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IFG-Anfrage zum Sachverständigenrat @SVR_Wirtschaft #Jahresgutachten

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach meinem Kenntnisstand haben FAZ, SZ und Handelsblatt das Jahresgutachten 2019 trotz Schweigeperiode vorab erhalten. Also vor dem 6. November 2019. Welche Medien bekamen vorab das Jahresgutachten? Und wann bekamen diese Medien vorab das Jahresgutachten? Wer hat das bei Ihnen entschieden? Wie hoch ist eigentlich der jährliche Etat für den Sachverständigenrat? Könnten Sie den Etat aufschlüsseln? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Gunnar Sohn

Erste Antwort: Sehr geehrter Herr Sohn, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11. November 2019 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist das Referat IA1 – “Grundsatzfragen der Wirtschaftspolitik” zuständig. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt einen Monat. Bei Verzögerungen erhalten Sie eine Zwischennachricht. Ich danke Ihnen für Ihren Antrag…..

Mittlerweile hat sich auch die Pressestelle des Sachverständigenrats gemeldet:

Sehr geehrter Herr Sohn,
vielen Dank für Ihre Email. Üblicherweise bekommen die Ministerien das Jahresgutachten vorher, damit sie sich inhaltlich auf die Übergabe vorbereiten können, da sie gesetzlich verpflichtet sind, darauf zu reagieren. An die Medien haben wir das Jahresgutachten erst am 6. November herausgegeben. Gemäß dem Gesetz über die Bildung eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung trägt der Bund die Kosten des Sachverständigenrates. Das Gesetz können Sie hier einsehen: https://www.sachverstaendigenrat. Die Höhe des Etats kläre ich noch und melde mich bei Ihnen.

Soweit die Antwort der Pressestelle. Meine Frage wurde aber nicht beantwortet:

Deshalb fragte ich noch einmal nach: Wann ging das aber vorab an die Presse und wer hat es herausgegeben?

Eine Antwort habe ich bislang nicht erhalten. Ich werde Euch informieren, wenn es etwas Neues gibt.

Über den Autor

gsohn
Diplom-Volkswirt, Wirtschaftsblogger, Livestreamer, Moderator, Kolumnist und Wanderer zwischen den Welten.

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