
Eine Maßnahme, die zielgenau den Unternehmen helfen würde, die von der Pandemie getroffen sind, ist eine Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags, so der Vorschlag von Dominika Langenmayr, Professorin für Volkswirtschaftslehre an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt.
“Der Verlustrücktrag ermöglicht, dass der Verlust dieses Jahres nachträglich vom Gewinn des Vorjahres abgezogen wird; die zu viel entrichteten Steuern werden zurückerstattet. Entlastet werden so die Unternehmen, die 2020 oder 2021 Verluste machen, aber in der Vergangenheit profitabel waren – also grundsätzlich funktionierende Geschäftsmodelle haben. Im ersten Corona-Hilfspaket wurde die Summe, bis zu der Verluste steuerlich zurückgetragen werden können, von 1 Million auf 5 Millionen Euro erhöht”, so Langenmayr in einem Gastbeitrag für die FAZ.
Würde man diese Beschränkung ganz aufheben und die Unternehmen Verluste bis in Höhe des Vorjahresgewinns zurücktragen lassen, würde dies 2020 rund 4 Milliarden Euro Körperschaftsteueraufkommen kosten und einen ähnlichen Betrag der Einkommensteuer. Da auch 2021 nicht mit einer vollständigen Erholung zu rechnen ist, wäre es zudem sinnvoll, den Rücktragszeitraum auf zwei oder drei Jahre auszuweiten. Dann könnten die Verluste des Jahres 2021 auch mit Gewinnen aus 2019 oder 2018 verrechnet werden.
“Zu beachten ist, dass sich diese Maßnahme zu großen Teilen selbst finanziert: Verluste, die nicht zurückgetragen werden können, mindern zukünftige Steuerzahlungen. Eine Ausweitung des Verlustrücktrags würde also jetzt, in der Krise, Unternehmen durch die Rückerstattung schon gezahlter Steuern entlasten (und Steuereinnahmen kosten), aber in den kommenden Jahren zu höheren Steuereinnahmen führen, da weniger Verlustvorträge notwendig würden”, so die Wirtschaftswissenschaftlerin.
Wir werden das in unserer Sendung #DigitalXStudio vertiefen. Mit Professor Achim Truger vom Sachverständigenrat und Professorin Dominika Langenmayr.
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Man hört, sieht und streamt sich um 11 Uhr.