Das staatstrojanische Versteckspiel des Bundesinnenministeriums

Staatstrojaner-Unschuld

Dem Informationsfreiheitsgesetz sei Dank richtete ich eine Frage via www.fragdenstaat.de an das Bundesinnenministerium:

„Was wurde vom BMI nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen bei der Firma DigiTask in Auftrag gegeben? Ist der Auftrag im Wege der freihändigen Vergabe in Auftrag gegeben worden?……“

Schon eine Woche später lag ein Schreiben des BMI in meinem Briefkasten, allerdings nicht in dem elektronischen, sondern dem an meiner Haustüre – das Ressort der Bundes-CIO scheint nicht in der Lage zu sein, elektronische Anfragen auch elektronisch zu beantworten.

In dem Brieflein teilte mir ein Oberamtsrat mit:

„Seitens BMI wurden weder Aufträge an die Firma DigiTask noch an andere Firmen(…….)vergeben. Vor diesem Hintergrund liegen im BMI weder Ausschreibungsunterlagen noch ein Lastenheft für die Vergabe solcher Software vor.“

Sollte über Nacht das BMI nicht mehr oberster Hüter der Sicherheit auf Bundesebene sein? Gehören die Sicherheitsbehörden nicht zum Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums? Hat nicht der Bundesinnenminister nach der Hacking-Aktion des Chaos Computer Clubs Rede und Antwort stehen müssen über den verfassungswidrigen Leistungsumfang des Staatstrojaners, der weit über die Quellen-Telekommunikationsüberwachung hinausgeht?

Ich fand über den Untersuchungsbericht des Bundesdatenschutz-Beauftragten heraus, dass das Bundeskriminalamt den Auftrag vergeben hat, also eine Behörde des Bundesinnenministeriums. Und fragte bei dem rabulistischen Formulierkünstler nach:

Wieder flatterte eine analoges Schreiben in meinen Briefkasten, in dem hieß es:

„Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes besteht nur, soweit die Informationen der Bundesbehörde auch tatsächlich vorliegen.“

Soll wohl heißen, was nicht auf meinem Schreibtisch liegt, davon weiß ich auch nichts. Wie würden es Staatsbeamte einordnen, wenn bei mir zu Hause eine Durchsuchung stattfindet und ich leugne, etwas von der gesuchten Sache zu wissen. Und es im Zimmer nebenan gefunden würde. Ich könnte sagen: In das Zimmer gehe ich nie, ist nicht mein Zuständigkeitsbereich. Ich tippe, dass ich Ärger bekommen und mir niemand glauben würde.

Liebwerteste Gichtlinge des Bundesinnenministeriums, ihr macht aus dem Informationsfreiheitsgesetz ein Informationsverhinderungsgesetz. Und verschaukelt auch noch Eure Bürgerinnen und Bürger. Die Auftragsvergabe erfolgte über die Geschäftsbereiche des Bundesinnenministeriums. Und was das politisch bedeutet, könnt Ihr morgen in meiner Kolumne für das Debattenmagazin „The European“ nachlesen.

Über die Facebook-Instagram-Google-Ignoranz im Umgang mit Nutzern: Digitale Kometen können auch verglühen

Aufregung über die AGB-Diktatoren des Netzes

Ein Aufschrei geht wieder durch das Social Web und Kerstin hat sich zu den geänderten Nutzungsbedingungen des Fotodienstes Instragram in ihrem Blog einige Gedanken gemacht:
Man vergisst ihn immer wieder, den Spruch, der letztlich für alle Social Networks gilt:

“Wenn du für etwas bezahlst, ist es die Ware. Wenn du dafür nichts bezahlst, bist du die Ware.”

Mit irgendetwas würden wir immer bezahlen.

„Wenn nicht mit Geld, dann eben mit etwas anderem. Mit Aufmerksamkeit. Mit Weiterempfehlungen. Oder eben mit unseren Daten. Selten bis nie bieten Wirtschaftsunternehmen ihre Ware oder ihre Dienstleistungen aus reinem Altruismus kostenfrei an. Wir müssen uns also überlegen, ob wir zu den Konditionen mitmachen oder nicht. Und wenn wir mitmachen, müssen wir halt die Kröte schlucken und uns auf den Deal einlassen. Oder eben nicht. Man kann ja protestieren. Aber ob es etwas nützt.“

Der Deal gehe ja nicht in eine Richtung:

„Wir handeln ja ebenfalls nicht altruistisch. Es ist ja nicht so, als ob wir Facebook oder Instagram unsere Daten oder Bilder ’spenden‘ würden, ohne selbst davon etwas zu haben. Wir profitieren von der Möglichkeit, uns dort auszutauschen und zu präsentieren. Wir bekommen, wenn wir professionell im Web unterwegs sind, hochwertige Links, Aufmerksamkeit, letztlich Werbung. Wir bekommen Speicherplatz, ein Forum, ein virtuelles Wohnzimmer, öffentlichen Plakatplatz. Der Deal ist also klar. Er gefällt uns nur nicht immer. Und immer, wenn wir daran erinnert werden, dass uns hier ein kommerzielles Unternehmen ein Angebot bereitstellt, schreien wir auf.“

Soweit der kleine Auszug aus dem Blogposting von Kerstin. Es ist ein Deal, sicherlich. Ein Social-Deal. Und ich verlange von den Tech-Giganten Google, Facebook und Co. die gleiche Behandlung, die ich in meinem eigenen Verhalten beim Geben und Nehmen an den Tag lege.

Es völlig in Ordnung, wenn mir personalisierte Werbung eingeblendet wird. Es ist nicht weiter problematisch, wenn meine Daten, die ich freiwillig zur Verfügung gestellt habe, für Analysen, Prognosen und Verfeinerungen von Diensten eingesetzt werden. Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich die Netzanbieter nach neuen Geschäftsmodellen, Sponsoring-Angboten und neuen Erlösmodellen umschauen. Aber es ist einfach eine Unverschämtheit, gravierende Änderungen der Nutzungsbedingungen wie eine geheime Kommandosache durchzudrücken. Ich bin nicht das Klickvieh von Facebook, Google und Co. Und wenn es nicht um eine indirekte Vermarktung meiner Daten geht, sondern direkt Umsätze generiert werden sollen, verlange ich nach Partizipation. Fotos zu verkaufen, ohne die Nutzer zu informieren oder an den Umsätzen zu beteiligen, ist dreist.

Warum räumen die Netz-Giganten nicht generell eine Opt out-Funktion ein (Opt in-Modelle, die der Datenschutz-Deichgraf in Kiel verlangt, sind nicht praktikabel). Wenn ich einer Sache widerspreche, muss das vom Anbieter respektiert werden und nicht mit Löschung oder Ignoranz bestraft werden. Auch der Spruch, „Du kannst ja Deinen Account kündigen“, ist keine Alternative. Vielleicht bin ich ja mittlerweile beruflich und privat auf diese Dienste angewiesen. Friss oder stirb – so kann man mit den Nutzern nicht umgehen. Besser wäre es, Abweichungen vom Standardprogramm einzuräumen. Das wäre sogar klug, denn der Anbieter begegnet mir auf Augenhöhe und respektiert mich.

Freunde der amerikanischen Internet-Imperien, Eure Ignoranz wird sich irgendwann rächen, wenn die Nutzer mit den Füßen abstimmen und Konkurrenten auf den Markt kommen, die diesen Mist nicht praktizieren und vielleicht sogar leistungsfähiger sind. Es sind schon einige Kometen am digitalen Himmel verglüht. Nichts ist für die Ewigkeit.

Auch wenn wir morgen wieder zur Tagesordnung übergehen und uns wieder abregen, ich speichere diese Unverschämtheiten und revanchiere mich zu gegebener Zeit.

Wäre ein schönes Thema für das nächste Blogger Camp am Mittwoch, den 30. Januar 2013. Werde mir noch einen schönen Titel ausdenken. Wie wäre es mit „Über die AGB-Diktatoren des Netzes“?

Wer mitmachen möchte in der Hangout On Air-Runde, sollte sich frühzeitig bei mir melden.

Siehe auch:

Die AGB-Dikatur.

Über Menschenrechte in der digitalen Öffentlichkeit und freiheitsbeschränkende AGBs #rp12

Instagram nimmt sich das Recht zum Verkauf aller Nutzerfotos.

Instagram will Fotos der Nutzer verkaufen – ohne zu fragen.

Ob nun die Änderungen der Nutzungsbedingungen bei Instagram nun halb so wild sind oder nicht, ich bleibe bei meiner Haltung, zumindest eine Möglichkeit zur Reaktion zu bekommen, ohne meinen Account komplett löschen zu müssen.