehren. Allein die Rechtsunsicherheit, die durch das neue Gesetz entstanden sei, trägt schon viel dazu bei, den Wettbewerb zu behindern. „Komplizierte und langwierige Genehmigungsverfahren legen der privaten Sammlung und Verwertung von Altmetall, Papier oder Alttextilien mitunter Steine in den Weg“, so der Bonner Wettbewerbshüter.

Wie bei anderen Formen der Behinderung des Wettbewerbs könnten steigende Preise und Gebühren die Folge sein.

„Nehmen Sie die Entsorgung und das Recycling der Verpackungsabfälle. Durch die Zerschlagung des Monopols des Grünen Punktes und die Belebung des Wettbewerbs ist es gelungen, die Kosten zu halbieren. Was noch wichtiger ist: Der Wettbewerb zwischen den dualen Systemen hat einen enormen Innovationsschub ausgelöst und dazu beigetragen, dass sich Deutschland Recyclingweltmeister nennen darf“, resümiert Mundt.

Wenn dann noch Verbandsfunktionäre der Recyclingwirtschaft die eigene Arbeit mit Neo-Bürokratie überziehen, erschwert das die Position des Mittelstandes gegenüber den Kommunen noch mehr.

Mülltonnen-Verschwörung mit neobürokratischem Trauerspiel

Getarnte Tonnen und Müllschwund
Getarnte Tonnen und Müllschwund

Gestern versprach ich ja eine Fortsetzung der Story „Wie Rationalitätsmythen zu Bürokratismus führen“. Das will ich heute und ausführlich morgen in meiner The European-Kolumne tun.

Ein neobürokratisches Trauerspiel inszeniert zur Zeit der Bundesverband der Entsorgungswirtschaft, der doch tatsächlich der Meinung ist, dass über sein etabliertes Zertifikatswesen die Recyclingwelt genesen wird. So hat der BDE wohl Firmen der Konsumgüterindustrie angeschrieben, um sie von der wundersamen Wirkung der eigenen Zertifikate zu überzeugen. In der Korrespondenz verweist man auf die neuesten Daten des Deutschen Industrie und Handelskammertages vom 21. Juni 2013. Angeblich fehlen in Deutschland wieder über 30.000 Tonnen der für die Verpackungsverordnung so wichtigen Leichtverpackungen, die über Gelbe Tonnen und Säcke eingesammelt werden. Diese Mengen seien offenbar nicht korrekt angegeben und wohl auch nicht bezahlt worden. Genau aus diesem Grund habe der BDE bereits 2010 eine „Selbstverpflichtung“ in Form einer Zertifikatsprüfung gestartet, um solche vermeintlichen Handlungen zu verhindern.

„Im Sinne der Weiterentwicklung der Verpackungsrücknahme bitten wir Sie deshalb, die Entscheidung des von Ihnen gewählten Rücknahmesystems genau zu hinterfragen.“

Es geht offenbar um die Entscheidung, dass sich einige Systembetreiber von dem Zertifikat nichts Entscheidendes versprechen.

Am BDE-Zertifikat beteiligen sich von zehn Dualen Systemen, die für die Organisation der Sammlung und Sortierung von Verpackungen zuständig sind, wohl nur noch vier. Die anderen Systeme finden diesen Müll-Liebesbrief allerdings nicht so lustig. Nun läuft ein Verfahren beim Bundeskartellamt, wie ein Sprecher der Wettbewerbshüter bestätigte. Vorwurf: Unzulässiger Boykottaufruf nach Paragraf 21 Absatz 1 des Gesetzes geben Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

„Die nicht am BDE-Zertifikat beteiligten Systeme werden als rechtswidrig handelnd dargestellt“, heißt es in einer Beschwerde.

Ob es überhaupt eine Zahlenabweichung gibt, wissen selbst die Zertifikatshäuptlinge nicht. Denn trotz aller Testate und sonstigen Papiertiger-Prüfungen liegt der Teufel manchmal im Detail. Vor drei Jahren wurde sogar nach 370.000 Tonnen Verpackungsabfällen gefahndet. Auch damals sprach man von Buchungstricks und Falschabrechnungen. Nur mit Zertifikaten könne man diesem Treiben ein Ende bereiten, so die Verheißungen der liebwertesten Verbands-Gichtlinge. Nachzulesen in meiner Erzählung „Die Mülltonnen-Verschwörung: Warum kleine grüne Männchen Gelbe Tonnen durchwühlen und Gelbe Säcke aufschlitzen“.

Nach Prüfung der Behörden stellte sich dann aber heraus, dass ein Kunde schlichtweg eine Kommastelle falsch gesetzt hatte und nicht die Systembetreiber fürs Recycling. Statt 373.916 Tonnen wurden versehentlich 37 Tonnen angegeben. Es handelte sich also nicht um einen geheimnisvollen „Mengenschwund“, hinter dem eine betrügerische Absicht zu vermuten wäre, sondern um einen schlichten Eingabefehler, schreibt das NRW-Umweltministerium.

Irren ist menschlich. Dennoch bleiben die BDE-Lobbyisten Gläubige des Zertifikatssystems. Man hält den Ansatz sogar für entwicklungsfähig.

„Auch erste Überlegungen der Spitzenverbände der Wirtschaft (BDI und DIHK), den bisherigen Ansatz zu einem Normierungs- (DIN) oder Gütesicherungsverfahren (RAL) weiterzuentwickeln, werden vom BDE begrüßt“, heißt es in einer Stellungnahme zum anhängigen Kartellverfahren.

RAL steht übrigens für „Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen“. Eine erfreuliche Botschaft für die neobürokratischen Normungs-Experten und für den Autor der liebwertesten Gichtlinge-Kolumne. Denn gegen die Enteignung unserer Arbeitswelt durch voreingestellte Formatierungen, Formulare, Instrumente, Werkzeuge und sonstige subtile, als Erleichterung getarnte Regenten hilft allein Kritik, so der Rat von Christoph Bartmann in seinem Opus „Leben im Büro“. So leset morgen meine Kolumne und verbreitet die Botschaft vom religiösen Kontrollwahn der Neobürokraten in den undurchdringlichen Tiefen des Social Web.

Kommunale Untersagungsflut gegen mittelständische Recycler

Kampf um den Abfall

Wie praktisch. Eine Akademie gibt jetzt Entscheidungsträgern der Kommunen auch noch juristisches Futter, um gewerbliche Abfallsammlungen zu untersagen:

„Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter in Behörden oder kommunalen Betrieben, die mit der Bearbeitung von Anzeigen gewerblicher Sammler befasst sind, sowie an Mitarbeiter der Rechtsabteilungen, der Stabsbereiche und der strategischen Unternehmensentwicklung kommunaler Unternehmen.“

Nach der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes laufen die Untersagungsverfügungen auf Hochtouren, obwohl das während der Gesetzes-Beratungen von den kommunalen Lobbyisten noch in Abrede gestellt wurde.

Dabei verkündete das Bundesumweltministerium noch fröhlich:

„Deutschland macht mit dem neuen KrWG einen weiteren großen Schritt hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft. Aus Abfall wird Wertstoff, Ökonomie und Ökologie gehen Hand in Hand.“

Auch der amtierende Bundesumweltminister würde es wohl nicht weniger blumig formulieren, so die Abfallrechtsexpertin Dr. Birgit Stede:

„Dass allerdings dem Recycling immer mehr die Daumenschrauben angelegt werden, nun, das wollen die Minister – weder der damalige noch der nun amtierende – offenbar bis heute nicht wahrhaben.“

Versprochen wurde nach der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ein fairer
zwischen den Interessen der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft. „Was den „fairen Ausgleich“ betrifft, so bemüht sich zurzeit manch ein Gericht, diesen angesichts der gesetzlichen Vorgaben irgendwie noch zu retten“, meint Stede.
Hoffnung können die Mittelständler durch eine Entscheidung des OVG-Münster schöpfen.

„Mit gleich vier Entscheidungen vom 19. Juli 2013 hat das Oberverwaltungsgericht Münster jedenfalls im Eilverfahren gewerblichen Sammlern, die sich gegen Untersagungsverfügungen gewehrt haben, Recht gegeben. Zum einen sei die Europarechtskonformität der einschlägigen Bestimmungen des KrWG fraglich; dies könne aber nicht im Eilverfahren entschieden werden. Zum anderen beinhalten Untersagungsverfügungen einen Eingriff in Grundrechte – hier die Berufsfreiheit und das Eigentum. An solche Eingriffe in grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter seien aber hohe Hürden aufzustellen, um deren Rechtmäßigkeit zu begründen“, schreibt Stede in ihrem Newsletter.

Kommunale Altkleider-Sammlung zur Senkung der Müllgebühren? Alles nur ein Scherz

Recycling-Gier

Was denken sich die Kommunen nicht alles aus, um die Ausweitung beim Einsammeln von Wertstoffen zu rechtfertigen, die schon seit Jahrzehnten von privaten Unternehmen und Initiativen recht zuverlässig umgesetzt werden.

Und immer wieder wird von den kommunalen Gebietskörperschaften eine Senkung der Müllgebühren in Aussicht gestellt – häufig stellt sich das als Taschenspielertrick heraus. Entweder muss eine überdimensionierte Müllverbrennungsanlage finanziert werden oder die Kalkulationen über Wiederbeschaffungswerte so ausgelegt, dass von einer Reduktion der Abgabenlast wieder Abstand genommen wird.

Zudem fehlt es den kommunalen Entscheidungsträgern schlichtweg am Wissen und der Markterfahrung, mit den Sekundärrohstoffen auch ordentlich zu wirtschaften.

Jüngste Beispiel für die zweifelhafte Suche nach neuen Einnahmequellen ist der Streit um die Altkleider-Sammlung. Auch hier kommen wieder nach dem Gebetsmühlen-Prinzip die Müllgebühren ins Spiel:

„Bei diesen Altkleidersammlungen haben wir eine neue Rechtslage: Zunächst gehört Abfall jeder Art, auch wenn er gut verwertbar ist, der Kommune. Wenn wir das selbst in der Hand behalten, dann können wir unsere Müllgebühren senken, weil bei der Altkleiderverwertung ein sehr guter Markt gegeben ist,“ meint etwa Landrat Martin Wolf im Landkreis Pfaffenhofen.

Dass dabei auch gemeinnützige Organisationen über die Wupper gehen können, scheint die kommunale Gier nach neuen Einnahmequellen nicht zu stören. Zunächst, liebwerteste Gichtlinge der kommunalen Abfallwirtschaft, gehören Altmetall, Altkleider und sonstige verwertbare Abfälle nicht Euch, sondern den privaten Haushalten. Die sollten darüber entscheiden, wer in den Genuss der Wiederverwendung oder Verwertung kommt. Ansonsten würde ich halt mit meinem Abfall dorthin fahren, wo solcher Irrwitz nicht zur Tagesordnung gehört.

Schuld an diesem Schwachsinn ist übrigens das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, Herr Umweltminister Altmeier.

Siehe auch:

Mehr Müll für weniger Müllgebühren? Die Haltung der Kommunen ist nicht öko-logisch.

Müll, Monopole und Moneten: Wie Kommunen den Recycling-Mittelstand enteignen

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz sorgt für Unruhe in der Abfallbranche. So können die Kommunen gewerbliche Sammlungen von Abfall untersagen, wenn sie nicht wesentlich leistungsfähiger seien als kommunale Dienstleistungen. Und das ist auslegungsfähig. Unter dem Strich können Gebietskörperschaften ziemlich willkürlich langjährig gewachsene Entsorgungsstrukturen zerschlagen – zu Lasten des Mittelstandes.

Was während der Gesetzesberatung noch von kommunalen Spitzenverbänden in Abrede gestellt wurde, wird nun bittere Realität, wie der Fernsehbericht des NDR-Niedersachsen belegt (festgehalten in einem Bloggercamp-Mashup).

„Kleine und mittelständische Firmen sind jetzt vom Gutdünken der öffenlich-rechtlichen Entsorgungsträger abhängig. Es gilt der Grundsatz ‘friss und stirb’, insbesondere dann, wenn ein privates Unternehmen als störend empfunden wird. Aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem europäischen Recht sowie der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Berufsausübung ist das Gesetz daher auch hinsichtlich der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen zu korrigieren und zwischenzeitlich durch den Gesetzgeber verbindlich klarzustellen, dass grundsätzlich auch der Privatmann seine werthaltigen Abfälle an gewerbliche Sammler, die ihre Sammeltätigkeit angezeigt haben, abgeben darf“, fordert die Rechtsexpertin Birgit Stede.

Mancher Politiker gehe geradezu selbstverständlichst davon aus, dass das Einsammeln und Verwerten von Abfällen Recht und Pflicht der Kommunen sei.

„Ganz egal, ob die hierfür erforderliche Infrastruktur besteht und ganz egal, ob die tatsächlich noch bestehende Infrastruktur vor allem von kleinen und mittelständischen Unternehmen aufgebaut wurde”, kritisiert Stede.

Und das teilweise über Jahrzehnte. Das Vorgehen der Kommunen wirkt wie eine doppelte Enteignung – es trifft die privaten Haushalte und den Mittelstand.

“Die Bürger sind Marktteilnehmer und als solche zunehmend in eigener Verantwortung gefordert; gleichzeitig wird ihnen aber verwehrt, eigenständig die in ihren Haushalten anfallenden Abfälle – beispielsweise Altmetall oder Altpapier – an Privatfirmen zu übergeben oder zu verkaufen“, bemängelt Stede.

„Einen akuten Bedarf zur Korrektur des Gesetzes selbst erkennen wir nicht“, schreibt wenig überraschend der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) in einer Stellungnahme an das Bundesumweltministerium. Dabei wird es wohl nicht bleiben. Massive Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert.

Zerschlagung des Grünen Punkt-Müllmonopols zeigt Wirkung: Recyclingkosten gesunken – Kartellamt warnt vor neuer Monopolisierung

Wettbewerb oder neues Monopol?

Noch vor acht Jahren gab es nur den Grüne Punkt-Müllkonzern DSD, der die Alt-Verpackungen über Gelbe Tonnen und Säcke einsammelte sowie das Recycling organisierte.

„Dieses Monopol wurde durch zahlreiche kartellbehördliche Maßnahmen nach und nach in einen Wettbewerbsmarkt überführt. Die Konkurrenz zwischen mittlerweile neun Anbietern in Deutschland hat zu erheblichen Kosteneinsparungen und Qualitätsverbesserungen beim Recycling geführt. Durch den Wettbewerb sind die jährlichen Gesamtkosten von ehemals rund zwei Milliarden Euro auf inzwischen unter eine Milliarde Euro pro Jahr gesunken. Dies entspricht einer Ersparnis von 50 Euro pro Jahr für eine vierköpfige Familie. Die Kosten der haushaltsnahen Verpackungssammlung und des anschließenden Recyclings werden über die Produktpreise letztlich vom Verbraucher getragen“, so die Bilanz von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Mit der Wettbewerbsöffnung gingen Befürchtungen einher, dass dies negative Folgen für die Qualität und Verlässlichkeit des Recyclings haben könnte. Der Bericht des Bundeskartellamt weist das Gegenteil nach. Die Sammlung in gelben Tonnen und Glascontainern funktioniere nach wie vor zuverlässig und die Recyclingquoten sind nicht gesunken. Die Wettbewerbsöffnung habe neben der erheblichen Kosteneinsparung auch zu einem Innovationsschub bei der Sortiertechnik für das Sammelgemisch der Gelben Tonne geführt. Mit der modernen Trenntechnik gehe nicht nur eine Kostensenkung einher, sie schafft durch eine höhere Trenntiefe auch die Voraussetzung für ein höherwertiges Recycling.

Die Bundesregierung plant nun eine gesetzliche Änderung, wie ich hier schon mehrmals berichtet habe. Ablösung der Verpackungsverordnung und Ausweitung des Recyclings durch ein neues Wertstoffgesetz. Trotz der Erfolge der Wettbewerbsöffnung werde in diesem Zusammenhang von kommunalen Entsorgern und Teilen der privaten Entsorgungswirtschaft vermehrt eine Abschaffung des Wettbewerbs der dualen Systeme gefordert, führt das Bundeskartellamt aus.

Sie schlagen vor, die Verantwortung für die Vergabe der Entsorgungsleistungen von den dualen Systemen auf eine „Zentrale Stelle“ oder die Kommunen zu übertragen.

„Im Interesse der Bürger sollte der Gesetzgeber diesen Forderungen eine klare Absage erteilen. Eine erneute Monopolisierung der Vergabe der Entsorgungsleistungen würde nichts anderes bedeuten als eine Rückkehr zu früheren DSD-Zeiten unter einem neuen Etikett. Die Folge wären höhere Entsorgungskosten und ein Verlust an Innovationen. Die unternehmerischen Interessen der Kommunen sollten nicht über die Belange der Bürger gestellt werden“, so Mundt.

Das Bundeskartellamt werde sich weiter für eine wettbewerbliche Ausgestaltung der Rahmenbedingungen einsetzen.

Die Kritik an der Einrichtung einer Zentralen Stelle ist ein herber Rückschlag für einige „Strategen“ und selbst ernannte Berater der Abfallbranche, die schon Planspiele über die Besetzung der Pöstchen begonnen hatten.

Sonnenkönige des Verpackungsabfalls 001

Aber schon im Juni gab es auf dem Würzburger Verpackungsforum mahnende Stimmen, die die Zentrale Stelle als Einfallstor für eine Zerschlagung des Wettbewerbs einordneten. Man sollte die bestehende Verpackungsverordnung mit Leben füllen und nicht wertvolle Zeit verschwenden mit der Schaffung eines neuen Verwaltungsmonsters. Man brauche keine GEZ für Einwegverpackungen und keinen Zentralismus. Beides führe zu einer Verschlechterung des Wettbewerbs. Besser wäre es, mit den vorhandenen Instrumenten weiter zu arbeiten.

Einen Dämpfer bekommen die kommunalen Ambitionen beim Einstieg in das Recyclinggeschäft durch die kostenträchtigen Pilotversuche bei der Ausweitung der Wertstofferfassung. Mit der Einführung der so genannten O-Tonne ist im Umland von Hannover in den vergangenen zwei Jahren ein Verlust von 2,3 Millionen Euro „erwirtschaftet“ worden. Das berichtet die HAZ.

Der Fehlbetrag geht zu Lasten der Müllgebührenzahler. Aus dem Erlös für die gesammelten Kleinelektrogeräte, Metalle und Bekleidung habe der regionale Zweckverband nur 100.000 Euro kassiert. Dem stehen die hohen Kosten für den Modellversuch gegenüber.

„Allein die Leerung der Tonnen, die alle vier Wochen vorgesehen ist, schlug mit 1,2 Millionen Euro zu Buch“, schreibt die HAZ. Die Anschaffung der Tonnen habe knapp 750.000 Euro gekostet. Die Aufstellung der Tonnen und die Werbeaufwendungen werden mit 215.000 Euro beziffert. „Hinzu kommt noch die Sortierung der Wertstoffe, für die der Abfallwirtschaftsbetrieb in den vergangenen zwei Jahre 310.000 Euro ausgeben musste“, so die HAZ.

Angesichts dieser Negativbilanz fodert die CDU-Regionsfraktion, über das ganze Projekt O-Tonne gründlich nachzudenken. Man sei völlig überrascht von den verschwindend geringen Erlösen.

Abfallexperten, die Erfahrungen mit der Vermarktung von Sekundärrohstoffen gemacht haben, halten das Ergebnis für weniger überraschend. Im Recyclinggeschäft würden sich Kommunen nicht sehr gut auskennen. Es reiche eben nicht aus, sich nur ins gemachte Nest zu setzen und auf höhere Erträge zu schielen. So einfach sei die Vermarktung von Wertstoffen nicht.

Nicht erst seit dem Streit um das Wertstoffgesetz versuchen Kommunen, so der die Analysen des Bundes der Steuerzahler, Zugriff auf neue Erwerbsquellen zu bekommen und die Dualen Systeme aus dem Geschäft zu drängen – wie beim Altpapier. Das sei allerdings regelmäßig kläglich gescheitert. Denn es fehle an den nötigen Investitionen in moderne Sortier- und Recyclingtechnologien.

Hier hätten die mittelständisch geprägten Unternehmen klar die Nase vorn – auch was die Vermarkung der Sekundärrohstoffe anbelangt. Es wäre schade, wenn die Kommunen jetzt einen funktionierenden Markt zerstören und den Mittelstand gefährden würden, kritisiert der Verwaltungsrechtsexperte Harald Schledorn vom Bund der Steuerzahler.

Siehe auch:

LEERSTELLEN IN DER DEUTSCHEN UMWELTPOLITIK

Die rhetorischen Leerstellen der liebwertesten Müll-Gichtlinge #Verpackungsverordnung

Und jährlich grüßt das Landgericht: Wie sich die Dualen Systeme juristisch zerfleischen #Verpackungsabfall

Zwischen den dualen Systemen, die über Gelbe Tonnen und Säcke den Verpackungsabfall einsammeln und verwerten, hat sich ein neues Ritual eingespielt. Man streitet sich über die internen Ausgleichszahlungen, die in der so genannten Gemeinsamen Stelle organisiert werden. Im Sommer sollten für 2011 Einzahlungen auf das Treuhandkonto der Clearingstelle überwiesen werden. Und schon beginnt das Säbelrasseln der Juristen, um im Millionen-Spiel von weiteren Einnahmen nicht auf der Verliererseite zu stehen. Selbst für 2010 laufen nach einem Bericht des Fachdienstes Euwid noch einige Scharmützel.

„Die Beträge werden von der Clearingstelle der dualen Systeme jährlich nach den Istmengen berechnet, um Differenzen für über das Jahr zu viel oder zu wenig bezahlte Mengen, die sich aus den quartalsweise ermittelten Planmengenanteilen für Leichtverpackungen (Plastik, Metall, Verbund) und Glas ergeben, auszugleichen“, so Euwid.

„Auf dem Treuhandkonto der Clearingstelle waren für das Jahr 2010 daraufhin von insgesamt geforderten 6,84 Millionen Euro nur etwas über 600.000 Euro einbezahlt worden. Die Duales System Deutschland GmbH (DSD) war mit über 5,3 Millionen im Rückstand, die Remondis-Tochter Eko-Punkt GmbH mit über 860.000 Euro.“

DSD sei Anfang Juni in erster Instanz zur Zahlung von mehr als 5,3 Millionen auf das Treuhandkonto verurteilt worden. DSD hielt die Ist-Mengenmeldung für fehlerhaft und den Anteil der Eigenrücknahme für unrealistisch hoch. Das Gericht folgte dem nicht und bezeichnete die Regelungen des Clearingvertrages und zur Ausgleichszahlung für rechtlich verbindlich. DSD hätte ja den Clearingvertrag kündigen können, um ihn neu zu verhandeln, befand die 8. Kammer für Handelssachen (Landgericht Köln, Az.: 88 O 3/12 vom 5.Juni 2012).

So blöd ist der Hinweis des Landgerichts wohl nicht. Alle Beteiligten sollten sich an einen Tisch setzen und den Clearingvertrag neu konzipieren. Einen ähnlichen Ratschlag gab es auf dem Verpackungsforum in Würzburg. Man sollte nicht ständig irgendwelche Rechtsnovellen für die Verpackungsverordnung oder für ein neues Wertstoffgesetz ersehnen, sondern sein Geistkapital dafür einsetzen, mit den vorhandenen Instrumenten besser zu arbeiten. Das gelte vor allem für die Gemeinsame Stelle der Dualen Systeme. Gefordert sei mehr Transparenz, die für eine faire Aufteilung der Kosten sorgt und die Konstruktionsfehler des Mengenausgleichs beseitigt. Die Vertragsgrundlagen dafür seien privatrechtlicher Natur und benötigen keine Intervention des Staates oder eine Neufassung der Verpackungsverordnung. Da sich in den nächsten drei bis vier Jahren auf Seiten des Gesetzgebers wenig im Abfallrecht bewegen wird, ist die Recyclingwirtschaft gut beraten, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Siehe: Kein neues Wertstoffgesetz in den nächsten Jahren – Zeit nutzen, um Bürokratiemonster zu verhindern.

Aktuell brodelt wohl ein Streit um falsche Abrechnungen von Schaumstoff. Die strittige Summe bewegt sich nach gut unterrichteten Kreisen so bei 50 bis 60 Millionen Euro und beschäftigt angeblich die Elite der internationalen Wirtschaftskanzleien. Immerhin ein gutes Beschäftigungsprogramm für Rechtsanwälte.

Siehe zu weiteren juristischen Hakeleien: ELS GmbH erwirkt einstweilige Verfügung gegen BellandVision.

Warum die abstruse Mengenlehre der Hüter der Gelben Tonnen und Säcke die Zeit der Landgerichte überstrapaziert, habe ich im vergangenen Jahr erklärt.

Pyromanen-Semantik: Müllverbrennung soll künftig das Gütesiegel „Recycling“ tragen


In Deutschland ist es ja schon ein großer Fortschritt, dass der stinknormale Müll nicht mehr in Deponien vergraben werden darf. Insofern ist es sicherlich sinnvoll, ihn lieber in Verbrennungsöfen zu packen. Was allerdings die Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (Itad) in ihrer Lobbyarbeit vorhat, könnte man unter Ulk verbuchen. Oder etwas kritischer als Volksverblödung titulieren. Liebe Abmahnanwälte, ich sage bewusst „könnte“. Künftig möchten Anlagenbetreiber die Müllverbrennung als „thermisches Recycling“ adeln. Die thermische „Behandlung“ von Restabfällen aus Haushalt, Gewerbe und Industrie sei ein aktiver Beitrag zum Recycling und zum Ressourcenschutz, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes der MVA-Betreiber. Man untermauert das Ganze mit netten Milchmädchen-Rechnungen.

Deutsche MVA und Ersatzbrennstoff-Kraftwerke gewönnen aus stofflich nicht verwertbaren Abfällen Strom und Wärme für jährlich zwei Millionen Haushalte und zahlreiche Industrieanlagen, heißt es in der Mitteilung der Itad. Damit würden rund drei Milliarden Liter Heizöl eingespart. Energie sei jedoch nur eines der mittels thermischer Abfallbehandlung aus dem Restmüll gewonnenen Güter. Aus den Verbrennungsrückständen (Schlacke, gs) würden Eisen- und Nicht-Eisenmetalle extrahiert, die anschließend wiederverwendet werden könnten.

Jährlich würden 400.000 Tonnen Metalle auf diese Weise in den Stoffkreislauf zurückkehren. Zudem fänden pro Jahr 5 Mio Tonnen Schlacke nach entsprechender Behandlung Verwendung im Straßen- und technischen Anlagenbau.

„Wir können also mit Fug und Recht bei der thermischen Verwertung von Abfällen auch von einem ‚thermischen Recycling’ sprechen“, so Itad-Geschäftsführer Carsten Spohn.

Das ist ausgemachter Blödsinn. Die Müllverbrennungsanlagen wurden in Deutschland zur Beseitigung des Abfalls geplant und nicht zur Gewinnung von Strom, Wärme und Metalle. Es ist wohl kein Zufall, dass in der Pyromanen-Romantik kein Wort über Heizwerte oder Wirkungsgrade der Anlagen verlautet wird. Die Frage sei doch gestattet, was alternative Entsorgungsmethoden aus dem Abfall machen können? Mein Kollege Walter Warnecke hat sich die Mühe gemacht, die Heizwerte aller Müllverbrennungsanlagen aufzulisten (kann als Excel-Tabelle heruntergeladen werden):

Müllverbrennung in Deutschland – inklusive Heizwert

Im Schnitt liegt der Heizwert bei 10.000 Kilojoule pro Kilogramm – das ist mehr als dürftig. Steinkohle besitzt einen Heizwert von bis zu 32.000 Kilojoule pro Kilogramm. Holzpellets liegen bei 18.000, Braunkohlebriketts bei knapp 20.000 und Altreifen bei 32.000. Nur waldfrisches Holz schneidet mit knapp 7.000 Kilojoule pro Kilogramm schlechter als Hausmüll ab.

Unerwähnt in der pyromanischen Verbands-Rabulistik bleiben auch die negativen Begleiterscheinungen der Müllverbrennung. Kann man bei Wikipedia nachlesen:

„Da bei der Verbrennung des Mülls nicht bekannt ist, welche Inhaltsstoffe in welchen Mengen zu einem bestimmten Zeitpunkt verbrannt werden (kritisch sind beispielsweise PVC, Batterien und elektronische Bauteile, Lacke etc.), variiert die Zusammensetzung des Rauchgases und der Asche. Bei der Verbrennung entstehen neben Kohlendioxid und Wasser auch Kohlenmonoxid, Schwefeloxide, Stickoxide, aber auch Chlorwasserstoffsäure (Salzsäure) und Fluorwasserstoff (Flusssäure) sowie schwermetallhaltige Stäube. In sehr geringen Konzentrationen entstehen auch hochtoxische Stoffe wie polychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane.“

Entsprechend hoch ist der Energieverbrauch für die Rauchgasreinigung.

Und ein wenig Physik-Nachhilfe begründet bei Wikipedia sehr schön, warum die Müllverbrennung nicht gerade ein Effizienzprotz bei der Gewinnung von Energie ist:

„Aufgrund des zweiten Hauptsatzes der Thermodynamik kann niemals die gesamte im Müll enthaltene Energie in nutzbare thermische Energie (Fernwärme) und/oder elektrische Energie umgewandelt werden. Zudem treten bei jeder Energiewandlung auch Verluste auf, zum Beispiel in Form von Wärmeverlusten der in der Realität nie ganz adiabat ausführbaren Kessel und Feuerungstrakte. Darüber hinaus braucht eine Müllverbrennungsanlage einen Teil der erzeugten Energie zum Eigenbedarf, was den Wirkungsgrad zusätzlich schmälert. Somit kann durch die Müllverbrennung nur ein Teil derjenigen Energie wieder gewonnen werden, die in den Rohstoffen der Ausgangsprodukte steckte und bei deren Herstellung benötigt wurde.

Entsprechend niederschmetternd ist der Wirkungsgrad. Der BUND hat das sehr gut zusammengefasst:

„Unter Berücksichtigung des Energieverbrauchs für die Rauchgasreinigung und der Tatsache, dass eine
Auskopplung von Dampf oder Fernwärme häufig nicht stattfindet bzw. nicht möglich ist, kann der durchschnittliche Wirkungsgrad deutscher Müllverbrennungsanlagen mit ca. 9 Prozent elektrisch und 26 Prozent thermisch (Prozessdampf, Fernwärme) beziffert werden. Verglichen mit Heizkraftwerken, die mit Gas befeuert werden und Gesamtwirkungsgrade bis etwa 90 Prozent erzielen, ist das ausgesprochen wenig. Die Spanne ist sehr groß. An Standorten, an denen fast nur Strom erzeugt wird – und das ist recht häufig – liegt der Wirkungsgrad bei 15 Prozent und darunter. Wenn hauptsächlich die Abwärme genutzt wird, können bis ca. 70 Prozent der eingebrachten Energie verwertet werden. Auch das liegt unter dem thermischen Wirkungsgrad von Fernheizwerken mit Werten von knapp über 90 Prozent.“

Was hinter der Pyromanen-Lobbyarbeit steckt ist also etwas ganz anderes. Mit der begrifflichen Aufwertung der Verbrennung zum thermischen Recycling sollen die Fehlinvestitionen in überdimensionierte Anlagen überdeckt werden. Denn die MVAs sind weder ökologische noch ökonomische Hochtechnologien zur Verwertung des Abfalls. Die stoffliche Verwertung – also das klassische Recycling – ist gesetzlich gewollt, die Abfallhierachie ist ja auch kaum umzudrehen und wenn man nur auf die thermische Verwertung gesetzt hätte, wären entscheidende und unbestreitbar sinnvolle Entwicklungen in der Sortierung, Vorbehandlung und Verwertung unterblieben. Hier sind also sehr sinnvolle Alternativen zur Müllverbrennung entstanden, die die Auslastung und Rentabilität der Anlagen noch mehr nach unten drücken.

Um diese Wahrheiten der Öffentlichkeit zu „ersparen“, geht man in die Offensive und versucht, neue Abfallmengen in die Anlagen zu bekommen, die in die stoffliche Verwertung gehen. So simpel ist das Spielchen. Gelingt das nicht, müssten entweder die Müllgebühren exorbitant erhöht oder Anlagen stillgelegt werden. Beides würde zu einem Gesichtsverlust der kommunalen Müll-Planer führen.

Siehe auch:

Wertstoffgesetz überflüssig und unrealistisch: Recycling keine Ersatzkasse für unrentable Müllverbrennungsanlagen – Alte Öfen abreißen.

Was man Peter Altermaier schon immer mal über Müll sagen wollte.

Stinkende Granulate: Restmülltonne ungeeignet für stoffliche Verwertung – Klares Bekenntnis der Bundesregierung zur Recycling-Gesellschaft.

Offener Brief zur Recyclingwirtschaft: Kommt noch eine Antwort, Herr Altmaier?