„Wenn die NSA hinter Ihnen her ist, wird Sie auch das Blackphone nicht schützen. Sie finden immer einen Weg. Die NSA kommt überall rein.“
Zimmerman gab übrigens zu, dass er selber nicht mehr verschlüsselt kommuniziere, weil er nur noch iPhones und iPads nutze.
Da helfen dann wohl nur noch paradoxe Interventionen weiter.
Wenn es um strategischen Sachverstand, Intuition, Kombinatorik, politischen Spürsinn und Recherchefähigkeit ankommt, versagt das Schlapphut-Idiotensystem kläglich. Helfen da Verschlüsselungen als Gegenstrategie wirklich weiter? Oder gibt es andere Methoden, die Totalüberwacher in den Wahnsinn zu treiben?
Und sie laufen! Naß und nässer
Wird’s im Saal und auf den Stufen.
Welch entsetzliches Gewässer!
Herr und Meister! hör mich rufen! –
Ach, da kommt der Meister!
Herr, die Not ist groß!
Die ich rief, die Geister,
Werd ich nun nicht los.
Jede Diskussion über den Umfang der erhobenen Daten sei viel zu kurz gesprungen.
„Warum soll die Speicherung von Handydaten bei Telefonaten inklusive der Geoposition erlaubt sein, Voice-Over-IP (Skype etc.) aber nur, wenn es eine Anschlussteilnehmernummer gibt? Warum sind Daten von SMSen zu speichern, nicht aber von Whatsapp? Was macht Telefonate gefährlicher als andere Kommunikationsformen? Wir sehen: Hier wird ein Gesetzes-Stumpf geschaffen, auf dessen Platte, sobald ein wenig Moos gewachsen ist, neue Sprosse wachsen werden. Der Stumpf ist eigens dazu aufgestellt. Gerade hinter der offenkundigen Lückenhaftigkeit der Regelung sieht man die nächsten Bedarfe schon hervorlugen. Ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland jemals ein Grundrechtseingriff, der mit Sicherheitsbedürfnissen begründet wurde, offiziell zurückgebaut worden? Auch der ehrenwerte Hinweis auf den Richtervorbehalt und schwere Straftaten als Tatbestandsvoraussetzung ist wieder zu juristisch gedacht; sind die Daten einmal in der Welt, steht zu befürchten, dass sie auch angezapft werden – und dies keineswegs nur vom ‚ausnahmsweise‘ durch den Richter ermächtigten Organ.“
Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen. Der unvollständige Gesetzes-Stumpf und seine Triebe rechtfertigen in kleinen Schritten eine Überwachungspraxis, die in den Sicherheitsapparaten schon längst praktiziert wird – eine Vermutung, die mir von Insidern gesteckt wurde. Es ist für das Bundesinnenministerium und die Sicherheitsbehörden sehr praktisch, dass es beim Einkauf des Staates Sonderformen des Vergaberechts gibt, die einer strengen Geheimhaltung unterliegen. Da können Aufträge freihändig vergeben werden und keine Sau schert sich darum. Es wird von Sicherheitsbehörden das Feinste vom Feinen an Überwachungstechnologie gekauft und Aufträge für Schnüffelsoftware vergeben, ohne sich in der Öffentlichkeit rechtfertigen zu müssen. Die Etats kann man in den Haushaltsplänen nur erahnen – mehr nicht. Ein nettes Aufgabenfeld für Hacker 😉
„Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes besteht nur, soweit die Informationen der Bundesbehörde auch tatsächlich vorliegen.“
Soll wohl heißen, was nicht auf meinem Schreibtisch liegt, davon weiß ich auch nichts. Wie würden es Staatsbeamte einordnen, wenn bei mir zu Hause eine Durchsuchung stattfindet und ich leugne, etwas von der gesuchten Sache zu wissen. Und es im Zimmer nebenan gefunden würde. Ich könnte sagen: In das Zimmer gehe ich nie, ist nicht mein Zuständigkeitsbereich. Ich tippe, dass ich Ärger bekommen und mir niemand glauben würde.
In seiner Analyse kommt Christoph Kappes zu einem trefflichen Resümee: Der Staat zündelt mit dem Feuer, gekleidet in einem Feuerwehranzug.
Oder in meinen bescheidenen Worten: Staatliche Institutionen agieren als Wolf im Datenschutz-Schafspelz.
Ein Jahr nach den NSA-Enthüllungen von Edward Snowden fühlen sich 80 Prozent der Bürger durch die Reaktion der Bundesregierung „überhaupt nicht“ oder „eher nicht“ geschützt. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des Kampagnennetzwerks Campact. Fast 70 Prozent befürworten, dass Edward Snowden nach Deutschland geladen wird, um vor Gericht oder dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags auszusagen. Fast drei Viertel der SPD-Anhänger unterstützen eine Aussage von Snowden in Deutschland. Diese Forderung findet aber auch fast bei zwei Drittel der Unions-Anhänger Anklang. Und immer noch eine deutliche Mehrheit von 55 Prozent der Bundesbürger befürwortet Asyl für Snowden in Deutschland.
“Die Unzufriedenheit der Bürger sowohl in der Causa Snowden als auch beim Umgang mit dem Überwachungsskandal ist eine schallende Ohrfeige für Bundesregierung. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung den NSA-Skandal umfassend aufklärt und hierfür Edward Snowden ein Aufenthaltsrecht in Deutschland gewährt. Die Blockadehaltung der Bundesregierung wird nur von einer Minderheit in der Bevölkerung gestützt, die Mehrheit will den Kurswechsel. Der Versuch der Regierung Merkel die Affäre auszusitzen ist damit gescheitert”, kommentiert Katharina Nocun von Campact die Ergebnisse.
Von den Überwachern kann kein Schutz vor Überwachung ausgehen, so einfach ist das. Vorsorge und Fürsorge des Staates, so der Soziologe Wolfgang Sofsky, seien nur fadenscheinige Versprechen.
„Der Staat ist weder ein Hort der Sittlichkeit noch eine moralische Instanz. Er hütet kein Gemeinwohl und ist auch keine Quelle väterlicher Geborgenheit. Der Staat ist eine Einrichtung zur Beherrschung der Bürger.“
Die Sicherheitsbehörden verfahren weiter nach dem Motto, was die Öffentlichkeit nicht weiß, macht sie nicht heiß. Irgendwo findet sich schon ein kleines Zeitfenster, um die illegalen Praktiken ex post durch Gesetzesnovellen zu legalisieren. Dafür sorgen dann die Innenminister von Bund und Ländern.
Ein Unternehmensvorstand und ein Gewerkschaftschef besuchen eine durch Roboter hochautomatisierte Automobilfabrik, in der nur noch wenige Menschen arbeiten. Der Vorstand fragt den Gewerkschafter mit einem hochmütigen Lächeln: „Wie willst du meine Roboter dazu bringen, für deine Gewerkschaft zu streiken?“ Der Gewerkschafter lächelt zurück: „Und wie willst du deine Roboter dazu bringen, deine Autos zu kaufen?“ Die neue Welt der Wirtschaft – die Welt der Daten, der Netzwerke, der Apps und der Roboter – werde nicht zuletzt auch die Bereitschaft zu neuem Denken erfordern, schreibt Braunberger.
Nicht nur das, es wird nach Ansicht der Schriftstellerin Juli Zeh die Bereitschaft zu einem neuen politischen Gestaltungswillen erfordern. Zur Zeit ist das noch nicht einmal in Ansätzen zu erkennen. Auf der Strecke bleiben die Freiheitsrechte der Bürger, sagt Juli Zeh im Gespräch mit dem WDR-Redakteur David Eisermann im Theater Bonn.
Den politischen Umschwung leitete der 11. September ein. Zeh wurde in Bonn gutbürgerlich im Geist der Nachkriegsdemokratie erzogen. Die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes saugte sie sinnbildlich mit der Muttermilch auf.
„Ich habe das alles aufgenommen und für gut befunden – nicht als Folge einer Gehirnwäsche, sondern als ein reflektiertes Ergebnis einer inneren Entscheidung, wie und in welcher Gesellschaft ich leben möchte.“
Zeh zählt sich zum Prototypus der Nachkriegsdemokratin.
„Und dann kam der 11. September 2001 und über Nacht änderte sich zuerst die Rhetorik unserer politischen Führungskräfte – nicht nur auf der anderen Seite des Teichs, sondern auch bei uns. Alles, was man mir 30 Jahre erzählt hatte, verlor seine Gültigkeit. Das war der Moment, in dem ich politisch wurde.“
Der 11. September und die Entkernung unseres Staatsmodells
Sie beschreibt ihr schriftstellerisches Engagement als Reaktion auf die Umkehrung der demokratischen Idee. Bislang galt das Prinzip, der Bürger ist unschuldig und mündig, er ist das Fundament unseres Systems. Jetzt gilt der Maßstab, der Bürger ist potenziell gefährlich, er kann immer auch ein Terrorist sein, er kann in Umtriebe verstrickt sein, wir müssen ihn beobachten. Aufgrund ihrer Verliebtheit in die demokratische Idee fühlt sich die Autorin verletzt:
„Der Verlust des Respekts vor dem Bürger ist der eigentliche Skandal der um sich greifenden staatlichen Totalüberwachung, der Angriff auf die Privatsphäre und die Autonomie. Freier Bürger bedeutet heute gefährlicher Bürger – er könnte ja etwas aushecken. Das ist eine Entkernung unseres Staatsmodells.“
Als das Buch „Angriff auf die Freiheit: Sicherheitswahn, Überwachungsstaat und der Abbau bürgerlicher Rechte“ von Juli Zeh und Ilija Trojanow vor vier Jahren erschien, gab es Snowden noch nicht. Da galten die beiden Autoren eher als Hysteriker und Apokalyptiker. Mittlerweile sind sie von der Realität überrollt worden. Den Verrat der Freiheitsideale verbindet Juli Zeh nicht mit dem Amtsantritt des amerikanischen Präsidenten George W. Bush jr. und seines berüchtigten Stellvertreters Dick Cheney. Diese Personen seien weit weniger wichtig als gemeinhin angenommen wird.
Neue NATO-Strategie – neudeutsch auch „erweiterter Sicherheitsbegriff“ genannt
Schon nach dem Ende des Kalten Krieges und der Auflösung des Warschauer Paktes als östliches Militärbündnis gab es massive Bewegungen in der NATO, die Welt geopolitisch neu zu denken und strategisch so zu ordnen, um Gegnerschaften anders zu definieren.
„Das setzte weit vor dem 11. September ein. Es gibt NATO-Strategiepaiere aus den 1990er Jahren, die belegen, dass der Nahe Osten und die islamischen Staaten als Bedrohung der Demokratie gewertet werden. Man schießt sich auf veränderte Konfliktstrukturen ein. Es geht nicht mehr um Blöcke oder Staaten, sondern um Zellen, Individuen oder Netzwerke. Die ganze Rhetorik wurde biologisch“, so Zeh.
Der Staat werde in Amerika als Organismus oder Körper gesehen. Die Organe werden von Parasiten angegriffen – sie vermehren sich virenartig, um den Staatskörper zu zersetzen. Der Einzelne werde als bedrohlich eingestuft. Die Idee, nicht mehr gegen Staaten, sondern gegen Einzelne zu kämpfen, sei älter als der 11. September.
Das auf dieser veränderten Grundlage die NSA jeden Bewohner des Planeten als möglichen Gegner sieht, ist nach Ansicht der Bonner Schriftstellerin ein völlig logisches Verhalten. Die würden sonst ihren Job nicht richtig machen. Solange man den liebwertesten Schlapphut-Gichtlingen keine Grenzen setzt, bleibt es bei der Strategie der kollektiven Verdächtigung. Und genau hier versagt die politische Elite des Westens. Selbst nach den Enthüllungen von Snowden wird diese Eigendynamik der Totalüberwachung noch nicht einmal in Ansätzen eingedämmt.
Der Wahrscheinlichkeits-Straftäter
Die Mini-Empörungswelle, die das Abhören des Merkel-Handys hervorgerufen hat, zeigt nach Meinung von Zeh nur, wie groß die Ahnungslosigkeit im Kanzleramt ist: „Die meisten Leute, die in der Regierungszentrale sitzen, verstehen das Problem nicht.“
Die Überwachung und Sammlung ist nur der erste Schritt bei der Demontage von Freiheitsrechten. Durch Snowden ist klar geworden, dass Geheimdienste von der Hybris beseelt sind, menschliches Verhaltens mit den Mitteln der Wahrscheinlichkeitsrechnung vorherzusagen. Profiling mit Algorithmen. Aber was passiert, so Zeh, wenn ein Algorithmus prognostiziert, dass ein bestimmter Bürger mit einer Wahrscheinlichkeit von 85 Pozent straffällig werde – also das Szenario aus dem Kinofilm „Minority Report“ eintritt? Was machen wir dann?
„Halten wir ihn von der Straftat ab, landen wir in einer Präventiv-Gesellschaft und unterwerfen uns den Rechenergebnissen von Maschinen“, warnt Zeh.
Was passiert, wenn diese Prognose-Kandidaten wirklich straffällig werden und die Öffentlichkeit kritisiert die Politik für ihr Nicht-Handeln. Da steigt der Druck im Kessel, entsprechende Anpassungen im Strafgesetzbuch vorzunehmen. Dieser Diskurs werde in der Politik bislang nicht geführt, moniert Zeh:
„Wir laufen der Zeit hinterher und wissen überhaupt nicht, wie wir als Gesellschaft mit diesen technologischen Entwicklungen umgehen sollen.“
Das Eisermann-Zeh-Gespräch verdient eine stärkere Verbreitung – also die Audio-Aufzeichnung. Vielleicht könntet Ihr da ein wenig Schub reinbringen. Kann man während der Autofahrt oder beim Bügeln anhören 🙂
„Den Silicon Valley-Sack prügeln, um den NSA-Esel zu treffen“ ist vielleicht zur Zeit das probateste Mittel, um die Totalüberwachungs-Obsessionen der US-Regierung zu kontern. Das Zugeständnis von Obama an die Technologiefirmen, die Zahl der Geheimdienst-Abfragen veröffentlichen zu dürfen, ist ein Witz. Die Einigung verbietet den Netz-Giganten weiterhin, Details über die geheimen Anträge auf Herausgabe von Nutzerdaten zu veröffentlichen. Vielleicht wollen Google & Co. das auch gar nicht. Darauf macht die von mir sehr geschätzte amerikanische Wissenschaftlerin Shoshana Zuboff in einem FAZ-Gastbeitrag aufmerksam.
Abfragen sind doch überhaupt nicht nötig oder zählen nur zur Spitze des Eisberges, weil sich die Geheimdienst-Gichtlinge schon tief in die inneren Strukturen der Silicon Valley-Giganten eingenistet haben – teilweise mit Zustimmung der Firmen. Zuboff nennt das den militärisch-informationellen Komplex. Das Prism-Programm kann ohne die Server der Technologiefirmen gar nicht funktionieren. Google, Microsoft, Yahoo, Facebook, AOL und Apple würden sich eher durch Willfährigkeit denn Widerstand auszeichnen. So besitzen einige Angestellte mancher Technologiefirmen sogar die Nationale Sicherheitszulassung – klingt irgendwie nach den Informellen Mitarbeiter der Stasi.
„In anderen Fällen installierten NSA-Agenten ihre eigene Software auf Firmenservern und blieben über Wochen zur Überwachung der Systeme in diesen Firmen“, so Zuboff.
Dokumente zum SigintProgramm der NSA belegen, dass der staatliche Totalüberwacher sich aktiv an amerikanischen und ausländischen IT-Firmen beteiligt, um verdeckt oder offen Einfluss auf die Gestaltung der kommerziellen Produkte zu nehmen. Im NSA-Jargon werden „Konsumenten“ – also wir alle – übrigens einer besonderen Kategorie zugeordnet: GEGNER!
Zuboff verlangt Aufklärung über die Schnittstellen zwischen Technologieunternehmen, Telekommunikationsfirmen und Geheimdiensten, um die Verbindung zwischen privater und staatlicher Macht als Zivilgesellschaft einschätzen und bekämpfen zu können. Geheimdienste und besonders die NSA seien von einem sich selbst erhaltenden und seinem Wesen nach nicht überprüfbaren manischen Glauben getrieben, dass es möglich sei, jegliches Geschehen durch „Informationsüberlegenheit“ zu kontrollieren.
„An alledem ist nicht Unvermeidliches außer dem Willen zur Macht“, so Zuboff.
Die Melange von staatlicher Kontrollwut und privatwirtschaftlicher Stasi-Komplizenschaft zerschlägt das Recht auf informationeller Selbstbestimmung. Die fatalen Konsequenzen liegen gar nicht so sehr in der Repression gegen Einzelne, sondern im vorauseilenden Gehorsam, den George Orwell in seinem Roman „1984“ so folgenreich beschrieben hat. Wenn die Menschen wissen, dass sie beobachtet werden, neigen sie bewusst oder unbewusst dazu, den Erwartungen des Beobachters zu entsprechen, führt Zuboff aus. Als erstes würden die „Gesichtsverbrechen“ verschwinden – man kann das an sich selbst beobachten, wenn man irgendwelche Sicherheitschleusen über sich ergeben lassen muss.
„Als nächstes verschwinden die ‚Gedankenverbrechen‘. Haben Sie schon einmal gestutzt und über gewisse Ausdrücke nachgedacht, bevor Sie bei Google eine Suchanfrage eingeben oder eine E-Mail-Betreffzeile formulieren“, fragt Zuboff.
Diese Selbstzensur sei eine lebenslange Freiheitsstrafe. Nichts Neues könne geschehen, wenn wir erst einmal unsere Gedanken zensieren.
„Wir können und müssen uns zurückholen, was man uns genommen hat“, fordert die Autorin.
Wie kann man das bewerkstelligen? Sicherlich nicht durch Krypto-Partys, um die eigenen Daten mehr oder weniger gut zu verschlüsseln. Schon das ist ein Hofknicks vor der Totalüberwachung und geht dem militärisch-informellen Komplex am Arsch vorbei.
Deshalb hat man von der Obama-Regierung kleine Zugeständnisse verlangt bei den „Abfragen“ der Geheimdienste, die eigentlich nicht nötig sind, weil die Daten ohnehin vollumfänglich angezapft werden. Die Technologiekonzerne sind panisch bemüht, ihr beschädigtes Ansehen zu reparieren. Und genau an dieser Nahtstelle können vor allem die Großkunden ansetzen. Man kann die Komplizen der NSA zum Verhör bitten.
Es könnte sich eine Allianz aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften formieren, um von den NSA-Helfern in der Technologieszene Aufklärung zu verlangen. Von deutschen Regierungsvertretern darf man sich keine Unterstützung erhoffen, solange der Zusatzvertrag zum NATO-Gruppenstatut gültig ist und Rechtspflichten zum „Informationsaustausch“ mit den drei Westmächten regelt. Und diese Rechtsgrundlage besteht weiter, so der Historiker Josef Foschepoth.
Also sollten mittelständische und große Unternehmen ihre Belange selbst organisieren und im Schwarm auftreten, um den Sack zu prügeln, damit der NSA-Esel gezügelt wird. Man könnte also den Anbietern amerikanischer Software genauer auf den Zahn fühlen. Kritisches Nachfragen bei IT-Häusern und dem Vertrieb amerikanischer Software-Unternehmen sei für die Wirtschaft jetzt oberstes Gebot, fordert bwlzweinull-Blogger Matthias Schwenk im ichsagmal-Interview.
Auch wenn es in vielen Fällen keine echten Alternativen gibt, sollte Druck ausgeübt werden. „So kann etwa mit der zeitlichen Verschiebung von Investitionen gedroht werden, was den Software-Vertrieb empfindlich treffen kann“, resümiert Schwenk.
Man sollte sich aber von den amerikanischen Anbietern nicht mit Pofalla-Aussagen abspeisen lassen: „Wir halten uns an die Gesetze. Punkt.“ So darf das NSA-Verhör mit den Silicon-Valley-Bubis nicht ablaufen. In den nächsten Wochen und Monaten werden weitere Snowden-Enthüllungen folgen. Bleibt zu hoffen, dass die Verstrickung der Technologiekonzerne mit dem NSA-Totalüberwachungssystem vollständig aufgeklärt wird. Um so härter können wir den Sack prügeln!
das BKA hat auf meine Nachfrage zu Ihrer Eingabe Stellung genommen und seine Äußerungen nochmals bekräftigt. Das BKA verfüge über keine Erkenntnisse bezüglich der Nutzung von Informationen, die durch das Programm PRISM gewonnen worden seien. Bis zum Beginn der Berichterstattung durch die Presse sei dem BKA auch die Bezeichnung des Programms unbekannt gewesen. Die Aussagen des BKA erscheinen mir plausibel und nachvollziehbar. Einen Verstoß gegen das Informationsfreiheitsgesetz kann ich daher nicht erkennen.
Mit freundlichen Grüßen
Nun denn. Sollten kommende Recherchen das Gegenteil beweisen, kann man die apodiktischen Aussagen des BKA schön zerlegen.
Sollte die Stellungnahme den Tatsachen entsprechen, bewegen sich die Sicherheitsbehörden in einem Tal der Ahnungslosen. Was machen die eigentlich den ganzen Tag? Wie schaut es mit der digitalen Kompetenz dieser Organisationen aus?
Wenn die Bedrohungslage wie zu Zeiten des Kalten Krieges immer noch im Osten verortet wird, wundert mich die Ahnungslosigkeit des BKA überhaupt nicht. Siehe: NSA-SPIONAGE UND DIE GEFAHR AUS DEM OSTEN.
„Meine E-Mails kann jeder den ganzen Tag lesen, ist mir scheißegal.“
Was passiert aber, liebwertester Pop-Titan-Gichtling, wenn Dich die Big Data-Analysen der NSA zur Persona non grata abstempeln und Dir die Gründe nicht mitgeteilt werden. Transparenz, Meister Bohlen, ist der NSA nämlich auch „scheissegal“.
Die verdachtsunabhängige Totalüberwachung kann jeden treffen. Schlechte Playback-Sänger, mittelmäßige Entertainer und überhaupt jeden Reisenden. Abwehrrechte gegen die NSA-Willkür gibt es nicht und die Willkür kann schon am Flugschalter auf der Reise in die USA anfangen. Der deutsche Schriftsteller Ilija Trojanow hat das heute in der FAZ eindrücklich beschrieben:
„Eine Dreiviertelstunde vor Abflug knisterte das Sprechgerät, das Urteil über meinen Fall wurde verkündet, die Frau teilte mir knapp und emotionslos mit, die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika sei mir untersagt. Ohne Angabe von Gründen.“
Da hilft dann auch keine Gesangseinlage mehr weiter, Dietchen, die vom Band eingespielt wird.
Denn: „Einer der wichtigsten und bedrohlichsten Aspekte des NSA-Skandals ist die geheimnistuerische Essenz des Systems. Transparenz ist offensichtlich der größte Feind jener, die vorgeblich die Freiheit verteidigen“, so Trojanow.
Die Gründe könne er nur erahnen. Seit mehreren Jahren beschäftigt er sich publizistisch mit den internationalen und nationalen Überwachungsstrukturen, in Artikeln und Essays wie auch in einem zusammen mit Juli Zeh verfassten Buch zu diesem Thema „Angriff auf die Freiheit“.
Wir sollten also nicht mehr von der vermeintlichen Terrorabwehr faseln, sondern uns den Abwehrrechten gegen staatliche Willkür von paranoiden Geheimdiensten widmen, die sich der politischen Kontrolle immer mehr entziehen. Das-betrifft-mich-doch-nicht-Bohlen-Mantra mag schön bequem sein, aber der „Fall“ Trojanow belegt, dass die Einschläge näher kommen. Völlig neben der Spur läuft übrigens der „CDU-Netzpolitiker“ Thomas Jarzombek. Als eine Antwort auf die NSA-Abhöraffäre will er nach einem Blog-Bericht von Hyperland die einheimische Internetwirtschaft fördern.
„Der Ansatz: Wenn nicht mehr der Großteil der Informationen durch die Server von US-Unternehmen fließt, kann die NSA weniger abhören. Das Problem dabei: Eine solche Aufholjagd würde mehr als eine Legislaturperiode dauern. Und ob aus Deutschland jemals ein ernstzunehmender Konkurrent zu Facebook, Google oder Microsoft kommt, ist mehr als zweifelhaft.“
Und nicht nur das. Wo waren noch mal die Schnittstellen, die von der NSA angezapft werden? Die reichen ja wohl bis ins Herz der Politik in Brüssel und Berlin. Ist der Datenverkehr über deutsche Server sicherer? Stichwort „Staatstrojaner“.
Vielleicht sollte man das mal eingehender mit Dieter Bohlen diskutieren, so als Sprachrohr des Otto-Normal-Verbrauchers.
„Bei vielen ‚Sachthemen‘ wird heute die Chance vertan, eine verständliche, nicht-elitäre Sprache zu entwickeln. Denn der von Felix Schwenzel zum Kronzeugen einer ‚Mir doch egal‘-Haltung erhobene Rhön-Bauer wird von der Digitalisierung genauso erfasst werden wie der piratige Altbaunerd in Berlin-Friedrichshain. Für beide geht es um ‚gleiches Recht für alle‘, um ‚Schutz der Privatsphäre‘, um den freien Zugang zu alten Apfelsorten.“
Wir werden das mit Wolfgang Michal in der nächsten Woche in Bloggercamp.tv eingehend diskutieren. Am Mittwoch, den 9. Oktober, um 18:30 Uhr. Wer bei der Live-Runde mitmachen möchte, kann sich bei mir oder Hannes Schleeh melden. Oder einfach einen Blog-Kommentar unter diesem Beitrag schreiben.
Vielleicht sollte man sich auch mehr mit der Frage auseinandersetzen, wie man diese automatischen Denunzianten-Systeme von NSA und Co. besser bekämpfen kann. Stichwort „Datenverbrechen“. Der Staat ist jedenfalls kein geeigneter Hüter für eine Verbesserung des Datenschutzes.
Es hilft nur „Transparenz gegen Überwachung“, so die Position von Michael Seemann, die er in der Musikzeitschrift „Spex“ ausführlich darlegte und auch im ichsagmal-Interview skizzierte.
„Im neuen Spiel sind Datenschutz-Gesetze gegen Prism nicht nur unwirksam, sondern stärken die Macht der Institutionen, denn sie schränken in erster Linie die Zivilgesellschaft ein, nicht aber die Dienste. Jede Regulierung des Kontrollverlustes wirkt in dieser Mechanik wie ein Daten-Auswertungsmonopol der Mächtigen und stärkt deren Deutungsmacht.“
Bei mir verstärkt sich nicht der Eindruck, dass der Überwachungs-Totalitarismus der staatlichen Sicherheitsdienste die Menschen auf die Barrikaden treibt. Vielleicht zählt es schon zu sehr zum Common Sense, die Freiheit nicht mehr vor dem Staat, sondern durch den Staat zu suchen. Dabei gehört es zu den wenigen Errungenschaften der modernen Zivilisation, den Staat in seine Schranken zu weisen und die Gesellschaft vor dem Zugriff der Politik zu schützen, so das Credo des Soziologen Wolfgang Sofsky. Wie jede Freiheit sei jede Privatheit zuerst negativ. Alle Eindringlinge in die Privatsphäre verstießen gegen das Freiheitsrecht des einzelnen, in Ruhe gelassen zu werden. Die Privatheit sei wie die Freiheit ein Wert an sich, kein Mittel zum Zweck, sondern Selbstzweck.
Wir sollten uns nicht auf die Leimspur des Sicherheits-Anti-Terror-Geklingels von Innenminister Friedrich und Konsorten locken lassen. Es stinkt gewaltig nach Hexenjagden und Schnüffelkampagnen wie zu Zeiten von Senator McCarthy und FBI-Chef Hoover mit ihrer panischen Angst vor kommunistischer Infiltration, die sich allerdings in erster Linie in den verwirrten Hirnen dieser zwei Gichtlinge des starken Staates abspielten.
„Der Verschwörungswahn stand in keinem Verhältnis zur realen Gefahr. Unzählige gerieten unter Verdacht, wurden ausgeforscht oder mit Berufsverboten belegt“, schreibt Sofsky in seinem Buch „Verteidigung des Privaten“ und verweist schon 2007 auf die Abhörmethoden der NSA, die ohne richterliche Genehmigung die Verbindungsdaten zahlloser Auslandsgespräche speichert.
Unter dem Banner der allumfassenden Fürsorge und Vorsorge entzieht man die Exekutivgewalten sukzessive der öffentlichen Kontrolle. Der paranoide Staat formiert die Gesellschaft nicht auf dem Fundament des Vertrauens, sondern von Angst und Mißtrauen. Der Staat inszeniert selbst das Übel, das zu bekämpfen er vorgibt.
Anti-Terror-Rabulistik
Auch die Anti-Terror-Bilanz, die der Bundesinneninister vor einigen Wochen nach seinem NSA-PRISM-Hofknicks im Weißen Haus mit nach Deutschland brachte, erweist sich immer mehr als Taschenspielertrick. Die PRISM-Schnüffelei habe geplante Terrorakte im Keim erstickt. Nette Rabulistik. Das erinnert mich an den Gottesbeweis. Weil man die Nicht-Existenz Gottes nicht beweisen kann, ist es der Beweis für die Existenz Gottes. Mit solchen Sprüchen überzeugt der böse Wolf sogar Rotkäppchen von seinen friedlichen Absichten.
Nach dieser Logik muss jeder überwacht werden, weil jeder ein Übeltäter sein kann. Wer kennt schon alle Masken des Bösen? Prävention gelingt nur in einem Zustand der permanenten Alarmierung. Achtung, wenn sie einen Jugendlichen mit dicken Filzstiften und großem Zigarettenpapier verorten, deutet alles auf eine Karriere als krimineller Sprayer und Drogenhändler hin, so die Warnhinweise von Polizei und Verwaltung in Bonn.
Untertanen als Agenten der Sicherheit
Achtung, wenn auf Facebook zu Witz-Demos vor amerikanischen Einrichtungen aufgerufen wird, muss die deutsche Polizei auf Anweisung der amerikanischen Behörden direkt an der Wohnungstür des Delinquenten klingeln und ihre Strafverfolgungsarbeit aufnehmen. Das kann endlos so weitergehen.
„Der Generalverdacht macht keine Ausnahme“, meint Sofsky.
Je mehr man weiß, desto sicherer weiß man, dass man noch nicht alles weiß. Jede Wissenslücke muss demzufolge zu weiteren Ermittlungen führen.
Am besten läuft es, wenn die Menschen ermahnt werden, sich gegenseitig zu beobachten. Verdächtige Subjekte auf der Straße oder die eigenen Kinder in ihren Jugendzimmern mit verdächtigen Anarchie-Werkzeugen (siehe die Tatort-Indizien der Anti-Sprayer-Ausstellung im Stadthaus von Bonn) sind sofort zu melden. Jeder Untertan sollte ein Agent der nationalen Sicherheit sein. Am Ende bleibt nur noch Konformismus, Unmündigkeit und Gehorsam. Ein zu hoher Preis. Gefordert ist also nicht nur Empörung, sondern ziviler Ungehorsam. Denn:
„Es gibt kein richtiges Leben im falschen.“ Dieser wohl berühmteste Satz des Soziologen und Philosophen Theodor W. Adorno – in jüngster Zeit wieder häufig erwähnt – sollte im Kontext gesehen werden.
Denn Adorno sagte auch, dass es ein richtiges Leben im falschen geben könne, wenn man zum Widerstand bereit sei, so der Hinweis meines Freundes Wolfgang Schiffer, ehemaliger Hörspielchef des WDR, der seit einigen Wochen mit seinem Blog „Wortspiele“ für Furore sorgt. Mit seinen Streifzügen und Rauchzeichen hat er ein sehr ambitioniertes Projekt auf die Beine gestellt. Und die Rauchzeichen sind sogar wörtlich zu nehmen – was ich politisch-unkorrekt für sehr sympathisch halte, wie man an dem ichsagmal-Bibliotheksgespräch mit Wolfgang unschwer erkennen kann 😉 – da haben wir uns noch gesiezt.
Und wenn es nach McCarthy und Watergate in der NSA-Affäre riecht, um an den Anfang meines Beitrages anzuknüpfen, dann gab es auch in den USA immer wieder Persönlichkeiten mit Zivilcourage, die sich der Aushöhlung von Freiheitsrechten widersetzt und politische Machenschaften ans Tageslicht gebracht haben. Bei der Kommunistenhatz von Senator McCarthy war es der Fernsehjournalist Edward R. Murrow. Filmisch aufgearbeitet in dem sehenswerten Opus „Good Night, and Good Luck“ – ein Ausspruch, der zum Markenzeichen von Murrow wurde.
Oder die Watergate-Aufklärer Bob Woodward und Carl Bernstein, kongenial von Robert Redford und Dustin Hofmann im Film „Die Unbestechlichen“ dargestellt.
In der Netzgemeinde wird wieder geklagt. Was müsse an Enthüllungen über die verdachtsunabhängige Total-Überwachung der liebwertesten NSA-Gichtlinge noch ans Tageslicht gelangen, um den millionenfachen Widerstand zu formieren? Nichts regt sich. Keine Empörung bei Onkel Alfred oder Tante Frieda. Mist. Wieder eine Niederlage für die politischen Aktivisten der digitalen Sphäre. So schnell sollten die Netzaktivisten aber nicht in die Luft gehen.
Warum soll man denn bei den Protesten mitmachen, wenn mich hämische Kommentare über mein sorgloses Mitmachen bei Google oder Facebook begleiten? Soll ich erst einen Internet-Führerschein beim Chaos Computer Club machen, um mich gegen die Schnüffelattacken zu wehren? Das geht an der Lebensrealität vieler Menschen vorbei. Ich möchte weiterhin frei und unbeschwert durchs Netz wandern, ohne in der dümmlichen NSA-Big Data-Maschinerie zu landen.
Die Vorhersagen der automatischen Denunzianten-Systeme sind so präzise wie die Konjunkturprognosen der Wirtschaftsforschungsinstitute. Vielleicht sollte man in Zukunft völkerrechtlich den Tatbestand von Datenverbrechen mit einer Beweislastregel für staatliche und private Organisationen aufnehmen, um sich gegen die Big Brother-Algorithmen wehren zu können.
Bevor wir netzpolitisch wieder ins Jammertal fallen, sollten sich die Akteure dort bewegen, wo das Widerstandspotenzial zur Zeit am größten ist: In der Wirtschaft! Dazu mehr in meiner morgigen The European-Kolumne.
Ob Daten aus den Totalüberwachungsprogrammen der USA auch von deutschen Sicherheitsbehörden genutzt wurden, beantworten BND und Verfassungsschutz mit Verweis auf Paragraf 3 Nr. 8 des Informationsverhinderungsfreiheitsgesetzes (IFG). Demnach sind die Nachrichtendienste vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen. Insofern gibt es bei den Schlapphut-Behörden auch keine Veröffentlichungspflichten nach Paragraf 11 IFG. Wie bereits erwähnt, habe ich die wichtigsten deutschen Schlapphut-Behörden mit einer Prism-Anfrage über das Portal fragdenstaat.de beehrt:
Bitte teilen Sie mir auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes mit, ob Ihre Behörde Daten aus dem amerikanischen Spähdienst PRISM erhalten hat oder Zugriff auf diese hatte. Dabei ist es ohne Belang, wann dies geschah und ob die Daten weiterverwendet wurden oder nicht. Auch ist es für mein Informationsersuchen nicht von Belang, zu welchen Vorgängen diese Daten erhalten oder genutzt wurden, so dass ich keine Offenlegung von eventuell sicherheitsrelevanten, einzelnen Vorgängen erwarte.
Mittelbar und unwissentlich hat BKA keine Prism-Daten erhalten
Etwas aufschlussreicher ist die Antwort des BKA, die mir schön analog als Einschreiben zugeschickt wurde. BKA Prism Antwortschreiben
Mein Antrag wird zwar mit Verweis auf § 1 Abs. 1 S. 1, § 1 Abs. 2 S. 1, § 2 Nr. 1; § 7 Abs. 1 S. 1 IFG abgeschmettert, „da Informationen im Bundeskriminalamt (BKA) dazu nicht vorliegen.
Spannender ist die sehr ausführliche Begründung:
„Zu 1: Der Informationsanspruch nach § 1 Abs. 1 IFG erstreckt sich gemäß § 2 Nr. 1 IFG nur auf tatsächliche im BKA vorhandene Informationen, z. B. aus eigenem Bedürfnis erstellte ‚Aufzeichnungen, unabhängig von der Art der Speicherung‘. Eine Informationsbeschaffungs- oder Erstellungspflicht ist hingegen nicht gegeben. Sind die beantragten Informationen bei der Behörde nicht vorhanden, fehlt es an einem tauglichen Gegenstand des Informationsanspruchs (vgl. Schach, Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetzes, § 1, RN 29).
Auch eine Bereitstellungspflicht der von Ihnen angeforderten Auskunft lässt sich aus dem IFG nicht ableiten, da diese Informationen nicht bereits aufbereitet vorliegen (!,gs). Sofern dem BKA mittels vorliegender Aufzeichnungen eine aussagekräftige Antwort überhaupt möglich wäre (siehe unten stehenden allgemeinen Hinweis), müsste diese mittels einer gesonderten Auswertung erst generiert werden. Ein solches zielgerichtetes Zusammenstellen wird weder vom IFG, noch von einem anderen der von Ihnen zitierten Gesetze erfasst. Das BKA trifft insoweit auch keine Verpflichtung, bestimmte eventuell vorhandene Informationen so aufzubereiten, dass aus ihnen zusätzliche Erkenntnisse zu schöpfen sind.“
Und jetzt wird es noch spannender:
„Allgemeiner Hinweis:
Dem BKA liegen keine Informationen vor, mittelbar und unwissentlich Daten aus PRISM erhalten zu haben oder Zugriff auf diese gehabt zu haben.“
Dann folgt noch der Hinweis auf die Kostenkeule, die ja als beliebtes Instrument zur Abwehr von IFG-Anfragen genutzt wird:
„Zu 2. Gemäß § 10 Abs. 1 IFG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben. Allerdings ist bei einfachen schriftlichen Auskünften, der Ablehnung oder bei Zurücknahme eines Antrags keine Gebührenerhebung vorgesehen….“
Ausführlich in der pdf-Datei nachzulesen. In diesem prosaischen Einschreiben des BKA stecken einige merkwürdige Widersprüche und juristische Spitzfindigkeiten – da sind wohl einige Hausjuristen zu Rate gezogen worden. Und das kann man aus dem „Allgemeinen Hinweis“ ableiten: „Dem BKA liegen keine Informationen vor, mittelbar und unwissentlich Daten aus PRISM erhalten zu haben oder Zugriff auf diese gehabt zu haben.“ Keine Aussage gibt es zu unmittelbaren und wissentlichen Daten aus PRISM. Dies wäre der Fall, wenn die BKA-Schlapphüte nicht aus dem Programm direkt Informationen bezogen hätten, sondern aus anderen Quellen. Ein Zugriff auf das Big Brother-System der NSA würde man wohl selbst guten Freunden dritter Klasse wie Deutschland nicht gewähren.
Und wie kann man die Aussagen im zweiten Absatz auf Seite 2 interpretieren?
„Sofern dem BKA mittels vorliegender Aufzeichnungen eine aussagekräftige Antwort überhaupt möglich wäre (siehe unten stehenden allgemeinen Hinweis), müsste diese mittels einer gesonderten Auswertung erst generiert werden.“
Anders formuliert. Meine Anfrage könnte wohl nur über eine gesonderte Auswertung beantwortet werden, dazu fehlt aber die Anspruchsgrundlage nach dem IFG. Der Beamte der BKA-Rechtsabteilung sollte sich noch einmal ausführlich die Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz durchlesen und seine Antwort überdenken.
Soweit meine Kurzanalyse. In den nächsten Tagen werde ich ein paar Nachfragen an das BKA richten.
Wenn es von Eurer Seite dazu Anregungen und weitere Interpretationen des BKA-Briefes gibt, würde ich mich sehr freuen. Bin schließlich kein Jurist. Vielleicht gibt es Ableitungen, die noch viel interessanter sind!
Was wollen eigentlich die deutschen Beamten bei ihren amerikanischen Kollegen erfragen, wenn sie sich auf den nach Washington machen? Die Vereinigten Staaten können sich immer noch auf Rechtsgrundsätze und Verwaltungsvereinbarungen der Nachkriegszeit zurückziehen. Und da gilt das oberste Motto: Alles kann als streng geheim eingestuft werden und wir dürfen die Klappe halten.