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Wie wirkt das Konjunkturpaket? Was muss noch verbessert werden? Gespräch mit @AchimTruger über das Jahresgutachten des @SVR_Wirtschaft #DigitalXStudio

Die Soforthilfen wurden bekanntlich im Konjunkturpaket durch durch Überbrückungshilfen abgelöst, die zudem kleine und mittlere Unternehmen bis 249 Beschäftigten sowie große Unternehmen ohne Zugang zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) einbeziehen. „Die Anzahl der eingegangenen Anträge bleibt bisher, wie bei den Soforthilfen, deutlich hinter den Erwartungen zurückVon den bereitgestellten 25 Milliarden Euro wurden bis zum 27. Oktober lediglich 1,2 Milliarden Euro abgerufen“, teilt der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten mit.

Zum Stand vom 8. August kam gut die Hälfte der Anträge von Kleinstunternehmen, gefolgt von knapp 26 Prozent von kleinen Unternehmen mit maximal 49 Beschäftigten, gut 14 Prozent von Solo-Selbständigen, gut 4 Prozent von mittleren Unternehmen bis zu 249 Beschäftigten sowie 0,25 Prozent von großen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten. Der Großteil der Hilfen ging an kleine und mittlere Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten, die einen größeren Finanzbedarf als die Kleinstunternehmen haben dürften.

Die geringen Antragszahlen könnten darauf zurückzuführen sein, dass aufgrund der relativ rasch einsetzenden wirtschaftlichen Erholung weit weniger Unternehmen als erwartet auf Überbrückungshilfen angewiesen sind, so der Sachverständigenrat. Zudem erreichen die Überbrückungshilfen die hilfsbedürftigen Unternehmen nur mit großen Hürden. So ist die Antragstellung ausschließlich über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer möglich. Für viele kleinere Unternehmen dürften die im Vergleich zur Unterstützung relativ hohen Kosten einen Antrag unwirtschaftlich machen.

Die Einbindung einer prüfenden dritten Partei in die Antragstellung wird hauptsächlich damit begründet, eine zielgenaue und missbrauchsfreie Mittelvergabe sicherzustellen (Bundesregierung, 2020). Ein Grund dürfte sein, dass die weitestgehend ohne direkte Prüfungen ausgezahlten Soforthilfen nachträglich zu vielen Rückmeldeverfahren über den tatsächlichen Liquiditätsbedarf geführt haben, allein 100 000 in Nordrhein-Westfalen (Wirtschaft NRW, 2020). 

Insgesamt hat die Politik schnell Liquiditätshilfen für Unternehmen unterschiedlicher Größe zur Verfügung gestellt. Dass diese nur in sehr geringem Ausmaß abgerufen wurden, könnte auf die hohen administrativen Hürden insbesondere in der ersten Phase der Überbrückungshilfen zurückzuführen sein.

Mit der Einführung der zweiten Phase der Antragstellung wurden die Anforderungen gelockert, was zu höheren Abrufquoten bei kleineren und mittleren Unternehmen führen dürfte. Inwieweit diese Ausweitung der Unterstützung die betroffenen Unternehmen rechtzeitig erreicht, bleibt jedoch abzuwarten. Die Einschränkungen aufgrund der zweiten Infektionswelle haben die Bundesregierung zu weiteren Unterstützungsmaßnahmen veranlasst.

Was muss jetzt noch getan werden, um die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu verbessern?

Im Jahresgutachten steht: Innovations- und Diffusionsanreize kleiner und mittlerer Unternehmen sollten gestärkt werden.

In der Entwicklung digitaler Technologien ist Deutschland bisher gut aufgestellt. Die Rahmenbedingungen für digitale Dienste und Geschäftsmodelle sollten jedoch verbessert werden.

Die Pandemie hat Defizite in der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, des Gesundheitswesens und des Bildungssystems aufgezeigt. Diese gilt es, rasch und konsequent abzubauen.

Was bedeutet das konkret? Stichworte digitale Infrastruktur, Online-Zugangsgesetz, Förderrichtlinien, schneller Zugang zu Fördermitteln, Abstimmung mit Bundesländern und vieles mehr.

Wir diskutieren das mit Achim Truger vom Sachverständigenrat, um 11 Uhr. Ihr könnt Eure Fragen über die Chat- und Kommentarfunktionen stellen.

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Man hört, sieht und streamt sich am 18. November, um 11 Uhr.

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Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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