Schön, dass so früh der Entwurf des schwarz-roten Koalitionsvertrages geleakt und im Social Web der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Großer Dank an Malte Spitz.
So können die klassischen Medien nicht mehr bedeutungsschwer „der uns vorliegende Blablabla“ schreiben. Zudem können wir uns jetzt sofort in die Debatte einschalten und uns einzelne Kapitel vorknöpfen.
Nach kurzer Durchsicht des prosaischen Schrifttums würde ich sagen, es zählt wohl zu den dünnsten und schwächsten Aussagen des GroKo-Werkes. Aber selbst die Pyromanen können damit wohl nicht sehr glücklich sein, schließlich steht etwas von anspruchsvollen Recyclingquoten, Wettbewerb und Produktverantwortung – also den Leitprinzipien der entmonopolisierten Verpackungsverordnung nach dem Ende der Vorherrschaft des Grüne Punkt-Konzerns. Die Branche wäre gut beraten, den pragmatischen Stimmen zu folgen und mit der bestehenden Rechtslage in den nächsten Jahren klarzukommen – ein Wertstoffgesetz ist in weiter Ferne. Dat schrieb ich schon im vergangenen Jahr.
Vor 2017 wird wohl gar nichts passieren – geht einer diese Wette ein? Und dann ist ja auch schon wieder das Jahr der nächsten Bundestagswahl – wenn die GroKo so lang hält. Die Streithähne, die sich jetzt schon wieder in Position bringen, sollten kühlen Kopf bewahren und überlegen, wie man mit dem Werkzeugkasten der jetzigen Rechtslage klarkommt.
Hier nun das dünne Kapitelchen der GroKo über die Kreislaufwirtschaft:
Wir entwickeln die Kreislaufwirtschaft zu einem effizienten Instrument einer nachhaltigen Stoffstromwirtschaft. Wir schaffen rechtliche Grundlagen zur Einführung der gemeinsamen haushaltsnahen Wertstofferfassung für Verpackungen und andere Wertstoffe. Anspruchsvolle Recyclingquoten, Wettbewerb und Produktverantwortung werden als Eckpunkte einer modernen Kreislaufwirtschaft gefestigt. Die Europäische Elektroaltgeräterichtlinie wird zügig in nationales Recht umgesetzt, Sammelmengen von Elektro- und Elektronikschrott erhöht, Rücknahmesysteme für wieder verwendbare Produkte ausgebaut und die Rückgabe von Gebrauchtgeräten erleichtert. Beim Recycling von Produkten der Informations- und Kommunikationstechnik sind Datensicherheit und -schutz zu gewährleisten. Zur Eindämmung der illegalen Ausfuhr von Elektroschrott erfolgt eine Beweislastumkehr. Künftig muss der Exporteur nachweisen, dass es sich nicht um Abfälle handelt.
„Gebrauchen aber nicht verbrauchen“ ist das Prinzip beim Umgang mit der begrenzten Ressource Boden. Gemäß der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wollen wir die
Flächenneuinanspruchnahme bis 2020 auf höchstens 30 ha pro Tag begrenzen. Wir werden u. a. prüfen, wie wir sinnvolle Nutzungsmischungen in innerstädtischen Gebieten mit begrenztem Flächenpotential weiter fördern können. Den Modellversuch zum Handel mit Flächenzertifikaten werden wir weiter begleitet sowie Planungsinstrumente weiterentwickeln und auf Demografiefestigkeit achten. Wir streben an, dass dauerhaft ökologisch aufgewertete Kleingartenanlagen künftig als Ausgleichsflächen anerkannt werden können.
Seit zehn Jahren gibt es nun Wettbewerb beim Verpackungsrecycling. Vorher hatte der Grüne Punkt-Konzern eine Monopolstellung. Erst durch die Intervention des Bundeskartellamtes gibt es Konkurrenz bei der Sammlung und Sortierung von Verpackungsabfall.
„Der Marktanteil des ehemaligen Monopolisten DSD liegt heute deutlich unter 50 Prozent, die Entsorgungskosten für die Verbraucher, die die Kosten letzten Endes als Teil der Produktpreise zahlen, sind ganz erheblich gesunken, wie die ausführliche Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes vom Dezember 2012 eindrucksvoll belegt. Während die Kosten ursprünglich bei etwa zwei Milliarden Euro lagen, betragen diese heute weniger als die Hälfte. Zugleich ist es zu erheblichen Qualitätsverbesserungen beim Recycling gekommen, vor allem durch Innovationen bei der Trenn- und Sortiertechnik“, bemerkt Professor Justus Haucap, Mitglied der Monopolkommission.
Dennoch fordern nun vor allem kommunale Entsorger eine Rückkehr zum Monopol und eine Abschaffung des Wettbewerbs dualer Systeme. Der Grund liegt nach Ansicht des Düsseldorfer Wettbewerbsexperten vor allem in unternehmerischen Interessen der Kommunen, die mit der Sammlung und Verwertung von Verpackungen gern Monopolgewinne realisieren möchten.
„Die geplante Ablösung der Verpackungsverordnung durch ein neues Wertstoffgesetz bietet für die Bestrebungen zur Re-Monopolisierung ein Einfallstor, wie bereits die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 2011 in unrühmlicher Weise gezeigt hat“, moniert der Düsseldorfer Wissenschaftler.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz könne privaten Anbietern nur noch dann eine Lizenz zum Wertstoffsammeln erteilt werden, wenn sie „wesentlich leistungsfähiger“ als die kommunale Konkurrenz sind.
„Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist sowohl ordnungspolitisch als auch umweltpolitisch ein Rückschritt. Anstatt Rahmenbedingungen für eine weitere Entwicklung Deutschlands als Recyclingstandort zu schaffen, werden im Wesentlichen kommunale Monopole abgesichert, um den Kommunen in Zeiten leerer Kassen Monopolgewinne zu garantieren“, so Haucap.
In einer Sonderpublikation widmet sich der Mainzer Recyclingspezialist Landbell dem zehnjährigen Wettbewerbsjubiläum und blickt nicht nur auf die Auflösung des Grüne Punkt-Monopols zurück, sondern richtet den Blick auch in die Zukunft. Im Kapitel „Weiterdenken“ geht Professor Gunter Stephan vom Oeschger Center of Climate Change Research der Universität Bern der Frage nach, wie man die Abfallberge langfristig in den Griff bekommt. Ein wichtiger Punkt sei die Verbesserung der Recyclingfreundlichkeit der Produkte. Zudem sollte am Produktlebenszyklus gearbeitet werden. Auch die reine Müllbeseitigung könnte man verteuern. Zur Zeit werden die Überkapazitäten der Müllverbrennungsanlagen zu Dumpingpreisen angeboten. Ein Tatbestand, den Tom Szaky von TerraCycle kritisiert.
„Mehrheitlich gehen Abfälle, die nicht über die Gelbe Tonne gesammelt werden, noch immer in die Verbrennung und werden somit stofflich verwertet. Genau diese Abfälle wollen wir nutzen. Außerdem möchten wir den aus dem Recycling hervorgegangenen Sekundärrohstoff als echte Alternative zu neuem Rohmaterial etablieren. Für die Herstellung vieler Plastikprodukte wird noch immer häufig hochwertiger reiner Kunststoff verwendet, obwohl auch Recyclingmaterial ausreichen würde.“
Das dürfte noch perfekter laufen, wenn alle Gegenstände des Alltags und damit auch alle Verbrauchsgüter im „Internet der Dinge“ digital vernetzt werden, heißt am Schluss der Landbell-Publikation. Produkte könne man mit „ökologischer Intelligenz“ aufladen.
„Dann würden sie über ihre Herkunft und Ökobilanz informieren sowie Empfehlungen über eine sinnvolle Weiterverwendung zum Ende ihre Lebenszyklus geben. So fänden die Produkte allein ihren Weg von der Produktion bis zum Kunden – und wieder zurück zum Recycling. Dann würden 99 Prozent der mobilen Endgeräte nicht mehr in der klassischen Müllentsorgung verschwinden, sondern signalisieren spezialisierten Logistikern, wo man sie findet und wie man ihre verborgenen Schätze aus Gold, Platin, Kupfer, Aluminium und seltenen Metallen heben kann.“
Dann werde es spannend, wie der Gesetzgeber die hoheitlichen Aufgaben der Müllentsorgung gestaltet, wenn gar kein Müll zur archaischen Beseitigung mehr anfällt. So utopisch ist die Vision gar nicht mehr.
„Anstatt Rahmenbedingungen für eine weitere Entwicklung Deutschlands als Recyclingstandort zu schaffen, werden im Wesentlichen kommunale Monopole abgesichert, um den Kommunen in Zeiten leerer Kassen Monopolgewinne zu garantieren“, schreibt Haucap, der heute Abend um 18:30 Uhr Gast bei Bloggercamp.tv ist.
Das Gesetz stärke vor allem die Position der kommunalen Entsorgungswirtschaft und schützt sie weitgehend vor privater Konkurrenz schützen.
„Privaten Unternehmen soll nach dem Gesetz nur dann eine Lizenz zum Wertstoffsammeln erteilt werden, wenn diese ‚wesentlich leistungsfähiger‘ als die kommunale Konkurrenz sind. Der Bundesrat hatte eine Regelung, die eine Lizenzvergabe an private Entsorgungsträger auch im Falle der Gleichwertigkeit der Sammelleistung ermöglicht hätte, leider blockiert“, so Haucap.
Faktisch wird jetzt quer durch die Bundesrepublik verhindert, dass ein privates Entsorgungsunternehmen gegen den Willen einer Kommune Wertstoffe sammeln und Recycling betreiben kann. Vielen Mittelständlern, die seit Jahrzehnten höchst leistungsfähige Infrastrukturen für die Verwertung von Altpapier, Metall, Glas, Textilien oder Plastik aufgebaut haben, geht es an den Kragen.
„Fairer Wettbewerb sieht anders aus. Dabei wäre chancengleicher Wettbewerb nicht nur notwendig, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und überhöhte Müllgebühren zu vermeiden, sondern auch um Innovationspotenziale freizusetzen und die Entwicklung eines privaten Wirtschaftszweiges zu ermöglichen, der auch international in diesem Wachstumsmarkt konkurrenzfähig sein könnte. Besonders innovativ sind nämlich vor allem private Unternehmen, nicht aber kommunale Betriebe ohne Wettbewerbsdruck. Für letztere besteht mangels Wettbewerbs kaum ein Anlass mehr, ihre Abfall- und Wertstoffsammelsysteme zu verbessern“, kritisiert Haucap.
Die Plastiktüte ist in Verruf gekommen. Aus gutem Grund. Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes (UBA) kommen 80 Prozent des Mülls, der die Ozeane verschmutzt, über Flüsse oder küstennahe Deponien – die teilweise diesen Namen nicht verdienen. Häufig handelt es schlichtweg um nicht abgesicherte Müllgruben. Bei Wind und Regen werden Unmengen an Plastikabfall ins Meerwasser getrieben. Häufig fehlt es an einer geregelten Müllentsorgung und an modernen Anlagen zur Bearbeitung des Abfalls. Von einer gut organisierten Recyclingwirtschaft ganz zu schweigen. Flüsse dienen als billige Müllkippen und Abfall landet dort, wo halt gerade Platz ist. All das hat verheerende Folgen für die Umwelt – für Mensch und Tier.
„Der Abfall in den Weltmeeren beläuft sich mittlerweile auf über einhundert Millionen Tonnen. Allein auf dem Grund der Nordsee sind es geschätzte 600.000 Kubikmeter. In erster Linie handelt es sich dabei um Kunststoffreste“, so das UBA.
Und jährlich kommen bis zu 10 Millionen Tonnen hinzu. Etwa 70 Prozent der Abfälle sinken zu Boden, der Rest wird entweder an Strände gespült, treibt an der Wasseroberfläche oder in tieferen Meeresschichten.
Eine Untersuchung toter Eissturmvögel an der deutschen Nordseeküste beweist die negativen Konsequenzen: 95 Prozent der Vögel hatten im Durchschnitt 30 Kunststoff-Teile im Körper.
„Ein weiteres Problem stellt die zunehmende Verbreitung von kleinen und kleinsten Plastikteilchen, so genannter Mikroplastik, dar. Im nordwestlichen Mittelmeer zählt man mittlerweile auf zwei Planktontierchen ein Mikroplastikteil“, teilt das UBA mit
Entsprechend vehement sprechen sich UBA, Deutsche Umwelthilfe und viele andere Organisationen in Deutschland für eine Lenkungsabgabe aus, die Plastiktüten verteuert. Das wurde auch auf der “International Conference on Prevention and Management of Marine Litter in European Seas“ diskutiert, die vom 10. bis 12. April stattfand.
Es wäre traurig, wenn wir in unserem Land uns auf diese Maßnahme allzu sehr fokussieren würden. Der Effekt für die Weltmeere wäre wahrscheinlich gar nicht messbar. So behauptet UBA-Präsident Jochen Flasbarth, dass in deutschen Bekleidungsgeschäften, Kaufhäusern und Drogeriemärkten die Plastiktüten kostenlos abgegeben werden. Anders als beispielsweise in Supermärkten, wo man in der Regel 10 Cent für eine Plastik-Tragetasche zahlen muss.
Da ist er auf dem Holzweg. Die Plastiktüten gelten in unserem Land als so genannte Service-Verpackungen. Jeder Händler, der diese Tüten in Verkehr bringt, ist nach der Verpackungsverordnung verpflichtet, eine Entsorgungsgebühr pro Verpackung zu entrichten, damit das Ganze über Gelbe Tonnen oder Säcke entsorgt werden kann. Die Lizenzierungsquote für Plastiktüten ist im Einzelhandel – und das gilt nicht nur für Lebensmittelgeschäfte – sehr hoch. In Textilgeschäften werden diese Entsorgungsgebühren über den Verkaufspreis der Waren einkalkuliert. Wer sich Klamotten für 100 oder 200 Euro kauft, muss also in diesem Preis die Plastiktüten mitbezahlen. Es macht aber für den Textilhandel keinen Sinn, 10 oder 20 Cent extra auf dem Bon anzuzeigen. Ob da nun 200 Euro oder 200,10 Euro auf der Rechnung stehen, macht keinen großen Unterschied.
Die Grünen verlangen eine Abgabe von 22 Cent pro Tüte. Für jede Tüte? Nur für Plastik-Tragetaschen? Auch für dünne Folien, die beim Metzger oder Obsthändler zum Einsatz kommen?
Gerade hier liegt die Quote der Recycling-Schwarzfahrer besonders hoch. Kaum einer der kleinen Läden kommt seiner Entsorgungspflicht nach und entrichtet seine Gebühren an eines der Systeme, die für die Abholung und Sortierung des Verpackungsmülls zuständig sind – im Gegensatz zur großen Mehrheit des Einzelhandels.
Landen generell in Deutschland die Plastiktüten in Flüssen, um später dann ins Meer zu gelangen? Eher nicht. Nach Angaben der Mainzer Entsorgungsfirma Landbell liegt die Quote der insgesamt verwerteten Kunststoffe deutlich über 100 Prozent, da die gesammelten Mengen die am System beteiligten Mengen übertreffen. Die stoffliche Recyclingquote liegt bei 59 Prozent, der Rest geht in andere Verwertungsverfahren. Damit übertrifft man deutlich die vom Gesetzgeber geforderte Quote von 36 Prozent. Aber selbst wenn die Recyclingquote niedriger liegen würde, landet nichts auf wilden Müllkippen oder Flüssen, sondern wird als Ersatzbrennstoff eingesetzt – etwa in Stahl- oder Zementwerken. Das kann man gut finden oder nicht, es vermüllt jedenfalls nicht das Meerwasser. Landbell-Chef Jan Patrick Schulz hält es für sinnvoller, die stofflichen Quoten beim Kunststoff-Recycling zu erhöhen und zwar zügig.
Eine Lenkungsabgabe von 22 Cent würde mit Sicherheit zu einem Rückgang der Plastik-Tragetaschen beitragen. Jede Reduktion von Abfall ist zu begrüßen. Auch ist es sinnvoll, Einkaufstaschen zu verwenden und Plastiktüten-Abfall erst gar nicht entstehen zu lassen. Die allerbeste Variante!
Wie sieht es aber mit den Tütchen und Folien beim Metzger, beim Obsthändler oder bei der Reinigung aus? Das sind sehr viele inhabergeführte Läden, die nur schwer zu kontrollieren sind. Und es versagen schon heute die Umweltbehörden bei der Überprüfung der Rechtspflichten, die die Verpackungsverordnung vorschreibt. Eine Abgabe würde wohl diese Geschäfte auch nicht erfassen.
Besser wäre es, weltweit für eine moderne Entsorgung zu sorgen und die Recyclingaktivitäten zu steigern. Und damit meine ich nicht das Verbuddeln von Müll. In Deutschland ist es seit 2005 verboten, Restmüll ohne Vorbehandlung zu deponieren. Entweder Recycling oder Verbrennung. Bis zum Jahr 2020 will man aus der Deponie- und Beseitigungswirtschaft komplett aussteigen, eine vollständige Verwertung des Abfalls leisten und alle Deponien schließen. Genau so müsste das weltweit laufen, um von der Plastikseuche in den Weltmeeren wegzukommen. Alles andere ist Augenwischerei.
Die Zielsetzung der vollständigen Verwertung von Abfall ist übrigens vor einigen Jahren von Kritikern als utopisch diskriminiert worden.
„Die heftige Reaktion lässt vermuten, dass hier ein menschlicher Archetypus infrage gestellt wird; Stoffe unbedingt vergraben zu müssen oder ‚aus den Augen aus dem Sinn’ zu bringen, wenn deren individuelle Wertschätzung verloren gegangen ist. Offensichtlich vergraben Menschen stoffliche und seelische Probleme in ähnlicher Weise, obwohl es geeignetere Wege der Verarbeitung gibt“, so ein ehemaliger UBA-Wissenschaftler.
Um es noch mal klar zu sagen. Hier geht es nicht um eine Aktion des guten Herzens, um außergewöhnlichen Service oder um Beckmesserei. Hier geht es um die Schnoddrigkeit von Anbietern und beauftragten Spediteuren im Umgang mit Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wir haben uns für einen neuen Trockner entschieden, der in puncto Stromverbrauch zum Testsieger gekürt wurde und im ersten Praxistest um das Zehnfache effizienter arbeitet bei der Laufzeit und bei der Reduzierung des Wärmeverlustes (bessere Isolierung). Im Endergebnis verbessert sich die Energiebilanz enorm. Gut für die Umwelt und für unseren Geldbeutel. Perfekter Deal. Welcher Händler/Spediteur das Gerät liefert, ist völlig schnuppe.
Nun hat mir ja eine Dame im Redcoon-Call Center das Märchen von der Rücknahmepflicht von Transportverpackungen verkündet, die sich ausschließlich auf Mehrweg- und nicht auf Einwegpaletten bezieht. Blöd, dass ich mich seit über zwanzig Jahren mit dem Umwelt- und Abfallrecht beschäftigte. Weit gefehlt. Im Paragraf 4 der Verpackungsverordnung bezieht sich die Rücknahmepflicht auf „Transportverpackungen“, die vom Hersteller oder Vertreiber zurückgenommen und dann entweder wiederverwendet werden sollte oder verwertet werden muss (auch eine Mehrwegpalette gibt ja irgendwann den Geist auf und wandert dann ins Recycling). Entscheidend ist der Ort der Übergabe der Ware. Wenn hier der Verbraucher signalisiert, dass der Vertreiber (in unserem Fall ist es der beauftragte Spediteur) die Transportverpackung zurücknehmen soll, darf die Rücknahme nicht verweigert werden. Das passiert aber bei der Anlieferung von Möbeln, Fernsehern, Waschmaschinen, Trocknern, Sportgeräten oder sonstige Waren ziemlich häufig. Und es ist meistens der Spediteur, der hier schöne Märchen erzählt, um nicht mit dem Sperrgut bei seiner Rückfahrt belastet zu werden.
Und hier sind es nicht nur Billiganbieter, die so operieren, sondern auch normale Versandhändler, Hersteller von Sportgeräten und Markenfirmen, die bei der Arbeit ihrer Speditionen wohl nicht so genau hinschauen. Die letzte Meile zum Konsumenten ist aber kriegsentscheidend für die Erlebniswelt der Konsumenten. Das prägt sich ein und fällt dann eben auch auf Hersteller und Händler zurück.
Beim Paletten-Debakel von Redcoon habe ich der Call Center-Dame ja noch eine Brücke gebaut und ihr klargemacht, dass die Verweigerung der Rücknahme eine Ordnungswidrikeit sei. Das juckte die Mitarbeiterin überhaupt nicht. Ich solle dann halt das entsprechende Amt einschalten und ein Bußgeldverfahren einleiten – so nach dem Motto: Das geht mir am Arsch vorbei. Ok. Redcoon. Ich lasse mich nicht verscheißern. Gerade führte ich ein Telefonat mit der Stadt Bonn. Und ziehe da, meine Rechtsauffassung wurde bestätigt.
Paragraf 4 der Verpackungsverordnung:
Rücknahmepflichten für Transportverpackungen
(1) Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen. Im Rahmen wiederkehrender Belieferungen kann die Rücknahme auch bei einer der nächsten Anlieferungen erfolgen.
(2) Die zurückgenommenen Transportverpackungen sind einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung zuzuführen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist (§ 5 Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes), insbesondere für einen gewonnenen Stoff ein Markt vorhanden ist oder geschaffen werden kann. Bei Transportverpackungen, die unmittelbar aus nachwachsenden Rohstoffen herstellt sind, ist die energetische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichgestellt.
Und dann gibt es da noch den Paragrafen 15:
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 eine Verpackung nicht oder nicht rechtzeitig zurücknimmt oder einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung nicht zuführt.
Wie gesagt, ich lasse mich von Anbietern nicht verscheißern. Vielleicht bringt das ja auch mehr Aufklärung für andere Privathaushalte, die Ähnliches erleben. Gar nicht diskutieren, sondern auf die Rücknahmepflicht verweisen – aus. In meinem Fall prüft jetzt die Stadt Bonn, ob sie selbst das Verfahren gegen Redcoon einleitet oder das entsprechende Amt am Firmensitz des Händlers.
Wer die Energiewende, Ökostrom und das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) als „Planwirtschaft“ tituliert, wie FAZ-Wirtschaftsredakteur Holger Steltzner, sollte in seiner Kurzsichtigkeit die Geschichte der Stromindustrie in Deutschland nicht ausblenden. Peter Becker hat den Aufstieg der deutschen Stromkonzerne fein säuberlich dokumentiert. Werner Siemens, Erfinder des Dynamos, Walter Rathenau, Gründer der AEG, und Hugo Stinnes, Zechenerbe, der mit einem genialen Coup das Rheinisch-Westfälische Elektricitätswerk, RWE, waren so mächtig, dass sie bis ins Dritte Reich hinein das Entstehen rechtlicher Regeln verhindern konnten, die sie bei ihren Kartellabsprachen nur behindert hätten.
Die Erklärung ist einfach: Sie gehörten, wie auch die Stadtwerke, weit überwiegend dem Staat, der natürlich kein Interesse hatte, seine Wirtschafttstätigkeit einzuengen.
Die Energiewirtschaft in Deutschland funktionierte also nie nach Wettbewerbsregeln, sondern wurde machtpolitisch mit staatlicher Hilfe am Leben gehalten. Das hat sich bis heute nicht geändert und hat nur wenig mit dem EEG zu tun. So wurde im Juni des vergangenen Jahres mit den Stimmen von von CDU/CSU und FDP ein Gesetz beschlossen, wonach Unternehmen mit hohem Energieverbrauch wesentlich weniger für die Nutzung des Stromnetzes zahlen müssen als private Haushalte oder kleine Betriebe.
„Energieintensive Unternehmen, die mindestens 7.000 Stunden im Jahr Strom beziehen und mehr als 10 Gigawatt verbrauchen, zahlen für die Nutzung des Stromnetzes sogar gar nichts mehr. Von der Befreiung begünstigt sind große Aluminium- und Stahlhütten, Papier-, Glas- oder Zementhersteller und auch große Rechenzentren“, berichtet der Deutschlandfunk in seinem Beitrag: „Null Euro Netzgebühr für große Stromverbraucher“.
Erinnert sei auch an die Lobbyarbeit der liebwertesten Atom-Gichtlinge des energiepolitischen Appells (siehe: Gestern-Manager im Industrie-Erdloch – Der atomare Aufstand), die Deutschland am liebsten im Zustand eines oligopolistisch beherrschten Industriemuseums konservieren würden. Sie starteten im Sommer 2011 die „letzte“ Schlacht zum Erhalt ihrer Macht, die sie in der Stromwirtschaft in den vergangenen 100 Jahren mit staatlichem Segen errungen haben.
Die von der Energiewende geplagten Konzerne bereiteten Verfassungsklagen gegen die Bundesregierung vor, um das Atomgesetz zu kippen und anschliessend milliardenschwere Schadensersatzforderungen stellen zu können. Beauftragt wurden Kanzleien wie Linklaters, Freshfields Bruckhaus Deringer, Clifford Chance und Gleiss Lutz – also das Feinste, war die Juristerei zu bieten hat.
Die Konzerne wappnen sich zudem mit entsprechenden Gutachten. So gehen der Verwaltungsrechtler Christoph Moench und der ehemalige Verteidigungsminister und Staatsrechtler Rupert Scholz in einem für den Düsseldorfer E.on-Konzern verfassten Gutachten davon aus, dass der von der Bundesregierung geplante Ausstieg klar gegen die Verfassung verstosse“, so Spiegel-Online.
Die den Konzernen im Jahr 2000 zugestandenen Reststrommengen für Atomkraftwerke, so die Juristen der Kanzlei Gleiss Lutz, seien Eigentum der Konzerne, dass durch das Eigentumsrecht des Grundgesetzes geschützt sei. In dieses Eigentumsrecht jedoch greife der Staat mit dem Ausstiegsgesetz massiv ein, ohne bislang „stringente Gründe dafür zu liefern“. Somit, heisst es in dem rund 80-seitigen Papier, stünde den Konzernen Schadensersatz zu – und der liegt nach Schätzungen der Konzerne im zweistelligen Milliardenbereich.
Eine höchst merkwürdige Logik der im Abflug befindlichen Stromkonzerne, die über Jahrzehnte Subventionen kassiert und Sonderrechte genossen haben sowie die Folgen ihrer Atompolitik auf die Allgemeinheit abwälzen – auch das hat sich bis heute ja nicht geändert.
Gewinne privatisieren, Kosten sozialisieren – ein prima Geschäftsmodell.
Man könnte den Dinosauriern der Energiewirtschaft ja mal eine Gegenrechnung präsentieren, die vom Forum „Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft“ in der Studie „Billiger Strom aus Atom und Kohle?“ aufgestellt wurde. Für die Zeit von 1970 bis 2008 ergibt sich eine Summe von rund 165 Milliarden Euro, die als Staatsknete kassiert wurde. Dann kommen noch die Kosten für den Rückbau der Atomkraftwerke dazu – etwa 42 Milliarden Euro. Zusammen ergibt das Subventionen von über 200 Milliarden Euro. Aber damit sind wir nicht ganz fertig mit der Vollkostenrechnung, liebe Nobelanwälte und Berater der oligopolistischen Konzernwelt. Es folgen Rückbaukosten für die noch laufenden Atommeiler, die mit 34 Milliarden Euro beziffert werden. Dann fehlen die Kosten für die Endlagerung für den hochradioaktiven Abfall, für den es bislang kein Endlager gibt. Hierfür stehen die Kosten in den Sternen. Damit liegen wir wohl ein kleinwenig über den Forderungen auf Schadensersatz. Was würde eigentlich passieren, wenn diese Kosten nicht sozialisiert werden, sondern von den Atomfreunden selbst bezahlt werden müssten? Wie hoch würde die EEG-Umlage ausfallen, die im nächsten Jahr wie erwartet von 3,6 Cent auf rund 5,3 Cent je Kilowattstunde steigt, wenn man die Ausnahmen für industrielle Großverbraucher abschafft? Ein durchschnittlicher Haushalt muss jetzt mit rund 60 Euro Mehrkosten im Jahr rechnen. Würde man die Kosten fair aufteilen, würden die Belastungen für den Otto-Normal-Verbraucher viel niedriger liegen.
Der Vorwurf der Planwirtschaft ist also ein pharisäerhaftes Unterfangen. In Wahrheit können es die Bosse der großen Stromkonzerne einfach nicht ertragen, dass sie zu den Verlierern der Energiewende zählen werden. Wir erleben als Zuschauer einen Niedergang von Gebilden, die über Jahrzehnte mit höchst fragwürdigen Methoden herangezogen wurden – im klaren Widerspruch zum Kartell- und Wettbewerbsrecht.
„Der Erfolg der Französischen Revolution hatte seine Grundlage letztlich darin, dass der Feudalismus abgewirtschaftet hatte. Dem Prunk des Sonnenkönigs Louis XIV. standen die Hungerrevolten in der Vendée gegenüber. Die objektiven Symptome des Abgewirtschafteten gehen einher mit dem Defätismus der noch Mächtigen“, schreibt der Energierechtsexperte Becker in seinem Buch „Aufstieg und Krise der deutschen Stromkonzerne“.
Ähnliches vollzieht sich bei den Stromgiganten.
„Viele Hunde sind des Hasen Tod. Das weiss man nicht nur aus dem Märchen, sondern kann es auch sehr schön beim Wachsen der Erneuerbaren Energie erkennen. Die vielen Investoren sind nur ein äusseres Zeichen. Dahinter steht eine gesellschaftliche Bewegung, die von der Kraft der Erneuerbaren erzeugt ist. Es handelt sich um die Energie der Zukunft“, so Becker weiter.
„Wenn an diesem Montag veröffentlicht wird, wie viel die Ökostrom-Förderung die Verbraucher im kommenden Jahr mehr kostet, wird von energiepolitischem Unsinn die Rede sein. Doch haben Zweifler und Zauderer noch nie große Geschichte geschrieben. Für Wandel und Reformen braucht es Mut und Durchhaltevermögen.“
Die fossile und nukleare Stromerzeugung mit zentralistischen Machtbefugnissen steht vor dem Aus. Den Blockierern aus dem Industriemuseum sollten wir nur noch einen Platz als Kartenabreisser reservieren.
Da taucht auch ein Statment zu seinem persönlichen Arbeitsstil auf, der dialog- und konsensorientiert sein soll:
„Gerade weil wir bei der Energiewende und dem Klimaschutz vor Entscheidungen von großer Tragweite stehen, die zudem erhebliche wirtschaftliche und politische Interessen der Beteiligten berühren, müssen wir Gesprächsblockaden überwinden und gesellschaftliche Diskurse ermöglichen. Das bedeutet z.B. nicht nur die frühzeitige Einbeziehung von Ländern und Kommunen, sondern auch die Schaffung verstärkter Gesprächs- und Austauschmöglichkeiten zwischen unterschiedlichen und traditionell eher gegensätzlichen Verbandsinteressen.“
Im Juni flatterte dem Bundesumweltminister eine Korrespondenz ins Haus, die bislang nicht beantwortet wurde. Titel: Friss und stirb – Offener Brief zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Zielsetzung einer Recyclingwirtschaft.
Initiiert von der Rechtsanwältin und Abfallexpertin Birgit Stede. Es wäre eigentlich ein Gebot der Höflichkeit, innerhalb von zwei Monaten wenigstens ein paar Zeilen an die Autoren des Schreibens zu richten. Bislang Fehlanzeige. Kein Dialog, lieber Herr Altmaier.
Um was geht es?
Kritisiert wird die Aufweichung des Vorranges der stofflichen Verwertung bei der Abfallentsorgung.
„So ist abweichend von der europäischen Abfallrahmenrichtlinie, die eigentlich mit dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz umgesetzt werden sollte, gesetzlich die thermische Verwertung mit der stofflichen Verwertung prinzipiell gleichgestellt, wenn die Abfälle einen Mindestheizwert von 11.000 kj/kg aufweisen. Zur Förderung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen hat die Europäische Union jedoch eindeutig das Recycling höherwertig eingestuft, weshalb es auch in der abfallrechtlichen Hierarchiefolge vor der thermischen Verwertung angesiedelt ist. Will die Bundesregierung dieses Ziel der stärkeren Nutzung sekundärer Rohstoffe nicht konterkarieren, so ist dringend eine Gesetzeskorrektur und vorübergehend zumindest eine verbindliche Klarstellung erforderlich.“
Mit thermischer Verwertung wird ja immer höflich das schnöde Verbrennen von Abfällen kaschiert. Die Müllverbrennungsanlagen in Deutschland sind nicht ausgelastet und gieren daher nach jeder Tonne, die sich im Abfallstrom auftreiben lässt.
Mangelhaft, so die Autoren des Offenen Briefes, sei auch der Einsatz von Sekundärrohstoffen bei öffentlichen Aufträgen. Beim Einkauf könnte der Staat darauf achten, Produkte zu bevorzugen, die aus Recyclat hergestellt wurden.
Gesetzlich sei im Kreislaufwirtschaftsgesetz lediglich formuliert, dass „bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, der Beschaffung oder Verwendung von Material und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und sonstigen Aufträgen zu prüfen (ist), ob und in welchem Umfang Erzeugnisse eingesetzt werden können, die … durch Recycling aus Abfällen hergestellt worden sind…“.
„Eine Verbindlichkeit, vorrangig Stoffe zu nutzen, die durch Recycling aus Abfällen hergestellt worden sind, ist hiermit jedoch gerade nicht gegeben. Auch hier bedarf es dringend einer Gesetzeskorrektur und bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung einer verbindlichen Klarstellung“, fordern die Absender des offenen Briefes.
Mangelhaft sei auch die prinzipielle Zuweisung von Abfällen aus privaten Haushalten hin zur öffentlichen Hand – hier: den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern. Das wird als gravierender Verstoß gegen die europäischen Rechtsgrundlagen gewertet:
„Die Bürger sind Marktteilnehmer und als solche zunehmend in eigener Verantwortung gefordert; gleichzeitig wird ihnen aber verwehrt, eigenständig die in ihren Haushalten anfallenden Abfälle / Wertstoffe an Privatfirmen übergeben / verkaufen zu können. Dies beinhaltet gleichzeitig einen Verstoß gegen den freien Wettbewerb.“
Eigentlich eine Frechheit. Für Altpapier oder Metallschrott werden beispielsweise gute Preise erzielt und wir müssen das den Kommunen umsonst zur Verfügung stellen. Ein Unding. Freunde, das Zeugs ist unser Eigentum. Zahlt gefälligst pro Kilo einen anständigen Preis!
Als Argument der Länder und Kommunen, die die jetzige Gesetzesfassung unterstützen, werde immer wieder hervorgehoben, die prinzipielle Überlassungspflicht von Abfällen aus privaten Haushalten an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entspreche dem Gebot und den Pflichten zur Daseinsvorsorge.
„Dieses Argument ist jedoch als historisch überholt anzusehen. Der Begriff ‚Daseinsvorsorge‘ umschreibt die staatliche Aufgabe, die grundlegenden Güter und Leistungen für das menschliche Zusammenleben – eben das Dasein – bereitzustellen, also die sogenannte Grundversorgung. Dazu zählte und zählt – neben den öffentlichen Einrichtungen wie etwa das Verkehrs- und Beförderungswesen sowie die Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung – auch die klassische Müllabfuhr. Wurde jedoch früher die Müllabfuhr aus hygienischen Gründen und zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Beseitigung des Hausmülls (und nicht einer Beseitigung auf ‚wilden‘ Deponien) als Aufgabe der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand zugeordnet, so hat sich im Laufe der Jahrzehnte – vor allem mithilfe kleiner und mittelständischer Unternehmen – das Recycling enorm weiterentwickelt. Was aber haben die heutigen Möglichkeiten des Recyclings zum Beispiel von Altpapier, Metallen oder von Altglas mit dem Begriff ‚Daseinsvorsorge‘ zu tun, der allein die weitgehende Zuweisung der Wertstoffe / des Abfalls zur Verwertung aus privaten Haushalten zu den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern rechtfertigen könnte? Repräsentanten des BMU, die das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz wie ein Naturgesetz und nicht wie ein von der Bundesregierung verabschiedetes Gesetz diskutieren, vertreten in öffentlichen Diskussionen zuweilen die Position ‚friss oder stirb‘. Tatsächlich beinhaltet das Gesetz jedoch – aufgrund der Auslegungsmöglichkeiten, die das Gesetz bietet, gerade für kleine und mittelständische Firmen und abhängig vom Gutdünken der öffenlich-rechtlichen Entsorgungsträger – den Grundsatz ‚friss und stirb‘, insbesondere dann, wenn ein privates Unternehmen als störend empfunden wird. Aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem europäischen Recht sowie der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Berufsausübung ist das Gesetz daher auch hinsichtlich der Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen zu korrigieren und zwischenzeitlich durch den Gesetzgeber verbindlich klarzustellen, dass grundsätzlich auch der Privatmann seine werthaltigen Abfälle an gewerbliche Sammler, die ihre Sammeltätigkeit angezeigt haben, abgeben darf.“
Soweit ein paar Zeilen aus dem Offenen Brief. Das mit der so genannten Daseinsvorsorge sehe ich genauso. In Wahrheit geht es um Kohle. Was die Recyclingwirtschaft technologisch aufgebaut hat bei der Verwertung von Abfall, soll jetzt in die Kassen der Kommunen fließen – um nichts anderes geht es hier. Siehe auch: Recycling keine Ersatzkasse für unrentable Müllverbrennungsanlagen – Alte Öfen abreißen.
Interessant ist übrigens, das in dem Altmaier-Plan bis zur Bundestagswahl das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Recyclingwirtschaft überhaupt nicht erwähnt werden. Auch nicht das so genannte „Wertstoffgesetz“. Insofern stimmt wohl die Einschätzung des Bonner Abfallexperten Sascha Schuh. Er rechnet in den nächsten Jahren weder mit einer Novelle der Verpackungsverordnung noch mit einem neuen Wertstoffgesetz:
„Meine Prognose, den Status Quo, den wir heute haben, werden wir auch in den nächsten fünf Jahren noch haben.“ Man sollte sich mehr Gedanken über den Vollzug der bestehenden Rechtsverordnung machen, fordert der Abfallexperte.
Wie dialogorientiert Peter Altmaier in der Umweltpolitik nun wirklich ist, wird sich noch erweisen müssen. Sollte eine Antwort auf den Offenen Brief erfolgen, werde ich natürlich wieder darüber berichten.
Ganz so falsch lag ich mit meiner Einschätzung über die Aushöhlung des Recyclingsprinzips. Nach der krachenden Niederlage in NRW droht dem Umweltminister Norbert Röttgen weiteres Ungemach. Diesmal aus Brüssel.
Das sagte Verheugen auf einer Podiumsdiskussion der Fachmesse Ifat in München.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz setze die europäische Abfallrahmenrichtlinie nicht richtig um und stelle „unsinnigerweise Müllverbrennung und Recycling gleich“, so Verheugen laut einer Pressemitteilung des Entsorgungsunternehmens Veolia.
Darüber hinaus unterbinde das Gesetz den Wettbewerb, indem es Kommunen das Recht einräume, Wertstoffe ohne jede Ausschreibung für sich zu beanspruchen.
Da erweist sich das Geschenk von Röttgen an die Kommunen wohl als Rohrkrepierer.
Der Bonner Abfallexperte Sascha Schuh hält in diesem Streit zwei Aspekte für wichtig. Es gehe um die wirtschaftlichen Interessen der kommunalen Abfallbetriebe beim Wertstoffhandel. Erinnert sei an den Streit um die Andienungspflicht von Altpapier. Darüber seien die Verbrennungskapazitäten bundesweit extrem gestiegen. Das führte zu einem Überangebot an Verbrennungskapazitäten.
„Ich will Ihnen das mal an einem Bespiel außerhalb der Verpackungsverordnung belegen. Es gibt hohe Mengen an Aufkommen von landwirtschaftlichen Agrarfolien. Diese werden von einigen Kommunen gar nicht freigegeben, um sie zu vermarkten oder zu günstigeren Konditionen zu beseitigen, da sie diese Stoff für ihre Abfallverbrennungsanlagen brauchen und lieber hochwertige Rohstoffe verbrennen als sie dem Verwertungskreislauf zuzuführen“, so Schuh im Interview mit dem Ich sag mal-Blog.
Ein weiterer Kritikpunkt an der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetztes ist die sogenannte Gleichstellungsklausel, die im Paragraf 8 Absatz 3 getroffen wurde. Sie besagt, dass die thermische Verwertung der stofflichen Verwertung gleichgestellt wird, wenn ein Brennwert von 11.000 Kilojoule wird. Auch das sieht Sascha Schuh kritisch:
„Ich sehe das als einen absoluten Rückschritt in der Entwicklung, die wir in den vergangenen 20 Jahren in der Bundesrepublik hatten. Wir haben uns alle bis zum letzten Zahnpastatübchen und Kaffeedöschen darum bemüht, eine wertstoffliche Verwertung aufzubauen. Es hieß ja schon einmal die Parkbankgesellschaft in der Bundesrepublik. Heute wird ganz lapidar die thermische Verwertung der stofflichen und werkstofflichen Verwertung gleichgesetzt. Ich denke aber, dass gerade der Einwand, der durch die Branchenverbände BVSE und BDE gemacht wurde bis hin zur Eingabe zur Kommission nach Brüssel Wirkung zeigen werden und wir dort auch zukünftig sehen werden, wie sich die Entwicklung zwischen der thermischen und werkstofflichen Verwertung entwickeln wird. Es ist auf jeden Fall wichtig und notwendig, dass die werkstoffliche Verwertung der thermischen Verwertung zukünftig weiter vorgezogen wird. Es wäre ein Unding, wenn wir genau diesen Verwertungszweig zukünftig unterordnen würden, Materialien verbrennen würden und somit die Primärenergie weiter stärker verbrauchen würden, um neue zu erzeugen.“
In erster Linie würden Kommunen das Geld sehen. „Es geht augenscheinlich nur darum, dass die Kommunen versuchen, weitere Löcher in ihren Kassen zu stopfen. Dies schaffen sie, indem die Kommunen mehr Einnahmen kreieren und sehen, dass wir mittlerweile in der Sekundärrohstoffvermarktung von einem Anbietermarkt, der wir vor vielen Jahren auch noch waren, zu einem Nachfragermarkt geworden sind. In diesem Nachfragermarkt unterliegen die Preise deutlichen Steigerungen im Laufe eines Jahres, gemäß der Nachfrage. An diesem Spiel möchten die Kommunen gerne teilnehmen und auch an den Erlösen partizipieren“, erläutert Schuh.
Den Widerspruch zum EU-Recht sieht auch die Abfallrechtsexpertin Dr. Birgit Stede: Nunmehr stehe das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz klar im Widerspruch zur Abfallrichtlinie der EU, so Stede. Hier gebe es eine klare Vorgabe: Erst komme die Vermeidung, dann die Wiederverwendung, danach die stoffliche Verwertung (Recycling) und erst am Schluss folgt die sonstige Verwertung, zu der auch die Müllverbrennung zählt.
„Berlin durchbricht komplett die Hierarchiefolge, die Brüssel vorschreibt“, sagt Stede.
Das sei kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt für das Recycling. Die von Verbänden bereits angekündigte Beschwerde bei der EU-Kommission werde sich daher wohl auch gegen diese Gleichstellungsklausel richten. Es könnte sogar zu einer Klage der EU-Kommission gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz kommen, vermutet Stede. Norbert Röttgen wird wohl auch als Umweltminister noch ein paar Niederlagen hinnehmen. Da wäre wohl die Rolle als Oppositionsführer im NRW-Landtag besser gewesen.
Zu den Beschwerdeführern in Brüssel gesellen sich jetzt noch die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler (VDM). Die Ausgestaltung der „gewerblichen Sammlung“ im neuen Abfallgesetz verstoße, insbesondere was kleingewerbliche Sammlungen von Schrott betrifft, gegen europäisches Recht, erklärten die beiden Verbände nach einem weiteren Bericht des Fachdienstes Euwid.
„In der von der Kölner Rechtsanwaltskanzlei Köhler & Klett verfertigten Beschwerdeschrift monieren die Verbände, dass die gewerblichen Kleinsammlungen von Schrott aus privaten Haushaltungen in Zukunft mit derartigen Restriktionen versehen sein werden, dass sie faktisch ausgeschlossen sind. Nutznießer davon seien die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kommunen), denen der Schrott überlassen werden muss. Damit werde die privatwirtschaftliche Sammeltätigkeit ausgelöscht, die in Deutschland auf eine mehr als hundertjährige Tradition zurückblicken kann“, schreibt Euwid.
Wie heise heute früh unter Verweis auf eine dpa-Meldung berichtete, plant die Bundesregierung die Einführung einer Handy-Tonne, um das in Mobiltelefonen enthaltene Gold stärker als bisher wiederzuverwerten. Um die Rückgabe so einfach wie möglich zu gestalten, sollten die Tonnen im Handel stehen – bei Altbatterien wird ja schon so verfahren. Nach Aussagen der Parlamentarischen Umweltstaatssekretärin Katharina Reiche (CDU) seien die Alt-Handys ein echtes Rohstofflager. „Eine Tonne Handyschrott enthält 60-mal mehr Gold als eine Tonne Golderz“, so Reiche gegenüber dpa. Die Rückgewinnung dieser Rohstoffe sei deshalb von großer Bedeutung.
Nötig seien einfache und kostengünstige Lösungen für die Bürger. Denkbar seien auch Angebote, gebrauchte Althandys kostenfrei zurückzusenden. Nach Schätzungen werden 60 Millionen bis zu 100 Millionen Althandys von den Bürgern zu Hause gehortet, obwohl die Geräte zurückgegeben werden könnten.
Eine Entsorgung von Handys in der geplanten bundesweiten Wertstofftonne soll es nicht geben, unter anderem, weil andere Stoffe in der Tonne durch die Handys belastet werden könnten. Neben Verpackungen sollen ja künftig auch andere verwertbare Abfälle getrennt gesammelt werden. Nur ist die Handy-Tonne wirklich sinnvoll?
An der Notwendigkeit der Verwertung von Mobiltelefonen besteht kein Zweifel, denn in den Geräten steckt nicht nur Gold, sondern auch Platin, Kupfer, Aluminium und seltene Metalle wie Gallium und Germanium. Fast das gesamte Periodensystem kann man in den mobilen Geräten entdecken.
Vor dem Recycling sollte man allerdings Wartung und Reparatur ausbauen und Altgeräte nicht einfach wegschmeißen. Darauf verweist auch der Wissenschaftler Ernst Ulrich von Weizsäcker:
Nur ein Prozent der Seltenen Erden werden über Recyclingverfahren wiedergewonnen. 99 Prozent gehen über die klassische Müllentsorgung verloren. „Dann muss Kanzlerin Merkel wieder in die Mongolei reisen und um Seltene Erden betteln. Das ist nicht Sinn der Sache“, so Weizsäcker. Man müsse die Abfälle sehr viel stärker materiell nutzen und nicht energetisch.
„Die Verlängerung der Lebensdauer von Handys ist nach meiner Ansicht auch ein wesentlicher Punkt, der in der Recyclingdebatte nicht vernachlässigt werden sollte. Über eine ausgefeilte Wartung und Reparatur kann man eine Menge erreichen. Es geht um eine geordnete Aufbereitung der Geräte und deren Verkauf und wenn gar nichts mehr geht, um eine fachmännische Entsorgung für eine Wiedergewinnung der Rohstoffe. Zudem muss generell bei alten Handys darauf geachtet werden, die Restdaten zu bereinigen – das gilt für die Wiederverwendung als auch für das Recycling. Bilder, SMS, Kontakte und Programme müssen über ein Softwareupdate gelöscht werden.“
Um Althandys wiederzuverwenden, sei es notwendig, die Gerätedaten zu prüfen, den Zustand einzuschätzen, das mitgelieferte Zubehör zu erfassen, die Funktionen zu testen und mögliche Schäden zu identifizieren. Eine schnöde Tonne wird dafür aber nicht ausreichen. Sie müsste zumindest so gesichert sein, dass man die Geräte nicht einfach rausfischen kann.
„Die lateinische Herkunft des Wortes reparare meint ja nicht nur wiederherstellen und ausbessern, sondern auch erneuern. Im Reparieren steckt eben auch Innovationspotenzial. Denn gelingt nur mit Einfallsreichtum und Ingenieurskunst“, so Weilmuenster.
Da reicht es allerdings nicht aus, im Handel Handy-Tonnen aufzustellen! Man benötige, so Weilmuenster, ein ganzes Netzwerk qualifizierter Dienstleister für die Erfassung, Reparatur und Verwertung der Altgeräte:
„Und das Ganze natürlich flächendeckend. Nur so wird es gelingen, die Nachhaltigkeitsbilanz bei Handys zu verbessern.“
Übrigens, Frau Reiche, die Bundesbehörden könnten sich als Trendsetter profilieren und zumindest in den Verwaltungen für ein smartes Handy-Rücknahmesystem sorgen. Nach meinen Informationen ist das bislang nicht der Fall.
Ein Pfandsystem, wie von den Grünen vorgeschlagen, halte ich übrigens nicht für praktikabel bei langlebigen Gebrauchsgütern. Schon beim Pfand für Einweg-Getränke wirtschaften die Händler kräftig in die eigene Tasche. Stichwort: Pfandschlupf, also prächtige Gewinne für nicht zurückgebrachte Flaschen. Bei Handys ein flächendeckendes Händlernetz für die Pfandorganisation von Handys aufzubauen, dürfte ziemlich schwierig werden. Besser wäre es, die Rückgabe mit einem kleinen Obolus zu vergüten.
Weiterhin kritisch sehe ich die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes mit der nicht klaren Orientierung an der Ausweitung der Recyclingaktivitäten. Die Kommunen werden das mit ihrer einseitigen Müllgebühren-Politik torpedieren und sind nicht der richtige Ansprechpartner, Märkte für Sekundärrohstoffe zu schaffen. Die wollen ihre Restmüll-Tonnen vollkriegen.